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IGNORED

Bewaffnete Hilfs-/Hobby-Polizisten?


fehl-x

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Geschrieben

Ok, mal langsam:

1. Echt, das kann doch nicht sein, gerade noch vorher waren Anwälte völlig unnütz, weil der Richter doch schon alles fertig im Kopp haben muss.

Hat er eben nicht, drum fragt er nach, wenn ein Sachverhalt für ihn nicht klar ist.

2. Oh, welch Überraschung und nicht nur dort, es wird vermutet, bei den meisten Rechtsstreiten läuft da auf verschiedene Sichtweisen heraus.

Eben drum...

..

4. Er ist weder der Entscheider, das sind in 99,99% der Fälle die Geschworenen, noch ist er Moderator, er ist, gefühlt zum 1000. Mal, der Spielregler... Und dieser greift immer nur dann ein, wenn eine der Mannschaften foult. Läuft alles nach Plan, wird der sich im Normalfall nie einmischen. Deswegen DARF er, und MUSS nicht und VERBOTEN ist es auch nicht, also nochmal die EINVERNEHMUNG ist NICHT sein Job, aber wollen wir wetten, du verstehst das wieder nicht.

Du bist schon wieder in den USA...hier ist es die Hauptaufgabe des Richters über die Einhaltung prozessualer Regeln zu wachen, weil die Geschworenen (die Jury) eben keine Juristen sind.

Entscheider ist er übrigens trotzdem. Im Strafrecht entscheidet die Jury (in den meisten Bundesstaaten) nur über Schuldig oder nicht. Das Strafmaß legt der (die) Richter fest.

http://scholarship.l...125&context=lcp

5. In deinen Träumen vielleicht, in den selben Träumen in denen du meinst, etwas von Autos zu wissen und zu verstehen. Sonst würdest du nicht so geduckt hinterm Tellerrand daherkommen...

Woraus leitest du ab, dass ich nichts von Autos verstehe?

..

PS: Wie bitte soll denn CNN eine LIVE (du weisst, was das ist ?) Übertrageung aus dem Gericht zu einer Soap-Opera umarbeiten ? Der Turner ist nicht doof, aber das dürfte auch ihm schwer fallen... aber Hauptsache selbstgefällig geschwallert... und den anderen als doof hingestellt...

Wenn du mir sagst, über welchen Prozess du fabulierst, zeig ich dir die Stelle(n) an denen der Richter nachfragt...

Geschrieben

...

Was ist denn an Schuldig oder Nicht schuldig bitte keine Entscheidung ? Das ist für den An-/Beklagten die wichtigste Entscheidung überhaupt. Das Strafmaß/Schadenssumme festzusetzen, was nebenbei auch oft genug von den Geschworenen gemacht wird je nach BS, ist doch nur noch das i-Tüpfelchen beium Prozess. Wirklich über etwas entschieden, nämlichdas Urteil (5 jahre sind kein urteil, das ist ein Strafmass) schuldig oder nicht, wurde vorher.

Hierzulande mischt sich der Hr. Richter aber aktiv ein, er überwscht nicht, er betätigt sich als Ermittler, auch das ist NICHT seine Aufgabe, dafür gibt es den StA und seine PVBs. Zumal es fatal sein kann, kann er doch so den Prozess lenken, in eine ihm bequeme und subjektive Richtung, ob nun bewusst oder unbewusst. Es kann nochmal, nicht seine Aufgabe sein, die Vernehmung der Zeugen durchzuführen, etwas, was du in einem Anglo-US gerichtssaal nie sehen wirst.

Du kannst mir sicher 1000e Prozesse sowohl strafrechtlich als auch zivil zeigen und ich mir selbst nochmal 1000e davon, in denen ein Richter in der Befragung noch Detailfragen stellt, das wurde auch nie abgestritten, das es das gibt, aber und jetzt zum 10000.x es ist nicht zu forderst seine Aufgabe, wohl aber darf er se, kann es und tut es, weil man es ihm nicht verboten hat oder verbieten kann. Ist das so schwer ? Etwas zu können, heisst ja nicht, dass man es immer und primär tun muss.

Woher ich weiss, dass du von Autos keinen Plan hast ? Du redest zu viel dummes Zeug zu dem Thema, wenn es mal darum geht in irgendwelchen Freds.

Geschrieben

Und wo hätte ich gesagt, dass es die Hauptaufgabe des Richters sei, investigativ tätig zu werden?

Das hast du nur (mal wieder) irgendwo reingelesen.

Gleichwohl ist die Wahrheitsfindung seine Aufgabe und hierzu darf (und soll) er fragen. Wenn er das nicht muss, wird er es lassen.

Du vermischst auch wieder munter Straf- mit Zivilrecht.

Jetzt hätte ich zu den Autos trotzdem gern mal eine Quelle.

Ich hab dir ja bei "Common Law" ja auch weiter geholfen....

Geschrieben

Hallo chute,

der Konsum von Drogen ist straffrei, der Besitz hingegen nicht. Das Einschreiten gegen Kiffer in der Öffentlichkeit als "menschenverachtenden und freiheitsfeindlichen Irrsinn" zu bezeichnen halte ich daher - mit Verlaub - für unangebracht. Und dabei unterscheide ich auch nicht zwischen denen, die ihren Mist rauchen und denen, die ihn sich spritzen.

Es ist genau dieses Klientel, das bei uns im Bahnhofsbereich Diebstähle und Überfälle begeht, um sich ihre Sucht zu finanzieren.

Von den tatsächlich - auch auf Spielplätzen - herumliegenden Einwegspritzen ganz zu schweigen.

Ich will die Süchtigen nicht "heilen", ich will die Öffentlichkeit vor ihnen schützen.

Als "Irrsinn" bezeichne ich es daher, zu kapitulieren und diesen Typen keine Grenzen aufzuzeigen.

Persönliche Freiheit hört da auf, wo sie die Unversehrtheit anderer beeinträchtigt.

LG

Tasha

Also ich würde schon zwischen natürlichen Drogen wie Hanf oder Heroin unterscheiden.

Ersteres also Hanf durfte im 19.Jh. in jeder Apotheke verkauft werden später insbesondere in den 60igern

sah man eine "Gefahr" wenn die "Gamler" wie man sie wohl nannte auf der Strasse hockten und ihren

Joint sich reinzogen, von Kriminalität also Beschaffungskriminalität konnte man damals nicht sprechen

da das Zeug freier als heute erhältlich war und die Polizei sich eher für die politischen die "Rudi Dutschkes"

und Ohnesorges und Fritz Teufels interessierte.

Aber dann hatte man auf einmal Angst insbesondere im konservativen Lager was wenn alle Jugendlichen

nur noch "Gamler" sein wollen schön im Lied "WIR" von Freddy Quinn (den es später peinlich war) interpretiert.

Wenn die alle nur noch auf der Strasse hocken und Joints rauchen wer geht denn dann noch arbeiten fürs

"Wirtschaftswunder" dieses war zwar Mitte der 60iger eh schon vorbei und eine Inszenierung der Amerikaner

(kam übrigens ein schöner Beitrag vor zwei Tagen im Hessen Fernsehsender) nur interessierte das dann eh keinen

mehr.

Geschrieben

Also ich würde schon zwischen natürlichen Drogen wie Hanf oder Heroin unterscheiden.

Ist doch beidesmal nur das Aufrechterhaltens des staatlichen Monopols, egal ob Du zwischen den Rauschmitteln unterscheidest oder nicht. Die Frage ist doch eher warum sich ein Buerger dazu hergeben sollte, das durchzusetzen? Das dann, wie an Deinem Beispiel zu sehen, natuerlich eher das subjektive Rechteempfinden durchgesetzt wird anstelle sich an die Gesetze zu halten ist nochmals bedenklicher. Wenn es schon, wie an Deiner Aussage zu sehen, bei der Polizei bereits eine politische Motivation gibt, dann soll man noch Amateure mit ihrem subjektiven Rechteempfinden in dieses System bringen anstelle einmal aufzuraeumen?

Geschrieben

Also ich würde schon zwischen natürlichen Drogen wie Hanf oder Heroin unterscheiden.

...

Wo siehst Du denn da den wesentlichen Unterschied? :blink:

  • Diamorphin (Heroin) ist auch nur halbsynthetisch,
  • der Konsum von Opiaten wurde bis ca. 3000 v. Chr. zurück nachgewiesen,
  • Heroin wurde bis 1958 in Deutschland legal, offen verkauft und dann von Bayer vom Markt genommen.
  • Das Verbot erfolgte erst 1971.
  • Genau wie auch THC-Medikamente wird auch Diamorphin weiterhin bzw. wieder unter Auflagen legal hergestellt und legal angewendet.

Dein

Mausebaer

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Gleichwohl ist die Wahrheitsfindung seine Aufgabe und hierzu darf (und soll) er fragen. Wenn er das nicht muss, wird er es lassen.

Du vermischst auch wieder munter Straf- mit Zivilrecht.

In der Tat. Es ist einmal mehr erstaunlich, dass sich einige hier zutrauen, rechtsvergleichende Betrachtungen anzustellen, obwohl sie augenscheinlich nicht einmal eine Rechtsordnung dem Grunde nach durchdrungen haben.

Im Übrigen viel Spaß vor Gericht in den USA, wenn man sich keine Wahlverteidigung leisten kann und der eigene Fall auch nicht spektakulär genug für ein Pro-bono-Mandat erscheint.

Da wünschte man sich dann, als zu Unrecht Angeklagter, ein Gericht, das selbst bemüht ist, den Sachverhalt zu erforschen und dies nicht der Anklage überlässt, die drüben, anders als hier, nicht verpflichtet ist, auch Entlastendes zu erforschen und vorzutragen ;)

Geschrieben

Da wünschte man sich dann, als zu Unrecht Angeklagter, ein Gericht, das selbst bemüht ist, den Sachverhalt zu erforschen und dies nicht der Anklage überlässt, die drüben, anders als hier, nicht verpflichtet ist, auch Entlastendes zu erforschen und vorzutragen ;)

Es ging es in der vorangegangen Diskussion um den Beibbringungsgrundsatz im Zivilverfahren.

Im Übrigen viel Spaß vor Gericht in den USA, wenn man sich keine Wahlverteidigung leisten kann und der eigene Fall auch nicht spektakulär genug für ein Pro-bono-Mandat erscheint.

Du glaubst wirklich das sei in Deutschland anderst.

Dann schau Dir mal den Fall Horst Arnold http://de.wikipedia....um_Horst_Arnold und diesen Bericht des BR http://www.dailymoti...12-youtube_news an

In der Tat. Es ist einmal mehr erstaunlich, dass sich einige hier zutrauen, rechtsvergleichende Betrachtungen anzustellen, obwohl sie augenscheinlich nicht einmal eine Rechtsordnung dem Grunde nach durchdrungen haben.

Dann lassen wir das andere machen:

Ein Vergleich: In den USA enden 30 Prozent aller Jury-Verfahren mit Freispruch. In Deutschland werden 80 Prozent aller Angeklagten im Strafprozess am Ende verurteilt. Die Chance auf einen Freispruch liegt bei 3 Prozent. Welches System macht weniger Fehler? Und wie erklärt sich, dass nach Urteilen in deutschen Strafprozessen im nachgelagerten Zivilprozess um Schadensersatz 30 bis 40 Prozent der Richter die Schuldfrage anders entscheiden als ihre Kollegen? Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat Auffälligkeiten wie diese analysiert, am Ende schätzte er in einem Strafrechtskommentar die Quote falscher Strafurteile auf ein Viertel.

Eine andere Zahl: Für etwa 90 000 Hafttage pro Jahr muss der Staat Entschädigung leisten. An jedem Tag in Deutschland sitzen damit etwa 250 Menschen zu Unrecht in Haft - und das sind nur diejenigen, bei denen der Staat seinen Fehler erkennt. Im Fall Harry Wörz beruhte dies auf einer Reihe von Zufällen.

http://www.spiegel.d...d-85734066.html

.......der Anklage überlässt, die drüben, anders als hier, nicht verpflichtet ist, auch Entlastendes zu erforschen und vorzutragen ;)

Graue Theorie. Es steht zwar im Gesetz, dass die Staatsanwaltschaft auch entlastendes zu berücksichtigen hat, dies ist aber erstens eine Scheinvorschrift, weil der Staatsanwalt keine Sanktionen zu befürchten hat, wenn er es trotzdem nicht tut (Vorsatz wird nie nachzuweisen sein) und zweitens, was glaubst Du wie es um die Beförderung eines Staatsanwaltes bestellt ist, wenn er seine Verfahren laufend selber torpedieren würde.

Ich sage Dir etwas,

Du bist Opfer einer Propagande, die da sagt, wir leben in einem Rechtsstaat im Gegensatz zu den USA die in einem Wildweststaat leben, vor Gericht, und was das Waffenrecht angeht ja sowieso.

Geschrieben
Schön das du hier jetzt dein wahres Gesicht zeigst und deine Zeit als Moderator vorbei ist.

Kann das sein, dass dir da vor lauter Schaum vor dem Mund eine kleine Verwechslung unterlaufen ist? :rolleyes:

Geschrieben

Schau dir das mal an: http://wikimapia.org...erbrennung-1738

Ist dir das vielleicht lieber ?

Spinnst Du jetzt vollkommen, was haben meine Feststellung mit Hexenprozessen zu tun.

Ich habe lediglich die Behauptung einiger hier, man würde vor einem Amerikanischen Strafgericht als Unschuldiger automatisch schlechtere Chancen haben als vor einem Deutschen Gericht widerlegt. Meine Quellen besagen drastisch im Verhältnis 30:3, dass es entgegen unserer übeheblichen Einbildung und Propaganda (nur wir würden in einem Rechtsstaat leben) umgekehrt ist. http://forum.waffen-...80#entry1985964

Amerikanische Staatsanwälte und Richter können übrigens zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie das Recht grob Fahrlässig falsch anwenden, bei uns nicht, bei uns haben die Herrschaften Narrenfreiheit, weil hier Vorsatz nachzuweisen wäre, was so gut wie unmöglich ist.

Schön das du hier jetzt dein wahres Gesicht zeigst und deine Zeit als Moderator vorbei ist.

Mein Gesicht, steht für Gerechtigkeit gegen Willkür, außerdem verwechselst Du mich, ich war nie Moderator.
Geschrieben

Es ging es in der vorangegangen Diskussion um den Beibbringungsgrundsatz im Zivilverfahren.

Ach so, neuerdings, vgl. zB Beitrag # 181, treten also StA&PVB regelhaft als Beteiligte im Zivilprozess auf... ;)

Du glaubst wirklich das sei in Deutschland anderst.

Nein. Ich weiß es sogar. ;)

Ein Vergleich: In den USA enden 30 Prozent aller Jury-Verfahren mit Freispruch

Ja. Und die übrigen landen dann schonmal aus Versehen in der Gaskammer, weil sie sich keine adäquate Verteidigung leisten konnten, die mit ihrer schauspielerischen und rhetorischen Befähigung die 12 Hobbyrichter zur besten Sendezeit vor Millionenpublikum um den Finger gewickelt hätte. Aber genug der Polemik.

Vielleicht hätte der Spiegel als kleines Detail erwähnen sollen, dass hier ein Hauptverfahren seitens des Gerichts erst eröffnet wird, wenn zumindest nach Aktenlage die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht. Die übrigen angeklagten Fälle werden also zuvor aussortiert. Nicht zuletzt, um dem Angeklagten die öffentliche Verhandlung von vornherein zu ersparen.

Das ist jetzt selbstredend verkürzt dargestellt und wird einer Rechtsvergleichung (und den USA) nicht gerecht.

Aber der Spiegel ist ja bekannt für ausgewogene und kompetente Berichterstattung. Das zeigt sich regelmäßig ganz besonders, wenn es um den privaten Waffenbesitz geht...

Graue Theorie

Ganz praktisch, um auf den Ausgangspunkt der Rolle des Richters zurückzukommen, verfügen wir zumindest über das Korrektiv des Gerichts, das im Strafprozess die Wahrheitsfindung nicht den Parteien allein überlässt. Und selbst eine StA, die aus Gründen der privaten Karriereplanung ab und zu gegen besseres Wissen und Gewissen weiter eine Verurteilung betreibt, wäre mir lieber als eine Anklagebehörde, die von vornherein auf diese Rolle festgelegt ist.. ;)

Man mag auch die Äußerung von Gerhard Strate zur Kenntnis nehmen, der im Kontext eines Interviews bzgl. der Sache Mollath auf entsprechende Nachfrage der deutschen Justiz generell ein außerordentlich gutes Zeugnis ausgestellt hat.

Als Konfliktverteidiger steht Strate nicht unbedingt im Verdacht einer Kollaboration mit staatlichen Organen. Wer danach sucht, dürfte den Artikel finden.

edt. Da schau her:

dass unser Rechtsstaat zwar viele Mängel hat, im Ergebnis jedoch überwiegend die Richtigen trifft

http://www.zeit.de/2...e-gustl-mollath

Geschrieben

Ergänzend noch einmal Strate zu Fehlleistungen in der Justiz:

minimalen Prozentbereich, in welchem Dummheit, Vorurteil und Hochmut sich schicksalsträchtig vermischen.

Angesichts mancher Forenbeiträge könnte man der Idee verfallen, der entsprechende Prozentbereich auf WO sei ein anderer ;)

Geschrieben

Angesichts mancher Forenbeiträge könnte man der Idee verfallen, der entsprechende Prozentbereich auf WO sei ein anderer ;)

Wenn man juristische Fachliteratur d.h. einen neueren Strafrechtskommentar liest, dann kommt man sogar auf 25%.
Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.
http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

Hast Du dazu

Amerikanische Staatsanwälte und Richter können übrigens zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie das Recht grob Fahrlässig falsch anwenden, bei uns nicht, bei uns haben die Herrschaften Narrenfreiheit, weil hier Vorsatz nachzuweisen wäre, was so gut wie unmöglich ist.

auch etwas zu sagen?

Ist nämlich einer der Hauptgründe für das in Deutschland ebenso herrschende wie verleugnete Elend. Und dürfte wohl schon so Manchen als Folge, auch auf anderen Rechtsgebieten wie dem Strafrecht, schon in den Ruin getrieben haben.

Geschrieben
...eine kleine Verwechslung unterlaufen ist?...
Nach meiner Erinnerung nicht, könnte es aber auch nicht beschwören.
Geschrieben
... Mein Gesicht, steht für Gerechtigkeit gegen Willkür, außerdem verwechselst Du mich, ich war nie Moderator...
Dein Gesicht und deine Gesinnung stehen bestimmt nicht für Gerechtigkeit durch Recht.

Mit dem Moderator habe ich mich anscheinend geirrt und nehme das mit dem Ausdruck des Bedauerns hiermit zurück.

Geschrieben

Hm, einerseits wird dauernd die mangenlde deutsche Härte in der Rechtssprechung angeprangert und dann wird eine hohe Freispruchquote bei den Amis gefeiert.

Welcher Meinung soll nun gefolgt werden?

Geschrieben

Wenn man einen Neueren Strafrechtskommentar liest, dann kommt man sogar auf 25%.

Ich bezog mch eher auf die Quote von WO-Beiträgen beschriebener Qualität ;)

Strate könnte mit "überwiegend die Richtigen" natürlich auch 51%, d.h. Zufallstrefferniveau, gemeint haben und läge damit nicht konträr zur Aussage Eschelbachs...

Trifft dies seine Aussage? Wohl eher nicht. Hat ein Verteidiger vom Format Strate, der seitens der Justiz gern auch als Berufsquerulant und Quälgeist bezeichnet wird, Gründe, "die Justiz" zu schonen und die Situation schönzureden? Ebenfalls wohl eher nicht.

Ist Eschelbach als besonders "kritischer" Richter bekannt, der sich gern auch mal mit dem Präsidium des BGH anlegt? Eher schon. Was ja nichts ehrenrühriges darstellt. Weitere öffentliche Motivforschung verbietet sich indes ;)

Amerikanische Staatsanwälte und Richter können übrigens zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie das Recht grob Fahrlässig falsch anwenden

Dazu könnte ich ggf etwas sagen, wenn ich wüsste, wie sich der Verschuldensmaßstab "grobe Fahrlässigkeit" rechtlich und in praxi in den USA darstellt.

Denn "Fahrlässigkeit" bzw. der dahinter stehende Maßstab bedeutet nicht einmal innerhalb der deutschen Rechtsordnung etwa im Vergleich Zivilrecht/Strafrecht dasselbe.

Eine bloße Begrifflichkeit, noch dazu (übersetzt) aus einer fremden Rechtsordnung, ist daher erst einmal vollkommen nichtssagend.

Indes: Richter, die (lediglich) den Schuldspruch einer Jury exekutieren, können schon per se im hier diskutierten Sinne nicht allzu viel "falsch" machen, Staatsanwälte, die von vornherein nicht verpflichtet sind, Entlastendes in den Prozess einzuführen, mithin vollkommen einseitig agieren dürfen, ebenfalls nicht.

edt. Insoweit wäre dann die Frage der Verantwortlichkeit der Jury enscheidend

Angesichts nicht weniger Fehlurteile, teiweise mit der Folge einer Hinrichtung der Verurteilten, würde mich die Anzahl der deshalb ebenfalls in der Gaskammer gelandeten Staatsanwälte, Richter und Jurymitglieder interessieren ;)

Geschrieben

Hm, einerseits wird dauernd die mangenlde deutsche Härte in der Rechtssprechung angeprangert und dann wird eine hohe Freispruchquote bei den Amis gefeiert.

Welcher Meinung soll nun gefolgt werden?

Der Meinung immer kritisch hinzuschauen, das eine muss dem anderen nämlich nicht zwangsläufig widersprechen, sondern kann Teil ein und des gleichen Mißstandes sein.
Geschrieben

....

Um den zweiten Teil meines Eigenzitates bist Du geflissentlich herumgeschlichen.

Nachfolgend ein Vorschlag, wie man die Rechtsprechung in Deutschland schlagartig dramatisch verbessern könnte.

BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in eine Straftat besteht grob fahrlässig ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Durchstreichungen und Änderung blau von mir als Verbesserungsvorschlag hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit.

Wird aber nicht geschehen, weil wir doch nicht wirklich ein Rechtsstaat sein wollen. Obrigeitsstaatliche Narrenfreiheit wird nach wie vor angestrebt.

Und das obwohl unbestritten die meisten Richter ihren Job so machen, dass sie diesen Schutz eigentlich nicht brauchen.

Geschrieben

Auf den zweiten Teil meines Eigenzitates

Der da wäre?

Ein Vorschlag, wie man die Rechtsprechung in Deutschland schlagartig dramatisch verbessern könnte

Kann man machen. Und dann wird der Maßstab, was konkret als "grob fahrlässig" gilt, entsprechend einjustiert. Grandios. Werden in den USA eigentlich häufig Richter entsprechend verurteilt oder sind die derart kompetent, dass solche Pflichtverletzungen dort nicht geschehen?

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