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IGNORED

gundoo - unangenehme Erfahrung


Gast sammler

Empfohlene Beiträge

...fehlende Information kritisierten Daten nicht automatisch einblenden?...

Bitte klick die Links in meinem Beitrag Nr.19 einmal an, dann weisst du wie sie es machen. In der Vorschauliste der Kategorien steht es, in dem eigentlichen Text der Auktion nicht mehr. Sehr schön versteckt.

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Die Ware dürfte so wie sie ist nicht überlassen werden und somit steht von vornherein fest, dass ein Eigentumsübergang nicht möglich wäre.

Der Sachkundige Käufer kann und muss das aus dem Angebotstext entnehmen.

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Vielleich sollte man eine Mail an den Betreiber schicken. Vielleicht steckt ja keine böse Absicht dahinter. ...

Ist erfolgt, und der Betreiber hat auch geantwortet.

Sinngemäß schreibt er:

Die Mindestpreis/Reserved Price Auktion ist eine neue Funktion auf gundoo. Der Mindestpreis wird nicht offen gelegt - zu keiner Zeit, auch nicht am Ende der Auktion.

Für mich ist damit nicht nur das Thema erledigt.

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Wenn der Mindestpreis zu keiner Zeit offengelegt wird, auch nicht nach Ende der Auktion, kann er auch nicht Bestandteil des ohne ihn zustandegekommenen Auktionszuschlags sein. Da dürften sich im BGB einige Sätze finden lassen. Das gibt aber zumindest einen Sonderpunkt für die skurrilste Regelung zum Kundenabschrecken...

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Ich habe da gestern mal reingesehen.

Nach dem die Seite aufgegangen war, spielte meine Festplatte verrückt! Das ist mir bis jetzt noch bei keiner anderen Seite in dem Umfang aufgefallen. Ich bin kein Informatiker. Aber das da einiges zwischen "Denen" und meinem PC hin und her gegangen ist, halte ich für sicher!

Wehre vileicht mal ein Betätigungsfeld für leute, die sich damit auskennen.

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Das gibt aber zumindest einen Sonderpunkt für die skurrilste Regelung zum Kundenabschrecken...

.....vor allen Dingen, weil hier anscheinend nicht nur das Verhalten eines einzelnen Kunden gutgeheißen wird, sondern es tatsächlich Geschäftspraktik zu sein scheint.

Wer einen Mindestpreis will, der soll dies offen angeben - oder seine Ware gleich selbst behalten.

DAS verstehe zumindest ich unter fairen Geschäftspraktiken.

Dem Leser hier bleibt somit Dank sammlers Erfahrung eigener Frust erspart.

Im Idealfall bemerkt sogar der Betreiber, daß sich ein Waffenforum nicht nur dazu eignet, über Werbung Kunden zu gewinnen, die alles widerspruchslos akzeptieren,

sondern

das es sich auch dazu eignet, Kritikpunkte, also Kundenkritik und damit Kundenwünsche zu erfahren.

Es liegt somit allein an ihm , ob er daraus nun auch etwas lernt und die richtigen Schlüsse zieht oder nicht.

Wer gegen eine etablierte Institution (wie z.B. eGun) erfolgreich antreten will, der muß vor allen Dingen eins tun:

Überzeugen in jeder Hinsicht

und

dafür eignet sich das Eingehen auf Kundenwünsche zumeist ganz besonders :dirol:

G.T.

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Liebe WOler,

es ist schade, dass es hier zu Irritationen gekommen ist.

Auf gundoo gibt es die normale Auktion mit Mindestpreis (der ist variabel und öffentlich) und neuerdings die Auktion mit verdecktem Mindestpreis. Vielleicht haben wir den Unterschied nicht klar genug gekennzeichnet. Das werden wir umgehend ändern.

Die Auktion mit verdecktem Mindestpreis ist auf gundoo eine neue Funktion, die wir gerade testen.

Es liegt uns fern, etwas zu verschleiern. Im Gegenteil. Wir wollen sowohl für Käufer als auch Verkäufer die besten Voraussetzungen für ein WIn-Win Verhältnis schaffen.

Übrigens: Auktionen mit verdecktem Mindestpreis gibt es schon lange - z. B. auf ebay.

Wir sind natürlich an jedem kritischen Hinweis interessiert, damit wir Benutzerführung und Prozesse weiter optimieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Messner

P. S.: Verbesserte Ladezeiten mit Firefox sind in Arbeit.

Auf anderen Browsern läuft m.E. gundoo flüssig.

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Was bedeutet das nun für den Käufer im vorliegenden Fall?

Er erhält die Ware, bezahlt den Preis und die Differenz zum Mindespreis trägt gundoo.de?

Normaler Weise ist die Auktion für den Verkäufer verbindlich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses kommt es nicht an und auch § 116 BGB oder § 118 BGB hilft dem Anbieter nicht, da der Käufer mit einem geheimen Mindestpreis nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, hat der Anbieter dem Höchstbietenden den Artikel zum Höchstgebot zu verschaffen.

Die Kurx im vorliegenden Fall ist das Beschussgesetz, dass dem Überlassen des Artikels im gegenwärtigen Zustand entgegensteht. Man wird zu prüfen haben, ob der Anbieter die Sache zum Höchstgebot zu überlassen und vorher den verkehrskonformen Zustand auf eigene Kosten herzustellen hat. Besonders letzteres wäre dem Anbieter anzuraten, da sonst eine Tatsache vorliegt die den Schluss begründet er würde Waffen rechtswidrig überlassen. Was dies bedeutet wissen wir alle.

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Du meinst ich sollte nicht öffentlich schreiben, dass hier schonwieder waffen- respektive beschussrechtswidrig gehandelt wird?

Es wäre besser, man würde mit den rechtswidrigen Handlungen aufhören, dann gäbe es nichts zu verschweigen und auch diesen Thread nicht.

Ich hoffe die Beteiligten bekommen was sie verdienen.

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Wenn du damit vor Gericht ziehen würdest, müßte der dir die Pistole für den ersteigerten Preis rausgeben. Darüber gibt es schon mehrere Gerichtsurteile. Aber willst du dir das antun ? Vergiss diese Auktiosplattform einfach. Hab davon auch noch nichts gehört.

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...

Übrigens: Auktionen mit verdecktem Mindestpreis gibt es schon lange - z. B. auf ebay.

...

Und auch da sind sie eine Irreführung (ich will hier keine härteren Worte benutzen) der Bieter!

Wenn ein Verkäufer etwas nur zu einem Mindestpreis abgeben will, soll er diesen auch nennen. Dann wird wenigstens nicht die Zeit der Käufer vergoidet, die nicht bereit sind, den geforderten Preis zu zahlen.

Auf Angebote mit verdecktem Mindastpreis biete ich grundsetzlich nicht.

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Meinst Du damit, daß man jeglichen Verstoß gegen Gesetze tolerieren soll, nur, weil es sich um einen LWB handelt?

...nein, natürlich sollte man das nicht tolerieren. Wie kommst du darauf?

Ich frage mich nur, ob wir hier auf Waffen-Online einen evtl. Gesetzesverstoß (mehr als ein evtl. Gesetzesverstoß ist es nämlich nicht) eines LWB breit treten sollten oder nicht? Ich denke, wir sollten das nicht. Es geht ja in dem Beitrag auch um etwas ganz anderes.

Um welchen Gesetzesverstoß geht es eigentlich hier?

Wer begeht denn hier alles einen evtl. (wir wissen es nicht) Gesetzesverstoß?

Der Verkäufer, der in der Anzeige schreibt, kein Neubeschuss?

Der Käufer, der eine Waffe erwerben will, welche, wie vom Verkäufer erwähnt, keinen Neubeschuß hat?

Egal, macht was ihr wollt

BULLDOG

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