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IGNORED

Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt


Pistolen-Paule

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da fässt man sich an den Kopf und muss wohl alles revidieren, was man mal über Notwehr"recht" und dergleichen gelernt hat:

Ein Jäger erwischt Schrottdiebe auf frischer Tat und verliert dafür den Jagdschein und seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit:

Stern.de

Focus.de

Beck-aktuell

Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dies auf eigenem Grund geschah oder bei Bekannten.

Ein Schlag ins Kontor ist es allemal.

EDIT: hier ide genauere Beschreibung des Vorfalls:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2013/8_K_1999_12urteil20130218.html

Geschrieben

So ergeht es dir in diesem Lande, wenn du versuchst dein Eigentum zu schützen.

Traurig, traurig...

Geschrieben

"Der Bitte des Klägers, noch am gleichen Abend den Schrottplatz verdeckt zu überwachen, sollen die Beamten mit der Erwägung entgegen getreten sein, so schnell könne man dies nicht machen."

Klartext: Der Mann hätte sich weiterhin berauben lassen sollen.

Geschrieben

Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - der Transport einer zur Jagd erworbenen Schusswaffe zum Schrottplatz ohne jedwede Absicht überhaupt Jagen zu wollen ist kein erlaubnisfreies Führen zum vom Bedürfnis umfassten Zweck. => Verstoß gegen eine Vorschrift des WaffG =>=> Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

Es geht nicht nur einfach um das, was er getan hat, sondern gerade auch darum, wie er es begründet hat, warum er es getan hat.

Geschrieben

Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - der Transport einer zur Jagd erworbenen Schusswaffe zum Schrottplatz ohne jedwede Absicht überhaupt Jagen zu wollen ist kein erlaubnisfreies Führen zum vom Bedürfnis umfassten Zweck. => Verstoß gegen eine Vorschrift des WaffG =>=> Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

So sehe ich das auch. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Schrottplatz in seinem Revier war. Denn dadurch, dass er seine Flinte mit speziell präparierte Munition geladen war, war auch klar, dass er damit nicht auf die Jagd wollte.

Es handelt sich hier wiedermal um das VG Arnsberg. Wie bei dem in meinem anderen Thread besprochenen Urteil gefällt mir auch hier die Begründung nicht. Die Entscheidung dürfte aber aus anderen, nämlich den von Mausebaer genannten, richtig sein.

An diesem Fall zeigt sich aber mal wieder deutlich, dass die von den Politikern immer wieder aufgewärmten Phrasen, das WaffG solle die öffentliche Sicherheit erhöhen, den rechtschaffenen Bürger aber nicht gängeln, unzutreffend sind. Vorliegend dient das WaffG allein dem Schutz von Kriminellen, dass sich bei ihnen nicht das typische Berufsrisiko realisiert.

Geschrieben

Worin bestand denn der "rechtswidrige und gegenwärtige Angriff", gegen den sich der Jäger wehren musste? Bei aller Diskussion um die Sinnhaftigkeit von SV mit einer Schußwaffe sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir nicht die Polizei sind. (Also ähh..... wenigstens die meisten von uns nicht...). Es ist nicht die Aufgabe von Legalwaffenbesitzern, mit ihren Waffen loszuziehen und Verbrecher zu fangen - dafür sind andere da. Bei einer Bedrohung für Leib und Leben der eigenen Person oder der Familie ist das etwas anderes.

Nun schaue ich mal in die Zukunft und prognostiziere, dass einer der nächsten Posts hier sinngemäß antworten wird: "Aber soll er sich denn sein Hab und Gut wegnehmen lassen??? Dann kapitulieren wir ja komplett vor dem Verbrechen!"

Aber man muss doch auch mal an die Konsequenzen denken. Nehmen wir einmal unrealistischer Weise an, zwei Täter könnten Schrott im Werte von 1000 Euro wegtragen. Wäre es das wert, dafür jemanden zu erschießen? Oder sich selbst verletzen zu lassen? Wenn es nicht wert ist, dafür zu sterben ist es nicht wert darum zu kämpfen. Ich behaupte mal, dass diese 1000 Euro Peanuts wären im Vergleich zu den Anwaltskosten - selbst wenn man freigesprochen wird.

Bei aller Diskussion um Selbstverteidigung muss es aber eine klare Abgrenzung zu Selbstjustiz geben. Ansonsten würden wir auch jegliche Glaubwürdigkeit verlieren, wenn wir mal um die Anerkennung von SV als Bedürfnis kämpfen.

Geschrieben

Worin bestand denn der "rechtswidrige und gegenwärtige Angriff", ...

Bei einer Bedrohung für Leib und Leben der eigenen Person oder der Familie ist das etwas anderes.

Eigentum und Ehre.

Ob es sinnvoll ist, dafür die Notwehr auszuüben, mag jeder für sich selbst bewerten. Grundsätzlich wird dies aber sogar durch den Gesetzgeber zugestanden.

Geschrieben

Worin bestand denn der "rechtswidrige und gegenwärtige Angriff"

In einem laufenden Diebstahl. Nur weil sich die Tätergruppe in "Schmiere stehen" und Ausführenden aufteilt, ist es noch immer ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl. Und Diebstahl ist notwehrfähig wenn er gegenwärtig ist. Also unmittelbar bevorsteht, schon begonnen hat wie hier (die Ausführung beginnt schon mit der Umsetzung der ersten Vorbereitungshandlungen wie z.b, dem Einsteigen ins Gelände mit nachfolgender Absicht zur "Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache"), oder noch während der Flucht mit Diebesgut.

Und ob 1000 Euro notwehrfähig sind: Definitiv ja!

Ich weiß nicht wo für andere die "Peanutsgrenze" liegt, soll ja welche geben die die im Mrd Euro Bereich angesiedelt haben, aber für mich beginnt die bei ca. 10 Euro. Für den Gesetzgeber bei weniger.

Und zum waffenr. Delikt: Das könnte man durchaus auch so sehen, dass die Verbringung der Waffe auf sein Geschäftsgebiet (Schrottplatz) noch gar kein Führen darstellt (...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.). Und die Verfolgung des Täters, das Verlassen des befriedeten Bereichs, ist von §34 StGB (rechtfertigender Notstand) gedeckt.

Geschrieben

Mal ganz unbahängig vom Thema Notwehr (gegenwärtiger Angriff auf Leib und Leben):

Man muß ja bei jeder Art von "Verteidigung" immer auch (versuchen), die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren.

Mit Schußwaffen gegen Schrottdiebe ist rechtlicher Overkill. Der Jäger verliert zurecht seine Erlaubnisse.

Svenni (selber Jäger)

Geschrieben

Eigentum und Ehre.

Ob es sinnvoll ist, dafür die Notwehr auszuüben, mag jeder für sich selbst bewerten...

Sich hinter einem Gebüsch auf lauer legen ist wohl eine etwas eigenartige Art der Notwehr.

Geschrieben

Worin bestand denn der "rechtswidrige und gegenwärtige Angriff", gegen den sich der Jäger wehren musste? Bei aller Diskussion um die Sinnhaftigkeit von SV mit einer Schußwaffe sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir nicht die Polizei sind. (Also ähh..... wenigstens die meisten von uns nicht...). Es ist nicht die Aufgabe von Legalwaffenbesitzern, mit ihren Waffen loszuziehen und Verbrecher zu fangen - dafür sind andere da. Bei einer Bedrohung für Leib und Leben der eigenen Person oder der Familie ist das etwas anderes.

Hehe, selten so gelacht. Bei mir im Büro wurde 3 mal eingebrochen. einmal ein Überfall mit Schusswaffe.

Polizei HILFE.. selten so gelacht. Wenn es um Sekunden geht, dann ist die Polizei nur Minuten/Stunden weg.

Zuhause 3 mal eingebrochen.

Bei den Einbrüchen wird doch nicht mehr ermittelt. Man bekommt nur einen Wisch für die Versicherung und gut ist. Die haben mehr Zeit für die Geschwindigkeitsüberwachung, aber dort wo es KOHLE bringt. Bei uns im Ort wird in der Tempo 30 Zone überwacht, aber in der Hauptstrasse- Vor der Grundschule standen die noch nie, bringt ja keine Kohle.

Nene, ich muß schon selbst für die Sicherheit meiner Familie und mir sorgen. Meine Wertsachen möchte ich auch gerne schützen, jetzt komm mir nicht mit Versicherung, denn die muss ich auch zahlen und die Prämien steigen durch die Untätigkeit der Polizei.

Geschrieben

Und ob 1000 Euro notwehrfähig sind: Definitiv ja!

Ich weiß nicht wo für andere die "Peanutsgrenze" liegt, soll ja welche geben die die im Mrd Euro Bereich angesiedelt haben, aber für mich beginnt die bei ca. 10 Euro. Für den Gesetzgeber bei weniger.

Denk doch einmal darüber nach, was passiert, wenn Du tatsächlich auf den Täter schießen musst. Wenn Du ihn mit der Waffe bedrohst, musst Du damit rechnen. Glaubst Du im Ernst, dass Dein Leben danach wieder so sein wird, wie es war? Völlig unabhängig von Faktoren, die Du beeinflussen kannst, wirst Du durch einen (eventuell tödlichen) Schuß auf einen Verbrecher extrem viel verlieren - selbst wenn die Schußabgabe völlig berechtigt war. Und dabei gehen wir vom optimalen Fall aus, dass der Angriff beendet wurde, Du aber keine Schramme davongetragen hast.

Ich weiß, dieses Beispiel habe ich schon einmal gepostet, aber ich finde es so wichtig, weil damit einiges klar wird:

Nehmen wir einmal an, Du liegst in Deinem Bett und hörst im Nachbarzimmer Glas klirren. Im Halbdunkel greifst Du nach Deiner Glock, die in einem vernünftigen Land in der Nachttischschublade liegen darf. Du erkennst einen Schatten, der mit einem Messer auf Dich zu kommt. Du landest 3 gezielte Treffer COM und der Täter liegt vor Deinem Bett.

Jetzt kommt die Polizei und zieht dem Mann die Sturmhaube vom Gesicht. Der eine Polizist meint zum anderen: "Du, das ist doch (Namen der Wahl einsetzen), der wird doch schon wegen einem Dutzend Raubüberfällen gesucht, letzte Woche hat er eine Frau vergewaltigt und vor einem Monat einen Polizisten erschossen. "

Was meinst Du, wie nun die Ermittlungen aussehen werden? Vermutlich wird der eine Polizist den anderen fragen, warum er nicht so gut schießt, wie Du, in der linken Presse wirst Du kurz als Mörder tituliert, aber im Grunde wird die Sache relativ glimpflich ausgehen.

Nun betrachten wir mal Fall B:

Nehmen wir einmal an, Du liegst in Deinem Bett und hörst im Nachbarzimmer Glas klirren. Im Halbdunkel greifst Du nach Deiner Glock, die in einem vernünftigen Land in der Nachttischschublade liegen darf. Du erkennst einen Schatten, der mit einem Messer auf Dich zu kommt. Du landest 3 gezielte Treffer COM und der Täter liegt vor Deinem Bett.

Jetzt kommt die Polizei und zieht dem Mann die Sturmhaube vom Gesicht. Der eine Polizist meint zum anderen: "Du, das Florian B, 14 Jahre alt, der Sohn unseres Pfarrers! Im letzten Sommer war er noch mit meinem Sohn auf der Pfadfinderfreizeit und im Fußballverein war er immer Torschützenkönig. "

Wie meinst Du denn, werden jetzt die Folgen für Dich aussehen?

Für Dich und Deinen Entscheidungsprozeß macht es überhaupt keinen Unterschied, ob nun Fall A oder B zutrifft und in jedem Fall war die Schußabgabe gerechtfertigt und notwendig. Aber während Dein Leben in Fall A noch Chancen auf Normalisierung hat, wird es sich in Fall B dramatisch ändern - obwohl Du nichts falsch gemacht hast.

Aber auch das Risiko, dass der Einsatz einer Schußwaffe wie Fall B endet ist gerechtfertigt, wenn das, was Du gewinnen kannst, in einem gesunden Verhältnis zum Einsatz steht. Wenn Du Dein Leben, so wie es jetzt ist, für lächerliche 10 oder meinetwegen 1000 Euro aufgeben willst, dann ist das Deine Entscheidung, die ich respektieren kann.

Für die meisten von uns wird das aber objektiv gesehen keine gute Wahl sein.

Disclaimer: Ich halte mich für einen leidenschaftlichen Verfechter des Rechts auf Selbstverteidigung mit einer Schußwaffe. Aber dabei kann es nur darum gehen, Leib und Leben zu schützen und nicht darum, Verbrecher selbst zur Strecke bringen zu wollen.

Geschrieben

...Aber dabei kann es nur darum gehen, Leib und Leben zu schützen und nicht darum, Verbrecher selbst zur Strecke bringen zu wollen.

Das ist der Punkt.

Wenn man will das Waffenbesitz eine Selbstverständlichkeit wird, kann man und darf man nicht mit Sport, Jagd oder Sammeln argumentieren, wenn auch dies oft der Grund für Waffenbesitz ist.

SV ist hingegen etwas universelles das jeden betrifft.

NUR

Man muss die Grenzen ziehen zwischen Selbstjustiz und SV und genauso sind Polizeiliche Aufgaben der Polizei vorbehalten. Wenn man das nicht tut ist das Thema SV unhaltbar und damit der Waffenbesitz dem Untergang geweiht.

Joker

Geschrieben

[

... Jetzt kommt die Polizei und zieht dem Mann die Sturmhaube vom Gesicht. Der eine Polizist meint zum anderen: "Du, das Florian B, 14 Jahre alt, der Sohn unseres Pfarrers! Im letzten Sommer war er noch mit meinem Sohn auf der Pfadfinderfreizeit und im Fußballverein war er immer Torschützenkönig.

...

Einmal unabhängig von der Frage was ein 14 jähriger Pfarrerssohn und Torschützenkönig nachts, mit einem Messer auf dich losgehend,

in deiner Wohnung zu tun hat, ist dein Konstrukt ziemlich unvollständig.

Ein paar sehr wichtige Fragen (die dann sicherlich vor Gericht gestellt werden würden) sind doch:

Hattest du genug Zeit eine Warnung (Nicht bewegen, sonst muss ich schießen) vor den Schüssen abzugeben.

und/oder

Hättest du durch einen Schuss (z. Bsp. in das Knie) den Angriff nonletal stoppen können.

Wenn du diese Fragen (und wahrscheinlich noch ein paar viele mehr) mit einem belegbaren NEIN beantworten könntest dürfte kein deutsches Gericht dir die Notwehrsituation absprechen.

Wie DU dich nach einem tödlichen Notwehreinsatz (völlig unabhängig von dem verwendeten Einsatzmittel)

fühlst ist für die rechtliche Frage erstmal unwichtig.

Jedoch sollte sich jeder (der vor hat in einer solchen Situation letale Waffen einzusetzen) VORHER Gedanken

darüber machen ob er das Risiko eingehen will einen Menschen tödlich zu verletzten.

Mir persönlich ist ein solcher Gedanke aufs extremste zuwider.

Wenn ich aber jemals der Meinung sein sollte das wir (ich und meine Familie) einer solchen Gefährdung ausgesetzt sind

der sich nur durch einen Schusswaffeeinsatz begegnen lässt würde ich mir, neben dem Werkzeug Schusswaffe, auch das nötigen

Wissen und die Fertigkeiten anzueignen um mit dem geringst möglichen Schaden den maximalen Effekt zu erzielen.

Meine Meinung

GKBubi

Geschrieben

[

Einmal unabhängig von der Frage was ein 14 jähriger Pfarrerssohn und Torschützenkönig nachts, mit einem Messer auf dich losgehend,

in deiner Wohnung zu tun hat, ist dein Konstrukt ziemlich unvollständig.

....

Meine Meinung

GKBubi

Was HC sagen wollte sind die legalen Implikationen sondern die persönlichen.

Und da gibt es keine Ausnahme selbst wenn gerechtfertigt, ist nach einer erfolgreichen SV das Leben nicht mehr wie vorher. Es kann relativ gut gehen wie in dem Exempel A, es kann aber auch extrem belastend sein wie in B.

Deswegen sollte man möglichts sich solchen Situationen nicht aussertzen.

Joker

Geschrieben

Was HC sagen wollte sind die legalen Implikationen sondern die persönlichen.

Und da gibt es keine Ausnahme selbst wenn gerechtfertigt, ist nach einer erfolgreichen SV das Leben nicht mehr wie vorher. Es kann relativ gut gehen wie in dem Exempel A, es kann aber auch extrem belastend sein wie in B.

Deswegen sollte man möglichts sich solchen Situationen nicht aussertzen.

Joker

Ich habe die persönlich-moralische Implikation sehr wohl verstanden.

Was ich an diesen "Fallbeispielen" moniere ich das schwarz/weiß Konstrukt.

Auch wenn Elemente des realen Lebens sich in Grundzügen bei jedem, auf die eine oder andere Art, wiederholen ist doch jeder Fall einzigartig.

Ich bin im Grunde HCs Meinung (was ich mit dem letzten Teil meines Posts ausdrücken wollte), finde sein Bespiel aber zu konstruiert.

Natürlich hast du Recht das nach einem solchen Fall (unabhänging von Fall A oder B ) das Leben nicht mehr das Gleiche ist.

Das gilt aber mit Sicherheit auch wenn ich diese beiden Fällen unvorbereitet (und verteidigungsunfähig) durchleben muss oder gar zum Opfer falle.

Im letzteren Fall ist meine Familie mehr betroffen, ich bin dann ja Tod.

GKBubi

Geschrieben

Was hat das ganze jetzt mit obigem Fall zu tun ? Die Flinte war mit Salz und Pfeffer geladen, also bitte.

Moralisch finde ich das Urteil zum :bad: , rechtlich ist es wohl ok.

Die Polizei zeigte sich mal wieder von ihrer besten Seite, erst wollen sie nichts machen obwohl konkrete Hinweise auf eine erneute Tat vorliegen und es gar einen Verdacht gibt wer es ist, wohlgemerkt in Eigenregie ermittelt, dann werden sie gerufen und sie schei$$en sie sich in die Hosen und warten auf Verstärkung bis sich der Rest der Bande verdünisiert hat. Der Jäger allein hatte mehr Eier in der Hose als die beiden Polizisten zusammen, dumm nur dass sowas in der BRD nicht geduldet ist. Wäre die Polizei ihrer verdammten Pflicht nachgekommen wäre das alles gar nicht erst passiert, wie ich schon sagte, zum :bad:

Geschrieben

erstmal ist dieses Urteil und die ganze contra-SV Argumentation hier nicht dazu nur (höchstens) nach Gesetz richtig... nach Recht ist sie absolut falsch...

wenn ich hier Fall B höre, dann möchte ich mal bitte folgendes Wissen, was der vermumte Pastorensohn mitten in der Nacht in meinem Schlafzimmer zu suchen hat... und was er gemacht hätte wenn ich ihn nicht an was auch immer gestoppt hätte...

was macht den so ein Pastorensöhnchen zu dieser "unchristlichen" Zeit unerkenntlich gekleidet in wildfremden Häuser, insbesondere Schlafzimmern wo die Hausbewohner schlummern...?!?!?!?!!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!

und ja nach Gesetz gilt hier wirtschaftsrecht... dem Untertan des Staates wurde was geklaut und somit wurde dem Staat was geklaut... der Staat will nun kein Recht - denn von Recht hatte der Staat noch nie was - der Staat will Schadensersatz, damit die dem Staat zustehende Arbeitsleistung des Untertanen nicht abnimmt... denn auch der Staat ist nicht so doof, dass er nicht versteht das die Broken Window Fallacy keine Wirtschaftssteigerung bringt...

nach Recht gilt hier der Schutz des verletzten Rechtes...

jede Einschränkung eines solchen Rechtes ist eine Ungerechtigkeit... jede gesetzliche Einschränkung eines Rechtes ist eine staatliche Ungerechtigkeit...

und wo bitte, wenn wir schon dabei sind Rechte zu nehmen, wo endet das dann... bei 1% Einschränkung oder bei 99%... warum nicht gleich bei 100% Rechtlosigkeit, wenn wir schon dabei sind...

sind 1000€ verteidigungsfähig...?!?!

wie wäre es mit 5000€...?!?! die typische Summe Bargeld in einer Bank... darf sich die Bank da mit bewaffneten Wachpersonal schützen...?!?!

wie wäre es mit Millionenwerten...?!?!darf die Bundesbank das deutsche Gold im Keller mit Waffen schützen... wieviel ist ein rechtsbrechendes Verbrecherleben wert...? nach der hiesigen Logik dann doch wohl alles Geld der Welt...

und wie ist es mit anderen vom Staat auch nur monetär durch Schadensersatz geschützten Gütern...?!?! sagen wir die körperliche Unversehrtheit eines Vergewaltungsopfers... am Ende gibt es einen Schadensersatz vom Gesetzesstaat zugesprochen... ist die Summe (bekanntlich viel zu wenig) schon hoch genug, dass hier eine Selbstverteidigung gesetzmäßig (denn rechtmäßig ist sie in jedem Fall) ist...?!?! und wäre es nicht für das Opfer im Sinne des Gesetzes besser gewesen sich bereitwillig vergewaltigen zu lassen, weil dann der physische Schaden - da keine Gegenwehr überwunden werden musst - geringer ist...?!?!

und wann kommt dann die gesetzliche Gertchenfrage, wenn dann nur das eigene Leben durch Selbstverteidigung geschützt werden darf, wird dann nicht gesetzlich eindeutig nachweisbar sein müssen, dass dieses Leben gefährdet war, aka man am Ende tot sein muss damit man sich gesetzlich endlich wehren darf...?!?!

die Antwort ist in der Rechtslehre seit Jahrhunderten, wenn nicht Jahrtausenden klar... Rechte dürfen nicht eingeschränkt oder geschädigt werden... jeder der Rechte anderer Verletzt verliert ALLE seine Rechte, inkulsive das Recht auf Leben, Freiheit und Kapital... ansonsten dürfte man Verbrecher nicht einsperren, weil das ja eine Einschränkung ihrer Freiheit ist...

das der Staat nicht will, dass sich seine Untertanen um ihre Rechte erwehren ist klar... zum einen muss er seine Existenz berechtigen, indem er sich ein Monopol der Sicherheit schaft, was ihn unersetzlich macht... wenn sich der Bürger nicht mehr selber schützen kann, da gesetzlich unrechtmäßig nicht mehr darf, dann wird das eher schlechte Schutzangebot des Staates (wenn es um Sekunden geht, ist der Staat nur Stunden entfernt) plötzlich "besser als garnichts"...

wobei sich heir die Frage stellt warum Polizisten überhaupt dann Waffen führen...?!?! wenn es doch so gut wie kein Rechtsgut hier mehr geben darf was den Verteidigungsfall rechtfertigt...?!?! oder sinkt der Preis des Menschlebens eines Verbrechers, wenn es nur vom Staat in Nothilfe gefährdet wird...? hat der Staat da Mengenrabatt...

oder ist es einfach so, dass der örtliche Mafiaboss, nur mit Waffengewalt sein Teritorium halten kann...?!?!

braucht er die Androhnung von Waffengewalt gegenüber seinen Schutzgelderpressten zur Aufrechthaltung der (Zahlungs-)Moral...?!?!

vielleicht ist es auch einfach so wie bei Kampfpiloten, die ihr Leben eher in Gefahr bringen, wenn sie nur einen Schleudersitz haben, un dein Polizist halt keine Lust hat unbewaffnet Dienst zu tun gegen Leute, die seine Rechte (Leben) wenig beachten...?!?!

was dann wieder die Frage stellt, warum der Bürger das nicht darf...

vielelicht sollten wir als Bürger sowas wie Blackwater gründen und unsere Dienste der Staatssicherheit an den Staat verkaufen... sozusagen wir garantieren dem Staat den Schutz seiner Bürger, indem wir jedem Bürger einen bewaffneten Aufpasser in Personalunion beiseite stellen, natürlich mit gegebenen polizeilichen Verfügungsrechten... dann darf zwar der Bürger sich immer noch nicht wehren, aber der Staatschutz ist immer und überlal gleich vor Ort und der darf ja...

zum anderen ist, neben Verbrechern, der Staat der mit Abstand größte Rechtsbrecher... wenn sich hier jetzt jeder um seine Rechte selber schützen "dürfte" dann wird das für den Staat sehr aufwendig seine gesetzlichen Rechtsbrüche durchzuführen... siehe heirzu auch UN ATT...

wie auch schon das andere Urteil aus selben Hause zeigt auch dieses, wo die Reise nicht nur im Hinblick auf den Waffenbesitz, sondern alle Rechte des "Bürgers"/Staatsuntertan hingeht...

du darfst keinem erzählen, das Waffen ungefährlich sind, weil das ist gegen die Staatsporpaganda...

und du darfst deine Rechte nicht schützen... sei ein guter Sklave... deine Rechte gehören dem Staat...

wohin solche Unrechtsstaaten führen weiß jeder der ein wenig nur die Geschichte kennt... für alle anderen muss es erst schlechter werden bevor sie möchten das es besser wird... jetzt hat sich der Staat erstmal das "Recht" genommen alles Geld der Untertanen als sein eigenes zu betrachten... jetzt geht es los mit ganz großen Schritten... wollen wir mal hoffen das die in NewYork schnell zu einem umzusetzenden Ergebnis kommen, bevor es zu spät ist...

Organized-Crime-Public-and-Private-Sector-58656512151_xlarge.jpeg

Geschrieben

Man muss die Grenzen ziehen zwischen Selbstjustiz und SV und genauso sind Polizeiliche Aufgaben der Polizei vorbehalten.

Und wo hat der Mann Selbstjustiz getätigt? Er hat die Diebe festgehalten und dann der Polizei übergeben. Die Aufgabe der Polizei ist übrigens ebenfalls nicht die Feststellung der Schuld und die Bestrafung von Tätern.

Geschrieben

Für mich, trotz aller Argumente hier, ein Fehlurteil. Wenn da nicht ein wesentliches Merkmal, das das Urteil erklärbar macht in der Diskussion fehlt, empfehle ich dringend Berufung. Das Argument "Eine Jagdwaffe dürfe auch im Rahmen der Notwehr nicht vom Bedürfnisgrund abweichend verwendet werden" ist abwegig. Es verkennt die verfassungsrechtliche Existenzgrundlage des Notwehrrechts.

Würde das Urteil auf andere Sachverhalte übertragen, so bedeutet dies ja, dass keinerlei Abwehr mit hiflsmitteln körperlicher Gewalt, bei Vorliegen von Notwehr-/Notstandssituationen mehr möglich wäre, wenn der Gegenstand nicht genau diese Abwehr zur Zweckbestimmung hätte. Der ganze §32,34,35 wäre sinnlos würde die Argumentation des Gerichts stichhaltig sein.

Ich würde das Urteil auch nicht überbewerten. Es ist eines von vielen Fehlurteilen aus deutschen Amtsgerichtsstuben. Man denke nur an den Mann der wegen Führen einer PTB Waffe in den eigenen 4 Wänden verurteilt wurde.

Es wird daher keinen Bestand haben.

Nachtrag: Das einzige was diskussionsfähig ist, wäre die Rechtmäßigkeit des Führens auf dem Schrottplatz. Da es aber wohl sein eigener Schrottplatz war, der offensichtlich befriedet war, kann ich zumindest aus dem öffentlichen bekannten Sachverhalt nicht erkennen, wo da ein unberechtigtes Führen liegen soll. Auch wird das Urteil nicht mit unzuslässigem Führen begründet, sondern mit unzulässiger Verwendung der an die Zweckbestimmung Jagd gebundenen Waffe. Und dieses Argument ist nunmal in dem Zusammenhang nonsens.

Geschrieben

Ähm,

dass es hier gar gar nicht um Notwehr sondern um unerlaubtes Führen, das der Notwehr vorausgegangen ist, geht, habt Ihr gemerkt? :unsure:

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