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IGNORED

Wahrscheinlichkeit Bedürfnis nach §8


derutte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo in die Runde

Ich habe folgendes Problem:

Bin Mitglied seit Ende 04/2012 in einem Verein aber erst Verbandsmitglied(BDS) seit 02/2013, in einem anderen Verein seit 09/2012 zeitgleich auch Verbandsmitglied(BDMP)

Im ersten hatte das was mit Probezeit zu tun und dann Abstimmung im Dez. 2012 der Mitglieder bezüglich der Verbandsmitgliedschaft.

Leider stellen mir die Verbände erst ein Bedürfnis ab 12 Monate Mitgliedschaft aus.

Meine Frage ist nun, ob mir die Behörde eine Kurzwaffe und eine grüne WBK genehmigt, besonders Bedürfnis nach §8

Auf mein Konto gehen bis jetzt 27 Trainingseinheiten und 2 Landesmeisterschaften.

Gruß

STefan

Geschrieben

Meine Frage ist nun, ob mir die Behörde eine Kurzwaffe und eine grüne WBK genehmigt, besonders Bedürfnis nach §8

Servus !

Ich denke mal NEIN !

ABER: das ist doch keine Frage für ein Forum !

Sowas wird Dir AUSSCHL. die Behörde zuverlässig beantworten !

Geschrieben

Es ist etwas aufwendiger zu einer WBK (als Sportschütze) direkt über §8 zu kommen.

Das Problem ist, dass Du inzwischen organisierter Sportschütze ( BDS und BDMP ) bist. Also bleibt Dir eigentlich nur noch der §14.

Da heißt es jetzt eben warten.

gruß alzi

Geschrieben

Ich wollte im Saarland vor längerem als DSB Mitglied über § 8 einen KK Selbstlader haben. Wie Alzi schrieb war meine Mitgliedschaft im DSB der Grund , wieso der Antrag abgelehnt wurde. Habe damals bis ins Ministerium interveniert, hat aber nix genutzt. OHNE Verbandszugehörigkeit hätte es klappen können.Gab hier aber zu der Zeit einen User, der hatte es geschafft. Das war aber in der Pfalz....... Bin Mittlerweile auch im BDS und hole mir meine Selbstlader jetzt halt über die. Rechne dir also nicht zu hohe Chancen aus, ich würde es dir aber wünschen. Wenn der SB mitspielt kann es gehen.

LG

Peter

Geschrieben

Meine Frage ist nun, ob mir die Behörde eine Kurzwaffe und eine grüne WBK genehmigt, besonders Bedürfnis nach §8

Nein! Der Verband stellt dir ein Bedürnis aus! Die Behörde kann dir trotzdem die Ausfüllung der WBK verweigern - vor allem weil du es aus unerfindlichen Gründen nicht erwarten kannst wie unser Spezi aus der islamistischen Szene! http://www.welt.de/politik/ausland/article114565019/Verdaechtiger-Islamist-waere-fast-Polizist-geworden.html - also wundere dich nicht! Und das die Behörden darauf ein Auge haben ist gut so! Und das mir bekannte Vereine ebenso ein Auge darauf werfen - ebenso GUT! Sollte absolut gültige Lehre sein!

PS: Ein Verband stellt dir nicht automatisch ein Bedürfnis für eine SW aus, das macht erstmal der Vereinsvorsitzende mit seiner Unterschrift - und dann kommt der Verband- und das - ja das ist wieder an Regeln gebunden! Dazu zählt vor allem die 12/18!

2 Landesmeisterschaften - oh ja - laß mich kurz die 2 letzen Jahre an der Wand sichten - 1+ 3 in meiner Disziplin und dazu den deutschen Meister im Pokal in meiner Disziplin und in meinem Verband!

Imho willst du nur so schnell wie möglich an SW kommen - vor allem an HFW! Deine ganze Geschichte wäre für uns als Verein ein NOGO! Du wärst bei uns nicht mal aufgenommen worden so wie du dich hier gibst! Wenn jemand aus der Forum-Gemeinde dagegen spricht dann wäre das ein klares Zeichen an RG und K! Immer im Zusammenhang sehen das unser Proband um eine HFW bettelt ohne Rechtsgrundlage- und das mit Hilfe des Forums - das geht mal gar nicht!

Ich weiß das ich mir hier mit diesem SM nicht unbedingt Freunde gemacht habe - aber das ist meine Meinung! Ich kann @derutte nicht ins Gehirn schauen . aber ich kann aufgrund meines Alters und meiner Kenntnis des "Menschen" Empfehlungen aussprechen!

Und die Empfehlung sagt - @derutte ist erstmal nicht geeignet Waffen zu besitzen! Bei uns im Verein/Verband wäre er definitiv ohne Chance zu einer WBK! Schon gar nicht zu eine grünen WBK!

Geschrieben

@ A71

Auch du Sch...! Wie bist Du denn drauf?

Ich weiß nicht, was Du rauchst, aber Du solltest es besser beiben lassen!

Geschrieben

@A71:

Leute wir Du sind der Grund, warum wir Schützen als intolerant, engstirnig und ewig gestrig gelten.

Hauptsache jemandem ans Bein gepinkelt.

[posted on the run]

Geschrieben

Guten Morgen,

Danke erst mal für die Einschätzung.

@A71

Ich hoffe Du hast Freunde, glaube ich aber ehr nicht. Mehr sag ich nicht dazu.

Werde das ganze mal noch die Woche angehn.

Gruß

Stefan

Geschrieben

(...) aber ich kann aufgrund meines Alters und meiner Kenntnis des "Menschen" Empfehlungen aussprechen!

Und die Empfehlung sagt - @derutte ist erstmal nicht geeignet Waffen zu besitzen! Bei uns im Verein/Verband wäre er definitiv ohne Chance zu einer WBK! Schon gar nicht zu eine grünen WBK!

Du bist die fleischgewordene Sachkompetenz. Mal abgesehen davon, dass Deine Schreibweise ("Menschen") schon als beleidigend verstanden werden könnte, spreche ich meine Empfehlung aus, Deine Empfehlungen nicht zu beachten.

(...) Wenn jemand aus der Forum-Gemeinde dagegen spricht dann wäre das ein klares Zeichen an RG und K! Immer im Zusammenhang sehen das unser Proband um eine HFW bettelt ohne Rechtsgrundlage- und das mit Hilfe des Forums - das geht mal gar nicht!

RG und K? Das bedeutet was? Ohne Rechtsgrundlage ist so nicht richtig - er fragt nach §8. Dass dieser hier nur deshalb nicht einschlägig ist, da der Fragesteller bereits organisiert ist, ist ja gerade Teil der Frage.

BTW: Ist die grüne WBK irgendwie gefährlicher für Dich?

Geschrieben

Gut 22 Monate Wartezeit um sein Bedürfnis beantragen zu können ist mehr als genug, und warum so jemand nicht geeignet ist Waffen zu besitzen? Durch was stellt man den diese Geeignetheit fest. Dadurch das man gar keine Waffen bekommt?

Geschrieben

Durch was stellt man den diese Geeignetheit fest.

Wenn ich es richtig verstehe, ergibt sich das aus dem Wunsch nach einer eigenen Schusswaffe. Ist dieser selbstständig entstanden -> Ungeeignet.

Das (psy.) Bedürfnis muss erst durch den Vorstand initiiert worden sein iSv "Ich habe ja gar nicht damit gerechnet! Ich? Ihr haltet mich für geeignet? Zu gütig, mein Präsident". Lächerlich, dieses Verhalten.

Geschrieben

@ a71

Hab bisher wegen einem Beitrag selten so lachen müssen.

Thanks, you made my day :ridiculous:

Geschrieben

@A71?

Wie alt bist Du denn, da Du von Lebenserfahrung sprichst?

In was für einem Verein bist Du?

Ich kann zwar nur für mich selber sprechen, aber ich hätte mir auch gern sofort eigene Waffen gekauft und nicht erst nach einer (gefühlt) unendlich langen Zeit!

Dafür sprachen ganz einfach praktische Gründe.

Ich bin gleich regelmäßig ein- bis zweimal pro Woche trainieren gegangen.

Es ist nicht so toll, ständig um Waffen anderer Schützen betteln zu müssen, wenn keine, oder nur wenige Vereinswaffen zur Verfügung stehen.

Dazu kommt noch die Problematik der Munition, die man jeweils dazu benötigt.

Ich hatte nach einigen Monaten das Glück, daß eine HK Custom Sport .45 ACP als Vereinswaffe angeschafft wurde, mit der ich dann fast als einziger geschossen habe, dadurch kam soetwas wie Kontinuität auf.

Trotzdem war ich froh, als diese nervige Zeit vorbei war und ich endlich mit meinen eigenen Waffen trainieren konnte.

Ich kenne hier viele kleine Vereine, die haben gar keine Vereinswaffen.

Da wird es für einen Anfänger schon sehr schwierig, wenn er ordentlich trainieren möchte.

Für mich war es am Anfang zum Glück nicht ganz so schlimm, da ich nach 10 Jahren Bundeswehr vom ersten Tag an brauchbare Schießergebnisse vorweisen konnte und mich nur auf die jeweiligen Waffen und die ständig wechselnde Mun (auch wiedergeladene) einstellen mußte.

Wenn jemand also inzwischen ein Jahr regelmäßig trainiert, was neben den anderen Voraussetzungen für den Waffenerwerb ausreichend ist, kann ich seinen Wunsch nach einer eigenen Waffe sehr gut nachvollziehen, auch ohne gleich auf irgendwelche Hintergedanken zu kommen.

lg Rüdiger:-)

Geschrieben
Leider stellen mir die Verbände erst ein Bedürfnis ab 12 Monate Mitgliedschaft aus.

Damit kannst Du dir deine Frage fast schon selber beantworten. Wenn man mit dem Weg über § 8 die 12-monatige Wartefrist deutlich verkürzen könnte, würde wohl kaum jemand mehr sein Glück über § 14 versuchen.

Sportschützen nach § 8 WaffG sind, was die Anforderungen an das Bedürfnis betrifft, genauso (gut oder schlecht) zu behandeln wie Sportschützen nach § 14 WaffG. Steht auch so in Nr. 8.1.1 der WaffVwV:

Nicht organisierte Sportschützen dürfen nicht besser gestellt werden als Sportschützen nach § 14. Auf sie sind die Beschränkungen nach § 14 Abs. 1 und 2 uneingeschränkt anzuwenden.
Geschrieben

Einer der Gründe, weshalb man eine WBK nach § 8 WaffG bekommen könnte, ist ja die negative Vereinsfreiheit. Niemand darf vom Staat zur Mitgliedschaft in einer privatrechtlich organisierten Vereinigung gezwungen werden (sog. negative Vereinsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG). Wenn jemand von diesem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht Gebrauch macht, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen, etwa, dass er den Schießsport dann nicht mit eigenen Waffen ausüben darf. Denn wer ernsthaft Schießsport betreiben und auch mal bei einer Meisterschaft auf den vorderen Plätzen stehen will, der braucht eine eigene Waffe und kann dies nicht mit Leihwaffen erreichen.

Fundstellen dazu, warum diese negative Vereinsfreiheit gerade auch im Waffenrecht gilt:

Berichterstatter Pensky, BT-PlPr. VI/195, S. 11439 (A); MR'in Wuttke-Götz, ehem. BMI-Referatsleiterin WaffenR, Schreiben v. 29.06.2003, Az. IS 7a – 681 031/12 II, S. 1 f.; vgl. hierzu auch die Klägervorträge wie sie wiedergegeben werden im Beschl. des OVG Berlin-Brandenburg v. 05.11.2008, Az. 11 N 52.06, Rn. 12 (zit. nach Juris) und im Urt. des VG Aachen v. 19.03.2008, Az. 6 K 1511/07, Rn. 14 (zit. nach Juris)

Demgegenbüber steht in der aktuellen WaffVwV, dass es die Vereinigungsfreiheit nicht gebiete, "dass der Schießsportausübende, der keinem schießsportlichen Verein im Inland angehört, über eigene Waffen verfügt." (Ziff. 8.1.1 WaffVwV)

"Es ist zwar theoretisch möglich, auch einem 'vereinsfreien' Sportschützen im Einzelfall den Erwerb und Besitz einer bestimmten Waffe für eine bestimmte Disziplin zu erlauben. Praktisch dürfte diesem aber ohne Vereinsmitgliedschaft der Bedürfnisnachweis kaum gelingen." (Nopens, Treffsicher durch das Waffenrecht, 2. Aufl., S. 21)

Diese ganze Problematik stellt sich aber nicht, wenn jemand ohnehin schon freiwillig in einen Verein und Verband eingetreten ist. Denn dann hat jemand von seiner Vereinsfreiheit dahingehend Gebrauch gemacht, freiwillig in einen einzutreten. Dieses freiwillige Verhalten kann dem Staat nicht i.S. eines von ihm vorgenommenen Eingriff zugerechnet werden.

Wer also Vereins- und Verbandsmitglied ist, dem kann ohne Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 GG eine WBK mit einem Bedürfnis als Sportschütze über § 8 WaffG verweigert werden.

Geschrieben

Nein! Der Verband stellt dir ein Bedürnis aus! Die Behörde kann dir trotzdem die Ausfüllung der WBK verweigern - vor allem weil du es aus unerfindlichen Gründen nicht erwarten kannst wie unser Spezi aus der islamistischen Szene! http://www.welt.de/p...t-geworden.html - also wundere dich nicht! Und das die Behörden darauf ein Auge haben ist gut so! Und das mir bekannte Vereine ebenso ein Auge darauf werfen - ebenso GUT! Sollte absolut gültige Lehre sein!

PS: Ein Verband stellt dir nicht automatisch ein Bedürfnis für eine SW aus, das macht erstmal der Vereinsvorsitzende mit seiner Unterschrift - und dann kommt der Verband- und das - ja das ist wieder an Regeln gebunden! Dazu zählt vor allem die 12/18!

Hallo,

der Verein bestätigt nur, der Verband genehmigt, und falls der Verein das nicht machen will obwohl es Tatsachen sind die Nachweisbar sind, sofort diesen Verein verlassen.

Ja wenn man solche Spezis hat, soltte man mal selber drüber nach denken seine Waffen abzugeben.

Geschrieben

Servus !

Da Lob ich mir doch unseren Vereinsvorstand !

Nach 2 Monaten Mitgliedschaft im Verein konnte ich losziehn und mir beim Waffenhändler ne neue 1911er Doug Koenig kaufen.

Vereinsvorstand am nächsten Tag hin und die Waffe abgeholt (mit ordentlichem Paket an Munition).

Vorher die Waffe auf die Vereins-WBK eingetragen und gut war´s.

Waffe kam in den Vereinstresor und bis das Jahr rum war habe ich 2 x pro Woche mit "meiner" Waffe geschossen.

Nach dem Jahr wurde sie auf der Vereins-WBK ausgetragen und auf meiner "grünen" eingetragen.

Geschrieben
Vorher die Waffe auf die Vereins-WBK eingetragen und gut war´s.

Waffe kam in den Vereinstresor und bis das Jahr rum war habe ich 2 x pro Woche mit "meiner" Waffe geschossen.

Nach dem Jahr wurde sie auf der Vereins-WBK ausgetragen und auf meiner "grünen" eingetragen.

Und was hat Dein Verein damit zu tun? Da würde ich an Deiner Stelle mal Deine Behörde loben, dass die da mitgemacht haben.

Geschrieben

...eben, der Vorstand hätte da bei uns auch nichts gegen, die Waffenbehörde leider schon. Beliebig viele Waffen auf Vereins-WBK geht ja leider auch nicht...und bei uns gibt es schon ´ne Menge... Ständig für Neumitglieder eine Waffe eintragen und nach ein paar Monaten umtragen machen die hier nicht mit.

Gruß blackys

Geschrieben

Und was hat Dein Verein damit zu tun? Da würde ich an Deiner Stelle mal Deine Behörde loben, dass die da mitgemacht haben.

Der Verein hatte ein Bedürfnis (mehr MItglieder, gesteigertes Interesse an dieser Disziplin) für eine .45er. Erwerb durch Verein.

Das Mitglied kann nach einen Jahr selbst ein Bedürfnis geltend machen, das Bedürfnis des Vereins entfällt. Erwerb vom Verein durch das Mitglied.

Wo ist das Problem?

Das einzige was ich dazu sagen kann: Klasse Verein! Vereinszweck "Förderung des Schießsports" erfüllt.

gruß alzi

Geschrieben

Hallo,

Ich wäre erst garnicht in einen Verein eingetreten, der Mitglieder erst nach nem 3/4 Jahr im Verband anmeldet!

War der Schütze in dieser Zeit überhaupt versichert?

Bei uns in der Satzung steht, dass jeder Neuschütze sofort beim Verband angemeldet werden muss, spätestens zum ersten des folgenden Monats...

Somit wäre das Problem gar nicht entstanden!

Gruß

Jürgen

Geschrieben

Und was hat Dein Verein damit zu tun? Da würde ich an Deiner Stelle mal Deine Behörde loben, dass die da mitgemacht haben.

Servus !

Was wolltest Du damit sagen ???

Was hat denn die Behörde damit zu tun ? Der Verein hat eine Vereinswaffe angemeldet bzw. in die Vereins-WBK eingetragen.

Warum soll man da die Behörde loben ? Sorry, Deine Aussage verstehe ich nicht !

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