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IGNORED

Problem: WBK und Alkoholfahrt mit KFZ


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

vor nun 11 Monaten wurde ich mit über 2 Promille von der Polizei gefasst. Jetzt habe ich bei dem Nachbereitungskurs gehört, das das auch in meinem Führungszeugnis steht. Man sagte mir, das es im normalen Führungszeugnis, was auch für Bewerbungen genutzt wird nicht drin steht.

Wenn ich jetzt in 12 Monaten meine WBK beantrage ist es dann 23 Monate her mit dem Delikt. Kann es da Probleme an meiner Eignung geben??

cYa

Geschrieben

mit ziemlich hoher Warscheinlichkeit wirst DU keine WBK bekommen, probiers in 5 jahren nochmal

Grüße

Frank

Geschrieben

Um es mal auf eine inhaltliche Grundlagen zu stellen: Wozu wurdest du verurteilt? Was steht im Strafbefehl/Urteil?

Bei über zwei Promille Alkohol am Steuer könnte auch die persönliche Eignung aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG angezweifelt werden:

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.
geschäftsunfähig sind,
2.
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
Geschrieben

Wenn man über 1,6 Promille hat und noch einigermaßen stehen kann,bzw. sich damit noch nicht im Delirium befindet, gilt man als Alkoholkrank. Auch wenn das die guten Trinker für übertrieben halten. Vor 10 Jahren wird's schwer, so lange bleiben die Eintragungen erhalten. Finde das auch gar nicht so schlecht.

Man kann sich natürlich auch ein Gutachten ausstellen lassen, dass man eine Alkoholkrankheit ausschließen kann. Ist mit vielen nachweisen verbunden.

Zudem muss man davon ausgehen, dass wer sich mit 2 Promille ans Steuer setzt, dass der mit 2 Promille vielleicht auch Blödsinn mit der Waffe macht, ohne Dir irgendwas unterstellen zu wollen.

Hoffe viele lesen das hier und kapieren endlich mal entweder Auto oder Alkohol. Allen anderen Wünsche ich immer erwischt zu werden, hohe Geldstrafen und schnelle Fahrerlaubnisentziehungen.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Geschrieben

Wieso 10 Jahre ??

Eintragungen werden nach 5 Jahren gelöscht, und zwar 5 Jahre nach der 1.. Urteilsverkündigung

Frank

Geschrieben

[...] Kann es da Probleme an meiner Eignung geben??[...]

Ja und zwar an zwei Stellen.

Erstens könnte Dir die persönliche Eignung fehlen, wenn Du alkoholabhängig bist. Das gilt dann ohne Endedatum, könnte aber durch eine MPU widerlegt werden.

Zweitens wird es Dir an der Zuverlässigkeit fehlen, denn mit 2,0 Promille BAK als Fahrzeugführer im Straßenverkehr hat man ein Straßenverkehrsgefährdung § 315c StGB begangen. Ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde hat waffenrechtlich keine Auswirkung, da es sich um eine gemeingefährliche Straftat handelt. Aus Deinem Posting entnehme ich, dass die Strafe wohl zwischen 60 und 90 Tagessätzen (TS) lag. Damit ist die Zuverlässigkeit für wenigstens fünf Jahre weg. Sollte Strafe doch weniger als 60 TS betragen haben - was ich bei 2,0 Promille nicht annehme hättest Du in Punkto Zuverlässigkeit Glück gehabt.

Geschrieben

Erwachsene 10 Jahre, Jugendliche 5 Jahre, Kinder 2 Jahre

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Sofern nichts weiteres innerhalb dieser Zeit dazu kommt.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Geschrieben

Und 315c stgb ist quatsch. Solange nicht mindestens eine Gefährdung vorliegt trifft nur 316 StGB zu.

Leute, schießt mich einfach mit irgendwelchen Straftaten um euch.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Geschrieben

Sollte Strafe doch weniger als 60 TS betragen haben - was ich bei 2,0 Promille nicht annehme hättest Du in Punkto Zuverlässigkeit Glück gehabt.

Auch falsch.

Im Zusammenhang mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse wird die Trunkenheitsfahrt

- immer als Vorsatzstraftat bewertet und

- führt, unabhängig vom verhängten Strafmaß, regelmäßig zum Verlust der Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne.

CM

Geschrieben

Es geht aber nicht darum, ob einer von uns denke er "sollte" oder er "sollte" nicht.

Sondern um die gesetzlichen Grundlagen.

Und da wohl über 60 Tagessätze im Raum stehen, ist die WBK wohl futsch.

Geschrieben

Das kann man pauschal nicht sagen. Mir sind 2 Fälle bekannt: im ersten hat eine Frau, trotz Führerscheinentzug vor 8 Jahren (wg. Drogenmissbrauch), beide WBK's bekommen. Im zweiten Fall, hat ein schützenkollege nach einer Promille-Fahrt die WBK's abgeben und die Waffen verkaufen müssen.

Ich habe noch ein paar Fragen. Ab 1,6 Promille bekommt man MPU angeordnet. Hast du die gemacht und bestanden? Wurde dein Führerschein damals entzogen, oder hast du den freiwillig abgegeben? Letzteres währe von Vorteil für dich, da du "eingesehen hast, sich damit auseinander gesetzt und aufgearbeitet hast, bla, bla..". Das wird der SB alles lesen und sich ein Bild von dir machen. Ein bisschen Spielraum haben die und im Zweifelsfall könnte es dir helfen.

Du kannst auch ein "Test" machen und "kleinen Waffenschein" (KWS) beantragen. Das sind die selben Abfragen und wenn du den bekommst, kriegst du auch die WBK.

P. S.: ich finde nicht, dass jemand, der vor lange Zeit ein Fehler begangen hat, für immer verbannt werden muss! Jeder macht mal Fehler und hat ein paar Leichen im Keller. Und einen Menschen für immer als unzuverlässig abzustempeln, nur weil er vor vielen Jahren nicht aufgepasst hat - ist einfach nicht richtig!

Geschrieben

... Und einen Menschen für immer als unzuverlässig abzustempeln, nur weil er vor vielen Jahren nicht aufgepasst hat - ist einfach nicht richtig!

Und da das nicht verfassungskonform wäre, macht das Gesetz das auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Auch falsch.

Im Zusammenhang mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse wird die Trunkenheitsfahrt

- immer als Vorsatzstraftat bewertet und

- führt, unabhängig vom verhängten Strafmaß, regelmäßig zum Verlust der Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne.

CM

Nenn uns doch bitte mal die Rechtsgrundlage dafür:

a) Warum eine vom Gericht als "fahrlässig begangen" abgeurteilte Tat plötzlich als "vorsätzlich begangen" bewertet wird.

b )Warum die Zuverlässigkeit unabhängig vom Strafmaß verloren geht, wenn es sich nicht um die zweite oder eine weitere Verurteilung handelt.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben

Das Thema Trunkenheitsfahrt und Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist eigentlich nichts,

was irgendwelche Moralapostel mit pro und contra zu entscheiden hätten.

Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind Fakt und eigentlich auch plausibel.

Wenn man mit 2 Atü im Kopf angehalten wird, kann man sich nicht rausreden,

dass man gerade Zoff hatte und deshalb richtig einen reingesoffen hat und sonst

normalerweise nix trinkt.

So ein Promillewert zeugt von einer erheblichen Alkoholtoleranz, d.h. lange

Übungsphasen bei denen man den Zeitpunkt, wo man alles auskotzt immer

weiter nach oben verschiebt.

Und dass sich Saufen (in dieser Quantität) und Autofahren nicht verträgt,

braucht man wohl nicht diskutieren. Und Waffenbesitz in diesem Zusammenhang

auch nicht.

Man könnte zwar darüber diskutieren ob es nicht sinnvoll wäre, dass die

Zuverlässigkeit wieder zu bejahen ist, wenn die betreffende Person nach dem

ganzen MPU Zirkus seine Pappe wieder zurück hat.

Aber da lässt das Waffengesetz halt keinen Raum.

Wie lange es moralisch gerechtfertigt ist, dass man für eine objektive Verfehlung

büßen muss, soll doch jeder für sich selber entscheiden.

Ich finde diese Diskussion jedenfalls für unheimlich gut. Denn es ist um jedes Mitglied der

aussterbenden Spezies LWB unendlich schade, das es weniger gäbe.

Wenn dieses Thema hier auch nur einen von uns dazu bewegt, entweder den

Bus oder das Taxi zu nehmen, nachdem er gesoffen hat, dann ist das tausendmal

wertvoller als die Frage was man mit einem alten Gaser machen soll oder nicht.

Passt auf euch auf!

oswald

Geschrieben

P. S.: ich finde nicht, dass jemand, der vor lange Zeit ein Fehler begangen hat, für immer verbannt werden muss! Jeder macht mal Fehler und hat ein paar Leichen im Keller.

Ach ja? Vielleicht solltest du nicht einfach von Dir auf andere schließen.

Und einen Menschen für immer als unzuverlässig abzustempeln, nur weil er vor vielen Jahren nicht aufgepasst hat - ist einfach nicht richtig!

"Nicht aufgepasst"??

Und wie oft kommt es vor, dass ein Täter rückfällig wird?

Ich bin z.B. eher dafür, dass Leute, die mehrmals nachgewiesen haben, dass sie nicht in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen, dies auch unterlassen müssen.

Geschrieben

Hallo,

vor nun 11 Monaten wurde ich mit über 2 Promille von der Polizei gefasst. Jetzt habe ich bei dem Nachbereitungskurs gehört, das das auch in meinem Führungszeugnis steht. Man sagte mir, das es im normalen Führungszeugnis, was auch für Bewerbungen genutzt wird nicht drin steht.

Wenn ich jetzt in 12 Monaten meine WBK beantrage ist es dann 23 Monate her mit dem Delikt. Kann es da Probleme an meiner Eignung geben??

Bei zwei Promille wird die Waffenbehörde mit ziemlicher Sicherheit Deine persönliche Eignung anzweifeln und ein Gutachten über eine mögliche Alkoholabhängigkeit verlangen.

Die Vorlage der MPU, die man ggf. für den den Erhalt des Führerscheins machen musste, reicht da in der Regel nicht aus, da sie nur eine Aussage über die Eignung als Kraftfahrer, nicht aber als Waffenbesitzer macht.

Sollte darüber hinaus noch eine Verurteilung von 60 Tagessätzern oder mehr vorliegen, dann kann man sich das Geld für eine waffenrechtliche Begutachtung getrost erstmal sparen, da man für fünf Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung (und nicht etwa nach Tatzeitpunkt) ohnehin als unzuverlässig gilt und schon deswegen höchstwahrscheinlich keine WBK bekommen wird.

Liegt die Strafe unter 60 Tagessätze und es gibt in der Vergangenheit auch keine weitere Verurteilung oder andere polizeilich bekannte Vorfälle unter Alkoholeinfluss, dann wäre ggf. zu überlegen, die MPU für den Führerschein gleich mit der waffenrechtlichen Begutachtung zu kombinieren, weil dann "nur" noch die persönliche Eignung, aber nicht mehr die Zuverlässigkeit in Frage gestellt ist.

Geschrieben

Und 315c stgb ist quatsch. Solange nicht mindestens eine Gefährdung vorliegt trifft nur 316 StGB zu.

Leute, schießt mich einfach mit irgendwelchen Straftaten um euch.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Richtig, falls keine Gefährdung dabei war fängt das 316 StGB auf. Nur macht das für die waffenrechtlichen Folgen keinen Unterschied ob nach 315c oder 316 StGB verurteilt wurde.

Geschrieben
Ach ja? Vielleicht solltest du nicht einfach von Dir auf andere schließen.

"Nicht aufgepasst"??

Und wie oft kommt es vor, dass ein Täter rückfällig wird?

Ich bin z.B. eher dafür, dass Leute, die mehrmals nachgewiesen haben, dass sie nicht in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen, dies auch unterlassen müssen.

Zum Glück hast du das nicht zu entscheiden! Das ist die typische Einstellung: "ich hab meine WBK und die anderen können mir gestohlen bleiben, weil die alle unzuverlässig sind"

Bist du so ein "Saubermann"? Noch nie falsch geparkt, oder vergessen ein Hängeschloss am Gewehrkoffer anzubringen? Tust du nach jedem Bier sein Alkohol-Pegel testen? Da ich kein Alk trinke, kann ich das nicht beurteilen, wie man so feststellen kann, wann man "genug" hat und noch fahren darf.

Bleib locker und mach dich nicht lächerlich.

Und vergiss nicht, dass wir hier im Forum nur die Meinungen austauschen. Kein Grund jem. gleich anzugreifen, wenn er anderer Meinung ist als du.

Geschrieben

Guude,

nein, das tut keiner.

Tust Du überlegen was Du hier schreibst? Hier gings um die Frage: Kriege ich nach 2 Promille noch ne WBK?

Dein Geschwurbel kannst Du knicken, das ist hier kein Mädchenpensionat. Hier kriegt jeder gleichberechtigt aufs Maul :-))

Ciao

Weissblau

Tust du nach jedem Bier sein Alkohol-Pegel testen?

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