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IGNORED

Wahrscheinlichkeit Bedürfnis nach §8


derutte

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Hallo in die Runde

Ich habe folgendes Problem:

Bin Mitglied seit Ende 04/2012 in einem Verein aber erst Verbandsmitglied(BDS) seit 02/2013, in einem anderen Verein seit 09/2012 zeitgleich auch Verbandsmitglied(BDMP)

Sicher das Du da richtig bist ?

Im ersten hatte das was mit Probezeit zu tun und dann Abstimmung im Dez. 2012 der Mitglieder bezüglich der Verbandsmitgliedschaft.

Ich glaube es nicht !!!

P.s. Das sind schon zwei Probleme.

Leider stellen mir die Verbände erst ein Bedürfnis ab 12 Monate Mitgliedschaft aus.

Gruß

STefan

So wie Du das schreibst, stellt der Vereins-Fürst die aus.

Gruß

Bosc

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Wer also Vereins- und Verbandsmitglied ist, dem kann ohne Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 GG eine WBK mit einem Bedürfnis als Sportschütze über Paragraph 8 WaffG verweigert werden.

Wie jetzt? Was meinst du damit?

Und weiter im Text: Lest (und vor allem versteht!) die AWaffV ab 8.1.1 ab ca. Abs.9! Wertungen bitte eigenverantwortlich erstellen! Imho ist die Verweigerung der Vereine/ Verbände rechtens! Der TE hat einfach nur verzockt!

Das ich es mit Abkürzungen habe - nun nicht wirklich - nur wenn ich mir sicher bin das sie verstanden werden von den Experten und dem Fachpublikum wende ich sie an - naja - "RG" dürfte jedem Schützen bekannt sein! Und "HFW" ebenso!

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Wie jetzt? Was meinst du damit?

Er meint nicht.

Und weiter im Text: Lest (und vor allem versteht!) die AWaffV ab 8.1.1 ab ca. Abs.9! Wertungen bitte eigenverantwortlich erstellen! Imho ist die Verweigerung der Vereine/ Verbände rechtens! Der TE hat einfach nur verzockt!

Du meinst die WaffVwV und nicht die AWaffV, die eine solche Stelle nicht enthält. Der Punkt 9 hat nichts mit dem Thema zu tun. 2nd hat 8.1.1 bereits erklärt.

Das ich es mit Abkürzungen habe - nun nicht wirklich - nur wenn ich mir sicher bin das sie verstanden werden von den Experten und dem Fachpublikum wende ich sie an - naja - "RG" dürfte jedem Schützen bekannt sein! Und "HFW" ebenso!

Mit den Abkürzungen ist das so eine Sache. Abgesehen davon, dass Du mit HFW sicherlich "Handfeuerwaffe" meinst -in diesem Zusammenhang total falsch- jedoch "Faustfeuerwaffe" (FFW) oder besser Kurzwaffe (KW) richtig gewesen wäre, bedeutet RG in diesem Forum häufig Rot-Grün, selten die Modellreihe der Röhm-Waffen.

Als Experte und Teilnehmer eines Fachpublikums (s.o) bedeutet RG für mich fast ausschliesslich Reichsgericht.

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Hallo,

Ich wäre erst garnicht in einen Verein eingetreten, der Mitglieder erst nach nem 3/4 Jahr im Verband anmeldet!

War der Schütze in dieser Zeit überhaupt versichert?

Bei uns in der Satzung steht, dass jeder Neuschütze sofort beim Verband angemeldet werden muss, spätestens zum ersten des folgenden Monats...

[...]

Das klingt nach königlich priviligierte Schützengesellschaft. Da sind zwei Bürgen, sechsmonatiger Aushang des Antrags auf Mitgliedschaft, Widerspruchsmöglichkeit jedes Mitglieds und Abstimmung über die Aufnahme als Mitglied im Vorstand oder der Mitgliederversammlung nicht ungewöhnlich.

Das man jemand der noch nicht ordentliches Mitglied des Vereins ist nicht beim Verband anmeldet ist völlig normal und wird bei dir im Verein nicht anders sein. Allenfalls wird bei euch ein Bewerber schneller als Mitglied in den Verein aufgenommen.

Ich finde es gut, wenn Vereine beim Versuch sich schnellstmöglich eigene Waffen zu besorgen nicht mitmachen.

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@ Bosc

Wie gesagt

Verein 1. Mitglied seit Ende April, Anfang Mai 2012 bitte nicht festnageln. Dann eigentlich Mitglied auf Probe für 6 Monate(Probezeit) Aber um als Mitglied aufgenommen zu werden muss die Mehrheit zustimmen. Die Vereins Sitzung war im Dezember 2012. Urlaubsstimmung bereits angesagt. Also ging der Antrag erst Anfang Januar 2013 an den BDS und die haben sich dann bis Feb. 2013 Zeit gelassen. Den Ausweis habe ich übrigens erst seit Mitte März.

Nach Verbandssatzung gibts das Bedürfnis erst ab 12 Verbandszugehörigkeit. Das hat mit dem Vereinsbeitritt nichts zu tun.

Hab schon Verständnis für die Vorgehensweise, nur es nervt.

Gruss

Stefan

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Ich finde es gut, wenn Vereine beim Versuch sich schnellstmöglich eigene Waffen zu besorgen nicht mitmachen.

Ich finde es schlecht, wenn ein gemeinnütziger (?) Verein seine Mitglieder gängelt und in der Ausübung ihres Sports aktiv behindert. Ein Verein hat neue Mitglieder dem Verband zu melden. Punkt. Alles andere ist Privatfürstentum.

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[...] Ein Verein hat neue Mitglieder dem Verband zu melden. Punkt. Alles andere ist Privatfürstentum.

Ein Verein ist aber nicht gezwungen jemanden als Mitglied aufzunehmen, weder sofort noch überhaupt. Wer Mitglied in einem Verein werden will, kann und sollte sich über die Modalitäten der Aufnahme informieren. Das ist nicht Privatfürstentum sondern Privatautonomie d.h. ein Verein darf noch ganz ohne Gängelung durch die Exekutive darüber entscheiden wen er wann als Mitglied aufnimmt und wen nicht.

Darüber ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, ist hier nichts gesagt. Mein Hauptverein ist beispielsweise nicht gemeinnützig.

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Das ich es mit Abkürzungen habe - nun nicht wirklich - nur wenn ich mir sicher bin das sie verstanden werden von den Experten und dem Fachpublikum wende ich sie an - naja - "RG" dürfte jedem Schützen bekannt sein! Und "HFW" ebenso!

Es soll Leute geben, die machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt.

Wenn man selber Abkürzungen erfindet, sollte man nicht erwarten, daß sie jeder sofort versteht.

"HFw" ist mir als Abkürzung bestens bekannt, bedeutet "Hauptfeldwebel".

Ist aber sonst hier keine gebräuchliche Abkürzung.

Hier die Suche dazu: http://forum.waffen-online.de/index.php?app=core&module=search&do=search&fromMainBar=1

Man sollte in der Lage sein, einen verständlichen Text zu schreiben.

Wenn es zu Irritationen kommt, liegt das meist nicht an den Lesern, sondern daran, daß der Schreiber nicht in der Lage war, sich verständlich auszudrücken.

Auf jeden Fall zeigt dieser Thread einen Grund mehr, weshalb es so schwer ist, Nachwuchs zu gewinnen, wenn die Vereine und Verbände die Hürden so hoch ansetzen.

Diese Abschreckung funktioniert perfekt.

Wenn jemand den Schießsport vernünftig ausüben möchte, sind 2 Jahre Wartezeit auf eine eigene Waffe inakzeptabel.

lg Rüdiger:-)

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Und ich finde es schlecht, wenn ein Verein seine Vereins-WBK zum Vorteil einzelner Mitglieder für die Umgehung des Bedürfnisprinzips missbraucht.

Wieso wurde das Bedürfnisprinzip umgangen?

Ich halte diese Regelung für sehr sinnvoll.

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, denn ein Vorteil war es nur auf dem Schießstand.

Es erleichtert dem Anfänger das Training, wenn er nicht ständig mit wechselnden Waffen schießen muß.

In ähnlicher Form habe ich diesen Weg auch genutzt.

Meine Desert Eagle war meine 3. Kurzwaffe.

Ich habe dem damaligen Standbetreiber meine 2. Kurzwaffe übergeben, die hat er in seinem Tresor gelagert. Sie wurde dann ausgetragen und die DE eingetragen.

Nachdem ich dann über die Teilnahme an Wettkämpfen das Bedürfnis für die 3. KW nachweisen konnte, habe ich sie wieder übernommen.

Zwischenzeitlich konnte ich die Waffe aus dem Tresor zum Schießen "ausleihen".

Ich sehe daran nichts schlimmes.

lg Rüdiger:-)

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Ein Verein ist aber nicht gezwungen jemanden als Mitglied aufzunehmen, weder sofort noch überhaupt.

Gemeinnützige Vereine (als Sportverein dürften die meisten Schützenvereine das sein) sind da nicht ganz so frei, sie müssen grundsätzlich jedem offen stehen. Darum geht es aber gar nicht.

Sondern darum, daß die BEREITS ERFOLGTE Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein nicht an den Verband weiter gemeldet wurde. Der Gesetzgeber sieht eine Wartefrist von einem Jahr vor Erwerb eigener Waffen vor. Ein Verein, der das vorsätzlich auf beinahe zwei Jahre mal eben schnell verdoppelt, ist asozial, da er die gesetzlichen Rechte seiner Mitglieder mißachtet, und seine Pflichten narzisstisch zur Steigerung der eigenen Wichtigkeit mißbraucht.

Und ich finde es schlecht, wenn ein Verein seine Vereins-WBK zum Vorteil einzelner Mitglieder für die Umgehung des Bedürfnisprinzips missbraucht.

Ich finde das Bedürfnisprinzip schlecht. Einem Sportkameraden vorübergehend zu helfen, sehe ich nicht als Mißbrauch an. In meinem alten Heimatverein gab es Vereinswaffen, die während der Wettkampfsaison auch nur von einem Mitglied geschossen werden durften, da dieses damit die Meisterschaften bestritt. Ich finde es toll, wenn ein Verein seinen Mitgliedern nach Möglichkeit hilft.

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... Sondern darum, daß die BEREITS ERFOLGTE Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein nicht an den Verband weiter gemeldet wurde...

Sehe ich auch so. Meldung sollte an den Verband automatisch mit der Aufnahme in den Verein gehen. Auf der einen Seite Vereinsgebühren kassieren aber auf der anderen Seite den Leuten keine eigenen Waffen zu gönnen halte ich für nicht i.O.

... zum Vorteil einzelner Mitglieder für die Umgehung des Bedürfnisprinzips missbraucht.

Das Bedürfnisprinzip regelt doch eher den Waffenbesitz im Allgemeinen und nicht so sehr das tatsächliche Bedürfnis nach einer bestimmten Waffe.

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[...]

Sondern darum, daß die BEREITS ERFOLGTE Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein nicht an den Verband weiter gemeldet wurde. [...]

Der TS war nicht Mitglied, er war Mitglied auf Probe. Das Verfahren war wohl satzungsgemäß und somit auch mit der evtl. Gemeinnützigkeit des Vereins vereinbar. Nach Aufnahme als ordentliches Mitglied ist die Anmeldung beim Verband erfolgt, wegen der weihnachtlichen Urlaubszeit aber erst einen Monat später. Man muss den ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern zugestehen, dass sie ihre Aufgaben während der Weihnachtszeit ruhen lassen auch wenn dies mit dem Wunsch des Neumitglieds nach baldigem Waffenbesitz kollidiert.

Das Gesetz schreibt Mindestwartefristen vor, es gewährt kein Recht auf Waffenbesitz durch Vereinsmitgliedschaft und verpflichtet auch keinen Verein zu schnellem Handeln.

Wem der Verein oder dessen Prozedere nicht gefällt, der sucht sich einen anderen.

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Wieso wurde das Bedürfnisprinzip umgangen?

Ich halte diese Regelung für sehr sinnvoll.

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, denn ein Vorteil war es nur auf dem Schießstand.

Es erleichtert dem Anfänger das Training, wenn er nicht ständig mit wechselnden Waffen schießen muß.

Rüdiger, das hat keinen Sinn !

Kann mir nicht vorstellen, dass der Flohbändiger das nicht begreift, ich denke mal, er WILL das nicht begreifen.

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Das Bedürfnisprinzip regelt doch eher den Waffenbesitz im Allgemeinen und nicht so sehr das tatsächliche Bedürfnis nach einer bestimmten Waffe.

Jemand, der erst seit 2 Monaten Mitglied in einem Verein ist, kann noch gar kein tatsächliches Bedürfnis nach einer bestimmten Waffe haben. Von daher wird aus mener Sicht das Bedürfnisprinzip als solches ausgehebelt.

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Also

1. Verein

Mitglied 04/12

Verband 02/13

2. Verein

Mitglied 09/12

Verband 09/12

Stand heute: 11 Monate Mitglied im Verein.

Gesetzliche Mindesvorgabe 12 Monate.

Verbandsvorgabe: 12 Monate Mitgliedschaft im Verband

1. Verband Mitgliedschaft 1 Monat

2. Verband Mitgliedschaft 7 Monate

Sprich, erstes Bedürfnis über BDMP im 09/2013

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[...]

Stand heute: 11 Monate Mitglied im Verein.

Gesetzliche Mindesvorgabe 12 Monate.

[...]

Nach deinen vorherigen Einlassungen wohl eher Mitglied seit Dezember 2012 (drei oder vier Monate) und vorher Mitglied auf Probe - korrekt?

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Und warum kann ein Verein sein Mitgied auf Probe nicht dem Verband melden?[...]

Der Verein wird dies in Übereinstimmung mit seiner Satzung und der Satzung des Verbandes tun oder eben nicht tun. Der Verein des TS meldet die Mitglieder auf Probe nicht an den Verband, solange das kein Satzungsverstoß ist, ist es eben so.

Wer möglichst schnell an eigene Waffen kommen möchte, muss sich halt einen Verein suchen der ihn dabei unterstützt. Mir sind Vereine die hierbei vorsichtig agieren lieber.

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