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IGNORED

Kleine Spezialeinlage meines örtl. Ordnungsamtes


nymikel64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So, nun war ich (Sportschütze und Jäger) heute auf meinem Amt das in den letzten 2 Jahren komplett mit neuen Sachbearbeitern besetzt wurde.

Grund: Austragung einer Glock17 die ich ich mir vor 2 Jahren aufgrund Bedürfniss zu Fangschusszwecken zugelegt hatte.

Dazu das Anliegen einen neuen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial eingetragen zu bekommen.

Die Dame -die im übrigen sehr freundlich ist-schaut in das neue famose zentrale Waffenregister:

Stutzen der Sachbearbeiterin und dann kam es : Sie haben doch schon viel zu viele Kurzwaffen- als Jäger haben sie generell nur ein Bedürfniss für 2 Stück und ich sehe hier noch das sie -über den Jagdschein eine Pistole Ruger Kal. 22lfb sowie eine Pistole Kal. 6,35 und eine Pistole 4mm und auch noch einen Revolver .357 Mag.eingetragen haben. Das geht nicht etc sie kriegen das nicht eingetragen---im Gegenteil, wurde mir quasi unterstellt mir mit dem Bedürfniss über den Jagdschein schon zu viele Kurzwaffe habe eintragen lassen usw usw.(wie auch immer das möglich sein sollte..)

Ich äußerte daraufhin bestimmt mein Unverständniss , da die Ruger Mark 2 als Sportschütze erworben wurde, die 6,35 habe ich aus Erbfolge meines verstorb. Vaters auch vor dem Erwerb des Jagdscheines-der Besitz dieser im unblockierten Zustand war mir von allen vorherigen SB aufgrund des Jagdscheins genehmigtund bestätigt worden.

Die 4 mm ist eine umgebaute FN die ich mir gekauft hatte als diese Art noch bedürfnissfrei zu erwerben war und ich habe, nach der Änderung der Gesetzeslage, diese aufgrund meines Antrags (unzumutbarer finanzieller Verlust bei Veräusserung)behalten können.

Der Revolver Kal. .357 Mag. war tatsächlich über den Jagdschein als Fangschusswaffe erworben.

Das erbrachte Unverständniss und Kopfschütteln :

NEIN,ALLE KURZWAFFEN WÄREN hier in der EDV des ZWR hinterlegt als erworben mit dem Bedürfniss über den Jagdschein..

Nach vielem hin und her und unter Zubeziehung des Stellenleiters (auch dieser war sehr freundlich)

wurde zunächst festgestellt das das möglicherweise bei der Umtragung von WBKs bzw dem Eintragen in die EDV des ZWR falschgemacht wurde ......oder so....irgendwie...--aber- naja- sie würden mir jetzt die Waffe eintragen!

Aber unter der Vorraussetzung ich sollte doch- bitte schön- nochmal einen Bedürfnissnachweis des Vereins/verbandes für die Sportpistole nachreichen

Für die Ruger .22, die ich schon in meinem Besitz hatte bevor ich 2001 den Jagdschein gemacht hatte.... :fool:

Ich war uneinsichtig diesbezüglich und bestand darauf das die Unterlagen von damals schließlich vor Ort sein müssten- einschließlich der damaligen Bedürfnissnachweise und aller sonstigen Nachweise.

Schließlich wurde irgendwo-in irgendeinem Aktenordner die entprechenden Unterlage erspäht. :dance:

Meine Bemerkung das ich, -abgesehen von dem ganzen Tohuwabohu - Sportschütze Erbe/Jäger als Jäger ein Regelbedürfniss für ZWEI FANGSCHUSSGEEIGNETE WAFFEN habe und weder die 6,35 noch die .22er dafür geeignet wären wurden sowieso nicht zur Kenntniss genommen.

Meine SB Verzweifelt nun aber immer mehr:

. Ich bin im Besitz von 4 grünen und einer gelben WBK auf denen meist nur noch je 2/3 Stück der Eintragungen für Waffen in meinem Besitz gültig waren und der Rest längst ausgetragen war.

Mein Vorschlag an die SB: Ich möchte sofortige Abgleichung aller bei mir eingetragenen Waffe zwischen den Eintragungen im ZWR mit den Einträgen und Austrägen auf meinen WBKs sowie dem jeweiligen Erwerbsbedürfniss.

Dabei stellte sich dann z.b. heraus das eine Doppelflinte die schon seit Jahren bei mir ausgetragen war im Waffenregister als noch in meinem Besitz eingetragen war usw. usw. usw...

davon das bei etlichen Waffen der falsche Grund zum Erwerb eingetragen war...

Im übrigen waren schon in meiner Akte diverse Ausrufezeichen/Fragezeichen vorhanden da irgendein gewissenhafter Sachbearbeiter ja festgestellt hatte das ich unberechtigt viele Kurzwaffe als Jäger besitzen würde.(wurde mir auch von der SB kundgetan..)und ich wohl zu einer Überprüfung anstand. :mega_shok:

Jetzt ist ja alles geklärt.... denke ich--nun soll es also passieren, ich bekomme jetzt den Voreintrag...

Ich freue mich das es nun -nach nur etwas über einer Stunde weitergeht...

Dann der GAU!!!!

Alle WBKs sind voll voll und ich brauche eine neue ......

Ich schlug daraufhin vor -da ich von den vielen verschiedenen WBKs auch genervt war

2 neue grüne WBKs anzulegen und alles was ich noch eingetragen habe darauf zu setzen.

Die Gebühren dafür würde ich selbstverständlich auch bezahlen wollen.

Die alte Gelbe WBK sollte weiterhin Bestand behalten.. :dirol:

Meiner SB, die nun der Meinung war sie muss das alles nochmal komplett durcharbeiten/ändern usw. gab ich freiwillig meine Handynr. für eventuelle Rückfragen und mir wurde versichert das diese mit Sicherheit auch kommen würden.(Warum auch immer..)

Jetzt kommt aber der wirkliche Knackpunkt:

Meine Behörde meint unterscheiden zu müssen zwischen einer GRÜNEN WBK für JÄGER und einer GRÜNEN WBK Für SPORTSCHÜTZEN und weigert sich Kurzwaffen oder Langwaffen, die als Jäger erworben wurden zusammen mit Waffen die ich als Sportschütze/Erbe etc. erworben habe auf eine Grüne WBK einzutragen....ich habe mehr und mehr innerlich das Kot..en bekommen, auch andere Sachbearbeiter mischten sich hinzu und bestätigten diese Auffassung der SB.

Meine Einwurf das der Gesetzgeber NICHT zwischen Grünen WBK für Jäger und Schützen unterscheidet wurde einstimmig abgelehnt.Es gibt eine grüne WBK für Jager die die Waffe aufgrund Jagdschein erworben haben/erwerben und es gibt eine grüne für Sportschützen für die dem entspechenden Waffen.

Folge : Ich habe jetzt eine neue Grüne WBK mit einem Eintrag für den als Jäger erworbenen Revolver.

Auf diese WBK wird die Ruger nicht eingetragen.sondern nur noch Waffe die ich als Jäger erwerbe.

Eventuelle weitere Sportkurzwaffen werden nicht auf diese eingetragen sondern sollen nach Ansicht der Behörde auf eine weitere grüne WBK eingetragen werden müssen was natürlich mit einer erneuten Austellung einer solchen verbunden ist.

Ich habe nochmals zu bedenken gegeben daß diese Handhabung sicher nicht von anderen Betroffenen hingenommen werden wird etc. letztendlich habe ich dann aufgegeben weitere Einwände zu erheben, , meine WBK genommen, bezahlt und bin gegangen.

Ich möchte aber betonen das es alles wirklich in einem freundlichen Ton besprochen wurde.

Trotzdem warte ich nun unbewusst darauf das demnächst-da ich ja so ein komplizierter Priviligierter bin- die Herrschaften vor meiner Haustür zur Nachschau stehen.

So schön ordentlich ist das in DE.-- da geht einem echt das Herz auf. :heart:

Original passiert am heutigen Tage , Ordnungsamt Braunschweig Deutschland..

Man fragt sich nur wie man der Behörde Klarheit verschaffen kann bzw. ob man das überhaupt sollte.

Was würdet Ihr machen??

Geschrieben
...Meine Behörde meint unterscheiden zu müssen zwischen einer GRÜNEN WBK für JÄGER und einer GRÜNEN WBK Für SPORTSCHÜTZEN ..
Ist bei mir das gleiche. WBKs nur mit Sport und WBKs nur mit Jagd (NRW)
Geschrieben

Das mit der Trennung von Jagd und Sportwaffen ist bei mir auf der Behörde auch so.

Ich habe ine gelbe und grüne (Sport) und eine weitere grüne (Jagd). Ich dachte das wäre so üblich...

Geschrieben

Also ich bekomme bei jeder neuen Waffe eine neue grüne WBK (weil ich keine WBK Nummer in den Antrag schreibe),kostet das selbe Geld.

BBF

Geschrieben

Und ist in der Verordnung auch ausdrücklich als Möglichkeit genannt.

Trotzdem, es gibt im Gesetz nur eine grüne WBK.

[posted on the run]

Geschrieben

Ich habe ine gelbe und grüne (Sport) und eine weitere grüne (Jagd). Ich dachte das wäre so üblich...

"Üblich" ist es nicht. Es wird wohl hier und da so gehandhabt.

Mir ist das bislang unbekannt, hier wird auf "Grün" einfach chronologisch eingetragen, unabhängig davon, was als Bedürfnisgrund zugrunde liegt.

Geschrieben

So, nun war ich (Sportschütze und Jäger) heute auf meinem Amt das in den letzten 2 Jahren komplett mit neuen Sachbearbeitern besetzt wurde.

Sieh es optimistisch. Voraussichtlich sind Deine SB`s in 5 - 8 Jahren soweit in der Gesetzesmaterie drin, dass sie das geschmeidiger gebacken bekommen. Vermutlich werden sie aber vorher wieder ausgetauscht.

Was würdet Ihr machen??

Umziehen?

Geschrieben

Ihr vergesst alle das Wichtigste: Das alles war im Amt nur mündlich!

Ich würde mich sofort schriftlich an das NWR wenden, den Vorgang mit den falsch eingetragenen Bedürfnissen erläutern und einen Auszug verlangen.

Und dann würde ich mal nachsehen was noch alles vielleicht nur nicht aufgefallen ist. Mir wäre das bei dem Chaos zu heiß. Und es ist auch nicht verkehrt wenn die übergeornete Stelle mitkriegt was da für ein Datenverhau ist.

Und ganz Nebenbei: Ich habe meine WKBs getrennt. Auf eigenen Wunsch. KW/SL Sport, KW Jagd und LW Jagd und Sport gelb.

Das ist finde ich sehr viel übersichtlicher.

Geschrieben

steht irgendwo auf der wbk "Jagd" oder "Sport"?

Nein, aber bei den Jagdhalbautomaten steht 2 Schussmagazin
Geschrieben

Ich finde, die Ausstellung einer WBK mit Waffen aus einem Bedürfnisgrund recht angebracht.

Eine mit 4mm M 20 Waffen - eine mit dem Bedürfnisgrund Jagdschein oder Ähnlich - eine mit dem Bedürfnisgrund Sportschütze .

Das verhindert möglicherweise, dass die Bearbeiter bei der Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen zu Sportzwecken nicht ins Rotieren kommen.

Ich habe denen wie vereinsmässig gewünscht alle waffenrechtlichen Erlaubnisse in Kopie zugesandt, anstatt nur die sportlichen Erlaubnisse zu senden.

Das Ergebnis war, eine Bescheinigung mit 3 verschiedene Zahlen zu vorhandenen und zur Berechnung gehörenden Waffen.

Und - vermeidbarer Ärger, man wäre ein Waffenanschaffer. Und, so viele Waffen sind pfui..... Und mit der nächsten will der bestimmt über die Weide reiten und Rinder schießen. Das unterschreiben wir nicht, Gott sei Dank hat der keinen Rechtsanspruch auf die Bescheinigung.

Also bei einem anderen Antrag nur die WBK in Kopie, die tatsächlich relavant ist für die Festellung des Bedürfnisses.

Übrigens kann man lt. Verwaltungsvorschrift auf Antrag für jede Waffe eine Extra-WBK sich ausschreiben lassen.

In Brandenburg ist die Gebühr gleich - bei der Gelben sogar niedriger, weil es lediglich um die Fortschreibung der erteilten WBK geht.

Geschrieben

Nein, aber bei den Jagdhalbautomaten steht 2 Schussmagazin

Was wiederum - glücklicherweise- nicht generell bzw. die Regel ist...

Es ist eine gesondert festgesetzte (und bekanntlich strittige) Beschränkung, die bei weitem nicht alle Behörden vornehmen.

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