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sixt9

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Alle Inhalte von sixt9

  1. Immer witzig das moralische empfinden. Das junge blonde ding hätte recht, dazu müsste sie sich nicht mal profilieren wollen und trotzdem wären viele sauer auf sie. Und wer sieht dann den wahren schuldigen. Umdenken ist angesagt. <br /><br />MAL WAS ANDERES ZUM THEMA:<br />@TE<br />Gibt's schon was neues? Mal bei deiner Behörde angefragt?
  2. Hehe, geil, da werde ich mich noch dran gewöhnen müssen, bin ja noch Frischling.
  3. Fällt eigentlich wem auf, dass das Thema abdriftet und der TE schon lange nicht mehr mit macht? Würde ich im übrigen auch nicht<br /><br />Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk<br /><br />
  4. <br /><br />Hihi, Sonntagsfahrer hat blasen und Tit**n gesagt. Du Lümmel XD<br /><br />Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk<br /><br /> <br />Hoffentlich werde ich jetzt nicht verbannt<br /><br />Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk<br /><br />
  5. Irgendwie eskaliert das ja ganz schön. An sich geht es weder um Strafmaß noch um die Straftat selbst. Es ist immer eine Einzelfallprüfung und es geht darum was man von der Tat aus der charakterlichen Eignung lesen kann. Ist jemand Alkoholabhängig dann ist er nun mal als nicht zuverlässig anzusehen. Und wie schon erwähnt , ab 1,6 Promille wird man nun mal als alkoholabhängig eingestuft, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ich sehe das so und in Deutschland wird es auch so praktiziert, dass niemand für immer für einen Fehler verurteilt wird. Aber man wird eben für eine Zeit bestraft und zu dieser Zeit/Strafe zählt eben auch so eine Voreintragung. Man kann sich alles bestätigen und bescheinigen lassen um eben wieder als zuverlässig angesehen werden zu können, sofern man eben die Anforderungen erfüllen kann. Je nachdem was in der MPU raus kam und was dort bescheinigt worden ist , kann das schon ausreichen um eine Zuverlässigkeit zu bescheinigen. Könnte mir aber auch vorstellen dass in einem solchen Fall eine Wartezeitverlängerung zum Tragen kommt. Das Beispiel mit dem Todescrash finde ich übertrieben. Ich finde auch dass man nicht alle über einen Kamm scheren sollte und sich an die tatsächlichen Gegebenheiten halten sollte. Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
  6. Und 315c stgb ist quatsch. Solange nicht mindestens eine Gefährdung vorliegt trifft nur 316 StGB zu. Leute, schießt mich einfach mit irgendwelchen Straftaten um euch. Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
  7. Erwachsene 10 Jahre, Jugendliche 5 Jahre, Kinder 2 Jahre Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk Sofern nichts weiteres innerhalb dieser Zeit dazu kommt. Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
  8. Wenn man über 1,6 Promille hat und noch einigermaßen stehen kann,bzw. sich damit noch nicht im Delirium befindet, gilt man als Alkoholkrank. Auch wenn das die guten Trinker für übertrieben halten. Vor 10 Jahren wird's schwer, so lange bleiben die Eintragungen erhalten. Finde das auch gar nicht so schlecht. Man kann sich natürlich auch ein Gutachten ausstellen lassen, dass man eine Alkoholkrankheit ausschließen kann. Ist mit vielen nachweisen verbunden. Zudem muss man davon ausgehen, dass wer sich mit 2 Promille ans Steuer setzt, dass der mit 2 Promille vielleicht auch Blödsinn mit der Waffe macht, ohne Dir irgendwas unterstellen zu wollen. Hoffe viele lesen das hier und kapieren endlich mal entweder Auto oder Alkohol. Allen anderen Wünsche ich immer erwischt zu werden, hohe Geldstrafen und schnelle Fahrerlaubnisentziehungen. Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
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