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IGNORED

Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt


Pistolen-Paule

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das hat der Kollege aus USA

Ist das jetzt wieder Deine blühende Phantasie ?

Lass' mal die Kirche im Dorf. Hier wird sicher nicht dem Vigilantismus das Wort geredet. Andererseits ist Notwehr tatsächlich und real als "Recht fertigender" Tatbestand im Gesetz. Wer in Notwehr handelt, der kann gar keinen Rechtsbruch begehen. Das schließt den Gebrauch von Waffen ein. Auch das ist ein Aspekt also eine Seite, die man betrachten sollte.

Ich kann nuneinmal nicht aus meiner Haut wenn ich einerseits sage: Waffenschwingen und Rumfuchteln ist ganz doof, weil's nämlich nicht wirklich hilft (außer gegen pussyfizierte Eier-Diebe). Wenn andererseits Gesindel in höchster Not erschossen wird, kann ich ruhig schlafen. Aber weder Schrott- noch Holzdiebstahl ist Grund für Waffen, finde ich. @sheepy, hörst Du mich ?

Wenn man aber, aus welchem Grund auch immer, in die Mühlen der Justiz geraten ist, dann soll man schlau handeln. Besser ist aber, wenn man schon vorher mehr nachgedacht hat. Und dieser Aspekt von Selbstschutz, Selbstverteidigung und Notwehr, der scheint mir hier in dem Fall des SEK-Jägers sträflich außer Acht gelassen zu sein. Dessen Taktik war in der Situation mit Glück erfolgreich, seine Strategie hat ihm dann aber langfristig schmerzhaften Schaden zugefügt.

Ich fürchte aber, dieses Pferd ist schon ziemlich tot, ich steig dann mal ab.

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...den man dann mit der schnell einsatzbereit gemachten Waffe in Schach halten kann, bis die Polizei kommt.

genau, denn das Verstößt hier ja gegen das verbriefte "Recht auf Arbeit" und die "freie Berufswahl" des Holzdiebes...

und wo kommen wir dahin, wenn unsere Wirtschaft nicht mehr von eingeschlagenen Fensterscheiben gerettet würde...

Ob das die Eltern von dem Jungen auch so sehen das er selbst schuld dran ist wenn er sich betrinkt und den Weg nicht findet?

nein, natürlich ist der Junge nicht selber schuld, wenn er sich SELBER betrinkt... daran sind seine Eltern schuld...

aber weder der Junge noch die Eltern werden da von Einsicht übermannt werden und die Schuld immer beim Opfer suchen...

zum Glück ist die Autofahrerlobby hier groß genug... sonst hätten wir schon alle Autos verboten bekommen, weil man damit nachts die besoffenen Kinder platt macht, die mal wieder mit dem Segen ihrer Eltern auf dem Weg ins gesoffene Koma laufen...

:-) man muss immer alles von mehreren Seiten sehen, von daher immer locker bleiben....

man muss vor allen es von außen objektiv betrachten... den objektiv betrachtet ist es egal ob der Einbrecher meint nur mal schnell aufs Klo zu müssen... denn was ist wenn der Einbrecher mal nicht - wie so üblich und die Regel - wegen der drückenden Blase plötzlich beim Opfer im Schlafzimmer steht...

ich finde das schon sehr realitätsfern, dass das Opfer hier erst dann Anspruch auf eigene Sicherheit hat, wenn diese schon ausgeschaltet und überwunden und als Tatsache im Polizeiprotokoll steht und man vorher vom Täter nur annehmen darf, dass er herre Absichten verfolgt...

und ich frage mich gerade was wohl häufiger vorkommt... der besoffene Nachbarsohn oder der Einbrecher... wegen einem selbstverschuldeten Besoffenen wird das Autofahren nich verboten, aber millionen Bürger sollen leichter Opfer für Einbrüche sein...

ich stell mir gerade die Frage, was gewesen wäre, wenn die Eltern festellen, dass ihr Sohn nicht zum saufen raus war, sondern zu Hause vom Einbrecher kalt gemacht wurde... nach wem Rufen die dann als Schuldigen... auch nach dem Nachbarn mit der Kanone, weil der nicht eingegriffen hat...?!?!

gunlist-unarmed.jpeg

@sheepy, hörst Du mich ?

ja ich höre dich... das du gerne auf deine rechte verzcihtest...

könnten wir deine Anschrift haben... es wird sich sicher einer finden der bei dir nur mal aufs Klo will und sich deinen Fernseher auf unbestimmte Zeit leihen möchte... hast du ja nichts gegen, weil du ja kein Recht an deinem Eigentum beanspruchst... und nicht vergessen, Notwehr mit tödlicher Gewalt ist nur legitim wenn du schon selber tödlich verwundet bist, ansonsten ist die Intention des Täters dir gegenüber nicht klar genug um gegen ihn vorzugehen...

wie nun schon mehrfach festgestellt ist die "Tat" des Nothelfenden OK, allein die Mittel darf er so nicht Zweckentfremden, weil der Staat das nicht zulassen kann, dass hier der Bürger notgedrungen sich selber praktisch gegen Verbrechen wehren kann... theoretisch muss dem Bürger ausreichen...

das ist so ungefähr wie legitimier Waffenbesitz hier... theoretisch könnte jeder Waffen haben... praktisch macht man es aber unmöglich...

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Oh mann..........

Mir fällt so langsam nix mehr ein...

Wenn manche so scharf drauf sind mit der Waffe herumzulaufen und alles und jeden zu jeder Zeit "verteidigen"zu können, dann zieht doch dahin wo das möglich ist.

Ich bin ganz froh das es hier so ist wie es ist.

Ich hätte bei dem ein oder anderen von Euch Angst aus versehen über den Rasen zu laufen und deswegen erschossen zu werden, schließlich war ich ja auf fremden Grund.

Wieviele kennen denn jemanden PERSÖNLICH der derart angegriffen wurde das es vertretbar gewesen wäre auf einen Mensch zu schießen?

Ich keinen einzigen und ich wohne in Frankfurt am Main.

Klar kan man es immer besser haben, aber wir jammern hier auf einem derart hohen Niveau das es kaum erträglich ist.

Und das ist wirklich das letzte was ich dazu sagen, sind wir doch schon meilenweit vom eigentlichen Fall weg.

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Man kann das ganze doch kurz und knapp auf folgenden Nenner bringen:

- Das Problem des Jägers besteht im Führen der Waffe zu einem "nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck", und zwar bevor die Tat in die Umsetzungsphase trat

- Das Recht auf Leben/Eigentum/... lässt sich logisch als Naturrecht ableiten

- Folglich ist die Verteidigung dieser Rechtsgüter aus prinzipiellen Erwägungen heraus zulässig.

- Das Problem besteht jedoch darin, dass der Gesetzgeber diese Grundsätze zwar anerkennt, aber dem Normalbürger die Umsetzung verwehrt (kein Recht auf Besitz adäquater Verteidiungsmöglichkeiten / kein Recht zum Führen der Abwehrmittel - im Vorfeld der Tat. Erst bei gegenwärtiger Tat wäre beides, Gesetzeslage hin oder her, doch möglich. Aber ohne Zauberei lässt sich das Abwehrmittel halt nicht plötzlich "herbeizaubern", also wird hinten herum, defakto, das Recht doch beschränkt)

- Mit Selbstjustiz hat das alles gar nichts zu tun, es wird ja nicht "gerichtet"/bestraft sondern "abgewehrt". Wenn die Staatsgewalt vor Ort ist, umd diese Aufgabe aktiv zu übernehmen, kommt das alles gar nicht zum Tragen. Wer aber mal einen Blick in die Kriminalstatistik wirft, wird schnell feststellen, dass genügend Taten ohne Beisein von Staatsdienern geschieht. Warum bloß? - Vielleicht brauchen wir ein weiteres Gesetz, das Straftaten, ähnlich wie Demos, im Vorfeld meldepflichtig macht. Und nur wenn genügend Beamte verfügbar sind, wird beides genehmigt..

Fazit: Wäre SV in diesem Lande, wie in allen anderen Ländern um uns herum, noch ein anerkannter Grund zum Besitz von Schußwaffen, würde sich das Problem so nicht stellen. (bis auf die Sache mit dem "Führen". Wobei für mich, wenn man das Naturrecht selbst anerkennt, und das ist in der Juristilk unbestritten, nicht nur Besitz, sondern auch Führen in letzter Konsequenz möglich sein muß)

Da es aber keinerlei "Lobby" gibt, die die böse SV (+ Möglichkeit Schusswaffenbesitz) fordert, wird sich solange nichts ändern, bis es genügend der Entscheidungsträger mal selbst getroffen hat. Da die aber legal bewaffnet sind, und auch sonst ganz gut beschützt werden, und alle anderen sich selber einen Maulkorb verpasst haben.... ändert sich nichts.

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Wenn die Staatsgewalt vor Ort ist, umd diese Aufgabe aktiv zu übernehmen, kommt das alles gar nicht zum Tragen. Wer aber mal einen Blick in die Kriminalstatistik wirft, wird schnell feststellen, dass genügend Taten ohne Beisein von Staatsdienern geschieht.

Genau das wird in dem Urteil ja auch dokumentiert:

Nach etwa 30 Minuten sei der erste Streifenwagen erschienen. Dessen Besatzung will den Mann auf der Straße liegend festgestellt haben, daneben den Kläger mit der Bockflinte in der Hand. Den weiteren Angaben des Klägers zufolge hätten die Polizeibeamten das Eintreffen von Verstärkung abgewartet, bevor sie den Schrottplatz umstellt und durchsucht hätten. Zu diesem Zeitpunkt seien die weiteren Personen allerdings schon geflohen.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2013/8_K_1999_12urteil20130218.html, Hervorhebung von mir
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30 Minuten ist seeehr lang, wenn man sie wirklich brauchen sollte. Ich erinnere mich an die Aussage eines Nachbarn, der Polizist ist. Wir wohnten damals in einer kleinen Gemeinde (15.000) Einwohner nordwestlich von Hamburg. Für diese Gemeinende und einige kleine Nachbardörfer, die weit verstreut waren, war ein Streifenwagen verfügbar. Der zweite Streifenwagen war in Reserve aber meistens in der benachbarten Kreisstadt zur Unterstützung.

Der Nachbar sagte damals zu uns: "Wenn ihr wüsstet, wie wenig Kräfte wir haben und wie lange wir zu euch brauchen, würdet ihr keine Nacht mehr ruhig schlafen."

Das hat nichts mit Bangemachen zu tun, sondern ist schlicht die realistische Einschätzung der Lage eines Insiders, der weiß wovon er spricht.

Man kann dies übrigens nicht der Polizei vor Ort vorwerfen. Die fordern schon seit Jahren mehr Budget und bekommen es nicht bewilligt.

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Ich erinnere mich an die Aussage eines Nachbarn, der Polizist ist.Der Nachbar sagte damals zu uns: "Wenn ihr wüsstet, wie wenig Kräfte wir haben und wie lange wir zu euch brauchen, würdet ihr keine Nacht mehr ruhig schlafen."

Man kann dies übrigens nicht der Polizei vor Ort vorwerfen.

Das nicht, aber das die Polizisten es nicht immer wieder publik machen, daß kann man ihnen vorwerfen. Habe selber 2 Polizeibeamte in der näheren Verwandschaft die mir auf Familienfeiern ähnliches berichten. Dazu noch das von Linken und Ausländern regelmäßig die Nazikeule ausgepackt wird und die Vorgesetzten sagen das dies auszuhalten ist. Überall PC, und um beruflich keinen Streß zu bekommen wird nur darüber geflüstert. Traurig das ganze.

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Wieviele kennen denn jemanden PERSÖNLICH der derart angegriffen wurde das es vertretbar gewesen wäre auf einen Mensch zu schießen?

also ich kenne persönlich keinen der Open Carry macht und angegriffen wurde, noch beteiligter Dritter einer Notwehrsituation war...

und wenn ich mal Open Carry in D mache greift mich komischer Weise auch keiner an...

was ja gerade der Punkt ist wehrhaft zu sein, da man damit nicht nur sich selber als zu risikobehaftetes Opfer macht, sondern auch jeden der um einen herum steht... noch besser ist Concealed Carry... weil da ist jedes Opfer potentiel bewaffnet und somit das Risiko nicht wert... aber da wo alle entwaffnet sind muss man schon auf einen Verbrecher oder anderen Illegalwaffenbesitzer stoßen... was bedeutet, wenn man nicht ausversehen beim örtlichen Mafiaboss eindringt wird wohl nichts passieren, weil man ja einige Minuten bis Stunden Zeit hat bis das staatliche Gewaltmonopol sich blicken läßt...

und wenn dann mal einer von der Polizei kommt kann man Pech haben, dass die auch noch die falsche Tür eintreten...

http://www.policebru...-their-dog.html

ich hatte hier ja schon vorher die Frage gestellt, ab wann das Recht des Opfers eines sexuell motivierten Übergriffs mal endlich mehr wert ist als das eigentlich verwirkte Recht des Täters...

Schweden hat dazu eine erste Abgrenzung gemacht...

http://www.thelocal.se/46946/20130326/

in wie weit ändert sich dadurch was am Thema "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"...?!?!

und dann nochmal was zu "Verbrechen und Strafe" aus dem 17. Jahrhundert...:

http://news.bbc.co.uk/2/hi/4581871.stm

Fahrzeugverbote sind hoffentlich schon in Planung...

und der Tag hat gerade erst angefangen...

in Chicago werden wohl wieder ca. 2 Leute wehrlos abgemurkst worden sein...

Chicago... capital of Gun Control and the most murders in the uSA... eine Vorbild für die Welt... Yes We Can...

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1. Alle Gewalt geht vom Staat aus.

...ok, oder von Kriminellen, die sich nicht dran halten.

2. Der Typ hat im Sinne von Selbstjustiz oder Gewaltanmaßung Schei$$ gebaut.

War nicht gut, mit selbsternannten Sherifs kommen wir auch nicht weiter.

So ein aufgeblasener Salzpatronen-Heini in der Nachbarschaft wäre mir auch nicht geheuer.

3. Wer glaubt eigentlich, dass die Polizei schützt ?

Schutzpolizei schützt den Staat und seine Raison, nicht den Bürger.

Dem wird nur weisgemacht er werde geschützt i.d.R. wird er aber nur zur Ordnung gerufen.

Gern auch kostenpflichtig.

Haben Ottilie oder Otto Normalverbraucher ein Problem mit z.B. gewalttätigen Nachbarn oder (Ex)Partnern, kommt die, wenn überhaupt meist zu spät oder gar nicht.

"Ist denn schon etwas passiert? Nein? Ach der steht nur da und droht mit Mord? Dann können wir nix machen."

Den Ausgang der Geschichten können viele, insbes. Frauen u. Kinder, nicht mehr beklagen, weil sie inzwischen auf dem Friedhof liegen.

Fazit:

Lasst die Jagd- und Sportplempen im Schrank wenn's um Selbstverteidigung geht.

Ordnungsgemäß aufbewahrt kommt da sowieso keiner so schnell dran, wie er sie bräuchte

Und überlegt Euch andere Möglichkeiten, um Ganoven zu kassieren oder euch zu verteidigen.

Die gibt's.

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Und überlegt Euch andere Möglichkeiten, um Ganoven zu kassieren oder euch zu verteidigen.

Die gibt's.

Abwahl der Ganoven und ihrer Mafia...?!?!

kollektiver Konsensentzug... mit Geiselnehmern wird nicht verhandelt...?!?!

Einstellung der eigenen Verbrechensfinanzierung...?!?! natürlich dann auch Annahmeverweigerung von Diebesgut als Bestehungmittel...

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Da fässt man sich an den Kopf und muss wohl alles revidieren, was man mal über Notwehr"recht" und dergleichen gelernt hat:

Ein Jäger erwischt Schrottdiebe auf frischer Tat und verliert dafür den Jagdschein und seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit:

Stern.de

Focus.de

Beck-aktuell

Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dies auf eigenem Grund geschah oder bei Bekannten.

Ein Schlag ins Kontor ist es allemal.

EDIT: hier ide genauere Beschreibung des Vorfalls:

http://www.justiz.nr...il20130218.html

Zitat dort:

Dieses Gemisch ist offensichtlich ungeeignet, um damit Wild zu erlegen.

Sicher es hätte sich auch gut in der ein oder anderen Mahlzeit gemacht...

Spaß beiseite, wie nun die Justiz die Sache bewertet sei mal dahingestellt.

Der Vorwurf mit der Munition ist sicher nicht ganz unberechtigt und die Muni dürfte wohl kaum über Prüf und Zulassungszeichen

verfügen da sie selbst hergestellt wurde.

Aber ich denke das ist nicht alles die Vorgehensweise das er die Person wie die Polizei höchst persönlich (auf Boden legen)

behandelt hat dürfte hierzulande weder bei dieser noch bei der Justiz gut angekommen sein.

Zwar hat JEDERMANN wie es so schön heist ein Festnahmerecht, aber wohl nicht mit Schusswaffen und Einsatztaktiken der

Polizei die dadurch ihr Gewaltmonopol schwinden sehen könnte ("Wo kommen wir denn hin wenn jeder das so macht...") :lol2:

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1. Alle Gewalt geht vom Staat aus.

...ok, oder von Kriminellen, die sich nicht dran halten.

...

Das ist falsch. Alle STAATSGEWALT geht vom VOLKE aus. Was tatsächliche Gewalt angeht, erlaubt der Staat diese durchaus im Rahmen der Notwehr.

...

Fazit:

Lasst die Jagd- und Sportplempen im Schrank wenn's um Selbstverteidigung geht.

Ordnungsgemäß aufbewahrt kommt da sowieso keiner so schnell dran, wie er sie bräuchte

.....

Das ist aus drei Gründen problematisch:

1. Du ziehst ein tatsächlichen Umstand (Zeit) heran. Das löst die rechtliche Problematik nicht.

2. Du verkennst dabei die Voraussetzungen, unter denen eine Waffe im Haus durch die Gegend getragen werden kann (geführt wird sie dabei ja nicht). Es ist ja falsch, dass diese nur im Schrank sein muss. Ab und an nimmt man sie ja auch mal heraus, etwa, bevor es zum Training geht, sie reinigt usw.

3. Wäre selbst die Frage eines eventuellen Verstosses gegen das WaffG im Hinblick auf die Notwehr verhältnismäßig uninteressant. Wegen des Schusses würde ja in erster Linie ermittelt wegen -meinetwegen- einer gefährlichen Körperverletzung. Die Frage der Notwehr hat mit dem WaffG ja zunächst einmal (also im Hinblick auf die gef KV) nichts zu tun. So ist eine Notwehr vom Prinzip her auch mit einer vollständig illegalen Waffe möglich. Ein Verstoß gegen das WaffG bliebe natürlich ggfls.

Wer in "Notwehrdiskussionen" ein solches Statement wie Deines abgibt, läßt danach aus unterschiedlichen Gründen systematisches Unverständnis erkennen.

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Man könnte sich dem Fall natürlich von der Sachebene her nähern.

Auf dieser Ebene spielt Notwehr erstmal keine Rolle, das WaffG hingegen schon.

Da hat der Kläger schlicht scheiss gebaut und hinterher auch noch dämlich argumentiert.

Wie es besser geht, unter den momentan schlicht gegebenen Umständen, wurde bereits erläutert.

Das wir uns alle andere Umstände wünschen, liegt auf der Hand, ist hier aber nicht zielführend und nützt dem nächsten, der sich in ähnlichen Situationen sieht, überhaupt nichts.

Tja, was ist zu tun?

Klar, könnte man den schweren Weg gehen, um über die Instanzen etwas zu beeinflussen/ändern, die 68er haben es schlieslich erfolgreich vorgemacht. Das wäre aber beschwerlich, aufwendig, langwierig und man müsste sich persönlich exponieren, ja gar mit anderen Menschen (persönlich und aus Fleisch und Blut) interagieren, Kompromisse finden etc....

Neee, voll blöd...

Schöner ist es, vom warmen Sessel aus, die "DDR 2.0" zu beklagen oder in einem relat.geschlossenen Forum die Revolution zu planen, von irgendwelchen naturgegebenen (Gottgegeben wäre ja falsch) Rechten zu palavern, die es in der Rechtstheorie sicherlich geben mag, die noch nie irgendwo langfristig tatsächlich zu verwirklichen waren...

Somit mit der Wirklichkeit da draussen soviel zu tun haben, wie Quantentheorie mit dem Verbrennungsmotor, hat irgendwie und irgendwo schon miteinander zu tun...aber trotzdem lässt sich der Motor damit nicht reparieren.

Genauso wie sich das gebrochene Pleuel vom schönsten Theorem über Quantenmechanik (und sei es in sich noch so schlüssig) nicht beeindrucken lässt, interessiert es auch die schweigende Mehrheit/den Polizisten/den Richter.... einen Dreck, ob sich jemand auf Hegel berufen kann, auf das "Naturrecht", auf die Bibel.... oder auf sonst wen,wenn sich der Richter auf das WaffG beruft...

Alles andere Traumtänzerei in Lummerland...

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Klar, könnte man den schweren Weg gehen, um über die Instanzen etwas zu beeinflussen/ändern, die 68er haben es schlieslich erfolgreich vorgemacht.

Jetzt sage ich dir mal, wie weit die '68er ohne die tiefsitzende Überzeugung, dass etwas falsch läuft und die bestehenden Verhältnisse geändert werden müssen, gekommen wären: Keinen Meter weit. Und für die Äusserung und Begründung genau solcher Überzeugungen wird man hier von Leuten wie dir angepampt. Wenn Du die '68er zitierst und gleichzeitig zu Appeasement und Duckmäusertum aufrufst, hast Du nichts, aber auch gar nichts verstanden.

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Nein, da siehst du etwas falsch. Ich bin der festen Überzeugung, dass sogar sehr vieles falsch läuft. Längst nicht nur im Waffenrecht.

Das hilft in der konkreten Situation, oder der Vorbereitung auf eine solche, aber keine 2mm weiter.

Ich muss mich auch in anderen Bereichen an Gesetze halten, die ich für Überflüssig oder Schwachsinnig halte.

Dran halten muss ich mich trotzdem, oder halt mit den Folgen leben. Ich muss auch damit leben, dass andere genau diese Gesetze für super oder sogar für nicht ausreichend halten.

Das Vorgehen gegen diese Gesetze (oder wenigstens das Verhüten von Schlimmerem) liegt auf anderen Ebenen, dafür ist weder der Richter, noch der Polizist, noch der Staatsanwalt der richtige Ansprechpartner. Mit diesen Anliegen muss der "lange Weg" angetreten, wenigtens der entsprechende Abgeordnete behelligt werden. Hierfür sind Verbände, Vereine, aber auch jeder selber Zuständig.

Das diese (wir alle) hier in Summe kein gutes Bild abgeben, ist weder die Schuld der Gesellschaft, noch die unserer Gegner...

Und solange dieser Weg (der lange, schwierige) nur von ganz wenigen beschritten wird und sich lieber in Verschwörungsgefasel und Richterschelte ergangen wird... dann ist das eben so...Ob im Waffenrecht, im Arbeitsrecht oder im allgem. Wirtschaftsrecht...

Alles andere Traumtänzerei und erinnert an alternde ex Kommunarden, die (mit mitte 60) am Küchentisch sitzen und über Aktionen gegen das "kapital", den "Mainstream", MIKs philosophieren und gegen den "Verrat" durch die Grünen/SPD wettern...

Die Stellen, an der ich zu Duckmäusertum aufrufe, kannst du mir ja mal zitieren....

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...Es bleibt in der Summe also übrig: Der Schrottdiebstahl ist aufgeklärt, der Jäger hat sich selbst geholfen, ohne dafür bestraft zu werden. Leider ist er seinen JS los.

Wenn er das Auto der Diebe mit dem eigenen Jeep auf der Straße abgedrängt hätte, hätte man ihm eentuell auch den Führerschein entzogen. Mir scheint, daß strafrechtlich alles OK war, aber eben verwaltungsrechtlich nicht. Also zeigt der Fall geradezu offensichtlich auf, wo das Problem liegt: Wir haben zuviel Verwaltung in diesem Land.

Hier liegt genau das Problem, denn die Verwaltungsbehörden haben schon seit 1928 eine Willkürermächtigungsklausel im Waffenrecht und seit 1934 auch im Jagdrecht, die ihnen ziemlich freie Hand lässt beim Widerrufen von Erlaubnissen, "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen.."!

So eine pauschale und weitläufig interpretierbare Klausel ist eines Rechtsstates unwürdig. so lange eine solche Klausel existiert, wird es immer wieder solche Fälle geben und von Rechtssicherheit kann keine Rede sein.

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.....

So eine pauschale und weitläufig interpretierbare Klausel ist eines Rechtsstates unwürdig. so lange eine solche Klausel existiert, wird es immer wieder solche Fälle geben und von Rechtssicherheit kann keine Rede sein.

Noch besser wird es dann, wenn aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil dann eine vollkommen wirklichkeitsfremde Überschrift gewürfelt wird. Das VG hat sich ja gar nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe (pauschal) erlaubt ist. Es ging um die Frage der befugten Jagdausübung bzw. die Voraussetzungen der Einziehung des Jagdscheins in einem ganz besonderen Fall (Auflauern etc.).

Das Strafverfahren wurde ja eingestellt, u.a. auch, weil er die Waffe eingesetzt hat, um erfolgreich einen Straftäter auf frischer Tat zu stellen. Daraus jetzt in einer Überschrift das Gegenteil zu machen, zeugt schon von ganz besonderem Sachverstand.

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So ergeht es dir in diesem Lande, wenn du versuchst dein Eigentum zu schützen.

Traurig, traurig...

So ergeht es denjenigen die "Dein" und "Mein" nicht auseinderhalten können.

Es war weder sein Eigentum (Besitzstandswahrung "Schrott" durch Schusswaffe schon fragwürdig, ergo keine Notwehr) noch sein Leben in Gefahr (ergo keine Notwehr).

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Es war weder sein Eigentum (Besitzstandswahrung "Schrott" durch Schusswaffe schon fragwürdig, ergo keine Notwehr) noch sein Leben in Gefahr (ergo keine Notwehr).

Kleine Empfehlung am Rande und ein µ OT:

Besorg´dir nen anderen Avatar.

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....

Es war weder sein Eigentum (Besitzstandswahrung "Schrott" durch Schusswaffe schon fragwürdig, ergo keine Notwehr) noch sein Leben in Gefahr (ergo keine Notwehr).

Und warum erfolgte dann keine Verurteilung im Strafverfahren?? Nothilfe ist ein Unterfall der Notwehr, von daher ist es ohnehin nicht relevant, ob es sein Schrott war oder nicht.

Deine Aussage deutet auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Notwehrbereich hin, die es nicht gibt. Was Du meinst, ist vermutlich die Gebotenheitsprüfung, an die aber wesentlich weniger strenge Voraussetzungen geknüpft sind, als an die Verhältnismäßigkeit. Die Gebotenheit fehlt nämlich nur bei einem "krassen Mißverhältnis", während die Verhältnismäßigkeit bekanntlich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit voraussetzt.

Notwehrfähig ist ferner jedes Rechtsgut, eine Gefahr für Leib und Leben ist definitiv nicht notwendig.

Hast Du das Urteil, von dem wir hier reden, überhaupt gelesen? Darin geht es überhaupt nicht um die Frage der Notwehr.

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... Nothilfe ist ein Unterfall der Notwehr...

Wenn Nothilfe vorliegt mit Sicherheit. Und für was sollte er verurteilt werden. Sein Fehler bei der Sache war seine Flinte. Und ob der Fall als Nothilfe gesehen wurde ergibt sich aus dem Urteil eigentlich nicht.

Übrigens hat PSO hierauf geantwortet:

... dein Eigentum zu schützen...

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....Und für was sollte er verurteilt werden. Sein Fehler bei der Sache war seine Flinte. Und ob der Fall als Nothilfe gesehen wurde ergibt sich aus dem Urteil eigentlich nicht.

....

Das ergibt sich nicht aus dem Urteil, weil es um die Rechtmäßigkeit der Einziehung des Jagdscheins ging. Deswegen ist der Betroffene auch nicht "verurteilt" worden, sondern seine (verwaltungsgerichtliche) Klage gegen die Einziehung wurde abgewiesen. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Nun die Sache so pauschal darzustellen, als sei der Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt, ist schlichtweg falsch.

Richtiger wäre: "Einstellung des Strafverfahrens nach Jagdwaffeneinsatz gegen Diebe". Liest sich anders, gelle?

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