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IGNORED

Waffenkontrolle im Zusammenhang mit Verkehrskontrolle


IMI

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Und ich gebe dir Recht - wenn Altbesitzer nicht mehr auf der Höhe der Regelungen sind dann sind sie nicht mehr befähigt Waffen zu besitzen

Spricht da ein Politiker?

Sollten wir auch bei Autofahrern einführen, und bei Hundebesitzern ein nichtangeleinter Hund führt zum sofortigen Einzug

und Beschlagnahme desselben und der halter bekommt ein lebenslängliches Hundehalteverbot reingedrückt, wasn Spass...!

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Es ist immer so gewesen das bei den Kleinen die Krümmel gesucht werden und der Aufseher war immer Fürstlicher als der Fürst .Genau so war es bei den Blockwarten .Gauleiter Koch hat noch Menschen aufhängen oder erschießen lassen , die flüchten wollten , selbst hatte er schon seine Koffer gepackt mit den Wertsachen die er seinen Opfern abgenommen hat .

Goodoldrebel hat das gut wieder gegeben , die Kleinen sollen alles auswendig können und die Sachbearbeiter dürfen erst mal eine Woche die Gesetze und Verordnungen nachlesen .

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Herrlich!

Wie viele dem Herzinfarkt nahe sind wenn man konsequent Gleichbehandlung aller Betroffenen verlangt!

Da stellt sich mir die Frage - wenn ein Verein in seiner 1/4 jährlichen Sitzung nicht über Gesetzesänderungen etc. informiert - was tut er dann? Nichts?

PS: @Hunter375: Die StVO und StVZO kenne ich - kennst du den "§" der dir vorschreibt nicht sinnlos in * herumzufahren? :keule: (Na dann lies mal schnell nach!)

Edit: Das Thema und die Auswüchse hier haben nicht wirklich direkt was miteinander zu tun. Aber es zeigt wie unterschiedlich Menschen denken und handeln, Und das nicht immer im Namen der Sicherheit - auch ihrer eigenen!

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Interessantes Thema. Sicherlich ist die Vermutung richtig, dass Polizeibeamte auf Grund einer nicht vorhandenen oder nur teilweise ausgeprägten Unterweisung zum Thema Waffengesetz Defizite aufweisen, die fatalerweise ab und an zu einer Überreaktion führen und von manch Vorgesetzten gedeckt werden.

Dass es aber auch anders geht, zeigt die geschilderte Kontrolle sehr eindrucksvoll. Ein gepflegtes Miteinander hilft mehr, bestehende Vorurteile abzubauen, als lauthals polternd von einem Polizeistaat zu sprechen. Ein ruhiger Umgangston mit Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des eigenen Tuns, kann sicherlich manch unsicheren Beamten zu einem Überdenken seines Handels nötigen.

Dann noch etwas zur Beruhigung der Gemüter ein Auszug aus Abschnitt I der WaffVwV unter Randziffer 13.7. zu § 13 WaffG in dem das WaffG sehr wohl den Begriff des Tranportierens kennt: Insbesondere dürfen sie auch Schusswaffen anderer Berechtigter (Leihwaffen) im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten nicht schussbereit führen; zum Beispiel also auch Jagdwaffen und Munition auf dem Weg zur Jagdausübung bzw. zur Schießstätte (insoweit auch ohne jagdlich erfahrene Aufsichtsperson) getrennt und nicht zugriffsbereit ohne behördliche Erlaubnis transportieren (siehe dazu auch Nummer 12.1.1).

Gruß

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Überdenke noch mal die Logik "Auszug aus der VwV, in dem das WaffG den Begriff Transportieren kennt".

Dabei steht es ja schon im WaffG:

§42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

(.....)

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

Was haben wir damit bewiesen? Transport ist Führen.

Transport als solcher ist im WaffG nicht definiert. Führen schon.

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Zitat WaffVwV

"... Soll die Waffe zum Zweck des Transports erlaubnisfrei (§ 12

Absatz 3) geführt werden..."

Die Waffe selbst wird natürlich transportiert aber der "Transporteur" führt erlaubnisfrei.

So meinte ich das damals auch, nicht gedacht das,daß so zu einem Streitthema wird.

Ging ja eigentlich um Druckluftwaffen die sich in einem verschlossenen Kofferraum befanden.

Mittlerweile habe ich aber eh die Vermutung das die ganzen "Achtung Kontrolle" Sendungen gefaket sind.

Aber von einem Polizisten kann man trotzdem erwarten das er weis das man mit dem KWS nur SSW führen darf.

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