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IGNORED

Die Polizei, dein Freund und Helfer?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das reicht lediglich für die Annahme, dass Hinnerk uU ein bisschen vergesslich ist, nicht mehr, nicht weniger. Ich kenne genug, die auch schon ohne WBK unterwegs waren, halt in der anderen Jacke vergessen, und davon geht die Welt auch nicht unter und ein schlechter Mensch wird man davon auch nicht, weil man vlt. mal ein bisschen was verbummelt. Die Jungs in Grün waren halt stur und unflexibel, Hinnerk hat sich bisschen geirrt und gut. Kein Grund für eine griechische Tragödie.

Ich sage es mal so: Wenn ich ohne Verbandskasten, Führerschein, Fahrzeugschein, etc... unterwegs bin.... ist es nicht das allerschlaueste, mit einem Polizisten eine Diskussion anzufangen, ob die Reifen nun 1,65mm oder 1,5mm Restprofil haben...

Das gilt auch für Länder, die ein "zu schützen und zu dienen" auf der Flanke des Streifenwagens kleben haben und zwar deutlicher als hier.

In Indiana hätte obige Diskussion anders geendet. Bis zur Klärung des Sachverhaltes, wären Fahrzeug, Fahrer und Waffe in Gewahrsam geblieben.

Eine nicht zu knappe Geldstrafe wäre gefolgt.

Ich bin auch schon ohne Führerschein und Perso. in eine Kontrolle geraten, ich hatte sogar den falschen Kfz-Schein dabei (anderes Auto), war kein großes Problem, war schnell und unkompliziert geklärt. Wenn ich den PvB großspurig belehrt hätte, dass sein Anhaltezeichen unkorrekt war und nicht den Dienstvorschriften entsprach....

Geschrieben
Den Führerschein und die Fahrzeugpapiere nicht dabeihaben ist eine Lapalie. Für alle, die noch keinen in der Hand hatten, im Jagdschein ist ein Bild und Personendaten und Anschrift sind aufgeführt. Der hat also durchaus Ausweischarakter. Und ausnahmsweise ist das AffG mal eindeutig: § 38 Ausweispflichten
Wer eine Waffe führt, muss 1.
(hier unzutreffend)
2.
in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Also nichts mit Owi und sonstigem Blahfahsel.

Zum Hergang einem Verkehrsunfall direkt und unmittelbar als Beteilgter keine Angaben zu machen kann durchaus sinnvoll sein. Schon rein deshalb, weil einem die Versicherung das so vorgibt.

Geschrieben

Bringt nichts, sowas persönlich zu nehmen. Der Polizist macht nur seinen Job. Das kann ich ihm nun leichter oder schwerer machen. Und auch die verweigerte Aussage läßt sich nachvollziehbar und freundlichbegründen.

Geschrieben

[...]Also nichts mit Owi und sonstigem Blahfahsel. [...]

Warum liest Du nicht die WaffVwV, die Handbücher für Jäger, die Prüngsfragen und Antworten für die Jägerprüfung?

Warum fragst Du nicht beim FWR oder einem der waffenrechtskundigen Anwälte nach?

Das ausschlaggebende "und" steht in § 38 bei Nr. 1 Buchstabe f) a.E.

Mit genau solchen Fehlinterpretationen und Unwahrheiten kommt das heraus, was im Eingangsfall geschildert ist. Der LWB macht Fehler und zeigt sich uneinsichtig und unbelehrbar. Letzteres führt ab Fehler Zwei zur Entwaffnung.

Geschrieben

Guude,

Neulich auf dem Heimweg - Polizeikontrolle. Zwei sehr junge Polizisten, einer ohne Lametta, einer mit einem Sternchen

P: Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte. Uns den Verbandskasten und das Warndreieck.

I:Ist im Kofferraum, kleinen Moment.

P: was ist denn das für eine Tasche?

I: Privat

P:?

Zweiter Polizist mit meinen Papieren: Ähem, Sie tauchen bei uns als Waffenbesitzer auf. Sind das Waffen in Ihrem Kofferraum?

I: Ja, hier meine WBK

P: was ist denn da in den Taschen drin?

I: Zwei Revolver und ein Halbautomat.

P: Öffnen Sie mal die Tasche.

I: Auf keinen Fall, damit mache ich mich strafbar.

P: Dann beschlagnahmen wir die Taschen.

I: Wollen Sie da nicht nochmal Rücksprache halten bevor das ein für uns alle blöder Abend wird?

Polizist geht zum Auto, kommt wieder und sagt: Kollege ist unterwegs.

20 Minuten im schönsten Frankfurter Dauerregen, Kollege kommt an.

P: Abend, kann ich mal die WBK sehen? Ich schaue nur mal kurz ob die Waffen in den Behälnissen verschlossen liegen, ok?

I: Na klar, die Revolver sind rechts und links in den Taschen des Rangebags, der HA in der Mitteltasche des Futterals.

P: Aha, sehe schon, überall Schlösser dran, das sieht doch prima aus. WBK und Ausweis passen, dann noch einen schönen Abend.

I: Was sollte denn das mit der Beschlagnahmung? War doch alles in Ordnung.

P: Wenn wir das vergessen könnten wärs prima. Das Waffengesetz ist wirklich kein Spass in der Durchsetzung.

I: Kein Problem, schönen Abend noch.

Fazit: Wenn man da den "Lauten" macht dann ist das blöde. Wenn man sich ins Bockshorn jagen lässt auch.

Wenn die beiden Jungsspunde meine Kanonen eingesammelt hätten wäre das für die beiden echt blöd gelaufen.

Wie schon erwähnt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Ciao

Weißblau

Geschrieben

Guude,

ich packe doch nicht Nachts auf der Straße eine Waffe vor zwei völlig überforderten Jüngelchen aus.

Die sind zu zweit, das kann mir doch in alle Richtungen ausgelegt werden.

Ich war bisher der Meinung das Waffen in der Öffentlichkeit verschlossen zu führen seien, das umfasst auch das Öffnen auf verlangen. Wenn die Jungs selbst nachgucken wollte hätte ich damit kein Problem gehabt, wollten sie aber nicht.

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Es genügt der Gesetzesverstoß und der wurde begangen. Ob der Gesetzesverstoß als OWi geahndet wird ist egal.

Pre-Crime oder Glaskugel oder wie ? Wenn man nie kontrolliert wird, wird es auch nie keiner erfahren, also erst eine OWI dokumentiert überhaupt einen Verstoß, so das überhaupt als solcher gelten kann und nichts anderes, noch gibt es kein Orakel auf dem Amt, was das aus dem Kaffeesatz lesen könnte.

Geschrieben

Ist mit weissblau im Grunde dasselbe wie mit dem TE. Grossspuriges Auftreten gepaart mit tiefgehender Unkenntnis.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk

Guude,

Wo bitte bin ich großspurig aufgetreten? Als ich nach Amtshilfe durch weitere Polizisten gefragt habe?

Du hättest dich wahrscheinlich schon mal präventiv mit den Händen auf dem Autodach zum Abtasten vorgebeugt....

Ciao

Weissblau

Geschrieben

[...]AUF KEINEN FALL, DAMIT MACHE ICH MICH STRAFBAR[...]

Weil er nach öffnen der Taschen die Waffen zugriffsbereit führt. Ohne Erlaubnis, als Sportschütze auf dem Weg vom oder zum Schießstand darf er aber nur "nicht zugriffsbereit" Führen.

Da man nicht ins Gesetz geschrieben hat, dass die Waffen (analog der WBK) den zur Personen-Kontrolle befugten Personen (Polizei) auszuhändigen sind oder zumindest ausgehändigt werden dürfen (wie das für den Zoll beim Grenzübertritt im Gesetz steht), haben wir ein kleines rechtliches Problem. Die Weigerung die Taschen zu öffnen, kann man ihm also nicht vorwerfen.

Ob er, wenn er die Taschen öffnen würde und Zugriff erlangt, tatsächlich führt oder die tatsächliche Gewalt nicht mehr ausübt, weil er nur noch den Weisungen der bewaffneten Staatsmacht folgt und seinen Beherrschungswillen - so fern überhaupt noch existent - nicht mehr umsetzten kann, das sollen Richter, Staats- und Rechtanwälte in einem Verfahren klären, in dem man selbst nicht Beteiligter ist.

Geschrieben

Wenn die Jungs selbst nachgucken wollte hätte ich damit kein Problem gehabt, wollten sie aber nicht.

Das wiederum wäre ein Problem gewesen: Nicht umsonst durften wir bei der Bundeswehr als Wache am Tor die Ausweise zwar kontrollieren, aber normalerweise nicht in die Hand nehmen. Auch meine Kontrolletis vom Amt wollten alles gezeigt bakommen, haben aber überhaupt nichts selbst angefaßt. In dem Moment verlierst Du nämlich die Kontrolle über den Gegenstand, und könntest nun den Kontrolleuren vorwerfen, sie hätten daran herummanipuliert. Aus Selbstschutzgründen fassen die das Zeug deshalb nicht an.

Geschrieben

[...]Wo bitte bin ich großspurig aufgetreten? Als ich nach Amtshilfe durch weitere Polizisten gefragt habe?[...]

Ich finde Du hast das völlig richtig gemacht.

Geschrieben

Wenn die beiden Jungsspunde meine Kanonen eingesammelt hätten wäre das für die beiden echt blöd gelaufen.

@weissblau, warum das? Blöd gelaufen wäre es wohl nur für Dich, was sollte den beiden übereifrigen Polizisten geschehen, ausser, daß sie einige Formulare mehr ausfüllen müssten?

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

Diese ermöglicht ausschliesslich nur der Autor, durch seine Formulierung und völlig verdrehte und verklappsulierte Schreibweise. Wenn man nicht will, dass der verwaltungs-juristisch unbelegte Laie sich hier verhaspelt, warum schreibt man nicht klipp und klar, was man will, dass der andere verstehen soll ? Das liegt ganz klar am Gesetzgeber, an niemand sonst.

Der Verfasser des WaffG Ministerialrat Jürgen Edgar Brennecke habe (afaik anlässlich einer Tagung der Innenminister) betont, dass genau diese schwere Lesbarkeit in seiner Absicht lag, da sich somit jeder LWB früher oder später in den Fallstricken des Gesetzes verfangen und letztendlich entwaffnet werden könnte. Der Gesetzgeber wollte das nicht ändern.

Es ist Absicht und es funktioniert.

Und je mehr klugsch...ende "BigMammas" Unsinn erzählen (siehe z.B. #65), desto besser funktioniert es.

Geschrieben

@weissblau, warum das? Blöd gelaufen wäre es wohl nur für Dich, was sollte den beiden übereifrigen Polizisten geschehen, ausser, daß sie einige Formulare mehr ausfüllen müssten?

Gruß

Karlheinz

Guude,

weil ich dann genau das machen müsste was ich so vermeiden konnte. Mich offiziell beschwerden und Beschwerde einreichen. Ich hätte umgehend meinen Anwalt informiert und hinzugezogen. Dann hätte es entweder zu einer Anzeige gegen mich geführt, diese hätte ein wie auch immer geartetes Verfahren nach sich gezogen und meine Beschwerde hätte den beiden freundlichen, aber in der Situation überforderten Polizisten Ärger eingebrockt. Das wäre dann mehr als nur ein paar Formulare.

Ciao

Weissblau, der ein großer Freund des Konsens ist

Geschrieben

Der Verfasser des WaffG Ministerialrat Jürgen Edgar Brennecke habe (afaik anlässlich einer Tagung der Innenminister) betont, dass genau diese schwere Lesbarkeit in seiner Absicht lag, da sich somit jeder LWB früher oder später in den Fallstricken des Gesetzes verfangen und letztendlich entwaffnet werden könnte. Der Gesetzgeber wollte das nicht ändern. Es ist Absicht und es funktioniert.

Mit Verlaub - "Bananenrepublik" ist noch der netteste Ausdruck, der mir dazu einfällt.

Rechtsstaatlich ist diese Absicht und dieses Vorgehen definitiv nicht.

Geschrieben

Das Grossspurige sehe ich darin den Polizisten direkt mal zu unterstellen sie hätten dich zu einer Straftat aufgefordert. Das ginge auch diplomatischer, aber vielleicht hast du das ja auch anders gemacht als du es hier verkürzt dargestellt hast. Die Unkenntnis bezog ich darauf dass die Polizisten Ärger bekommen hätten wenn sie die Waffen zwecks Überprüfung mitgenommen hätten. Leider, denn ich selbst finde auch sie sollten dafür Ärger bekommen wenn sie das ohne Not tun. Allerdings fällt denen schon ein plausibler Grund ein warum sie das in dieser Situation unbedingt tun mussten. Was die Strafbarkeit des Führens angeht sehe ich die Sache etwas entspannt. Meines Erachtens wäre es in dieser Situation nicht strafbar, aber ich gestehe dir selbstverständlich zu diesbezüglich unsicher zu sein. Ich wäre das vor allem dann wenn in einer Großkontrolle viele Beamte umherwuseln. Was das Argument angeht'die können mir ja was anhängen', ja, das können sie. Wenn sie das aber wollen sind sie nicht darauf angewiesen dass du die Waffe tatsächlich ausgepackt hast.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk

Geschrieben

[...] Meines Erachtens wäre es in dieser Situation nicht strafbar, [...]

Welche Überlegungen haben Dich zu dieser Meinung geführt?

Eine Möglichkeit, warum Deine Meinung richtig sein könnte, habe ich in #67 geschrieben. Trotzdem würde ich die Tasche nicht öffnen. Was führt Dich zu Deiner Ansicht?

Geschrieben

Was die Strafbarkeit des Führens angeht sehe ich die Sache etwas entspannt. Meines Erachtens wäre es in dieser Situation nicht strafbar, aber ich gestehe dir selbstverständlich zu diesbezüglich unsicher zu sein.

Ich hätte ihnen schlicht und kurz meine Bedenken vorgetragen (Herstellen der Zugriffsbereitschaft i.S.d. WaffG, wenn ausgepackt wird) - und sie dann gefragt, ob ich diese Handlung trotzdem vornehmen solle, wenn sie mich ausdrücklich dazu anweisen.

Entsprechend ihrer Antwort hätte ich dann agiert.

Geschrieben

Was ich aus diesen erbitterten Expertendiskussionen für mich Interessantes herauslese, steht oft ganz beiläufig zwischen den Zeilen :cool3:

Streifenhörnchen sieht also bereits vor Ort, bei der Standardkontrolle, "ACHTUNG WAFFENBESITZER".

Das wußte ich sooo zumindest bisher nicht, ich war der Illusion, das würde erst bei einer weitergehenden Erforschung meiner Personalien, warum auch immer,

dann bekannt werden.

Also muß ich bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle damit rechnen, sofort als Gefahr wahrgenommen zu werden :hi: .

Was eine Kontrolle der WBKen anbelangte, da gäbe es dann aber auch ein Problem, die ist nämlich bei mir immer bei der Waffe, im natürlich verschlossenen Koffer -

und nun :rtfm: ?

G.T.

Geschrieben

Eine Möglichkeit, (...), habe ich in #67 geschrieben.

Entweder so (vorzugswürdig), d.h. Tatbestandsausschluss, oder jedenfalls Rechtfertigung infolge der Legalisierungswirkung des (wirksamen) Verwaltungsakts ;)

Geschrieben

Allgemeine Verkehrskontrolle:

P: Was haben Sie da in der Tasche (im Kofferraum) ?

Ich: Ein Gewehr.

P: haben Sie eine WBK dafür ?

I: Ja

P: Ist das geladen ?

I: Nein

P: Ich vergleiche mal die Nummer, wo ist die denn ?

I: Da...

P: Alles klar stimmt, gute Fahrt noch.

Fazit: Immer schön den Ball flach halten und es passiert nichts.

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