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Bundespolizei: Informationen zu Blockiersystem-Tests der Firma A. geheim


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Auf der Seite

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/624-galileo-beitrag-als-armatix-werbevideo-entlarvt.html

wird behauptet, die Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei in Lübeck habe im Jahr 2010 bewiesen, dass es die verschiedensten Varianten gäbe, um die Schusswaffen-Blockiersysteme der Firma A. ganz ohne Werkzeug und Gewalteinwirkung zu knacken.

Zu besagter Firma A. gibt es ja schon diverse Verschwörungstheorien, aber der vorliegenden Fall setzt dem echt die Krone auf.

Um mehr zu obigen Versuchen zu erfahren, stellte ich beim Bundespolizeipräsidium einen entsprechenden IFG-Antrag.

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt, angeblich weil hierdurch die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt sei. Nicht einmal das Aktenzeichen darf man erfahren.

Den ablehnenden Bescheid findet ihr im Anhang.

Ablehnung-IFG-Antrag.pdf

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Auf der Seite http://www.legalwaff...o-entlarvt.html wird behauptet, die Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei in Lübeck habe im Jahr 2010 bewiesen, dass es die verschiedensten Varianten gäbe, um die Schusswaffen-Blockiersysteme der Firma A. ganz ohne Werkzeug und Gewalteinwirkung zu knacken.

.... IFG-Antrag.

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt, angeblich weil hierdurch die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt sei. ...

....was für mich ja indirekt die Bestätigung für die Wirkungslosigkeit der getesteten Produkte von der Firma A. ist!

Insofern war die Anfrage, gerade wegen der Ablehnung, erfolgreich und offenbart die Testergebnisse, wenn auch nicht im Detail.

Hervorhebung durch mich.

gruß alzi

Bearbeitet von alzi
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Zuerst einmal wissen die anscheinen nicht zwischen öffentlicher Sincerheit und innerer Sicherheit zu unterscheiden, für die Bundespolizei als Bundesbehörde ganz beachtlich!

Zudem "...Das Bekanntwerden der begehrten Information gefährdet damit auch die öffentliche Sicherheit" heisst doch übersetzt:

"Der Armatixschrott/Biometrieschrott ist für nichts zu gebrauchen und unsicher."

Irgendjemand hat da Fracksausen und das Ganze mit einer Ablehnung übertüncht.

Grüsse,

Colti

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"...Das wäre eine sehr gute und interessante Aufgabe für die bevorstehenden Wahlen des Deutschen SCHÜTZEN Bundes...:

Damit könnte man dann auch gleich mal >die Lübecker Erklärung< des DSB unter Beweis zur Diskussion stellen.

Bearbeitet von Gottfried
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Zudem "...Das Bekanntwerden der begehrten Information gefährdet damit auch die öffentliche Sicherheit" heisst doch übersetzt:

"Der Armatixschrott/Biometrieschrott ist für nichts zu gebrauchen und unsicher."

Es KANN gar nichts anderes bedeuten.

Hätten die Prüfungen ergeben, dass diese Systeme zuverlässig und sicher sind, so könnte/dürfte/sollte man dies gerne verbreiten...

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Es KANN gar nichts anderes bedeuten.

Hätten die Prüfungen ergeben, dass diese Systeme zuverlässig und sicher sind,

so könnte/dürfte/sollte man dies gerne verbreiten...

Ich stimme Dir zu, aber dann müßte man es doch veröffentlichen, um die Diskussion darum

ein für alle mal verstummen zu und sich den Bürger dadurch in Sicherheit wiegen lassen.

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Ich stimme Dir zu, aber dann müßte man es doch veröffentlichen, um die Diskussion darum

ein für alle mal verstummen zu und sich den Bürger dadurch in Sicherheit wiegen lassen.

Tja, nur dann kommt wieder so ein unbedarfter Sachverständiger (mit wirklich Sachverstand!) oder ein findiger Bastler

der die ganzen schönen Papiere und Veröffentlichungen vor laufender Kamera & notariell beglaubigt im Praxistest wiederlegt.

Grüsse,

Colti

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Also, wenn die FvLW das Ergenis der Studie "herausklagt", trete ich sofort bei und kündige im gleichen Zug meine LJN-Mitgliedschaft (Landesjägerschaft Niedersachsen)!

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"...Das wäre eine sehr gute und interessante Aufgabe für die bevorstehenden Wahlen des Deutschen SCHÜTZEN Bundes...:

Damit könnte man dann auch gleich mal >die Lübecker Erklärung< des DSB unter Beweis zur Diskussion stellen.

Dumm sind die aber auch nicht, lassen sich ein Hintertürchen offen:

Zitat der betreffenden Passage: "Der Forderung nach elektronischen und biometrischen Sicherungssystemen an Waffe und Waffenschrank verschließt sich der Deutsche Schützenbund nicht, sobald derartige Systeme zuverlässig funktionsfähig sind und die Ausübung des Schießsports nicht behindern."

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"Der Forderung nach elektronischen und biometrischen Sicherungssystemen an Waffe und Waffenschrank verschließt sich der Deutsche Schützenbund nicht, sobald derartige Systeme zuverlässig funktionsfähig sind und die Ausübung des Schießsports nicht behindern."

Der Deutsche Sportschießerbund wird sich auch mit GPS ausgestatteten und vom großen Bruder jederzeit fernblockierbaren "Waffen" nicht verschließen, so lange sie die Ausübung des Schießsports nicht behindern.

Vielleicht merken bei solchen Aussagen endlich mal ein paar mehr Leute, dass es kein paranoides Gelaber ist, dass die Verbände sich einen Dreck um den privaten Waffenbesitz scheren und ihn ohne weiteres opfern werden, wenn sie dafür weiter ihren Schießsport ausüben dürfen.

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Könnte es sein, dass die Bundespolizei garkeinen Grund hat im Rahmen Ihres Auftrages und in Verbindung mit dem Waffengesetz Waffensicherungssysteme zu knacken, und noch weniger die Aufgabe, die Ergebnisse dieser ( vermutlich nicht ganz legalen) Dienstverrichtungen privaten Dritten Zugänglich zu machen ???--- ohne von den Hersteller-Firmen angegangen werden zu können ???

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Wenn Armatix nicht sicher wäre, dann gäbe es sooooooo viele Beiträge auf Youtube (via proxi!), wie es zu knacken geht. Aber das findet man dort nicht.

Es ist 100% sicher!!! Und das mit dem Schwabbelschleifer usw. war ein fake!

Bearbeitet von Winzi
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Wenn anal-nix nicht sicher wäre, dann gäbe es sooooooo viele Beiträge auf Youtube (via proxi!), wie es zu knacken geht. Aber das findet man dort nicht.

Na, wer hat denn schon so ein Ding zuhause und spielt damit rum?

Die YT-Videos findest Du erst wenn das Ding wirklich Pflicht wird.

Grüsse,

Colti

P.S. Warum soll die Schwingschleifer-Nummer ein Fake gewesen sein? Meines Wissens nach wurde der Schwingschleifer auf ein Quicklock losgelassen, in der Gerichtsverhandlung hat A..x dann ein Trustlock verwendet.

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