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Waffenkontrolle im Zusammenhang mit Verkehrskontrolle


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@Senne

Wie war das mit der Logik-kette?

Nur den nicht sachkundigen Altbesitzern von Gas- und Schreckschusswaffen ist es möglich aus Unwissenheit gegen die Vorschriften zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen zu verstoßen. Wer keine Sachkunde erlangt hat, dem kann sie auch nicht aberkannt werden.

Wer nach dem 31.03.2003 eine Gas- oder Schreckschusswaffe erworben hat, wurde über die Vorschriften zum Führen belehrt. Wer nach dem 31.03.2003 eine Sachkundeprüfung abgelegt hat, muss die Vorschriften zum Führen kennen. Wer vor dem 1.4.2003 sachkundig war hatte die Pflicht sich über die Gesetzesänderungen zu informieren, so wie jeder Sachkundige sich dauernd über aktuelle Vorschriften zu informieren hat.

Ich bleibe dabei, wer die fundamentalsten Begriffe des Waffenrechts und ihre Bedeutung nicht kennt, ist nicht sachkundig, egal ob er eine Prüfung bestanden hat oder nicht. Wer nicht sachkundig ist, sollte keine erlaubnispflichtigen oder verbotenen Schusswaffen besitzen dürfen.

Wie nennt man das dann, ein fahrlässiges Gedankenverbrechen?

Man nennt es Versagungsgrund wegen Fehlen einer im Gesetz genannten Voraussetzung zum Waffenbesitz.

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Ich bleibe dabei, wer die fundamentalsten Begriffe des Waffenrechts und ihre Bedeutung nicht kennt, ist nicht sachkundig, egal ob er eine Prüfung bestanden hat oder nicht. Wer nicht sachkundig ist, sollte keine erlaubnispflichtigen oder verbotenen Schusswaffen besitzen dürfen.

Bei der Kenntnis der Gesetzeslage bist Du zweifellos sattelfester als die meisten, das kann nie schaden. Aber bei der Bewertung der Vorschriften sind wir offensichtlich unterschiedlicher Ansicht.

Nochmal die Frage: Wann wurde denn schon mal jemand durch "unerlaubtes Führen" geschädigt? Wenn dadurch niemand geschädigt wird, warum setzt Du dich dann für die Aufrechterhaltung des entsprechenden Straftatbestandes ein?

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Man kann durchaus fragen, "wann wurde denn schon mal jemand durch unerlaubtes Führen geschädigt?" Diese Fragestellung soll, so habe ich das verstanden, die Vernunft dieser Regelung in Frage stellen. Im Kontext der bisherigen Diskussion um die Notwendigkeit der Kenntnis der Begriffe und ihrer richtigen Anwendung finde ich diese Frage nicht hilfreich. Auch nicht insoweit, als Sachkunde derzeit jedenfalls unabdingbar ist.

Zur Strafbarkeit des unerlaubten Führens: Es ist ja keineswegs so, dass Gas- und Schreckschusswaffen niemals für Straftaten verwendet worden wären. Aber um die geht es hier gar nicht. Ausgangspunkt der Diskussion war doch, die geltende Rechtslage wenigstens in diesem Punkt kennen zu müssen.

Teddy

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[...]Nochmal die Frage: Wann wurde denn schon mal jemand durch "unerlaubtes Führen" geschädigt? Wenn dadurch niemand geschädigt wird, warum setzt Du dich dann für die Aufrechterhaltung des entsprechenden Straftatbestandes ein?

Wenn du bitte aufzeigst, wo ich mich für die "Aufrechterhaltung des entsprechenden Straftatbestandes" einsetze, dann geb ich dir vielleicht eine Begründung.

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Man kann durchaus fragen, "wann wurde denn schon mal jemand durch unerlaubtes Führen geschädigt?" Diese Fragestellung soll, so habe ich das verstanden, die Vernunft dieser Regelung in Frage stellen. Im Kontext der bisherigen Diskussion um die Notwendigkeit der Kenntnis der Begriffe und ihrer richtigen Anwendung finde ich diese Frage nicht hilfreich. Auch nicht insoweit, als Sachkunde derzeit jedenfalls unabdingbar ist. ...

Wir sind da durchaus einer Meinung, auch was das "Abdriften" des Threads angeht. Ich halte es allerdings für notwendig, jedesmal, wenn jemand wieder "Wer auch immer gegen das gestern beschlossene Verbot, das wir bis vorgestern noch alle abgelehnt haben, verstößt, soll in der Hölle schmoren!" ruft, daran zu erinnern, was grade passiert. Das ist meine Form von "Lobbyarbeit", denn so lange wir nicht begreifen, dass uns und vielen anderen durch sinnlose gesetzliche Gängelung Unrecht geschieht, werden wir nicht überzeugend nach aussen für bessere Gesetze kämpfen können.

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Diese Sache ist so eklatant wichtig, dass man allen die die Begriffe falsch verwenden die Sachkunde sofort aberkennen und erst nach bestehen einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle wieder zuerkennen sollte.

Ich denke wichtig ist eher wie Waffenbesitzer der vorschrift entsprechen das man die Waffe also nie unverschlossen transportiert.

Wenn wir wirklich von jeden Waffenbesitzer wie du es hier einforderst verlangen würden das er jede Zeile des Waffengesetzes

auswendig kann,glaube mir da müssten sehr viele ihre Waffenbesitzkarten abgeben.

Ich halte nichts von auswendig lernen, die Umsetzung ist entscheident das ist wie in der Schule wir mussten früher die ganzen

Jahreszahlen auswendig lernen also wann die französische Revolution, war oder der 1. Weltkrieg.

Was nützt das letztendlich wenn die Kinder aber trotzdem nichts damit anfangen können weil sie nie gelernt haben Zusammenhänge

zu verstehen?

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Zur Strafbarkeit des unerlaubten Führens: Es ist ja keineswegs so, dass Gas- und Schreckschusswaffen niemals für Straftaten verwendet worden wären. Aber um die geht es hier gar nicht. Ausgangspunkt der Diskussion war doch, die geltende Rechtslage wenigstens in diesem Punkt kennen zu müssen.

Teddy

Sicher es gibt immer mal wieder Raubüberfälle die mit gaswaffen verübt worden sind sowohl vor der Einführung des KWS als auch

danach, der KWS hat es also nicht verhindert wer eine Bank oder ein Geschäft ausrauben will interessiert sich auch nicht fürs

Waffenrecht.

Der KWS wurde aus reinen Aktionismus eingeführt weil bestimmten Politikern gleichwie bewaffnette Bürger ein Dorn im Auge sind.

Mit der Waffengesetznovelle nach dem Steinhäuser Amoklauf hat man dann auch gleich den Umgang mit Gaswaffen verschärft

und nicht nur diesen einige Messer wurden ja auch gleich mit verboten und warum?

Ganz einfach Deutschland hatte zum Zeitpunkt der Novellierung schon mit das schärfste Waffengesetz der Welt, man konnte eigentlich

nichts weiter mehr verschärfen und verbieten und es hätte wohl etwas armselig ausgesehen wenn man nur die Kontrollen zur Aufbewahrung verschärft hätte.

Leider muss man seitens der Städte,kommunen und Politik eh einen Drang zur Bevormundung des Bürgers feststellen den

es wurde nicht nur das Waffengesetz verschärft sondern die Regelungen auf andere Gegenstände ausgeweitet so dürfen zB.

Messer ab einer bestimmten Länge nicht mehr geführt werden.

Wenn wir soweiter machen wird bald noch die Verwendung von Kameras oder Laptops in der Öffentlichkeit untersagt,könnte

ja einer etwas aufnehmen was denen da oben nicht gefällt, zB.Schwarzarbeit an öffentlichen Bauten oä.

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[...]Wenn wir wirklich von jeden Waffenbesitzer wie du es hier einforderst verlangen würden das er jede Zeile des Waffengesetzes auswendig kann,glaube mir da müssten sehr viele ihre Waffenbesitzkarten abgeben.

[...]

Bitte hab die Freundlichkeit mir und allen anderen Lesern zu zeigen wo ich die Forderung "jeder Waffenbesitzer muss jede Zeile des Waffengesetzes auswendig kennen" erhoben hätte.

Die vier Orte benennen können, an denen man per Gesetz nicht führt, kann man von jedem der erlaubnispflichtige Waffen besitzen will verlangen. Ansonsten kann er nämlich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Statt Kreuzerltest bei der Sachkunde würde ich allerdings verlangen, dass jeder Bewerber die Begriffe "erwerben", "überlassen", "besitzen", "führen", "verbringen" und "schießen" im waffenrechtlichen Sinne und in eigenen Worten richtig erklären können muss. Gleiches gilt für Notwehr und Notstand.

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[...]Der KWS wurde aus reinen Aktionismus eingeführt weil bestimmten Politikern gleichwie bewaffnette Bürger ein Dorn im Auge sind.[...]

Eigentlich wollten einige, vorwiegend aus Polizeikreisen, bei der Novelle 2001 die Erlaubnispflicht für Gas- und Signalwaffen einführen. Stattdessen kam dann *nur* die Erlaubnispflicht für das Führen. Sozusagen ein Verhandlungserfolg der Waffenlobby.

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Bitte hab die Freundlichkeit mir und allen anderen Lesern zu zeigen wo ich die Forderung "jeder Waffenbesitzer muss jede Zeile des Waffengesetzes auswendig kennen" erhoben hätte.

Nein das unterstelle ich dir auch gar nicht aber es hörte sich einfach so an als wenn ein Waffenbesitzer am liebsten jede

Textpassage so wie sie schriftlich dargelegt ist wiedergeben sollte.

Und "geführt" werden ja nicht nur erlaubnispflichtige Waffen drum mein Beispiel mit den Messern ein Küchenmesser kann

nach der momentan gültigen Fassung auch geführt werden und wenn "kein sozialadequater Zweck" oder wie es heist vorhanden

ist kann jemand mit einem 20cm langen Küchenmesser Ärger bekommen wenn er damit angetroffen wird.

Das gab es so vorher noch nicht, das gleiche müsste man dann auch für Schraubendreher oder längerer Holzbohrer fordern

auch damit könnte man einen Menschen töten auch mit Pflaster und sonstigen Steinen wie sie allgegenwärtig vorhanden sind

das auch diese als potentielles Mordwerkzeug eingesetzt werden kann man auf Demonstrationen beobachten.

Da würde auch keiner fordern das man den Schotter aus Bahngleisen entfernt weil diese mögliche Geschosse werden können.

Man sieht also wie absurd manchmal weltfremde restriktive und unflexible Vorschriften dem Bürger betreffend sein können.

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Nein das unterstelle ich dir auch gar nicht [...]

Warum schreibst du das dann in deinem posting vom 13.01.2013 18:23 Uhr?

Für Messer, Bohrer und Steine braucht man keine Sachkunde.

Wenn aber Sachkunde gefordert ist und einer für sich in Anspruch nimmt sachkundig zu sein, dann sollte er die rudimentärsten Begriffsbestimmungen des Sachgebietes kennen und verstanden haben.

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Warum schreibst du das dann in deinem posting vom 13.01.2013 18:23 Uhr?

Für Messer, Bohrer und Steine braucht man keine Sachkunde.

Wenn aber Sachkunde gefordert ist und einer für sich in Anspruch nimmt sachkundig zu sein, dann sollte er die rudimentärsten Begriffsbestimmungen des Sachgebietes kennen und verstanden haben.

Ich bezog mich da aufs "führen" allgemein. :yes:

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Statt Kreuzerltest bei der Sachkunde würde ich allerdings verlangen, dass jeder Bewerber die Begriffe "erwerben", "überlassen", "besitzen", "führen", "verbringen" und "schießen" im waffenrechtlichen Sinne und in eigenen Worten richtig erklären können muss. Gleiches gilt für Notwehr und Notstand.

Ich würde allerdings verlangen das die waffenrechtlichen Begriffe mit eigenen Worten in englischer, französischer, russischer und klingonischer Sprache richtig erklärt werden müssen! :alien7:

P.S. Vorraussetzung um überhaupt an einem Sachkundelehrgang teilzunehmen ist natürlich die bestandene allgemeine Hochschulreife vor der 1.Schulreform in den 70igern, wenn schon denn schon Godix.

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Bitte hab die Freundlichkeit mir und allen anderen Lesern zu zeigen wo ich die Forderung "jeder Waffenbesitzer muss jede Zeile des Waffengesetzes auswendig kennen" erhoben hätte.

Die vier Orte benennen können, an denen man per Gesetz nicht führt, kann man von jedem der erlaubnispflichtige Waffen besitzen will verlangen. Ansonsten kann er nämlich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Statt Kreuzerltest bei der Sachkunde würde ich allerdings verlangen, dass jeder Bewerber die Begriffe "erwerben", "überlassen", "besitzen", "führen", "verbringen" und "schießen" im waffenrechtlichen Sinne und in eigenen Worten richtig erklären können muss. Gleiches gilt für Notwehr und Notstand.

Du und andere werden sich wundern - bei dem Waffensachkunde-Test der DSU werden keine Kreuze sondern Texte verlangt! Nur ausgeschriebener Text!

Und ich gebe dir Recht - wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen - und dann werfe ich sogar den Vereinen Versäumnisse vor - denn bei uns werden Gesetzesänderungen in den Versammlungen mitgeteilt und Belehrungen dazu in SB eingetragen! Sind wir jetzt zu vorbildlich? Ich denke mal nicht - das müßte überall so gemacht werden...

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Und ich gebe dir Recht - wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen - und dann werfe ich sogar den Vereinen Versäumnisse vor - denn bei uns werden Gesetzesänderungen in den Versammlungen mitgeteilt und Belehrungen dazu in SB eingetragen! Sind wir jetzt zu vorbildlich?

Ja, vorbildlich Herr Blockwart!

Vielleicht koennte man ja mal da ansetzen wo die Gesetze herkommen und ein bisschen Verantwortung abladen, oder? Ein Gesetzgeber der ein hochkomplexes und fraglich verfassungswidriges (Art. 13GG) Werk erlaesst und das Ganze eben auch noch ohne jeglichen Grund sondern zum Zwecke a) der Volksberuhigung und Durchsetzung der eigenen Ideologien und b ) zum eigenen Machterhalt erlaesst gehoert verdammt nochmal zum Teufel gejagt und nicht ein paar aeltere Schuetzen die sich nicht den letzten Winkelzug eines unter Juristen umstrittenen Werkes merken koennen.

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Und ich gebe dir Recht - wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen -

Um Himmels Willen, was schreibst Du denn da?

Ich glaub das beste für die Gesellschaft wäre, wenn nur noch Du Waffen besitzen dürftest. Wir anderen sind unwürdig.

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Ich würde allerdings verlangen das die waffenrechtlichen Begriffe mit eigenen Worten in englischer, französischer, russischer und klingonischer Sprache richtig erklärt werden müssen! :alien7:

P.S. Vorraussetzung um überhaupt an einem Sachkundelehrgang teilzunehmen ist natürlich die bestandene allgemeine Hochschulreife vor der 1.Schulreform in den 70igern, wenn schon denn schon Godix.

Bis auf klingonisch bin ich einverstanden, das würde viele Probleme lösen.

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...

wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen - und dann werfe ich sogar den Vereinen Versäumnisse vor - denn bei uns werden Gesetzesänderungen in den Versammlungen mitgeteilt und Belehrungen dazu in SB eingetragen! Sind wir jetzt zu vorbildlich? Ich denke mal nicht - das müßte überall so gemacht werden...

Na dann hoffe ich doch das du die komplette Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung im Kopf hast.. sonst ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in Zukunft nicht mehr möglich :rtfm:

Gruß

Hunter

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Und ich gebe dir Recht - wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen - und dann werfe ich sogar den Vereinen Versäumnisse vor - denn bei uns werden Gesetzesänderungen in den Versammlungen mitgeteilt und Belehrungen dazu in SB eingetragen! Sind wir jetzt zu vorbildlich? Ich denke mal nicht - das müßte überall so gemacht werden...

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und hoffen, das du noch dazu lernst. :help:

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Na dann hoffe ich doch das du die komplette Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung im Kopf hast.. sonst ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in Zukunft nicht mehr möglich :rtfm:

Gruß

Hunter

Ein Verkehrsminister, der sich im Schilderwald verirrt; ein Kanzlerkanditat und ehemaliger Bundesfinanzminister, der nicht weiß, wieviel Nullen eine Milliarde hat und Bundestagsabgeordnete, die nicht den ersten Paragraphen des GG kennen/kannten.

Ich denke, wir "Unwissenden" sind in erlauchter Gesellschaft...

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