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IGNORED

Waffenkontrolle im Zusammenhang mit Verkehrskontrolle


IMI

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Gestern sind wir zu zweit in eine Straßenverkehrskontrolle gekommen und da wir auf dem Weg zu Jagd waren wurde auch gleich eine Waffenkontrolle daraus.

Insgesamt fand ich waren die Beamten sehr umgänglich und die gesamte Kontrolle verlief angenehm.

Nach dem Rauswinken auf einen Parkplatz neben der Straße erst die Kontrolle der Papiere, dann die Frage ob wir Waffen dabei haben - der Zusammenhang mit der Jagd war mehr als deutlich bei Jagdklamotten, Tarnkleidung und Lodenmantel...

Langwaffen auf der Rückbank und Kurzwaffen auf Rückbank und im Kofferraum.

Es erfolgte ein Nummernabgleich der WBKs mit den Waffen.

Danke an die fünf Beamten die sich interessiert und freundlich verhielten.

Gruß

IMI

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Danke an die fünf Beamten die sich interessiert und freundlich verhielten.

Gilt der Dank jetzt den Beamten, weil sie sich einer Weiterbildung im waffentechnischen und waffenrechtlichen Bereich unterzogen oder weil sie die Kontrolle durchgefuehrt haben?

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Gestern sind wir zu zweit in eine Straßenverkehrskontrolle gekommen und da wir auf dem Weg zu Jagd waren wurde auch gleich eine Waffenkontrolle daraus.

Insgesamt fand ich waren die Beamten sehr umgänglich und die gesamte Kontrolle verlief angenehm.

Nach dem Rauswinken auf einen Parkplatz neben der Straße erst die Kontrolle der Papiere, dann die Frage ob wir Waffen dabei haben - der Zusammenhang mit der Jagd war mehr als deutlich bei Jagdklamotten, Tarnkleidung und Lodenmantel...

Langwaffen auf der Rückbank und Kurzwaffen auf Rückbank und im Kofferraum.

Es erfolgte ein Nummernabgleich der WBKs mit den Waffen.

Danke an die fünf Beamten die sich interessiert und freundlich verhielten.

Gruß

IMI

Warum waren die Kurzwaffen nicht am Mann? Versteh ich nicht?

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Danke an die fünf Beamten die sich interessiert und freundlich verhielten.

Gruß

IMI

Ich hoffe du hast nicht auch noch Danke gesagt....

In Deppenland ist es üblich geworden sich auch noch fürs Filzen zu bedanken, daß habe ich in anderen Europ.Ländern so noch nicht erlebt.

Ich habe sowiso beobachtet das die Polizei hierzulande mit Freude Jäger,Sportschützen,Paintballer und Airsoftler kontrolliert.

Auch gern Normalbürger da reicht schief gucken, zerschlissene Kleidung, die falsche Frisur.

Ein paar Straßen weiter prügeln Jugendliche auf ein Opfer ein, wird eine Frau vergewaltigt, Klauen Bunmtmetalldiebe ganze Zäune

und Dachrinnen aus Edelmetall, überfallen Personen mit Migrationshintergrund den 70 Jährigen Einzelhändler.

Komisch da ist Nie Polizei da...!

Sofern es kein Fake war (was nicht auszuschließen ist) kann ich auch gut die Aufregung eines Fahrzeugführers( bei der Sendung Vorsicht Kontrolle) verstehen der uralte

Durchlader Luftgewehre (der wohl Schießbudenbesitzer war) im kofferaum hatte, O-Ton der Beamten "Dafür brauchen Sie einen kleinen

Waffenschein" der ist aber nur für SSW die beamten dort taten entweder so oder hatten absolut keine Ahnung das ist peinlich!

Auch der Unterschied zwischen führen und transportieren schien ihnen nicht geläufig zu sein, ohne jetzt die ganze Polizei übber einen

Kamm zu scheren aber da kann man den Ausspruch "Deutschland deine Polizei" nachvollziehen.

Von dem einfachen Bürger wird verlangt das er fast jedes Gesetz wissen muss, Polizisten hingegen wissen manchmal nicht mal die

exakte Bezeichnung ihrer Dienstwaffe.

Oder der Zoll weis nicht was ein Vorderlader ist.

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Das ein Polizist nunmal nicht alles wissen kann, sollte jedem klar sein. Die Armen werden auch gerne für quasi-Juristen gehalten und sehen sich nicht selten sogar zivilrechtlichen Fragen ausgesetzt. Blöd ist dagegen, dass manche sich zum Antworten berufen fühlen und Unwissen nur ungerne eingestehen.

Besser: freundlich auf die Rechtslage hinweisen (und hoffen) aber niemals diskutieren. Das können andere dann besser....

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Das ein Polizist nunmal nicht alles wissen kann, sollte jedem klar sein. Die Armen werden auch gerne für quasi-Juristen gehalten und sehen sich nicht selten sogar zivilrechtlichen Fragen ausgesetzt. Blöd ist dagegen, dass manche sich zum Antworten berufen fühlen und Unwissen nur ungerne eingestehen.

Besser: freundlich auf die Rechtslage hinweisen (und hoffen) aber niemals diskutieren. Das können andere dann besser....

Es geht nicht um "Alles Wissen" dazu sind oft nicht mal Anwälte fähig, wie ich es leider selbst feststellen musste.

Aber gerade beim Waffenrecht mit denen Polizisten fast täglich konfrontiert werden erwarte ich das Grundkentnisse

vorhanden sind.

Warum nicht diskutieren? Weil wir in Deutschland im Obrigkeitsstaat leben wo die Exekutive perse Recht hat un der Bürger

brav Steuern zahlen und ansonsten sein Maul zu halten hat? Kenne ich doch noch woher ist erst 23 Jahre her und schimpfte

sich Deutsche "Demokratische" Republik.... :crazy:

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Warum?

Weil der Begriff des "Transportierens" im Waffenrecht gar nicht vorkommt.

Sobald Du die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb Deiner Wohnung oder Deines umfriedeten Grundstücks ausübst, führst Du eine Waffe.

Immer.

Der Gesetzgeber unterscheidet lediglich zwischen dem "erlaubnisfreien Führen" und dem "erlaubnispflichtigen Führen".

Ein Blick ins WaffG hilft.

Übrigens tolles deutsch...

Das kannst Du auch nicht?

Schade.

CM

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Es geht nicht um "Alles Wissen" dazu sind oft nicht mal Anwälte fähig, wie ich es leider selbst feststellen musste.

Dabei ist das Recht doch so überschaubar :secret:

Oder ist Deine Erfahrung dahingehend zu verstehen, dass Du nach dem eigenen Jura-Studium selber nicht alles weißt? Falls nicht....los los..die Studiengebühren sind weitgehend abgeschafft und es gibt auch keinen NC (mWn).

Aber gerade beim Waffenrecht mit denen Polizisten fast täglich konfrontiert werden erwarte ich das Grundkentnisse

vorhanden sind.

fast täglich? Jeder einzelne für sich oder die Polizei in Gesamtheit?

Warum nicht diskutieren:

1. Er kann Dir nicht Recht geben

2. Er will es wahrscheinlich auch nicht.

3. Zunächst hat er die Rechtsordnung auf seiner Seite

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Es ist schon einige Jahre her als ich auf der Heimfahrt von der Jagd mich mit jemanden am Stadtrand von Hamburg geschäftlich traf und auf der Weiterfahrt bis zur Autobahn, ich dringendGROSS mußte.

Nun war guter Rat teuer, wo eine öffentl. Toilette finden?

Ich war in der Nähe vom HBHF und sah zwei Polizisten, die im Begriff waren ihren Dienstwagen zu besteigen und hielt kurzerhand an, fragte ob sie kurz "ein Auge auf mein Auto werfen können"

Die beiden fragten verwundert: "warum"?

"Weil ich ein Gewehr im Auto habe und dringend aufs Klo muss" meine Antwort

da antwortete die Polizistin: "Gehen sie doch bei uns auf der Wache" kam kurz mit rein und zeigte mir den Weg - WOW war das eine Erleichterung, als ich fertig war, verließ ich die Wache und tatsächlich standen die Beiden noch draußen, grienten und wünschen mir gute Weiterfahrt :lol2:

Ich weis gar nicht was ihr für negative Erlebnisse mit den damals noch "grün Uniformierten" gehabt haben müsst ???

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Ich verstehe das Problem nicht!?

Gibt jemand an, dass er Waffen bei sich hat, somit hat er auch die Berechtigung für diese Waffen nachzuweisen.

Punkt.

IMI und die Beamten haben sich korrekt verhalten, die Kontrolle hätte auch anders ablaufen können, wobei ich mal wieder gerne an die Jagdgesellschaft auf dem freien Feld erinnere!

Warum soll man heute nicht mehr einen freundlichen Umgang pflegen?

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Gibt jemand an, dass er Waffen bei sich hat, somit hat er auch die Berechtigung für diese Waffen nachzuweisen.

Ich bin ja auch für @IMI froh, daß er nicht zur Eigensicherung der Beamten in Bauchlage gebracht wurde...

Waffen sind nunmal interessant, daher kann ich auch nachvollziehen, daß sich Polizisten dann mal "was ansehen" wollen. Ob das im Sinne von der Pflege der ÖSiO förderlich ist, lassen wir dabei außer Acht. Korrekt ist natürlich, daß im deutschen Gesetz ein Kontrollrecht der Polizei verbunden mit der Ausweispflicht des LWB besteht. Meiner Meinung nach ist es daher zu empfehlen, nicht von sich aus über Waffen zu reden, die man dabei hat. Hier im Forum habe ich dafür den schönen Ausdruck der Logorrhoe gegenüber der Polizei gehört.

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Weil der Begriff des "Transportierens" im Waffenrecht gar nicht vorkommt.

Sobald Du die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb Deiner Wohnung oder Deines umfriedeten Grundstücks ausübst, führst Du eine Waffe.

Immer.

Der Gesetzgeber unterscheidet lediglich zwischen dem "erlaubnisfreien Führen" und dem "erlaubnispflichtigen Führen".

Ein Blick ins WaffG hilft.

Das kannst Du auch nicht?

Schade.

CM

Was erzählst du denn da?! Ein Transport der Waffe in einem verschlossenen Behältnis ist kein führen.

Führen bedeutet die Waffe geladen,einsatzbereit griffbereit am Mann zu tragen.

Wenn eine Waffe von der Wohnung zum Schützenverein oder zum Büchsenmacher in einem verschlossenen Koffer oder Futteral

verbracht wird ist es kein "führen" sondern ein Transport.

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fast täglich? Jeder einzelne für sich oder die Polizei in Gesamtheit?

Warum nicht diskutieren:

1. Er kann Dir nicht Recht geben

2. Er will es wahrscheinlich auch nicht.

3. Zunächst hat er die Rechtsordnung auf seiner Seite

Nochmal hier geht es um Basics des bestehenden Waffenrechts die bei vielen Beamten nicht vorhanden sind.

Auch auf anderen Behörden scheint man entweder Gesetzeslagen nicht zu kennen, sie falsch zu interpretieren, oder

vielleicht in ein oder anderm Fall auch falsch auszulegen, warum gibt es sonst fast 600000 Klagen gegen HartzIV

Bescheide die falsch sind angefochten werden und in fast 95% der fälle nach Entscheidung des Sozialgerichts wieder

revidiert werden müssen?!

Hier haben wir soweit Zahlen ich möchte nicht wissen wie die Statistik aussieht bei anderen Behörden.

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Warum soll man heute nicht mehr einen freundlichen Umgang pflegen?

Lieber Uwe bitte nicht falsch verstehen, ich bin natürlich genauso wie du für einen freundlichen Umgang miteinander.

Der sollte selbstverständlich sein, aber ich habe (nicht nur ich) das Gefühl das häufig leider die falschen doppelt und

dreifach kontrolliert werden, darum zählte ich auch die dazugehörenden Personen oder Interessengruppen wie etwa

Sportschützen,Jäger,Paintballer,Airsoftler auf.

Da wird die Kontrolle auch oft mit der Hand an der Waffe durchgeführt wenn man sich die Papiere zeigen lässt.

Für eine gewisse Eigensicherung habe ich Verständnis, aber man ist wohl schon beim Anblick von Langwaffen derart

verdutzt und schockiert das sich oft durch Staat,Behörden, aber auch von Politikern und Presse eingebleute Feindschaft

Waffen gegegenüber die sich in Privatbesitz befinden im Kopf der Beamten abspielt.

Da muss dann der eigene Waffengriff noch fester umklammert werden.

Da Waffenbesitzer zu 99% keine von Natur aus Gewalttätigen Menschen sind weis auch die Polizei das solche Kontrollen

recht problemlos verlaufen und kontrolliert des Nachts eben lieber Fahrzeuge als Tagsüber Personen in sozialen Brennpunkten

da diese ebend nicht so friedlich wie wir sind.

Beispiel vor einem Einkaufscenter betrunkene Jugendliche die agressiv bettelten ihre Hunde frei rumlaufen ließen und Passanten

die aus dem Einkaufscenter kamen ohne Grund anpöbelten und betatschten und um nen "Euro" bettelten fordern wäre wohl

der richtige Ausdruck ihren Müll und Flaschen schmissen sie auch in der Gegend herum.

Ich sprach in einem gegenüberliegenden Handyladen einen Polizisten an der sich gerade beraten ließ, warum die dort tun und

lassen können was sie wollen, und ob man da nicht mal einen Platzverweis aussprechen kann.

Er nur ah,ja da haben sich schon andere Bürger beschwert was soll ich machen wenn ich denen sage sie sollen weggehen sind

sie morgen wieder da das ist keine Deeskalation sondern Kapitulation.

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Aber Du hast die Basics selber nicht drauf, wie Du an anderer Stelle eindrucksvoll beweist, indem Du behauptest, Transportieren ist kein Führen. Dabei reicht ein verständiger Blick ins Gesetz um zu erfahren... Ach sie selbst in 12 III nach.

95%? Wo nimmst Du die Zahlen her? Richtig ist, dass die Zahl der begründeten Klagen außergewöhnlich hoch ist -aber 95% ist von Dir geraten, oder?

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Ein Transport der Waffe in einem verschlossenen Behältnis ist kein führen.

Führen bedeutet die Waffe geladen,einsatzbereit griffbereit am Mann zu tragen.

Schlichtes Unwissen lässt sich mittels Lektüre des WaffG, hier insbesondere Anlage 1, problemlos überwinden. Borniertheit hingegen neigt zur Chronifizierung.

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Aber Du hast die Basics selber nicht drauf, wie Du an anderer Stelle eindrucksvoll beweist, indem Du behauptest, Transportieren ist kein Führen. Dabei reicht ein verständiger Blick ins Gesetz um zu erfahren... Ach sie selbst in 12 III nach.

95%? Wo nimmst Du die Zahlen her? Richtig ist, dass die Zahl der begründeten Klagen außergewöhnlich hoch ist -aber 95% ist von Dir geraten, oder?

Die 95% hatte das Berliner Sozialgericht angegeben die Klagen sind übrigens nicht erst seit gestern hoch sondern haben kontinuierlich

seit 2005 weiter zugenommen auch 2005 gab es eine hohe zahl von klagen.

Und ich bleibe dabei führen ist für mich etwas anderes als ein Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Oder um einfach auszudrücken nochmal auch für dich ein Beispiel erlaubnisfreie Softair Pistole in der Hosentasche gibt Ärger wenn

es bekannt wird, Softairpistole ungeladen im Köfferchen mit Schloss drann ist in Ordnung gibts nichts zu beanstanden.

Bei scharfen waffen das gleiche nur das der Besitzer hier die WBK dabei haben muss auch hier muss neben dem Verschluss die

Waffe entladen u. getrennt von der Munition aufbewahrt werden.

Oder verbringst du deine Waffen zum Büchsenmacher oder Verein??

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Schlichtes Unwissen lässt sich mittels Lektüre des WaffG, hier insbesondere Anlage 1, problemlos überwinden. Borniertheit hingegen neigt zur Chronifizierung.

Fragt sich wer hier "borniert" ist dir dürfte schon klar sein das eine verschlossene Waffe etwas anders ist als eine im Hosenbund.

Oder wie sagte mal Dieter Nuhr....

Hier mal ein Auszug es gibt sehr wohl einen Transport, auch für unseren werten Herrn DKP

Führen/Transport (§ 12)

Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.

„Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie

  • nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)
  • in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)

Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist

Angabe: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

Aber rumstreiten auf Messers Schneide und sogar persönlich,beleidigend gell Herr Gloeckner wie gesagt fragt

sich wer "borniert" ist.

Aber es gab einmal einen schönen Spruch der hier voll zutrifft "In Deutschland ist derjenige der Schlimme der

den Schmutz aufwirbelt aber nicht der,der ihn gemacht hat". :peinlich:

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Ich weis gar nicht was ihr für negative Erlebnisse mit den damals noch "grün Uniformierten" gehabt haben müsst ???

Ich kann mich auch aus eigener Erfahrung über keinen Polizisten beschweren. Meistens waren das sogar echte "good guys", die ich cool fand.

Aber die Gesetzgebung bei uns sehe ich teilweise kritisch, deswegen bin ich sensibel was Tendenzen hin zu einem Polizeistaat betrifft. Und kontrolliert werde ich nicht so gerne. Aber solange der Kontrolletti ein "good guy" ist und unser WaffG nicht noch restriktiver wird*, könnte ich mit einer Kontrolle wie oben beschrieben ganz gut leben.

Ein Polizist soll die "good guys" vor den "bad guys" schützen und die "good guys" möglichst in Ruhe lassen. So einfach ist das. Wenn er das macht, verdient er großen Respekt.

* Um was dafür zu tun, dass es nicht restriktiver wird, bin ich Mitglied bei Prolegal und demnächst auch dem Forum Waffenrecht.

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Fragt sich wer hier "borniert" ist dir dürfte schon klar sein das eine verschlossene Waffe etwas anders ist als eine im Hosenbund.

Mach dich erst einmal mit der Legaldefinition von "Führen" vertraut. Anderenfalls stellst du nur wieder unter Beweis, dass du insoweit die Grundsystematik des WaffG nicht durchdrungen hast.

Da gibt sich der Gesetzgeber Mühe, zentrale Begriffe in besagter Anlage 1 zum WaffG zu definieren, um die vormaligen Abgrenzungsprobleme bzgl. (verbotenen) Führens und (erlaubten) Transports auszuräumen und du hast es Jahre nach der entsprechenden Novellierung immer noch nicht verstanden; obschon du jetzt bereits mehrmals auf die richtige Spur gesetzt worden bist. :traurig_16:

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