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Waffenkontrolle im Zusammenhang mit Verkehrskontrolle


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Warum soll man heute nicht mehr einen freundlichen Umgang pflegen?

Das Waffenverbotsgesetz ist schlecht und verstößt gegen Menschenrechte. Der Polizist setzt dieses Gesetz durch. Den Rest der Logikkette darf jeder selbst fortführen.

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Was erzählst du denn da?! Ein Transport der Waffe in einem verschlossenen Behältnis ist kein führen.

Das war früher so. Seither wurde aber das WaffG geändert und eine andere Terminologie eingeführt - es gibt kein "Transportieren" mehr, sondern lediglich eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Führen. (§12 WaffG). Ich empfehle, die eigenen Kenntnisse an das aktuelle Waffenrecht anzupassen.

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@ monkel

Wie wäre es, wenn du dich über das "Führen" einer Schußwaffe erst mal Kundig machst, bevor du hier einen solchen Unsinn schreibst?

Catridgemaster hatte es doch klar und deutlich formuliert.

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Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird.

Hi monkel, du hast es doch selbst gepostet...und genau Das meint auch CM.

Führen im sinne von Schussbereit nur mit Erlaubniss-also Waffenschein , der transport zum Schiessstand/Büxer usw. stellt eine Sonderform des Führens dar (erlaubnissfrei da verschlossen etc.).

Nichtsdestotrotz sollten wir wegen solcher Haarspalterein nicht zanken wie die Marktweiber :drinks:

LG:Steam


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Dass WaffG ist eben nicht nur für WO und LWB kompliziert!

Natürlich nicht, für Legalwaffenbesitz braucht es nämlich gar kein Gesetz. Ein Gesetz braucht es nur, um etwa "illegal" zu machen, und unser Waffenverbotsgesetz macht halt den Waffenbesitz illegal, bis auf wenige (und immer weniger werdende) privilegierte Ausnahmen.

Wie hat doch gleich ein weiser Chinese sinngemäß gesagt: "Lobbyarbeit fängt damit an, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen."

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Fragt sich wer hier "borniert" ist dir dürfte schon klar sein das eine verschlossene Waffe etwas anders ist als eine im Hosenbund.

Oder wie sagte mal Dieter Nuhr....

Hier mal ein Auszug es gibt sehr wohl einen Transport, auch für unseren werten Herrn DKP[...]

Warum siehst du dir nicht die Legaldefinition von "Führen" im Waffengesetz an. Die Fundstelle Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 4 wurde dir doch schon genannt.

Dann kannst du vielleicht auch erkennen, dass der obige Text des DSB fehlerhaft ist, weil er eine inzwischen ergangene Gesetzesänderung nicht berücksichtigt.

Bleibst du bei deiner Ansicht, wirst du dir Hinweise auf Dieter Nuhr anhören dürfen. Zu Recht.

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Las das mal ein wenig auf Dich wirken, Gesetzestexte sind extra so formuliert, aber Du schaffst das schon. :hi:

Da siehst du doch selbst den Widerspruch an sich gell?

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte

Was natürlich auch großer Schnee ist denn wie in einer Wohnung kann auf einer Schießstädte die Waffe gar nicht geführt werden...

Die die texte formulieren sind nicht gerade die hellsten...

Außerdem nochmal wie oft kam hier das Wort transportieren vor?

Ihr verhaltet Euch genauso wie es dieser Staat wünscht einfach nur :peinlich:

Ihr habt das Wesentliche um was es geht nicht verstanden, was ich gesagt habe wird genauso in diesen zitierten Gesetzestext wiedergegeben. Schön aber wenn man alles besser weiß.

Erlaubnisfrei führen konnte man früher zB. Gaswaffen und Schlagstöcke vor dem Jahr 2003.

Geführt wird eine Waffe in der Öffentlichkeit wenn sie geladen und zugriffsbereit ist.

Wie ist es zB. bei einem Umzug wenn die Waffen gut verpackt sich im Umzugslaster befinden (hat nicht jeder ein Auto) sprecht ihr da

auch von einem "erlaubnisfreien führen" wäre ja ziemlich hirnrissig wenn überhaupt niemand an die Waffen unmittelbar rankommt.

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Warum siehst du dir nicht die Legaldefinition von "Führen" im Waffengesetz an. Die Fundstelle Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 4 wurde dir doch schon genannt.

Dann kannst du vielleicht auch erkennen, dass der obige Text des DSB fehlerhaft ist, weil er eine inzwischen ergangene Gesetzesänderung nicht berücksichtigt.

Bleibst du bei deiner Ansicht, wirst du dir Hinweise auf Dieter Nuhr anhören dürfen. Zu Recht.

Ach hör auf morgen gibts wieder ein neues Gesetz genau das ist beabsichtigt.

Und nochmal für mich ist ein Transport kein führen auch wenn ihr es nicht hören wollt.

Dieser Staat macht Euch auch einen Apfel für ein Ei vor.

Darum fragt sich wer hier "borniert" ist genau solche Leute wünscht sich der Staat die nichts mehr hinterfragen nur noch

mit den Kopf nicken, deshalb auch soviel Vertrauen in diesen und seine Exekutive haben genau das isses !

Wählt ruhig weiter CDU mit einer Kanzlerin mit DDR Vergangenheit (FDJ für Agitation und Propaganda) oder SPD.

Und freut Euch darüber wenn ihr angehalten und kontrolliert werdet während in der U-Bahn ein Mensch totgetreten

wird nur deshalb weil der Staat und seine Exekutive andere Priroritäten setzt und wichtiges von unwichtigen nicht unterscheiden

kann.

Waffenbesitzer sind die gesetzestreuesten Bürger habe ich mal gelesen und leider auch die angepasstesten die päpstlicher als

der Papst sind und alle Entscheidungen im vorrauseilenden Gehorsam treffen.

Am besten stellt Euch bei der nächsten Fahrzeugkontrolle so hin Beine zusammen Hände an die Hosennaht und auf Fragen nur noch

Jawoll Herr Wachtmeister dann passt das.

Aber auf der anderen Seite hier an anderer Stelle herumjammern das der (dann böse) Staat Euch die Waffen wegnehmen will.

Bei soviel Unterwürfigkeit auch kein Wunder.

Heute kam auf ZDF Info ein Bericht über Selbstversorger da stellte einer der Befragten eine Theorie in den Raum das eine

EU-Diktatur (wenn wir die nicht schon haben) kommen könnte, klar wird die kommen Untertanengeist war schon immer eine

Vorraussetzung dafür!

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@Monkel

Ich schreibe hier nicht mehr viel und lese hier ab und zu nur kurz drüber. Du könntest es wirklich schaffen, mir diese kurze Durchsicht des Forums auch noch zu verleiden.

Ich werde wohl das erste Mal seit vielen Jahren die "Ignore-Funktion" nutzen müssen.........

Tauschi

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Ach hör auf...

Nimm am Besten Deinen eigenen Rat an. Denn das würde sich in dieser Situation voll mit meinem Rat decken. Du hast in dieser Diskussion die Disqualifikation mehrmals erarbeitet:

1. Durch Unwissen über wesentliche Begriffe des gültigen WaffG

2. Durch Demonstration der Unfähigkeit zur Fortbildung totz Hilfe

3. Durch Anfeindung der Dir wohlgesonnenen Helfer

4. Durch Vortragen schneidiger Basta-Meinungen

5. Durch Schreibfreude trotz Inhaltsleere Deiner Beiträge

Lass jetzt endlich mal gut sein.

BTT:

Ich teile mittlerweile immer mehr @gebuesch1's und @Senne's Meinung was das WaffG betrifft. Die gesammelten Vorschriften, Regeln, Definitionen, Ausnahmen und Erläuterungen haben doch keinen echten Nährwert für unsere Gesellschaft. Das Waffengesetz kann nämlich "in den falschen Händen" sehr schnell zu einem "Bevölkerungsentwaffnungsgesetz" werden, OHNE Gesetzgebung und die damit (hoffentlich) verbundene demokratische Legitimierung.

Gedankenexperiment:

- Das BVA widerruft die Sportordnungen sämtlicher Schützenverbände außer dem Laserleuchten im DSB.

- Die lokalen Behörden stellen eine neue Richtlinie für Waffensammlungen auf, Gutachten neuschreiben, Aufbewahrung verschärfen

- Die Jagdwaffen werden kontingentiert, Die JS nur noch verlängert, wenn Schießbuch/Streckenbuch vorgelegt werden kann.

Plötzlich sind 90% der Bedürfnisse weg. BTW, das muss jetzt nicht alles auf einmal passieren. Die erben haben wir mit der Pflicht zum tresorkauf und zur Blockierung doch ziemlich gründlich aufgeräumt, oder ? Mal sehen, was als Nächstes kommt, die Waffensteuer war ja nun der nächste Versuch der "Obrigkeit", da sind wir mit blauem Auge davongekommen.

Wenn also ein unsinniges Gesetz durch Staatsdiener freundlich und mit gepflegten Umgangsformen durchgesetzt wird, besteht kein Grund zum Jubeln. Außer natürlich, den Eltern der Beamten zu einer gelungenen Erziehung zu gratulieren. Das war's dann aber auch schon.

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Nichtsdestotrotz sollten wir wegen solcher Haarspalterein nicht zanken wie die Marktweiber :drinks:

LG:Steam


Finde ich auch weshalb streitet ihr Euch so ?

Früher war der Begriff des Transportes enthalten, heute sagt man "erlaubnisfreies führen" .

Somit wurde eigentlich nur ein Wort durch ein anderes ersetzt.

Gesetze werden immer mal wieder geändert, meistens eher aufgefrischt in dem Passagen gestrichen.

Oder manchmal nur Wörter anders eingefügt werden.

Ich wäre aber auch dafür Gesetze allgemein so zu verfassen das sie eindeutig sind, das ist leider nicht immer der Fall.

Teilweise stammen einige Gesetze noch von 1865 !

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... Erlaubnisfrei führen konnte man früher zB. Gaswaffen und Schlagstöcke vor dem Jahr 2003.

Geführt wird eine Waffe in der Öffentlichkeit wenn sie geladen und zugriffsbereit ist ...

Nein, leider auch nicht mehr. Selbst ungeladen bedeutet heute Führen. Deswegen wird ja auch beim "Transport" (gesetzgeberisch) darauf geachtet, dass die Waffe nicht geladen ist, ansonsten fiele auch das "erlaubnisfreie Führen" ins Wasser (Waffenschein). Rein praktisch gesehen ist es eigentlich weiterhin ein Transport der Waffe zum Schützenstand aber per Gesetz eben Führen.

EDIT: Mein Vorredner hat es ja schon umschrieben.

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[...]

Wenn also ein unsinniges Gesetz durch Staatsdiener freundlich und mit gepflegten Umgangsformen durchgesetzt wird, besteht kein Grund zum Jubeln. Außer natürlich, den Eltern der Beamten zu einer gelungenen Erziehung zu gratulieren. [...]

Egal ob man das Waffengesetz mag oder nicht und egal ob der Polizist der gerade versucht es durchzusetzen sich damit auskennt, so lange dieser Polizist freundlich und höflich ist, solange begegnet man ihm mit der gleichen Freundlichkeit und Höflichkeit. Ansonsten Trifft o.a. Satz 2 auf einen selbst nicht zu.

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Finde ich auch weshalb streitet ihr Euch so ?

Früher war der Begriff des Transportes enthalten, heute sagt man "erlaubnisfreies führen" .

Somit wurde eigentlich nur ein Wort durch ein anderes ersetzt.[...]

Früher war der Begriff Transport im Gesetz nicht enthalten, heute steht er drin. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das was früher und heute teilweise als Transport bezeichnet mindestens seit 1976 ein Unterfall des Führens ist. Leider ist Führen die Rechtsvorschrift gegen die am häufigsten verstoßen wird.

Diese Sache ist so eklatant wichtig, dass man allen die die Begriffe falsch verwenden die Sachkunde sofort aberkennen und erst nach bestehen einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle wieder zuerkennen sollte.

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Diese Sache ist so eklatant wichtig, dass man allen die die Begriffe falsch verwenden die Sachkunde sofort aberkennen und erst nach bestehen einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle wieder zuerkennen sollte.

Falls sich noch irgendjemand gefragt haben sollte, woran es liegt, wenn wir in Deutschland nie irgendeine Erleichterung im Waffenrecht erreichen werden - hier ist die Einstellung, die genau dazu führt.

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Diese Sache ist so eklatant wichtig, dass man allen die die Begriffe falsch verwenden die Sachkunde sofort aberkennen und erst nach bestehen einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle wieder zuerkennen sollte.

Mal unterstellt dass dies tatsächlich so sei (habe dazu noch nie Zahlen gesehen) so ist mir noch nie zu Ohren gekommen, dass es dann hierbei zu eklatanten Problemen bei der Öffentlichen Sicherheit gekommen ist. In diesem Sinne hat sich das Vorschriftenpaket um das Führen herum eher als überdimensioniert erwiesen und wenn man schon Regularien ändern wollte, dann wäre logischer Weise dieses Vorschriftenpaket zu reduzieren.

bye knight

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Falls sich noch irgendjemand gefragt haben sollte, woran es liegt, wenn wir in Deutschland nie irgendeine Erleichterung im Waffenrecht erreichen werden -[...]

Was du da schreibst ist sachlich nur falsch. In den Verhandlungen um das neuen Waffengesetz 2001 und 2002 wurden einige Erleichterungen gegenüber dem WaffG von 1976 erreicht. Ein paar davon sind noch übrig. Ein paar verloren wir noch vor inkrafttreten des Gesetzes durch Winnenden und ein paar verloren wir durch die AWaffV weil es ein paar Leuten unmöglich war ihre Klappe und ihre Füße still zu halten. Auch nach 2003 hat es Gesetzesänderungen zum Vorteil der LWB gegeben, man müsste sich halt einmal unvoreingenommen damit beschäftigen.

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Falls sich noch irgendjemand gefragt haben sollte, woran es liegt, wenn wir in Deutschland nie irgendeine Erleichterung im Waffenrecht erreichen werden - hier ist die Einstellung, die genau dazu führt.

Über Sinn und Unsinn des geltenden Waffenrechts kann man durchaus streiten und - wie du - diejenigen, die sich daran halten, als unterwürfige Staatshörige ansehen. Dennoch halte ich ich das für reichlich unklug. Warum?

Dieses Gesetz ist nun einmal da, leider. Dagegen zu verstoßen, insbesondere bewußt zu verstoßen, hat deutlich negative Folgen, wenn der Verstoß offenbar wird. Muss man sich das antun? M.E. nein. Schließlich pochen doch die LwB-Verbände so gern darauf, dass der gewöhnliche LwB das Muster eines gesetzestreuesten Bürgers ist, oder?

Um dann nicht in die Bredouille zu geraten, ist es einfach unverzichtbar, dass man die Basics drauf hat und nicht - wie Freund @monkel - völlig unnötig Verwirrung stiftet, zumindest bei denen, die da noch Nachholbedarf haben. Das mit Unterwürfigkeit in einen Topf zu werfen, erscheint mir ziemlich problematisch.

Teddy

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Mal unterstellt dass dies tatsächlich so sei (habe dazu noch nie Zahlen gesehen) so ist mir noch nie zu Ohren gekommen, dass es dann hierbei zu eklatanten Problemen bei der Öffentlichen Sicherheit gekommen ist. In diesem Sinne hat sich das Vorschriftenpaket um das Führen herum eher als überdimensioniert erwiesen und wenn man schon Regularien ändern wollte, dann wäre logischer Weise dieses Vorschriftenpaket zu reduzieren.[...]

Die häufigste mit legalen Schusswaffen begangene Straftat ist unerlaubtes Führen. Dieazu gab es auch schon Zahlen die insbesondere den Anstieg nach 2003 belegen, weil da dann auch Gas- und Schreckschusswaffen unter den Erlaubnisvorbehalt fielen.

Die Sache ist eigentlich ganz einfach.

1. Verstehe was Ausübung der tatsächlichen Gewalt ist.

2. Man führt wenn man die tatsächliche Gewalt außerhalb von vier explizit im Gesetz genannten Orten ausübt (die sollten als freier Text in jeder Sachkundepürfung abgefragt werden).

3. Führen steht unter Erlaubnisvorbehalt. Entweder man hat eine Erlaubnis oder es gibt eine Ausnahme im Gesetz.

Mit den Ausnahmen beschäftigen wir uns später ...

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Über Sinn und Unsinn des geltenden Waffenrechts kann man durchaus streiten und - wie du - diejenigen, die sich daran halten, als unterwürfige Staatshörige ansehen.

Da interpretierst Du was in meinen Beitrag rein, was weder drinsteht noch implizit so gemeint war.

Dieses Gesetz ist nun einmal da, leider. Dagegen zu verstoßen, insbesondere bewußt zu verstoßen, hat deutlich negative Folgen, wenn der Verstoß offenbar wird. Muss man sich das antun? M.E. nein.

Sehe ich ganz genauso. Ich halte mich auch an Vorschriften, deren Sinn sich mir nicht erschließt, so lange ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Ganz einfach wegen der negativen Konsequenzen eines Verstoßes. Daher ist es auch gut und sinnvoll, andere über die bestehenden Vorschriften aufzuklären, damit die sich auch vor den Konsequenzen eines verstoßes schützen können.

Das ist aber was ganz anderes, als noch mehr sinnlose Vorschriften zu fordern. Wenn man grundsätzlich die Abschaffung oder Veränderung von Vorschriften fordert, kann man dann wirklich glaubhaft andere Argumente als die Abwendung juristischer Verfolgung für die gegenwärtige Einhaltung jener Vorschriften anführen? Oder andersrum gesagt, kann man wirklich glaubhaft für die Abschaffung von Verboten eintreten, wenn man auf der anderen Seite für eine stärkere Sanktionierung des Verstoßes gegen dieselben Verbote eintritt?

Die häufigste mit legalen Schusswaffen begangene Straftat ist unerlaubtes Führen. Dieazu gab es auch schon Zahlen die insbesondere den Anstieg nach 2003 belegen, weil da dann auch Gas- und Schreckschusswaffen unter den Erlaubnisvorbehalt fielen

Wann wurde denn schon mal jemand durch "unerlaubtes Führen" geschädigt? Das Beispiel mit den Gaswaffen zeigt doch sehr anschaulich, wie man per gesetzgeberischem Federstrich opferlose "Straftaten" erzeugen kann. Ein absurder Vorgang.

Insbesondere bei den hier behandelten Fällen von "unerlaubtem Führen wegen Unkenntnis" kommt noch hinzu, dass es sich um einen fahrlässigen Verstoß handelt, also begangen von einem nichtsahnenden, nichts Böses im Schilde führenden Bürger. Und solche Leute willst Du ernsthaft noch mehr verfolgen und sanktionieren, als es eh schon der Fall ist? Mit welchem Ziel?

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[...]

. Und solche Leute willst Du ernsthaft noch mehr verfolgen und sanktionieren, als es eh schon der Fall ist?[...]

Woraus schließt du das?

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Woraus schließt du das?

Aus folgendem Satz:

Diese Sache ist so eklatant wichtig, dass man allen die die Begriffe falsch verwenden die Sachkunde sofort aberkennen und erst nach bestehen einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle wieder zuerkennen sollte.

Hier geht es wohlgemerkt nicht einmal um die falsche Anwendung des Gesetzes in der Praxis, sondern um eine falsche Verwendung von Begriffen aus dem Gesetz, die Du sanktioniert sehen möchtest.

Wie nennt man das dann, ein fahrlässiges Gedankenverbrechen?

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