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Bundespolizei: Informationen zu Blockiersystem-Tests der Firma A. geheim


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

WOfriend hat wohl die grüne Farbe vergessen um die Ironie kenntlich zu machen. Man braucht da auch keinen Proxy. Das Video ist hier abrufbar:

Armatix hat den Prozess gegen das ZDF verloren. Der Film darf gezeigt werden.

Geschrieben

Der Link zum Video hatte ich schon auf Seite 1 gepostet (hier liest keiner richtig mit :grlaugh:) . Bei Youtube.de kommt das Video an zweiter Stelle wenn man Armatix eingibt.

Geschrieben

Wenn anal-nix nicht sicher wäre, dann gäbe es sooooooo viele Beiträge auf Youtube (via proxi!), wie es zu knacken geht. Aber das findet man dort nicht.

Es ist 100% sicher!!! Und das mit dem Schwabbelschleifer usw. war ein fake!

Lieber Armatix-Mitarbeiter!

Da wir selbst mehrere ehemalige ARMATIX-Mitarbeiter sind, wissen wir sehr wohl, das die Schwingschleiferaktion kein FAKE war und wir heute noch in der Lage sind, jedes Quick-, Base- und Trustlock zu knacken ohne eine großen Aufwand an Werkzeug zu betreiben. Wir öffnen jedes Sperrelement so, das nicht einmal ein Hauch einer Beschädigung im Patronenlager oder Lauf zu sehen ist. Bitte vergiss nicht: Wer so etwas selbst entwickelt, weiß auch wie man es knackt.

Wenn wir heute alle Möglichkeiten zeigen würden, wie man Quick-, Base- und Trustlock knackt, würde Herr Dietel sofort behaupten, das die Sperrelemente vorher manipuliert wurden. Du kannst versichert sein, dass der Tag kommen wird, wo sich jemand von Armatix wieder vor einer Kamera postieren wird und die 100% Sicherheit ihrer Sperrelemente predigen. Dann werden wir da sein und das Gegenteil beweisen.

Geschrieben

Den Namen muss man auch nicht unbedingt verhunzen. Die Firma heißt Armatix und nicht anders.

Auch wenn der Laden bei uns beliebt ist wie Tripper, Pest und Cholera.

Geschrieben

Auch wenn der Laden bei uns beliebt ist wie Tripper, Pest und Cholera.

Wie ich schon manchmal dazu anmerkte: Besagter Laden hätte sich durchaus sinnvoller Projekte in dem Bereich annehmen können. Kreative Schnellzugriff-Waffenbehältnisse, die in D waffenrechtlich als Behältnis anerkannt werden, und ähnliches...

Aber mit der "Stöpsel"-/Sperrelement-Lösung sowie dem skurrilen Smart-Gun-Ansatz ist man in eine Sackgasse gelaufen.

Die einzigen im politischen bzw. Gesetzgebungs-Bereich, die Interesse an der Einführung solcher Produkte haben, sind die Waffen-Verbieter.

Nicht, weil sie sich der Illusion hingeben, dass dadurch irgendetwas "sicherer" wird (für so naiv halte ich noch nicht mal die meisten Grünen). Sondern weil sie um die Vergrämungs-Wirkung des Produkts (hoher Aufwand und vor allem Kosten, die wiederum zum "Abschmelzen" des Waffenbesitzes führen) wissen.

Dass das Produkt sich damit im Bereich des privaten LWB mit der Zeit selbst abschaffen würde, ist auch klar. Aber Hauptsache, vorher nochmals etwas "Kohle" gemacht (und wohl nicht mal das..).

Geschrieben
Nicht, weil sie sich der Illusion hingeben, dass dadurch irgendetwas "sicherer" wird (für so naiv halte ich noch nicht mal die meisten Grünen). Sondern weil sie um die Vergrämungs-Wirkung des Produkts (hoher Aufwand und vor allem Kosten, die wiederum zum "Abschmelzen" des Waffenbesitzes führen) wissen.
Bei den Erben ist diese Vergrämungs-Wirkung in der Tat so eingetreten. Bei Gelegenheits-Jägern oder Schützen könnte ich mir vorstellen, dass diese dann aus Scheu vor dem Aufwand auf Leihwaffen umsteigen würden.
Dass das Produkt sich damit im Bereich des privaten LWB mit der Zeit selbst abschaffen würde, ist auch klar. Aber Hauptsache, vorher nochmals etwas "Kohle" gemacht (und wohl nicht mal das..).
Vor allem staatliche Subventionen werden abgegriffen.

Schnellzugriff-Waffenbehältnisse fände ich auch sehr sinnvoll und würde mir ggf. welche zulegen.

Kurzer Sachstandsbericht: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz wird sich einschalten. Die Widerspruchsfrist läuft noch und ich werde kurz vor Ablauf Widerspruch einlegen.

Geschrieben
Kurzer Sachstandsbericht: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz wird sich einschalten. Die Widerspruchsfrist läuft noch und ich werde kurz vor Ablauf Widerspruch einlegen.

Nur mal als Verständnisfrage am Rande: Wenn DU etwas von denen haben willst (und das vermutlich eher zeitnah), welchen Sinn macht es dann, die Widerspruchsfrist bis zuletzt auszuknautschen?

Geschrieben

Ich erhoffe mir in diesem Fall davon, dass vorher schon der Bundesbeauftragte für Datenschutz auf die eingewirkt hat. Wenn sich das verfahrensmäßig festgefahren hat, würde das nicht mehr viel bringen.

Geschrieben

Danke für dein Engagement!

Nochmal kurz zu "Politik und Armatix":

Man betrachte sich mal die Aussage von B90/Die Grünen im BT-Wahlprogramm zum Waffenbesitz, Wort für Wort:Wort:

"Tatsächliche Sicherheitslücken wollen wir konsequent schließen, zum Beispiel durch ein schärferes Waffenrecht. Einsatzbereite, funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen in privaten Haushalten zulassen."

Brauche ich (außer den Stichworten "Sperrelement" und "Codierung") noch mehr zu sagen?

Geschrieben

Und wo kann man das nachlesen ( außer in dem anfangs erwähnten Dokument )?

Oder wer macht das vor laufender Kamera nach?

Geschrieben

Nu leg doch erst mal gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens Widerspruch ein!

Ausserdem solltest Du die einzelnen Anträge im Rahmen des Widerspruchsverfahrens separieren, da die Ablehnung für alle in der Gesamtheit wegen Ziffer 4 mir jedenfalls einfacher denkbar erscheint, als die Verweigerung in Bezug auf einzelne (Ziffer 3).

Geschrieben

WOfriend hat wohl die grüne Farbe vergessen um die Ironie kenntlich zu machen.

Mal ne doofe Frage (bewußt schwarz): gehört es zur Nettikette das grün zu machen?

Und das mit dem Proxi: YouTube sperrt viele Videos für DE, die man sich aber anschauen kann, wenn man in anderen Ländern ist...

Geschrieben

wieder vor einer Kamera postieren wird und die 100% Sicherheit ihrer Sperrelemente predigen. Dann werden wir da sein und das Gegenteil beweisen.

Das kann man für die Firma A... nur hoffen!!!! Mal stelle sich vor, die verkaufen 500.000 dieser Dinge und erst dann stellt sich raus, dass sie nicht sicher sind (kann nciht grün, nur fett...)

Geschrieben

Mal stelle sich vor, die verkaufen 500.000 dieser Dinge

:lol2:

In die Verlegenheit, diese Artikel in (auch nur annähernd) solcher Zahl zu verkaufen, wird der Hersteller kaum kommen...

Freiwillig tut sich diese Produkte - ersichtlich - kaum einer an.

Und selbst die, die jetzt schon per Gesetz zur Blockiersystem-Anschaffung gezwungen sind (WBK-lose Waffenerben), suchen alle möglichen Wege, um darum herumzukommen... Das spricht Bände.

Geschrieben

Da will die eine Behörde der anderen (PTB) nicht vor die Haustüre schei***en ;)

Denn alles deutet ja nun darauf hin, dass die Teile nicht soo sicher sind, als das sie von der PTB hätten als "sicher" zugelassen werden dürfen

:peinlich:

Genau so ist es!
Geschrieben

Schön, daß es für den Bund ein Informationsgesetz gibt.

Das Problem ist, dass die Erbwaffen nicht sicher sind und dies Konsequenzen nach sich ziehen müsste!

Geschrieben

Mal ne doofe Frage (bewußt schwarz): gehört es zur Nettikette das grün zu machen?

Ob es zur Nettikette gehört weiß ich nicht, aber es hilft Mißverständnisse oder Falschinterpretationen zu vermeiden.

Geschrieben

A C H T U N G

nur ein paar philosophische Gedanken zu diesem Thema.

Wenn es zutrifft, dass die Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei in Lübeck Armatix-Verschlusssysteme ohne Beschädigung der Schusswaffe entfernen konnte und damit die jeweilige Schusswaffe wieder einsatzfähig geworden ist liegt auf der Hand, dass dies zunächst nicht öffentlich gemacht wird.

Denn hierbei ist zu berücksichtigen dass auf der einen Seite die Dienst- und Fachaufsicht der Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei beim Bundesinnenministerium liegt und die Dienst- und Fachaufsicht der PTB -als technische Oberbehörde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt ist.

Vorausgesetzt es es existiert ein entsprechendes Gutachten, dann wird niemals die eine Behörde -wegen etwaiger Mängel im Zulassungsverfahren Sachverhalte in die Öffentlichkeit tragen die einen andere Bundesbehörde in Schwierigkeiten bringt!

Eine brisante Angelegenheit bleibt es trotzdem:

Man stelle sich vor -und die Ereignisse der Vergangenheit haben es bewiesen- mit einer vermeintlich gesicherten Schusswaffe wird von irgendeiner durchgeknallten Person ein Massaker angerichtet und die Öffentlichkeit erfährt erst dann davon, dass die Verschlusssysteme nicht sicher sind! Dann wird es richtig interessant!

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die beteiligten Behörden -sollte es tatsächlich ein entsprechendes Gutachten geben- eine Kuh auf dem Eis haben.

Erklären Sie dass die Verschlusssysteme unsicher sind, dann lösen sie damit möglicherweise eine Flut von Anträgen bei den Behörden aus. Dies kann zu Regressanträgen wegen wegen ungerechtfertigte Auflagen -evtl. Vernichtung von wertvollen Waffensammlungen usw.- führen. Schon allein die Anträge wegen Austausch des Verschlusssystems gegen sicheres eines Mitwettbewerbers usw. und dies ggfs. ohne Gebührenfestsetzung, da es sich um die Berichtigung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen handelt (der Bürger hat im Rahmen des Vertrauenschutzes einen Rechtsanspruch auf fehlerfreie Verwaltungsentscheidungen).

Also eine ganz lange Latte von Unannehmlichkeiten die eine Veröffentlichung des Gutachtens der Zulassungsbehörde und den Waffenrechtsbehörden einbringen würde. Deshalb der Ablehnungsbescheid!

Auf der anderen Seite müssten die Behörden eigentlich, wollen sie sich nicht nach einem Verbrechen mit einer vermeintlich gesicherten aber dennoch schussfähigen Schusswaffe das Risiko aussetzen wegen Untätigkeit an den Pranger gestellt zu werden:

  1. zur Vermeidung des weiteren Inverkehrbringens dem Hersteller die Zulassung zu entziehen (für das getestete Modell),
  2. die Öffentlichkeit entsprechend informieren und
  3. den Waffenrechtsbehörden Anweisungen erteilen wie im Rahmen der behördlichen Überwachung mit den im NWR erfassten Schusswaffen weiter zu verfahren ist

Wie man als Staat und Hersteller mit unsicheren Produkten umgeht können sich die Beteiligten bei bei BMW abschauen. Dort werden gerade 220.000 Autos mit fehlerhaften Airbags zurückgerufen.

Meines Erachtens könnte ZDF Frontal21 mit ihrer Reihe "Frontal21 nachgehakt" in dieser Sache mal einschalten. Schließlich sieht es so aus als wenn die Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei bei ihrem Test -sollte er tatsächlich durchgeführt worden sein- die gleichen Ergebnisse erzielt hat wie die Tester von Frontal21. Dies wäre Grund genug um mal nachzufragen warum aus dem damaligen Test von der Zulassungsbehörde keine ausreichenden Konsequenzen gezogen worden sind!

Geschrieben

Im Rahmen der Produkthaftung nach dem ProdHaftG muss nachgewiesen werden können, dass ein Produkt bei Inverkehrbringen fehlerfrei war oder der Fehler nach dem Stand der Technik nicht erkennbar war (siehe Paragraph1 IV 2 ProdHaftG). Hier liegt eine vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Beweislastumkehr vor. Armatix hat damit für den Fall einer Straftat mit einer angeblich gesicherten Waffe für einen Zeitraum von 30 Jahren nach jeweiligem Verkaufsdatum ein unlösbares Problem. Die Berichte z.B. in diesem Forum oder im ZDF werden nicht vergessen werden.

Geschrieben
.... Hier liegt eine vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Beweislastumkehr vor. Armatix hat damit für den Fall einer Straftat mit einer angeblich gesicherten Waffe für einen Zeitraum von 30 Jahren nach jeweiligem Verkaufsdatum ein unlösbares Problem. ....

Dieser Fall liegt anders. ARMATIX wird sagen: "Wir haben eine Zulassung von der staatlichen Stelle! Solange die PTB ihre Zulassung nicht zurücknimmt hat sie das faule Ei im Nest!

Ob die in einem derartigen Fall ermittelnden Behörden sich auf die unzulässige Zulassung konzentrieren würden erscheint mir mehr als fraglich!

Geschrieben

ich glaube, bei der Produkthaftung gibt es noch die Einschränkung, soweit nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe oder so und damit sind die dann auch möglicherweise wieder raus. Das System ist schon schön durchdacht.

Die Tests der Bundespolizei haben sich auf das Quicklock bezogen, aber die Unterschiede sind sehr gering. Dank guter Beziehungen wurde es trotzdem von einigen Behörden gekauft, zurückgeschickt wieder gekauft usw. Soviel ich weiß, nutzt es heute keiner mehr, aber Geld ist trotzdem einiges geflossen.

In Deutschland, geht es bei vielen Dingen nicht um die Funktion eines Teiles, es geht darum, dass es vorgeschrieben wird und gekauft werden muss.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Deutschland, geht es bei vielen Dingen nicht um die Funktion eines Teiles, es geht darum, dass es vorgeschrieben wird und gekauft werden muss.

Politisch bzw. durch den Gesetzgeber versucht werden könnte das, ja.

Aber etwas, das die Betroffenen nicht wenig kostet, jedoch nicht entsprechend der Intention des Gesetzgebers (zuverlässig) funktioniert, kann und wird bereits im Gesetzgebungsverfahren, und dann ggf. auch danach, hinterfragt werden.

Geschrieben
Aber etwas, das die Betroffenen nicht wenig kostet, jedoch nicht entsprechend der Intention des Gesetzgebers (zuverlässig) funktioniert, kann und wird bereits im Gesetzgebungsverfahren, und dann ggf. auch danach, hinterfragt werden.

So wie "Biosprit", die "Energiewende" und die "Eurorettung"? :rolleyes:

Und da geht es um ganz andere Dimensionen, was Kosten und die Zahl der Betroffenen angeht. Meinst Du wirklich, ausgerechnet bei Sperrdildos für eine Gruppe privilegierter Sonderlinge kehrt dann plötzlich Sachlichkeit und Offenheit für technische Argumente ein?

Geschrieben

Von selbst, sprich, wenn sie niemand einfordert, kehrt die Sachlichkeit da wohl nicht ein...

Aber ich halte es nicht für so unmöglich, in dieser Frage "normalen" politischen Entscheidern (die fanatischen Verbieter mal beiseite gelassen, denen jede Daumenschraube gegen LWB recht ist) verdeutlichen zu können, dass hier dem waffenbesitzenden Bürgern eine erhebliche Belastung aufgebürdet werden soll, ohne dass faktisch-technisch ein relevanter Nutzen für Alle dabei herausspringt.

Mit dem Sicherheitsargument kann man ja beim Thema Waffenschrank noch kommen... in der Abwägung Kostenbelastung - Nutzen für die Allgemeinheit kann der Gesetzgeber da in der Tat argumentieren. Auf die Begründung einer Zusatzbelastung durch verpflichtend anzuwendende Sperrelemente, die IM verschlossenen Waffenbehältnis ohnehin keinen Sinn machen und (siehe vorzeigbare Tests) durch "Missbraucher" ohnehin überwindbar sind, wäre ich mal gespannt.

Und, wie gesagt, genau dieser Punkt muss durch uns laut und öffentlich hinterfragt werden.

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