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IGNORED

Abzocker bei Egun unterwegs


Delgado

Empfohlene Beiträge

Warum sollte er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig sein ...

Ich bin zwar juristischer Laie, aber auf hoher See und vor Gericht......

Vorspiegelung falscher Tatsachen (Betrug ?), Nötigung, versuchte Erschleichung....sind nur ein paar Stichworte die mir spontan dazu einfallen. Keine Ahnung in wiefern das vor Gericht Bestand hätte, möchte ich hier auch eigentlich nicht weiter vertiefen.

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Natürlich nicht, aber ich habe ja den Streit schließlich nicht angefangen. Solidarität unter LWBs hin oder her, er will mir an die Wäsche, da hört der Spaß auf.

Sei es drum, Themawechsel : Was ich wirklich nicht gedacht hätte, mein neuer Brieffreund hat sich wieder bei mir gemeldet. Ich denke nachdem ihm Egun die Sperrung seines Accounts mitgeteilt hat.

Vollzitat (habe lediglich besagten Artikel unkenntlich gemacht) :

Sehr geehrter Herr Turner, (ist nicht mein realer Name, aber egal, soll er es halt glauben)

es ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen, ich habe Ihnen 100,- € für den .... angeboten und sie haben meinem Angebot zugestimmt.

Sollten Sie die Auktion nicht abbrechen (könnte ich gar nicht, selbst wenn ich wollte, siehe AGB) und den .... an jemand anderen veräußer, so werden Sie mir gleichwertigen Ersatz leisten müssen.

Ich habe heute Morgen mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen, um die rechtliche Lage abzuklären, die LVM, bei der ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wird die enstehenden Verfahrenskosten in voller Höhe übernehmen, sollte Sie es soweit kommen lassen, da die Rechtslage eindeutig ist.

Deshalb vordere ich Sie erneut auf, mir Ihre vollständige Adresse und einen Termin mit Uhrzeit zu nennen, damit ich den ... abholen und bezahlen kann.

MfG

Bullwye12

Zitatende

:021: :021: :021:

Ich brech ´ ins Essen.

Glücklicherweise haben mir meine Eltern eine ordentliche Erziehung spendiert.

Gruß, Delgado

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Delgado,

"Ich habe heute Morgen mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen, um die rechtliche Lage abzuklären, die LVM, bei der ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wird die enstehenden Verfahrenskosten in voller Höhe übernehmen, sollte Sie es soweit kommen lassen, da die Rechtslage eindeutig ist."

das ist garantiert gelogen. Der Versicherungsvertreter kann überhaupt keine Deckungszusage geben.

Diese erfolgt entweder durch die "Zentrale" oder der Anwalt klärt den Punkt, weist aber den Mandanten darauf hin dass ggf. bei Nichtzusage die übliche Liquidation vom Mandanten zu tragen ist.

Wer welche Kosten trägt entscheidet übrigens immer noch das Gericht, also geniese die Feiertage und vergiss den Spinner.

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Hey Leute, ich genieße diese Diskussion. Die Alternative wäre mich vom Weihnachtsstress meiner Frau ( Wohnung putzen, Essensplanung, Einkaufen, Baum besorgen und einstielen) anstecken zu lassen.

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Also, ich habe bei Egun bisher beim Handel mit Privaten auch nur gute Erfahrungen gemacht, wobei man halt auch ein bisschen das Hirn einschalten muss, wenn man kauft. Beim Verkaufen ist es, so schildert es ja auch der Threadstarter, nicht ganz so einfach.

Schlechte Erfahrungen habe ich bisher ausschliesslich mit Händlern, sogar jedes Mal VDB-Händlern gemacht.

Ein Typ hat sich schlicht geweigert, für bei der Auktion erzielten Preis das (gebrauchte) Wiederladezubehör rauszurücken. Die Anwaltskosten hat er dann auch gezahlt.

Ein VDB Büchsenmacher aus Varel bot eine "überprüfte" Mauser 66 zum Festpreis an; mit schönen Fotos. Nicht billig, aber mit EAW Basen und insgesamt günstig. Laut telefonischer Vorabsprache ausdrücklich völlig in Ordnung. Als die kam, war das 66iger System in einen 66 S Schaft gelegt; seit im Schaft also das Loch für den Drücker der 66S, das bei der 66 keine Funktion hat.

"Gelegt" heisst, dass die Verbindungen so lose waren, dass Schiessen reiner Selbstmord gewesen wäre. Die Sache wurde dann noch sehr lustig.

Ein anderer VDB Büchser verkaufte eine "überprüfte" Gebrauchtwaffe von Voere. Diese wurde dann zu Voere ins Werk zwecks Service gesandt - dort stellte man schwere Mängel (Rostnarben innen im System) fest. Der Händler meinte dann (schriftlich) bei der Überprüfung einer Gebrauchtwaffe werde diese nicht zerlegt. Aha.

Den Vogel schoß ein CUSTOM Büchsenmacher aus NRW ab, der einen jagdlichen 98 zum Festpreis anbot - nicht billig, aber günstig. Sein Name gross auf der Waffe. Die Sicherung funktionierte nicht bzw. die gesicherte Waffe ließ sich abschlagen. Der Schaft riss nach ca. 50-60 Schuss längs. Nach rund 100 Schuss (S&,PP Fabrikmuni) ging der Verschluss schwer auf ..... eine Riegelwarze war gerissen.

Mal sehen, wie das weiter geht. Erste Rückmeldung - er habe diese Waffe ja gar nicht selber gebaut. Aha aha aha - Da da da.

Ich kaufe bei Egun gebrauchte Waffen nur noch von Privaten, weil die ehrlicher sind.

Die Idee der Händler ist es offenkundig, zwischen den Laden und der Reklamation so viel wie möglich Kilometer zu legen.

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... Der Händler meinte dann (schriftlich) bei der Überprüfung einer Gebrauchtwaffe werde diese nicht zerlegt. Aha.

Ich habe zwei gebrauchte bei Frankonia gekauft. Die werden 1:1 an den Kunden weitergegeben. Ich bin mir sicher, dass da noch nicht mal "Fingerabdrücke" von Frankonia Mitarbeitern drauf sind. Die Gewinnspanne wäre mal interessant. Wenn man einen gebrauchten Vorderlader kauft, für z.B. 160,- Euro und Frankonia verlangt die Stunde Büchsenmacher 70,- Euro und legt das oben drauf, dann kommt ein neuer günstiger. Wenn bei den 160,- aber schon 100,- für Frankonia als "Gewinnspanne" weggehen, dann sollte ein kurzes Durchschauen eigentlich drin sein.

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So mal 2 kleine Tipps:

E-mails sind in Deutschland bisher kein rechtsverbindlicher Schriftverkehr, also würde ich das mal entspannt sehen und jetzt kommt

Zweitens, wenn ein Verkäufer mit dem Angebot unzufrieden ist hat er in Deutschland immer die Möglichkeit den Kaufvertrag per "Irrtum" zu sprengen (außer er läßt den Gegenstand versteigern)

In deinem Fall würdest du also vor Gericht sagen "Oh Herr/Frau Richter/in, ja natürlich bot ich ihm an das Ding zu verkaufen, leider habe ich eine Null zu wenig eingetippt... für 1000 Euro und 300 Porto hätte ich die Auktion abgebrochen".

Ist zwar gegen die AGBs aber solang von der anderen Seite keiner Klagt könnte man mit durchkommen.

Einfach mal Anfechtung wegen Irrtum googeln. Außerdem kann man sagen das dein Schreiben nur ein Angebot ist und erst mit einer klaren Annahme seines Angebots deinerseits ein gültiger Kaufvertrag zu stande käme.

Könntest also auch warten ob er jetzt quasi für 400 weg geht und wenn nicht den Spieß umdrehen weil er hat ja bestätigt es anzunehmen und über die Versandart solang du nicht gesagt hast er kann es abholen ist ja im "Vertrag" eindeutig eine Pauschale von 300€ festgelegt.

Fazit.... immer schön locker durch die Hose atmen und dem Klugscheißer seine e-mail adresse ab jetzt bei jedem Gewinnspiel das dir über den Weg läuft eintragen, Spam läßt danken.

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Einfach nicht mehr antworten. Wenn die Auktion vorüber und das Teil verkauft ist, worauf will er dann noch klagen? Schadenersatz? Wofür und wieviel?

PS: Der war seit 2004 angemeldet und hat noch nie was gehandelt? Typischer Zweitaccount zum Hochbieten der eigenen Auktionen und sonstiger Betrügereien.

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E-mails sind in Deutschland bisher kein rechtsverbindlicher Schriftverkehr

Das ist leider nicht richtig, es ist bei E-mail Verkehr technisch schwerer nachzuweisen das die dem Gericht vorgelegten E-mails z.b. nicht verändert/manipuliert wurden und einige andere Punkte/Beweiskraft der E-mails. Aber es gibt mehr als genug Möglichkeiten und Wege die auch in Deutschland täglich genutzt werden. Pauschal zu sagen eine E-mail ist kein rechtsverbindlicher Schriftverkehr stimmt einfach nicht und da bewegt man sich auf hauch-dünnem Eis wenn es hart auf hart kommt. ;)

EDIT: Muss man nur mal googlen da findet man reihenweise Beispiele, da wird vielleicht klarer was ich meine. Man kann sogar jemand wegen einer Beleidung die per E-mail erfolgte anzeigen etc. In dem genannten fall sollte es auch überhaupt kein Problem sein technisch nachzuweisen dass Der Mailserver der anderen Partei die E-mail zumindest erhalten hat! Schwieriger, aber wenn es vor Gericht geht auch kein Problem ist das man dann noch nachweisen muss das die Partei auch die E-mail korrekt erhalten hat das lässt sich im Zweifelsfall sogar unter Mithilfe des Providers (Der Gegenseite) klären. Kommt halt drauf an wie gut der Anwalt bzw. seine Schergen sind.

Trotzdem hoffe ich dass er in diesem Fall die Beine still hält und auch aufgrund des Angebots ausserhalb von Egun zu verkaufen möglicherweise gar keine Chance auf Erfolg hat. :)

Ein Rechtsstreit kann lange dauern, und im schlimmsten Fall sagt der Richter irgendwann beide Seiten "müssen" sich einigen was dann zu Kosten für beide Seiten führt, dann hat keiner gewonnen...

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Ich hab mal eine frisch eingestellte 22er Contender per Sofortkauf ersteigert bzw. gekauft. 1 Oiro!!

War mir klar, dass der Anbieter da einen Fehler gemacht hatte. Ich hab dann eine Mail geschrieben und gefragt, wohin ich die 21 Euro überweisen soll. Er meinte dann, dass er die schon (zwischen)verkauft hätte. Ich hab ihm dann geschrieben, daß das tatsächlich ein bindender Kaufvertrag wäre und dass er doch wenigstens zugeben soll, daß er da den falschen Sofortkaufpreis angegeben hatte. Ich wollte gar keine 22er Contender haben, meine Intension war, ihn zu "retten". Er hat dann auch tatsächlich geschrieben, dass er da Mist gebaut hätte.

Als Dank hat er mir dann ein Paket mit Mun geschickt :-) War noch kein Wiederlader und gab mich gefreut...

Das wäre vor Gericht aber sicher durchgegangen.

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Nicht unbedingt. Das war bei Amazon (?), glaube ich, auch schon mal passiert. Irgendwas für 10 Euro, was einen Ladenpreis von 500 Euro hatte oder so ähnlich.

Quelle, Neckermann, tausende Online-Händler und "Online-Auktionsersteller" mit Preisfehlern im System. Es kommt auf so viele Faktoren an. Wer bietet was in welcher Stückzahl zu welchem Preis an? Privat/Händler, Neu/Gebraucht, Einzelstück/Lagerware, Schuldart, Zeitraum von Veröffentlichung der (beh.) irrtümlichen Anzeige bis Bestelleingang, Wer macht das Angebot, wer nimmt es an, wie sieht die Anzeigenaufgabe aus? Reicht ein klick oder muss man mehrmals bestätigen etc.

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Fazit.... immer schön locker durch die Hose atmen und dem Klugscheißer seine e-mail adresse ab jetzt bei jedem Gewinnspiel das dir über den Weg läuft eintragen, Spam läßt danken.

:rotfl2: :rotfl2:

Auch ´ne Idee. Mir fallen da sogar spontan noch ein paar Alternativen ein.

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Man muss den Irrtum natürlich darlegen. Also bei Zahlendrehern die korrekte Zahl.

Z.B. geht "ich meinte 410 statt 140". Svhwieriger wäre "ich meinte 387 statt 214".

Außerdem wird man bei Irrtum schadenersatzpflichtig, wenn es ein wirklichen Schaden gab.

Irrtum gibt es übrigens bei Käufer wie Verkäufer.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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