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IGNORED

gundoo - unangenehme Erfahrung


Gast sammler

Empfohlene Beiträge

Mal das ganze etwas locker sehen und entspannen.

Das mit dem Mindestpreis ist eh eine unsinnige Erfindung und halte es für unseriöse Preistreiberei. Wer einen Mindestpreis haben will, der sollte sein Startgebot entsprechend höher ansetzen. Selbst biete ich bei Auktionen, die mit Mindestpreis versehen sind, überhaupt nicht mit.

Der 08 würde ich nicht nachtrauern, vielleicht war sie nicht mal so viel wert.

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Erkläre uns bitte, warum einem Händler (nicht Inhaber einer Waffenherstellungslizenz) Waffen überlassen werden dürfen, denen der notwendige Beschuss fehlt?

...weil es Menschen mit Waffenhandelserlaubnis, aber ohne Waffenherstellungserlaubnis gibt,

die das von dem für Sie zuständigen Amt so genehmigt bekommen haben.

Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.

Die Grundlage dafür war, dass die zuständige Behörde es im öffentlichen Interesse sah,

wenn genau der Händler in die legale Lage versetzt wird dies zu dürfen.

Im Zuge der "Einsammelwut" so mancher Behörde war das durchaus keine Seltenheit.

Es gibt eben Gegenden mit sehr sehr geringer Anzahl von Menschen mit Waffenherstellungserlaubnis.

Erklär uns bitte, warum deiner Meinung nach gewisse gesetzliche Verfehlungen, sogar dann, wenn man die dazugehörige Person identifizieren kann, hier her gehören?

BULLDOG

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...weil es Menschen mit Waffenhandelserlaubnis, aber ohne Waffenherstellungserlaubnis gibt,

die das von dem für Sie zuständigen Amt so genehmigt bekommen haben.

[...]

Das Angebot bei Gundoo richtete sich an Sammler und Händler. Es richtete sich nicht an "Personen die eine behördliche "Genehmigung zum Erwerb von Waffen ohne vorschriftsmäßigen Beschuss" haben. Es gibt auch keinen Hinweis, dass Sammler zu dem vorgenannten "elitären Kreis" gehört und waffen- und beschussrechtlich darf das Sammler auch egal sein.

Wenn ein Händler/Anbieter bereit ist gesetzwidrig zu handeln und "hinterfotzige" Auktionsmodi verwendet, dann darf man sein Handeln nennen wie es ist und man darf über die möglichen Rechtsfolgen diskutieren. Wenn der Forenbetreiber das nicht wünscht, kann er editieren.

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Liebe Leser,

VOR dem rechtsverbindlichen Gebot wird der gundoo User informiert,

dass es einen verdeckten Mindestpreis gibt. In diesem Moment steht es dem

Bieter frei zu bieten oder nicht zu bieten: siehe pdfs in #60

Nach dem Bietvorgang gibt es das Ganze dann noch per Mail zum Abheften ;-).

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Messner

P.S.: Das Scrollproblem im Firefox ist gelöst. Es sollte jetzt flüssig laufen!

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VOR dem rechtsverbindlichen Gebot wird der gundoo User informiert,

egal jetzt ,

aber, Frage, wo genau findet man in den Geschäftsbedingungen den Hinweis und die Erläuterungen zu den verdeckten Mindestpreisen ?

Ich fand sie zumindest zu Beginn dieser Diskussion nicht. Seither habe ich nicht mehr nachgesehen.

Wenn schon der Bezug zu eBay hergestellt wurde,

dort gibt es das verdeckte Mindestpreisverfahren tatsächlich auch - aber mit ausführlichen Erklärungen und Erläuterungen.

Bei eBay habe ich diese gefunden, bei Gundoo nicht.

Liegt es an mir, oder auch an meinem Optiker (obwohl eine getrübte Wahrnehmung oftmals ganz andere Gründe haben kann......)

oder gibt es sie ganz einfach nicht, oder sind sie nur nicht so leicht und einfach zu finden, wie bei eBay ?

Genau darin liegt für mich das entscheidende Kriterium !

Das Verfahren bei eBay wird damit zwar auch nicht besser, aber zumindest besteht Offenheit und Transparenz

und

zu dem Begriff " Fair" gehört m.E. ganz besonders Offenheit und Transparenz !

Abgesehen von der ganzen Hin- und Her Diskussion mit all ihren Abschweifungen ins Waffen- und Beschußrecht,

bedarf es eigentlich noch irgend eines weiteren Hinweises, wie dieser

"Versuch mit dem verdeckten Mindestpreis"

beim potentiellen Kunden ankommt ?

Das läßt sich doch m.E. aus der ganzen Diskussion hier eindeutig erkennen, ohne das man dazu noch eine Analyse in Auftrag geben müßte.

Wenn es eGun ohne dieses Verfahren zur aktuellen Größe gebracht hat, dann dürfte zumindest dieser Versuch,

Gundoo mit dem Mindestpreis-Verfahren erfolgreicher zu machen, m.E. ein Versuch mit untauglichem Mittel sein.

Die Reaktionen hier lassen das zumindest erwarten.

Aber so, wie jeder dorthin geht, wo es ihm besser gefällt, so führt natürlich jeder seine Geschäfte so, wie er es für richtig hält.

:rolleyes:

G.T.

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egal jetzt ,

aber, Frage, wo genau findet man in den Geschäftsbedingungen den Hinweis und die Erläuterungen zu den verdeckten Mindestpreisen ?

Ich fand sie zumindest zu Beginn dieser Diskussion nicht. Seither habe ich nicht mehr nachgesehen.

[...]

Selbst wenn es in den AGB enthalten wäre, sowas nennt man eine überraschende Klausel deren Verwendung in AGB verboten ist. Gundoo wird sich nicht darauf berufen können. AGB sind streng und gegen den Verwender auszulegen.

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[...]

beim potentiellen Kunden ankommt ?

[...]

Der Kunde ist bei Gundoo der Anbieter, nur von dem bekommen sie Geld. Die Anbieter scheinen das nutzen zu wollen.

Egal Gundoo ist eine unbedeutende Nischenplattform und wird es - nach der Nummer - hoffentlich bleiben.

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