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IGNORED

Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt


Pistolen-Paule

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Einige haben es schon verstanden, andere nicht....

Das ist übrigens auch kein deutschen Problem, stärker noch in der Schweiz, aber auch in den USA.

Wer sich mit dem Thema SV (ernsthaft, nicht nur am Stammtisch) beschäftigen möchte, kommt nicht darum, sich mit den Themen DAVOR, DABEI und (hier vor allem) DANACH zu beschäftigen, zu beschäftigen bedeutet, sich Gedanken zu machen, Szenarien zu durchdenken, etc...

Und da ist es eben ein himmelweiter Unterschied zwischen jemandem, der sich überlegt hat, wie er eine SV-Situation zu vermeiden versucht, dann (sollte das nicht helfen) zu beherrschen versucht und dann vor allem zu argumentieren versucht.... und jemandem, der hinterher versucht einem Gericht zu erklären, warum die Mischung aus Vorgeschichte, Tarnanzug, Gesichtsmaske, Salz.... doch irgendwie Teil der Jagtausübung war...

Und nochmal sei betont, dass der Kläger verdammtes Glück hatte... hätte es sich um gewaltbereite und entsprechend ausgerüstete Kriminelle gehandelt...hätte ggf. ein Projektil auch den coolsten Kampfanzug durchschlagen und hätte ggf. eine Flinte mit Salz auch recht wenig Wirkung entfaltet....

Wer sich so (VORHER, DABEI, NACHHER) auf eine SV-Situation vorbereitet....wird verlieren, egal ob in Deutschland, der Schweiz oder Texas....

Der Kläger hat so noch verdammt viel Glück gehabt...

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Ab 00:38:00 erfolgt eine plakative und äußerst lehrreiche Zusammenfassung zu den Themen "Staatliches Gewaltmonopol", "Privater Waffenbesitz" und "Selbstverteidigung":

http://www.youtube.com/watch?v=2DZmdqzCVtM

Dazu sage ich nur wer in so einem Umfeld wie in dem Film nur eine illegale Knarre hat, ist es selber schuld...

Joker

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Du erkennst schon, dass es noch einen kleinen aber feinen Unterschied gibt, zwischen Eingreifen mit einer Waffe, wenn Du siehst, dass Dein Nachbar getötet werden soll und dem Auflauern um einen Dieb zu fangen, der Altmetall für ein paar Euro klaut?

ab welchem Wert hört Altmetall auf und fängt Gefahr an...?!?!

das Recht ist da eindeutig... Altmetall ist dem Leben seines Besitzer gleichgestellt...

aber wie sieht das der Staat und seine unrechtmäßigen Gesetze...?!?!

und ab wann wird dann Leben zu Altmetall...?!?! ist Vergewaltigung schon Altmetall oder erst die anschließende Zeugenbeseitigung des Opfers, wenn überhaupt...?!?!

solange der Staat für sich bestimmt der einzige Geschädigte zu sein und dafür nur Schadensersatz fordert, solange ist hier jedes Recht keinen Pfennig wert...

aber was regen wir uns eigentlich auf... alles innerhalb der Staatsgrenzen gehört eh dem Schäfer und nicht den Schafen... ist er also auch der einzige der beklaut werden kann und er derjenige der unter der Tötung und Verletzung seiner Schafe leidet...

und natürlich hat der Schäfer nichts von Schafen die nicht docile sind und sich auch gegen ihn wehren könnten...

ach und Harry... bau bitte deine Schlösser am Haus und Waffenschrank aus und schalt die Alarmanlage ab... die lauern den Einbrechern auch nur auf und warten das die kommen um sie dann mit ihrem Schutz zu überraschen...

Nur zum Selbstschutz, zur Fluchtverhinderung d.h. Schuss in den Rücken nicht zulässig.

wie was "Fluchtverhinderung"...?!?! ist das Recht auf Freiheit jetzt nicht mehr höher als das reine monetäre Recht auf Schadensersatz...?!?! oh ich vergass... das ist ja der Staat der seine Rechte da schützt und nicht der Bürger, der s(k)eine Recht schützen darf...

alle Tiere auf der Farm sind gleich... aber einige sind gleicher als gleich...

einziger Trost ist, dass bisher noch jeder solche Unrechtsstaat zu Grunde ging...

Sich bewusst in einer Situation zu begeben wo das Risiko recht hoch jemanden erschießen zu müssen finde ich äußerst Fragwürdig und auf jeden Fall ist so etwas einer breiten Masse nicht vermittelbar.

wärst du also auch der Meinung, dass Wildschaden nie vom Jäger getragen werden darf...?!?!

Schlussendlich mein Wunsch ist es niemand nie in meinem leben erschiessen zu müssen.

das hört sich so an als wenn du daran schuld bist, wenn der andere dich durch sein Tun dazu zwingt...

könnten wir vielleicht mal damit aufhören das Opfer als Täter und den Täter wieder als Täter zu sehen...?!?!

und im Übrigen sollte man nicht auf andere und sich selber in der Zukunft schliessen... nur weil man selber heute nicht meint etwas zu müssen, heißt das nicht das man es selber und andere in Zukunft nicht mehr dürfen sollen...

Ist das jeder hier der grosse Töne spult bereit???

bei Selbstverteidigung geht es um Reaktio nicht um Aktio...

ob du bereit bist dazu, wenn dich jemand zwingt ist dein alleinig individuelles Problem und nicht das des Kollektivs... und somit kann das Kollektiv auch nicht bestimmen, das nie jemand bereit dazu ist zu reagieren und ihn deshalb reaktionsunfähig zu stellen...

du hast nicht das Recht in den Stiefeln anderer zu stecken... noch dazu wo nicht du es bist, der angegriffen wird...

ansonsten rein rechtsmäßig bist du am Ende dafür verantworlich zu machen wenn es dann doch unter deinen Bedingungen schief geht... aber dann wäscht auch du deine Hände ganz schnell in Unschuld, ob dem was du anderen angetan hast...

Du bist Jurist ?

seit wann muss man Rechtsverdreher sein um recht zu bekommen...?!?!

deutsche Tugend: Obrigkeitshörigkeit

schon mal drüber nachgedacht das jeder zweite Jurist vor Gericht unrecht mit seiner Meinung hat...?!?!

Und nochmal sei betont, dass der Kläger verdammtes Glück hatte... hätte es sich um gewaltbereite und entsprechend ausgerüstete Kriminelle gehandelt...hätte ggf. ein Projektil auch den coolsten Kampfanzug durchschlagen und hätte ggf. eine Flinte mit Salz auch recht wenig Wirkung entfaltet....

und was willst du uns damit sagen...

das bewaffnete Banden hier schon heute als normal und erwartbar gelten und dass der Bürger kein Recht hat...?!?!

für jemand der vorgibt was von SV zu verstehen scheitert es bei dir schon am Recht... lass die Finger von Rechten anderer ist nicht nur das oberste Prinzip der Nonaggression, sondern auch eines jeden der sich über SV Gedanken macht...

deine "Führsorge" kostet Rechte... vor allen Dingen Leib und Leben sowie anderen Besitz...

und auch dir sei nochmal gesagt, dass SV eine Reaktion und keine Aktion ist... wenn du wem kluge Sprüche geben willst, mach das bei dem der bei SV mit der Aktio kommt...

hier mal die allgemein anerkannte Rechtsauffassung seit hunderten Jahren, in weiten teilen ausgehebelt durch unrechtmäßige Gesetze durch das Staatsmonopol...:

False is the idea of utility that sacrifices a thousand real advantages for one imaginary or trifling inconvenience; that would take fire from men because it burns, and water because one may drown in it; that has no remedy for evils, except destruction. The laws that forbid the carrying of arms are laws of such a nature. They disarm only those who are neither inclined nor determined to commit crimes.

Can it be supposed that those who have the courage to violate the most sacred laws of humanity, the most important of the code, will respect the less important and arbitrary ones, which can be violated with ease and impunity, and which, if strictly obeyed, would put an end to personal liberty--so dear to men, so dear to the enlightened legislator--and subject innocent persons to all the vexations that the guilty alone ought to suffer?

Such laws make things worse for the assaulted and better for the assailants; they serve to rather to encourage than to prevent homicides, for an unarmed man may be attacked with greater confidence than an armed man. They ought to be designated as laws not preventative but fearful of crimes, produced by the tumultuous impression of a few isolated facts, and not by thoughtful consideration of the inconveniences and advantages of a universal decree.

- Cesare Beccaria - On Crimes and Punishments - 1764
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Mal abgesehen vom aktuellen Thema: Wer glaubt in Deutschland gebe es ein NotwehrRECHT (!) der hat sich getäuscht.

Mir ist kaum ein Fall bekannt, in dem zu Gunsten des "Schützenden" entschieden wurde.

Der Notwehrparagraph wird von Gerichten und Anwälten dermaßen zerkaut, dass es de fakto gar kein Recht auf irgendwas gibt.

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Klar gibt es hier ein Recht auf Notwehr. Sogar das entsprechende Gesetz ist gar nicht so schlecht formuliert (die Gesetze sind selbst in den diesbezüglich angeblich so großzügigen USA vielerorts deutlich restriktiver), aber mit der Umsetzung vor Gericht hapert es tatsächlich leider oft.

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Mal abgesehen vom aktuellen Thema: Wer glaubt in Deutschland gebe es ein NotwehrRECHT (!) der hat sich getäuscht.

Mir ist kaum ein Fall bekannt, in dem zu Gunsten des "Schützenden" entschieden wurde.

Der Notwehrparagraph wird von Gerichten und Anwälten dermaßen zerkaut, dass es de fakto gar kein Recht auf irgendwas gibt.

Da irrst du aber gewaltig. Wobei Notwehr eigendlich kein Recht ist, sondern ein entschuldigender Tatbestand.

Allerdings nicht nur bei uns, sondern auch in den immer wieder gern zitierten USA oder der Schweiz.

Hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.

@SheepShooter:

Geh mal ein bischen Spazieren, das macht den Kopf frei.

Und dann liest du dir das Urteil nochmal durch, dann deinen Beccaria-Text von 1764, (du kannst auch noch Kant oder Hegel zitieren) und dann fragst du dich selbst mal, was das mit der aktuellen Rechtslage in D. zu tun hat.

Die ersteinmal so ist, wie sie ist und im konkreten Fall weder durch pseudo rechtsphilosophisches bla bla, noch durch

gebesmühlenartiges Wiederholen der stets gleichen Phrasen irgendwie zu beeindrucken ist.

Oder anders ausgedrückt:

Selbst wenn du recht hättest....was bringt es im konkreten?

Oder noch anders:

Wer sich vorher Gedanken macht.....,muss hinterher nicht so viel Klagen und macht sich nicht zum Klops....

Hier hast du z.B. auch etwas ganz Grundlegendes nicht verstanden:

schon mal drüber nachgedacht das jeder zweite Jurist vor Gericht unrecht mit seiner Meinung hat...?!?!

Meinung spielt überhaupt keine Rolle. Dein Anwalt vertritt dich, weil er Geld dafür bekommt....fertig.

Seine eigene Meinung spielt überhaupt keine Rolle.

Ich habe schon Prozesse erlebt, in denen alle 3Juristen (gegn.Anwalt, eigener Anwalt, Richter) von Anfang an wussten, wie der Fall ausgehen würde....und? Gerade in Zeiten der Rechtschutzversicherung, klagt der ein oder andere halt mal gern....

Ein Anwalt, der seinem Mandanten eine Klage ausredet, ist vielleicht ein netter Typ oder ein guter Jurist, aber kein guter Anwalt...

Oder anders: Zwei Sieger stehen schon vor Beginn eines Prozesses fest: Die beiden Anwälte! (Ausnahme: Strafprozess)

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Da irrst du aber gewaltig. Wobei Notwehr eigendlich kein Recht ist, sondern ein entschuldigender Tatbestand.

Notwehr/SV ist eines der am klarsten erkennbaren natürlichen Rechte, das es überhaupt gibt - egal, was ein Gesetz dazu sagt.

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Notwehr/SV ist eines der am klarsten erkennbaren natürlichen Rechte, das es überhaupt gibt - egal, was ein Gesetz dazu sagt.

So gesehen, ohne Frage!

Du wirst aber den Begriff "Notwehrrecht" so nicht im Gesetz finden, ebenso wenig wie "Jedermannrecht".

Das Gesetz formuliert es anders "...Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig..."

Es ist also kein "Recht" in dem Sinne, dass man es sich nehmen kann, es teilen kann oder veräußern kann.

"Vim vi repellere licet" Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt/erwidert werden. Wörtlicher: Es ist erlaubt, Gewalt mit Gewalt abzuwehren.

Schon im alten Rom also ein Ausnahmetatbestand. Eine Ausnahme von der Regel, dass sich die Gerichtabarkeit mit Gewalttaten der Bürger untereinander zu beschäftigen hat und nicht der Bürger selbst.

Ähnlich im alten Germanien, wo (je nach Landstrich) der örtliche Fürst und/oder das Femengericht zuständig war.

Also nicht nur das "Recht" sich zu wehren ist uralt...ebenso alt ist der Ausnahmecharakter dieser Regelung,ebenso alt sind Einschränkungen (...unmittelbar...rechtswidrig...andauernd...). Denn das "Recht" zu richten lag auch damals nicht beim Bürger selbst.

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Schon im alten Rom also ein Ausnahmetatbestand. Eine Ausnahme von der Regel, dass sich die Gerichtabarkeit mit Gewalttaten der Bürger untereinander zu beschäftigen hat und nicht der Bürger selbst.

Ähnlich im alten Germanien, wo (je nach Landstrich) der örtliche Fürst und/oder das Femengericht zuständig war.

Gesetze haben auch traditionell äußerst wenig mit Recht zu tun.

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Gesetze haben auch traditionell äußerst wenig mit Recht zu tun.

So ist es!

Wobei unsere Notwehrparagraphen schon sehr weit gehen und dem Bürger (ebenso wie im Jedermannrecht) sehr viel Freiraum geben...dem der diesen zu nutzen weis.

Im übrigen geht es im vorliegenden Fall nicht um Notwehr oder das Festhalten einer Person bis zum Eintreffen der Polizei...

Einfach mal (wie so oft) das Urteil lesen und verstehen, was hier verhandelt wurde...

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Wobei unsere Notwehrparagraphen schon sehr weit gehen und dem Bürger (ebenso wie im Jedermannrecht) sehr viel wenig Freiraum geben nehmen...

Wenn schon dann so. Gesetze geben keine Rechte, sie schränken Rechte ein.

Nein, das ist keine Haarspalterei sondern ein fundamentaler Unterschied.

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Hätte es nicht gelangt die Sache zu dokumentieren? Fotohandy, als Jäger ggf. sogar mit Restlichtverstärker? Für mich sieht das alles sehr nach Rambo und ich regel das auf meine Weise aus.

Ist es das Wert was jetzt dabei herausgekommen ist oder noch schlimmer hätte kommen können?

Ganz klar, ich finde Zivilcourage sehr wichtig, aber dazu eine Waffe vorsätzlich mitzuführen?

Wann kommt dann der Erste auf die Idee permanent mit der "Wumme" auf Patroullie zu gehen?

Es gibt halt wie bei allen Interessensgruppen, so auch bei uns Waffenbesitzern, welche die eindeutig über das Ziel hinausschießen und

die ein oder andere Wahrnehmungsstörung hat.

Ich würde gerne den Aufschrei hören von denen die das jetzt gutheißen wenn der Verwirrte bei seiner Aktion einen Unbeteiligten angeschossen hätte, ware er dann auch noch so cool und hat nur Recht ausgeübt? Oder das was er für Recht hält?

Wann kommt der auf die Idee, na warte dem Jogger im Unterholz verpasse ich mal ne Lektion in der Hastenichtgesehenzeit hier herumzulaufen obwohl das vielleicht verboten ist?

Ganz klar solche Typen die meinen mit ner Knarre im Haus bin ich der Hero müssen mal zum Arzt.

Und ich habe Waffen falls das einer anzweifeln sollte..........:-)

Aber ich käme nicht auf die Idee den Autoradiodieb über den Haufen zu knallen, auch nicht mit nem Gummigeschoss in der Pumpe....

Aber jeder seine Meinung, gell...;-)

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Ich würde gerne den Aufschrei hören von denen die das jetzt gutheißen wenn der Verwirrte bei seiner Aktion einen Unbeteiligten angeschossen hätte, ware er dann auch noch so cool und hat nur Recht ausgeübt? Oder das was er für Recht hält?

Wann kommt der auf die Idee, na warte dem Jogger im Unterholz verpasse ich mal ne Lektion in der Hastenichtgesehenzeit hier herumzulaufen obwohl das vielleicht verboten ist?

Ganz klar solche Typen die meinen mit ner Knarre im Haus bin ich der Hero müssen mal zum Arzt.

Und ich habe Waffen falls das einer anzweifeln sollte..........:-)

Aber ich käme nicht auf die Idee den Autoradiodieb über den Haufen zu knallen, auch nicht mit nem Gummigeschoss in der Pumpe....

Und wie können wir bei dir sicher sein, daß du sowas nicht machst? Mögliche Tatwerkzeuge stehen dir ja nach eigenem Bekunden zur Verfügung. Um ganz sicher zu gehen, sollten wir sie dir allerdings wegnehmen. Man weiß ja nie....vor allem bei jemandem mit einer so blühenden Phantasie.

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Und wie können wir bei dir sicher sein, daß du sowas nicht machst? Mögliche Tatwerkzeuge stehen dir ja nach eigenem Bekunden zur Verfügung. Um ganz sicher zu gehen, sollten wir sie dir allerdings wegnehmen. ...

Tja, nach d e n Argumenten sollte man jetzt wirklich nichts falsches mehr sagen / schreiben. Sonst: siehe oben!

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Wenn schon dann so. Gesetze geben keine Rechte, sie schränken Rechte ein.

Nein, das ist keine Haarspalterei sondern ein fundamentaler Unterschied.

Kann man drüber diskutieren, schlieslich definieren diese Paragraphen Ausnahmetatbestände, die dem normalen Bürger mehr Rechte einräumen, als er normalerweise hat. Erheblich mehr.

Normalerweise darfst du niemanden mit einer Waffe (oder sonst wie) bedrohen oder gar verletzen.

Diese Paragraphen definieren Tatbestände, in denen du es eben doch darfst.

Im Rahmen der Nothilfe oder des "Jedermanrechtes" darfst du in Eigentumsrechte dritter eingreifen, gegen x-Gesetze verstoßen und sogar in Freiheitsrechte und die körperliche Unversehrtheit eines Mitbürgers eingreifen...

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Poah Ey...

Der @saturn78 sagt es doch ziemlich genau. Vorher denke ich in dieser Konstellation nochmal genau darüber nach, ob ich denn gewillt bin, für meinen Schrott bzw. dessen Wert zu kämpfen, mit den möglichen Konsequenzen, jemanden zu verletzten oder selbst verletzt zu werden.

Dabei denkt man darüber nach, wie man mit heiler Haut aus der Situation herauskommt. Sich an einen Verbrecher anzuschleichen gehört nicht wirklich zur Deeskalation dazu. Tut das not ?

Danach brüstet man sich nicht mit seinen Heldentaten. Schnauze halten, keine Logorhoe bitte. Und wenn man denn nun schon vor Gericht steht, soll man aufhören, herumzuhüpfen und zu brüllen : "Ich habe aber RECHT".

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Mal abgesehen vom aktuellen Thema: Wer glaubt in Deutschland gebe es ein NotwehrRECHT (!) der hat sich getäuscht.

Mir ist kaum ein Fall bekannt, in dem zu Gunsten des "Schützenden" entschieden wurde.

Der Notwehrparagraph wird von Gerichten und Anwälten dermaßen zerkaut, dass es de fakto gar kein Recht auf irgendwas gibt.

Man muss aber auch verstehen, dass es sich bei den Tätern meist um Personen handelt, die zwar eine schlechte Kindheit und Jugend vorweisen können, eventuelle auch schon mehrfach straffällig wurden,... aber gute Sozialprognosen bestehen, diese vom Leben und der Gesellschaft gebeutelten Menschen in die Gesellschaft zu integrieren.

So setzen sich ja auch die Grünen sehr dafür ein, dass die armen Menschen (in Rumänien und Bulgarien), die unverschuldet und quasi über Nacht EU-Mitglieder wurden, auch besser integriert werden und man sie eben nicht als Wirtschaftsflüchtlinge, Sozialschmarotzer oder gar Zigeuner diffamiert.

So gesehen hat der Jäger mit seiner Aktion sogar verhindert, dass sich ein paar Neumitglieder der EU eine Existenz aufbauen können. Da muss natürlich geahndet werden. Denn so werden Feindbilder verfestigt, Integration und Förderung verhindert und letztend Endes dem Rassismus Vorschub gewährt.

(wer hier Sarkasmus findet, darf ihn behalten :blum: )

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Kann man drüber diskutieren, schlieslich definieren diese Paragraphen Ausnahmetatbestände, die dem normalen Bürger mehr Rechte einräumen, als er normalerweise hat. Erheblich mehr.

Falsch. Es wird ihm kein Recht eingeräumt. Er hat dieses Recht durch seine Existenz als Mensch. Ein Gesetz kann keine Rechte zubilligen. Ein Gesetz kann maximal Rechte niederschreiben. In den meisten Fällen dienen sie vor allem der Einschränkung von Rechten. Auch im Falle der Notwehr wird dein Recht durch Gesetze massiv eingeschränkt.

Normalerweise darfst du niemanden mit einer Waffe (oder sonst wie) bedrohen oder gar verletzen.

Diese Paragraphen definieren Tatbestände, in denen du es eben doch darfst.

Das darfst du auch ohne Gesetz nicht, wenn nicht zuvor das Gegenüber gegen das Nichtaggressionsprinzip verstoßen hat.

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Ganz klar solche Typen die meinen mit ner Knarre im Haus bin ich der Hero müssen mal zum Arzt.

So wirkt die Propaganda der Gegner des legalen Waffenbesitzes die LWB immer als Waffennarren bezeichnen. Narren haben psychische

Probleme - die müssen mal zum Arzt. Sagen jetzt auch schon andere die noch legale Waffen im Haus besitzen.

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Falsch. Es wird ihm kein Recht eingeräumt. Er hat dieses Recht durch seine Existenz als Mensch. Ein Gesetz kann keine Rechte zubilligen. Ein Gesetz kann maximal Rechte niederschreiben. In den meisten Fällen dienen sie vor allem der Einschränkung von Rechten. Auch im Falle der Notwehr wird dein Recht durch Gesetze massiv eingeschränkt.

Das darfst du auch ohne Gesetz nicht, wenn nicht zuvor das Gegenüber gegen das Nichtaggressionsprinzip verstoßen hat.

Nuja, es gab in diesem Land schon Gesetze, die einigen nicht das Existenzrecht zusprachen.

Dass Menschen überhaupt ein Recht haben zu Existieren und andere Menschen wiederum nicht das Recht haben, dies zu negieren...

Ist eine Philosophische Betrachtungsweise...sie ist auch nicht sehr weit verbreitet, Historisch gesehen sogar kaum.

Zur Not ist das Gegenüber halt einfach kein Mensch bzw. halt selbst schuld...das kann man dann religiös begründen...zur Not sieht man sich halt selbst in einer "Verteidigungssituation"...

So so, die Notwehrparagraphen schrenken Recht massiv ein??? Aha, welches Recht hättest du denn ohne sie?

Ich helf dir: In dem Fall wäre nicht nur der Angriff auf dich Illegal (das ist er ohnehin), sondern auch deine Abwehr...

In der Vergangenheit z.B. in einem Konflikt zwischen "freiem" Bürger und einem Leibeigenen.

"Recht" ist übrigens per se eine Definitionsfrage...Ansichtssache halt und dem Zeitgeist unterworfen.

Die Idee, dass jeder Mensch mit unveräußerlichen Rechten geboren sei...ist global gesehen recht unpopulär.

Historisch sowieso. Da gibt es sogar Staaten der westlichen Welt, die hatten sowas heeres schon immer, seit ihrer Gründung, in ihrer Verfassung stehen (=Gesetz) und hatten trotzdem, über Jahrhunderte, das "Recht" bestimmte Bevölkerungsgruppen in Leibeigenschaft zu halten und noch bis in die 1960er Jahre hinein über manigfaltige Gesetze (!!!!) und Regelungen zu diskriminieren.

"Nichtaggressionsprinzip" ist übrigens auch soetwas butterweiches...Ansichtssache...und kaum gesetzlich durchzusetzen...global/historisch gesehen.

Nichtmal in der Bibel klar definiert.

Und mit rein philosophischen Ansätzen lässt sich zwar prächtig parlieren und diskutieren... Vor, während und nach einer entsprechenden Situation, hilft dir aber nur die Auseinandersetzung mit den einschlägigen, hier gültigen, Gesetzen...Nicht die Herbeirufung diverser Philosophen und (deiner Meinung nach) universaler Rechtsgrundsätze.

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