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IGNORED

Abzocker bei Egun unterwegs


Delgado

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Hallo Leute,

ich bin, wie wohl viele von euch auch, seit Jahren sporadisch bei Egun unterwegs und habe bislang eigentlich nur gute Erfahrungen machen dürfen. Aber was ich heute erleben durfte, das schlägt dem Fass den Boden aus. Das möchte ich euch wirklich nicht vorenthalten:

Ich starte also gestern Abend eine Auktion, Startpreis : 1,- €. Sofort-Kauf wird nicht angeboten. Erfahrungsgemäß wird der Artikel ca. 400 € einbringen. Vielleicht ein Fünfziger weniger, gerne aber auch etwas mehr. Egal, das ist ja gerade das Spannende daran.

Nun, nach kurzer Zeit kommt schon die erste Anfrage: "Sofort-Kauf für 100,- € + Versandkosten ?"

Ich antworte : "100 € sind okay, dann betragen die Versandkosten allerdings 300 €." Das war natürlich ironisch gemeint und ich hielt das Ganze zunächst für einen Scherz.

Laut Egun AGBs ist eine solche Auktion bindend und kann nicht vorzeitig abgebrochen werden.

Oder wollte hier etwa jemand billig Ware abstauben ?

Er fragte mich daraufhin ob ich wirklich glaube 400 € zu erzielen. Ich bestätigte das, usw...

Heute kommt von ihm die Frage nach meinem Wohnort. Falls es die Entfernung zuließe, wolle er das Teil vor (!) Abgabe eines Gebotes besichtigen. Ich nenne ihm also meine Stadt.

Seine folgende Antwort ist der absolute Hammer !!! Originalzitat in vollem Umfang, ich habe lediglich den besagten Artikel unkenntlich gemacht:

"Klar, 100 € sind okay. Die Versandkosten belaufen sich dann auf 300,- €" (Hier zitiert er mich)

Ihnen ist bewust, das dieses Angebot bindent ist?

Da ich den .... selbst abhole, fallen dann keine Versandkosten an, und jetzt kommt das Beste: damit komme ich vor jedem deutschen Gericht durch:

http://www.experto.d...erbindlich.html

Bitte geben Sie mir Ihre genaue Adresse und einen Termin mit Uhrzeit, damit ich den ... abholen und bezahlen kann.

Nur um alle Missverständnisse auszuschließen, dies ist kein Scherz!

MfG

Hat jemand so etwas schon mal erlebt ? Dreister geht es wohl kaum noch.

Egun ist auf jeden Fall informiert, bin mal gespannt ob da eine Reaktion kommt.

Gruß, Delgado

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Nicht aufregen. Die Auktion bei E-Gun läuft doch noch, dieses Angebot müsstest Du vorher zurücknehmen, mündliche Absprache ohne Zeugen ? Sag dem Kerl einfach:

- Du möchtest ihm persönlich gar nicht verkaufen

- Du möchtest die Auktion durchziehen und nicht vorzeitig abbrechen

Vor Allem: laß Dich nicht einschüchtern.

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Hmm, also ich bin kein Jurist, wäre mit solchen Aussagen (auch wenn sie NUR ironisch gemeint sind) aber immer vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ist es nicht Fakt, dass in/durch diesem/diesen e-mail-Verkehr ein "Vertrag" zustandegekommen ist?

Es gab ein Angebot (100€) und letztendlich eine Annahme deinerseits (Kaufpreis 100€ + 300€ Porto). Wie es sich jetzt rechtlich mit dem Porto beläuft und ob eine Selbstabholung die Portokosten kategorisch ausschließt, weiß ich nicht.

Also falls dadurch ein rechtlich bindender Vertrag zustandegekommen ist, hat das auch nichts damit zu tun, ob der Artikel noch bei egun eingestellt ist. Schlimmstenfalls könnte man Schadenersatz fordern, würde ich jetzt mal behaupten. Ist nur Halbwissen, was noch aus meinem Meisterkurs hängen geblieben ist.

Was ich damit aber zum Ausdruck bringen will ist, solche Aussagen besser bleiben lassen und beim nächsten mal einfach mit "nein" oder "lehne ich ab" beantworten.

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Lehne doch einfach eine Selbstabholung ab. Du möchtest einfach keine stinkenden Penner in deinem sauberen Haus haben. Auch nicht auf dem Grundstück.

Dein Angebot war 100 + Porto, keine Selbstabholung möglich. Schwupps.

Bin auch kein Jurist, aber wenn das Angebot quasi ohne Selbstabholung war, dann musst dus halt schicken. Gibt ja auch gewerbliche, bei denen eine persönliche Abholung nicht möglich ist. Gerade bei Waffen will man ja keine Fremden im Haus haben.

Ich hatte mal einen, dem ich per Sperrüll-Anzeige 2 Recaro LS angeboten hab. Dummerweise waren es Recaro LX - oder so ähnlich. Ist schon fast 30 Jahre her.

Der kam dann und wollte, daß ich meinen Kaufvertrag erfülle und ihm zum ausgemachten Preis jetzt 2 LS gebe. „Hier, nimm sie mit“ hab ich zu ihm gesagt. Er: „Nein, ich will die im mündlichen Kaufvertrag angebotenen LS, das sind LX.“ Ich: „Dann lass es halt, hab nix anderes“. Er: „BlaBla Rechtsanwalt“ Dann hab ich ihn rausgeschmissen. Das sind Spezialisten - die sind ganz speziell doof!!

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Nepper mit dieser Masche durchkommt. Das bei deinem "Angebot" mit 300 Euro Porto die Ernsthaftigkeit fehlt, ist doch wohl offensichtlich. Zumal, da du im weiteren Verlauf darauf hingewiesen hast, dass du auf 400,- Euro Erlös spekuliert hast.

Jetzt muß ich wohl darauf hinweisen, dass dies nur meine Meinung ist und ich keine Rechtsberatung leisten kann, sonst habe ich gleich noch ein Verfahren an der Backe. ;)

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...Du möchtest einfach keine stinkenden Penner in deinem sauberen Haus haben. Auch nicht auf dem Grundstück....

:021:

Wie gesagt, ich sehe der Sache gelassen entgegen. Mich ärgert nur dass man mit solchen Zeitgenossen wertvolle Lebenszeit verplempert.

Mir ging es in erster Linie darum, aufzuzeigen, was einem so alles wiederfahren kann.

Gruß, Delgado

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Was mir im Nachhinein noch aufgefallen ist:

Selbst wenn ich wollte, ich könnte ihn wohl meinerseits kaum wegen Nötigung, oder was auch immer, verklagen.

Er hat alle Mails nur mit MfG, d.h. ohne Namenszusatz unterschrieben.

Seine Mailadresse (nebst eingefügtem Paßbild im Briefkopf !), welche auf den Realnamen schließen lässt, und auch über Google Ergebnisse liefert, ist de facto nur der Name eines Postfaches.

Möchte nicht wissen wie viele Leute ihm schon auf den Leim gegangen sind.

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Schon eilt Dir Nr. 118, der schoenste Paragraph im ganzen BGB, zu Hilfe!

"Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklaerung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel ihrer Ernsthaftigkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig."

Kann man klarer und einfacher nicht ausdruecken. :D

Edith: Was kann diese &%¿£§- Software außer nerven?

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Andersrum:

Es handelt sich bei der Auktion um ein völlig überteuertes Produkt welches bei Anderen um 150€ weg geht, oder optional um einen Artikel der mir nicht so viel Wert ist.

Man versucht den Preis zu schmälern und schreibt den Anbieter ganz frech an.

Als Antwort bekommt man dann: Klar kriegst du es für nen Hunni. Aber der Versand kostet 300€.

Weil ich per Mail keine Ironie deuten kann und mit selbiger auch gar nichts anfangen kann, überschlage ich Kurz meine Fahrtkosten und hol das Teil ab.

Bin ich hier der Einzige der so ein Angebot annehmen würde?

Meiner Meinung nach sollte man mit solchen ironischen Aussagen vorsichtig sein, ob sich dadurch aber ein verbindlicher Vertrag ergibt weiß ich auch nicht.

@ Delgado:

Ich bin aber leider nicht dein Mailpartner...

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Haha, lustiger Fall. Aber zeigt mal wieder das man mit Ironie vorsichtig sein sollte, woran soll dein Gegenüber denn erkennen ob es Ironie oder ernst ist. Das ist überhaupt nicht möglich, und da würde ich jetzt keinen grossen Unterschied sehen.

Ich weiss von Fällen in denen das schwer nach hinten los ging, es kommt nämlich dann nur drauf an was der Richter dazu sagt. Wenn der Käufer eine Rechtsschutz-versicherung sein eigen nennt zieht er das bestimmt durch (meine Erfahrung!) kostet ihn ja erst mal nix ausser eventuell der Selbstbeteiligung.

Bleibt zur Klärung: 1. Ist es erst rechtlich bindend wenn die Auktion abgebrochen worden wäre? Es könnte sein dass du mehrere der Artikel hast! Bzw. laut AGB ist es dann aber bestimmt nicht erlaubt eingestellte Artikel ausserhalb von Egun zu verkaufen? (Dafür könnte er dich auch wenn das noch ironischer ist zumindest bei Egun "anschwärzen"). 2. Hattest du den Artikel in der Artikelbeschreibung auch zur Abholung angeboten? 3. Zieht er das wirklich durch, dann sieht es definitiv schlecht aus...

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Meine Meinung dazu, die aber keine Rechtsberatung darstellt:

...

Nun, nach kurzer Zeit kommt schon die erste Anfrage: "Sofort-Kauf für 100,- € + Versandkosten ?"

Ich antworte : "100 € sind okay, dann betragen die Versandkosten allerdings 300 €."

Mit dieser Antwort (= Angebot Deinerseits, nämlich 100 € + 300 € Versandkosten) hast Du ihm keine persönliche Abholung angeboten.

"Klar, 100 € sind okay. Die Versandkosten belaufen sich dann auf 300,- €" (Hier zitiert er mich)

Ihnen ist bewust, das dieses Angebot bindent ist?

Da ich den .... selbst abhole, fallen dann keine Versandkosten an, und jetzt kommt das Beste: damit komme ich vor jedem deutschen Gericht durch:

Damit hat der Dir ein neues Angebot gemacht, nämlich den Artikel abzuholen und dadurch die Versandkosten zu sparen, auf das Du aber nicht eingegangen ist.

Und zur rechtlichen Bindung bei Sofort-Kauf hier ein Auszug aus den egun-AGB:

"...Angebote auf der eGun-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" (Festpreis) anzubieten. Ein Vertrag kommt in diesem Falle durch den sofortigen Kauf des Artikels zustande. Dieser Kauf ist unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit. Diese Möglichkeit besteht nur so lange wie der Artikel noch nicht beboten wurde. ..."

Du hast den Artikel aber außerhalb von egun zum Sofort-Kauf angeboten.

Also aus meiner Sicht kannst Du Dich ganz entspannt zurücklehnen.

Das Schlimmste, was Dir meiner Ansicht nach passieren kann ist, daß Du - vorübergehend - bei egun gesperrt wirst, weil die einen möglichen Verstoß gegen ihre Bestimmungen sehen; damit sind die manchmal etwas vorschnell. Wenn sie es mitkriegen.

Locker bleiben. Ich weiß, das fällt schwer angesichts der Unverfrorenheit mancher Zeitgenossen.

Gruß, Markus.

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[...]Egun ist auf jeden Fall informiert, bin mal gespannt ob da eine Reaktion kommt.[...]
Würde mich wundern, wenn da von eGun etwas käme. Wenn der Typ auftaucht, gibts du ihm die Ware wie Angeboten für 100 Euro zzgl. 300 Euro Versandkosten. Auf seinen geänderten Antrag 100 Euro und Versandkostenfrei wegen Selbstabholung brauchst Du Dich nicht einlassen.
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