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IGNORED

Landrat in seinem Büro erschossen


Schwarzwälder

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Eine mögliche, mir bekannte Praxis ist auch, dass die Wohnung des Betroffenen zwar durchaus (de jure) "zwangsgeräumt" wird, er aber - wenn keine andere Möglichkeit besteht, somit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - von der Ordnungsbehörde in der bisherigen Wohnung für max. ein halbes Jahr "wieder einquartiert" wird; somit bleibt er für diese Dauer de facto noch in der Wohnung.

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Gestern auf NDR zeigten sie einen Rentner der zugucken mußte wie sein Zaun von absoluten Dilletanten unter Polizeischutz nicht abgebaut sondern zerstörrt wurde. Ihrem Werkzeug, vermutlich vom Steuerzahler bezahlt, haben sie auch hinüber geholfen. Die Presse war dabei.

Ich weiß das so einer Aktion eine menge Papierkrieg voran geht. Ich weiß auch das der Zaunbesitzer wohl selbst die Möglichkeit hatte diesen Zaun vorher abzubauen und ich weiß auch, daß dies auf keinen Fall ein Grund sein kann eine Waffe zu ziehen.

Aber ganz ehrlich, solchen Stümpern zugucken zu müssen wie sie mein Eigentum (und wenn es nur eine Rolle Stacheldraht ist) zerstören und hinterher auch noch deren Rechnung bezahlen zu müssen hätte mich ebenfalls verdammt wütend gemacht.

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Das, was du da schilderst, steht als Vollstreckungsmaßnahme ("Ersatzvornahme") aber am Ende eines im Regelfall laaangen Verwaltungsvorgangs. Im Baurecht (davon dürften wir hier wie im Fall Hameln reden) geht so etwas nicht "hopplahopp". Und - du hast dir die Antwort auch schon selbst gegeben - da gab es in jedem Fall eine sehr lange Zeit, die Maßnahme selbst vorzunehmen.

Sprich, man kann sich u.U. über die Beseitigungsanordnung (bzw. verwaltungsgerichtliche Entscheidungen) aufregen. Aber eine Vollstreckungsmaßname - wie gesagt, ganz am Ende - ist lange bekannt, kann und muss wirklich niemanden überraschen; und dann muss man sich auch nicht über deren Vornahme aufregen.

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Mal langsam mit den Spekulationen.

Hans B. hat nach den damaligen Presseberichten den Zaun selber abbauen lassen, d.h. er hat die "Dilletanten" beauftragt.

Und den Polizeischutz hatte die Reporterin angefordert, nachdem sie von Hans B. bedroht worden war.

Letzter Stand der Dinge:

Gestern verdichteten sich die Hinweise darauf, dass der Streit mit der Bauaufsicht des Landkreises gemeinsam mit anderen Faktoren wohl als das Motiv für die Tat angesehen werden muss. ... Gefunden wurden Schriftstücke, aus denen sich ableiten lässt, dass B. sein Leben in Scherben liegen sah. Heute endete die Frist, in der er das von ihm bewohnte Haus verlassen musste – sonst hätte ihm die Zwangsräumung gedroht.
(Quelle www.ndz.de)

Und der Verlust der Fahrerlaubnis stand auch im Raum, nachdem er nach einem Unfall im Januar einen "verwirrten Eindruck" gemacht hatte.

Da auf jedem Schreiben des Landkreises im Briefkopf unter dem Schriftzug „Landkreis Hameln-Pyrmont“ „Der Landrat“ steht, hat sich sein Hass möglicherweise auf die Person Buttes projiziert.

Im Übrigen ist der Täter seit den 60er Jahren polizeibekannt und mehrfach vorbestraft

Gruß

Michael

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Letzter Stand der Dinge:

(Quelle www.ndz.de)

Und der Verlust der Fahrerlaubnis stand auch im Raum, nachdem er nach einem Unfall im Januar einen "verwirrten Eindruck" gemacht hatte.

Sieht so aus, als hätte der Mann hilfe gebraucht, anstatt gleich mit der Zwangsräumung zu kommen?

Dieses Verbrechen ist sicherlich durch nichts zu rechtfertigen, aber so langsam bekomme ich Zweifel, ob man so mit alten Leuten umgehen kann. Es häufen sich jedenfalls die Fälle, wo Behörden mit geradezu gnadenloser Härte gegen offensichtlich hilfebedürftige Personen vorgehen. Jedenfalls fehlte hier legliches Fingerspitzengefühl für die prikäre Lage des Mannes. Es stellt sich die Frage, ob man einem 74jährigen, der offenbar verwirrt war und der seine Lage vielleicht nicht mehr richtig einschätzen konnte, noch mit einer Zwangsräumung drohen musste?

Das war jetzt ja auch nicht der erste Fall. Der Typ, der vor ein paar Monaten im Gericht durchdrehte, wurde auch von den Behörden mit Zwangsbescheiden in die Enge getrieben, obwohl er durch einen schweren Schlaganfall nur noch bedingt Geschäftsfähig gewesen war.

Aber wenn tatterige Rentner in Deutschland mittlerweile eine Steuererklärung abgeben müssen, dann hat das Ganze vielleicht System...

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Wenn jemand Hilfe bruahct, dann sollte er sich auch bei der Behörde melden.

Bei einer Zwangsräumung wird automatisch die Sozialbehörde vertsändigt.

Wenn er sich der gegenüber barsch äußert "brauch keine Hilfe!", dann können die auch nichts machen.

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Sieht so aus, als hätte der Mann hilfe gebraucht, anstatt gleich mit der Zwangsräumung zu kommen?

Dieses Verbrechen ist sicherlich durch nichts zu rechtfertigen, aber so langsam bekomme ich Zweifel, ob man so mit alten Leuten umgehen kann. Es häufen sich jedenfalls die Fälle, wo Behörden mit geradezu gnadenloser Härte gegen offensichtlich hilfebedürftige Personen vorgehen. Jedenfalls fehlte hier legliches Fingerspitzengefühl für die prikäre Lage des Mannes. Es stellt sich die Frage, ob man einem 74jährigen, der offenbar verwirrt war und der seine Lage vielleicht nicht mehr richtig einschätzen konnte, noch mit einer Zwangsräumung drohen musste?

..

Naja....dass kann man so sehen....

Wobei die "Behörde" ja niemanden geräumt hat, oder mit der Räumung drohte.

Das Haus gehörte nicht der "Behörde" und die "Behörde" hat auch nicht aus Langeweile irgendeine Maßnahme ergriffen...

Die "Behörde" sollte der Besitzerin des Hauses zu ihrem "Recht" verhelfen.

Und da stellt sich halt, wie so oft, die Frage, wer der "böse" ist.

Die Frage beantwortest du dir mit Sicherheit auch anders, wenn der "arme verwirrte Mann" in deiner Immobilie wohnt.

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Das Amtsgericht hatte ihn ihn einem früheren Verfahren für nicht zurechnungsfähig erkannt; dazu kam eine zunehmende Demenz.

Mit anderen Worten: Hans B. war krank und nicht nicht mehr Herr seiner selbst.

Leider hat das niemand erkannt (er lebte alleine und zurückgezogen) und rechtzeitig die Konsequenzen gezogen

Gruß

Michael

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Das Amtsgericht hatte ihn ihn einem früheren Verfahren für nicht zurechnungsfähig erkannt; dazu kam eine zunehmende Demenz.

Mit anderen Worten: Hans B. war krank und nicht nicht mehr Herr seiner selbst.

Leider hat das niemand erkannt (er lebte alleine und zurückgezogen) und rechtzeitig die Konsequenzen gezogen

Gruß

Michael

Wie hätten dies Konsequenzen denn ausgesehen? Ihm die Irrenwärter mit Polizeischutz ins Haus geschickt, ihn in eine Zwangsjacke gesteckt und in der Gummizelle verrotten lassen? Oder chemisch ruhig gestellt? Keine sehr schönen Alternativen.

Klaas

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Wie hätten dies Konsequenzen denn ausgesehen? Ihm die Irrenwärter mit Polizeischutz ins Haus geschickt, ihn in eine Zwangsjacke gesteckt und in der Gummizelle verrotten lassen?

Ich denke eher an einen Vormund/Beistand also unter Bevormundung stellen unter Einbezug bzw. Absprache mit den engsten Verwandten.. Dieser Vormund hätte dann geschaut ober noch alleine in der Wohnung bleiben kann oder ober aufgrund der Erkrankung an Demenz bsp. in ein Alters/Pflegeheim eingewiesen wird.

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Wie hätten dies Konsequenzen denn ausgesehen? Ihm die Irrenwärter mit Polizeischutz ins Haus geschickt, ihn in eine Zwangsjacke gesteckt und in der Gummizelle verrotten lassen? Oder chemisch ruhig gestellt? Keine sehr schönen Alternativen.

Klaas

In letzter Konsequenz und etwas anders formuliert...ja.

Wobei zu solch einer "Zwangseinweisung" schon so einiges gehört bzw. vorrausgeht.

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Müssen solche Threads überhaupt sein? Nährt den Spekulatius und ist Wasser aus die Mühle des Herrn R.G.

Müssen solche Threads überhaupt sein? Nährt den Spekulatius und ist Wasser aus die Mühle des Herrn R.G.

Finde ich auch, zudem kennen wir ausser Medienspekulationen die Hintergründe nicht!

Oft sind es äußerst einschneidende ja sogar Existenzgefährdende Sachverhalte die Menschen auf Behörden

wie Gerichte,Jobcenter,Finanzämter,Jugendämter "ausrasten" lassen, Kinder weggenommen,in Psychiatrie eingewiesen,von dem

Jobcenter auf 0 sanktioniert,vom Finanzamt ruiniert, Keine Anerkennung auf Berufsunfähigkeit, Rente usw.

Bewusst lassen die Medien bei Ihrer Berichterstattung die Ursachen und Vorgeschichten gerne weg und da wir weltweit doch

eine so gute Vorzeigedemokratie (....) sind gibt es hier natürlich auch keinen Machtmissbrauch und keine Behördenwillkür früher

hätte man gesagt es geht alles seinen sozialistichen Weg....

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Wobei zu solch einer "Zwangseinweisung" schon so einiges gehört bzw. vorrausgeht.

Mitunter nur der Anruf eines Nachbarn beim Amtsarzt dank eines weltweit fast "einzigartigen" (im negativen Sinne) Psych.Krankengesetz

was geradezu zur Denunziation auffordert und aus ganz dunklen Zeiten Deutschlandes stammt.

Bei Maischberger war vor kurzem ein Anwalt der dazu einiges berichtete da konnte man annehmen wir leben nicht 2013 sondern

1935. :peinlich: Die Begründung "Selbstgefährdung" und Fremdgefährdung ist schnell konstruiert brauchen sich nur zwei Nachbarn

zusammentun und sagen der hat uns mit Messer bedroht reicht vollkommen aus, ich habe auch festgestellt das in erster Linie Deutsche eingewiesen werden bei unseren Freunden mit Migrationshintergrund traut man sich nicht so richtig vermutlich weil die sich nicht nur juristisch massiv wehren würden.

Und "Selbstgefährdung" wenn jemand sich selber umbringen will ist es seine Sache die niemanden etwas angeht wer gehen will den

sollte man nicht aufhalten "Selbstmord" ist ja auch kein Straftatsbestand.

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Mitunter nur der Anruf eines Nachbarn beim Amtsarzt dank eines weltweit fast "einzigartigen" (im negativen Sinne) Psych.Krankengesetz

was geradezu zur Denunziation auffordert und aus ganz dunklen Zeiten Deutschlandes stammt.

Bei Maischberger war vor kurzem ein Anwalt der dazu einiges berichtete da konnte man annehmen wir leben nicht 2013 sondern

1935. :peinlich: Die Begründung "Selbstgefährdung" und Fremdgefährdung ist schnell konstruiert brauchen sich nur zwei Nachbarn

zusammentun und sagen der hat uns mit Messer bedroht reicht vollkommen aus, ich habe auch festgestellt das in erster Linie Deutsche eingewiesen werden bei unseren Freunden mit Migrationshintergrund traut man sich nicht so richtig vermutlich weil die sich nicht nur juristisch massiv wehren würden.

Und "Selbstgefährdung" wenn jemand sich selber umbringen will ist es seine Sache die niemanden etwas angeht wer gehen will den

sollte man nicht aufhalten "Selbstmord" ist ja auch kein Straftatsbestand.

Nein, es reicht längst nicht, dass ein Nachbar beim "Amtsarzt" anruft (da schon gar nicht)....

Allerdings, da hast du recht, wenn zwei Personen beschwören, du habest sie mit deiner Waffe bedroht... dann hast du ein Problem, allerdings mit deiner Zuverlässigkeit, noch lange nicht mit deiner Zurechnungsfähigkeit.

Das hat jetzt aber wenig mit "unserem" Recht zu tun.

Im vorliegenden Fall allerdings liegt es ein bischen anderes. Mutmaßlich (wir wissen es nicht)wäre es sogar besser gewesen, man (das ist ja längst nicht nur die Behörde) hätte früher reagiert.

Das mit dem "Willen" ist auch so eine Sache. Was ist, wenn keine wirksame "Willenserklärung" mehr abgegeben werden kann?

Gerade bei Personen, die unter Demenz leiden, eine interessante Frage, wenn die Tragweite des eigenen Handels nicht mehr überblickt werden kann... Und wo hört die "Selbstgefährdung" auf und die Fremdgefährdung fängt an?

Ich kenne ähnliche Fälle aus meinem berufl. Umfeld, da geht es zwar nur um Führerscheine bzw. die Fahrerlaubnis, aber nur weil die Tochter, einige Zeugen und die aufnehmenden PVB, der Meinung sind, dass die Person einen "Verwirrten" Eindruck gemacht hätte....ist noch lange nicht der Führerschein weg...erstrecht nicht, wenn ein Anwalt argumentiert, dass ja wohl jeder nach einem Unfall verwirrt sei und die Tochter nicht mehr als Zeugin aussagt, um keinen Ärger in der Familie zu haben...

Da fallen mir X-Fälle aus den letzten Jahren ein...

Die Dame die ihren A4 im Verkaufsraum parkte (durch den Zaun, durch die Glasfront...). Der Herr mit Touareg, der mehrere Neuwagen rammte (immer vor und zurück) und erst stoppte, als austretendes Kühlmittel die Warnlampe aktivierte, der Herr, der bemängelte, seine Scheinwerfer würden nicht funktionieren und es würden Warntöne und Lampen "nerven" (die gesamte Front war eingedrückt), den Anprall an seine eigene Garagenwand hatte er nicht registriert...., das "Higlight" war eine ältere Dame (ca.75), sehr sympathisch, gut gekleidet, stets freundlich, pensionierte Richterin. Die freute sich wie verrückt über ihr Enkelkind, ließ sich rauf und runter beraten, Kindersitz, Babyschale, ISO-FIX Station alles wurde bei uns beschafft...Monate später brachte der Schleppwagen das Auto (A4 Limo.) zu uns. Heckschaden.

Sie hatte ihr Enkelkind abgeholt, den Kinderwagen mit Baby-Schale hinter das Fahrzeug gestellt, diverse Einkäufe auf die Rückbank geladen und war dann einfach eingestiegen und hatte den Wagen (trotz Einparkhilfe und Rückspiegel) kräftig zurückgesetzt. Das pure Glück (oder der liebe Gott) sorgten dafür, dass der Wagen der dahinter stand, ein Porsche Boxter war, auf dessen flache Front die Baby-Schale aufgeschoben wurde, während es den Kinderwagen zerdrückte...

Wäre es ein Kombi-Heck, ein Van, ein SUV...gewesen, hätte die Dame ihr eigenes Enkelkind zerquetscht.

Eine (noch immer) hochsympathische Dame, die sicher noch viele schöne Jahre haben wird...aber den Führerschein hat sie behalten (ist ja nix passiert)...das nächste Mal steht vielleicht ein Kind hinter dem Wagen, eine Mutter mit Kinderwagen, oder halt wieder ihr eigenes Enkelkind...

Machen wir uns nichts vor, die Fähigkeit Situationen einzuschätzen und schnell zu bewerten, verändert sich, sie erreicht irgendwann ein Maximum und fällt dann ab.

Jeder kann mal D mit R verwechseln, aber die meisten sollten diesen Fehler nach ein paar cm bemerken und nicht noch stärker "drauftreten" oder Meterlang auf dem Gas bleiben, wenn es doch nicht die Bremse war...

Das ist dann schon etwas anderes...

Mein Opa hat lange davon gesprochen, wir sollen ihm das Auto wegnehmen, wenn es nicht mehr ginge. Als es dann (Über 80), nach dem Rammen der eigenen Mülltonnen ( D mit R verwechselt) und einem schweren Unfall auf dem Supermarktparkplatz, er hatte wieder D und R verwechselt und der schwere 8-Zylinder schob 3(!) parkende Autos zusammen, ehe der Chrash-Sensor die Benzinzufuhr stoppte..., kam, war es kaum möglich ihn davon zu überzeugen, den Wagen stehen zu lassen.

Wohl gemerkt, es hätten auch etliche Mütter/Kinder zwischen den parkenden Autos stehen können...

Er hat es dann irgendwann selbst eingesehen und den Wagen stehen lassen, aber erst nach langen, langen Diskussionen...innerhalb einer intakten Familie, wohlgemerkt.

Von jemandem ausserhalb der Familie hätte sich mein Opa gar nix verbieten lassen und gegen eine "Anordnung" mit allen, juristischen Mitteln, zur Wehr gesetzt.

Mein Opa konnte bis zu Schluss (er wurde über 90) eloquent argumentieren, nahm am gesellschaftlichen Leben teil, pflegte Freundschaften und unterstützte mich mit weisen Ratschlägen und mach fachlich brillianter Analyse im Studium und in meinen beruflichen "ersten Schritten"...bis zum Schluss ein wacher und weiser Kopf,...aber Autofahren ging halt nicht mehr...

So leicht ist es eben nicht jemandem die Fahrerlaubnis zu "ziehen", mit der "Entmündigung" wird es noch einmal deutlich schwerer...

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Nein, es reicht längst nicht, dass ein Nachbar beim "Amtsarzt" anruft (da schon gar nicht)....

Allerdings, da hast du recht, wenn zwei Personen beschwören, du habest sie mit deiner Waffe bedroht... dann hast du ein Problem, allerdings mit deiner Zuverlässigkeit, noch lange nicht mit deiner Zurechnungsfähigkeit.

Das hat jetzt aber wenig mit "unserem" Recht zu tun.

Dazu muss man sagen es sind auch oft zweierlei Dinge das eine was im Gesetz steht und das andere was behörden draus machen.

Das Jobcenter hat keinerlei Befugnisse eine Wohnung zu durchsuchen es kann lediglich nachschauen ob zum

Beispiel ein neues Bett für die Kinder auch benötigt wird aber keine Schränke durchwühlen in der realität

sieht es aber anders aus was Klienten da berichtet haben von Hausdurchsuchungen und befragen der nachbarn wie zu Stasi Zeiten, daß schlimme daran ist das ein großteil der Betroffenen seine rechte nicht kennt und die Behörden gewähren lässt seine Grundrechte mit Füßen zu treten denn HDs dürfen in Deutschland nur Polizeibeamte in einigen Sonderfällen in Zusammenarbeit mit Zoll/Steuerbeamten durchführen aber nicht der einfache Außendienst des Jobcenters der über diese Befugnisse nicht verfügt und dennoch pasiert es!

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Dazu muss man sagen es sind auch oft zweierlei Dinge das eine was im Gesetz steht und das andere was behörden draus machen.

Das Jobcenter hat keinerlei Befugnisse eine Wohnung zu durchsuchen es kann lediglich nachschauen ob zum

Beispiel ein neues Bett für die Kinder auch benötigt wird aber keine Schränke durchwühlen in der realität

sieht es aber anders aus was Klienten da berichtet haben von Hausdurchsuchungen und befragen der nachbarn wie zu Stasi Zeiten, daß schlimme daran ist das ein großteil der Betroffenen seine rechte nicht kennt und die Behörden gewähren lässt seine Grundrechte mit Füßen zu treten denn HDs dürfen in Deutschland nur Polizeibeamte in einigen Sonderfällen in Zusammenarbeit mit Zoll/Steuerbeamten durchführen aber nicht der einfache Außendienst des Jobcenters der über diese Befugnisse nicht verfügt und dennoch pasiert es!

Das sind immer und überall "zweierlei Dinge"... hat aber weder mit dem Thema, noch mit "unserem Rechtssystem" zu tun.

Im Gegenteil, wenn du in den USA kein Geld hast, hilft dir niemand gegen Fehlentscheidungen des Jobcenters oder der Führerscheinstelle.

In D. kann auch jeder Hartzer munter gegen Behörden vorgehen, bezahlt vom Steuerzahler....

Das dürfte in der Tat "Einzigartig" sein.

Dagegen, dass einzelne nicht mal in der Lage sind (oder deren Umfeld), diese Hilfen in Anspruch zu nehmen...bzw. die (vergleichsweise) sehr umfangreichem Mittel nutzt, um eben nicht "zwangsgeräumt" zu werden... dem ist schlicht nicht zu helfen...

Letztlich ist hier aber auch nicht der Staat gegen einen Bürger vorgegangen, sondern ein Bürger hat versucht, das Recht an seinem Eigentum, mit Hilfe des Staates (dazu ist er auch z.T. da)durchzusetzen...

In den USA geht das übrigens DEUTLICH "schlanker" und die Abwehrmöglichkeiten sind "nahe Null"....

Ich habe eine Menge Kritikpunkte an "unserem Rechtssystem"....aber in solchen Fällen sind wir eher zu lasch als zu hart, deutlich....

Leider sind wir in D. sehr restriktiv mit dem Vergeben von Rechten (Jagtschein, Führerschein, Bootschein, von Waffenschein gar nicht zu reden...) aber man muss auch schon einiges "leisten", um obiges wieder zu verlieren...

Dazu muss man aber nicht unbedingt regelmässig "Maischberger" schauen....

Und mit Hausdurchsuchungen hat das alles überhaupt nix zu tun.

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