Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschrank verankern?


Scorpi0n

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ich mit der Suche hier nix nützliches gefunden habe frage ich euch jetzt einfach.

Ich besitzte nur Langwaffen und habe nicht vor Kurzwaffen zu kaufen.

Mein Waffenschrank hat die Sicherheitsstufe A mit Munitionschrank, platzt für 10 Waffen und 100kg Leergewicht, ein Baumarktschrank eben.

Nun zu meiner Frage..

Muss ich mein Schrank verankern oder nicht?

Ich habe direkt beim Landratsamt (Emmendingen, Baden-Württemberg) nachgefragt und der Herr meinte alles was weniger wie 200kg Leergewicht hat muss verankert werden. Ein Schützenkollege hatte aber vor kurzem eine Kontrolle (Freiburg, Baden-Württemberg) und die sagenten ihm das er die mühe sich hätte sparen können den Schrank zu verankern, auch ein 100kg Leergewicht Schrank mit eine Langwaffe drin.

Was soll ich nun glauben?

Mein Schrank ist zurzeit in der Garage verankert, aber ich hätte den lieber bei mir im Wohnzimmer stehen, möchte aber nicht die Fließen kaputt machen da es nur unten löcher hat für die Verankerung.

Ich danke euch schonmal im vorraus.

Geschrieben

Nein muss nicht verankert werden. Bei mehr als 5 Kurzwaffen und unter 200 KG muss verankert werden.

Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl

von Sicherheitsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach

VDMA 24992 erfolgen, also bis zu 20 solcher Schusswaffen in

zwei Sicherheitsbehältnissen der Stufe A, bis zu 30 solcher

Schusswaffen in drei Sicherheitsbehältnissen der Stufe A usw.

Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten

Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis

der Stufe B nach VDMA 24992 oder in einem

Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad

0 möglich.

36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B

nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als

fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die

Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen

in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem

VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm

DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis

ein Gewicht von mindestens 200 kg hat

oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen

Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung

einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger

Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN

1143-1 Widerstandsgrad I möglich.

WaffVw2012

Geschrieben

Also wenn ich das richtig verstehe, wenn ich z.b jetz 11 waffen im schrank hätte müsste ich es verankern?

Das ganze zeug mit kurzwaffen bringt mich immer durcheinander...

Geschrieben

Es macht aber trotzdem Sinn seine Waffenbox zu verankern oder zu beschweren !!

Waffen unter Verschluß ? ja.

Waffen gegen Diebstahl (durch wegtragen) gesichert ? nein.

Schraub doch ein Zusatzgewicht unter den Safe.

Geschrieben
Es macht aber trotzdem Sinn seine Waffenbox zu verankern oder zu beschweren !!

Waffen unter Verschluß ? ja.

Waffen gegen Diebstahl (durch wegtragen) gesichert ? nein.

Wer trägt mal eben schnell einen 100kg Safe weg?

Die größte Gefahr bei nicht verankerten Langwaffenschränken ist, daß sie bei geöffneter Tür auf den Eigentümer kippen.

Geschrieben
Schau mal:

DSB_Poster_Waffenaufbewahrung.pdf

Druck Dir das aus und hefte es bei deinen Waffenunterlagen ab. Damit dürften alle Klarheiten beseitigt sein :gutidee:

Erik

Den Poster kenn ich, dennoch werde ich nicht schlauer weil das ganze zeug mit den Kurzwaffen einen immer verunsichern. Heißt das jetzt man muss ein schrank nur verankern wenn man zusätzlich Kurzwaffen drin hat?

Ich möchte erinnern das es sich um ein A Schrank mit innenfach handelt also nur für Langwaffen. Irgendwie kann mir niemand was eindeutiges sagen.

Geschrieben
Irgendwie kann mir niemand was eindeutiges sagen.

Warum liest du es nicht??

Es steht doch schon weiter oben:

Die Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem

VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis

ein Gewicht von mindestens 200 kg hat oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist.

In deinem Fall:

bis zu 10 Langwaffen in einem A-Schrank ohne weitere Befestigung.

Geschrieben
Wer trägt mal eben schnell einen 100kg Safe weg?

Mein neuer Safe wiegt 400 Kg.

Als ich gesehen habe, wie 2 rauhe Jungs das Teil gehandelt haben und wie fix das am Ort war ist mir ganz anders geworden.

Bin sofort zum Fachhandel und habe mir Schwerlastanker geholt und ne Hilti geliehen.

Es geht nicht nur um die Erfülluung des Gesetzes sondern um den Ärger wenn was verschwunden ist.

Matt

Geschrieben
Wenn ich zwei Kurzwaffen in so einen kleinen 30kg B-Tresor packe, brauche ich den rechtlich nicht zu verankern?

Das kommt darauf an, ob der auch unverankert die Stufe B hat. Das stand mal auf den Zetteln, die ursprünglich dabei waren und nun vermutlich als Bildzeitung reinkarniert sind.

Geschrieben
Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Wenn ich zwei Kurzwaffen in so einen kleinen 30kg B-Tresor packe, brauche ich den rechtlich nicht zu verankern?

Richtig!

Michael

Geschrieben
Das kommt darauf an, ob der auch unverankert die Stufe B hat. Das stand mal auf den Zetteln, die ursprünglich dabei waren und nun vermutlich als Bildzeitung reinkarniert sind.

Falsch.

Das VDMI-Einheitsblatt beschreibt ganz genau, wann ein Stahlschrank Klasse A oder B erfüllt. Weder Größe noch Gewicht oder Verankerung werden dort in irgend einer Art erwähnt. Wenn es sich um einen "rundum" Stahlschrank handelt, der an allen 6 Seiten die Angaben einhält, darfst Du den einfach so aufstellen.

Anders ist das bei sogenannten "Möbeleinsatztresoren" oder solchen zum einmauern. Diese erfüllen an den Seitenwänden nicht die nötigen Kriterien und sind auf die zusätzliche Verstärkung durch Möbel/Mauern angewiesen.

Die Angabe der Hersteller, daß der Schutz nur im befestigten Zustand besteht, bezieht sich nur auf den Versicherungsschutz.

Geschrieben
Anders ist das bei ...

Also kommt es wie immer darauf an. :-)

Aber du hast recht, wenn er Stufe B hat ohne Möbeleinsatztresor usw. zu sein, dann wäre die Verankerung nur zum Schutz vor Umfallen anzuraten ansonsten entbehrlich.

Wobei die VDMI Blätter jetzt nicht unbedingt frei zugänglich sind.

Geschrieben

Hrmpf :santa: Möbel geben KEINEN Bonus auf die Einstufung ob A/B/0/1 - d.H. nur bei Tresoren zum einmauern muss eine entsprechende verarbeitung durchgeführt werden...so wird ein Schuh draus...

@TS: eigendlich sollte die Forensuche dir duzende Threads zu dem Thema rausgeben....

LG: Steam

Geschrieben
Hrmpf :santa: Möbel geben KEINEN Bonus auf die Einstufung ob A/B/0/1

Natürlich nicht. Aber es gibt "Möbeleinsatztresore", die eben ohne schützende (schwere, massive) Möbel drumrum keine Schutzklasse haben.

@ Gruger:

Frei zugänglich nicht, und da es seit einiger Zeit ersatzlos zurückgezogen ist auch nicht mehr neu zu beziehen... außer man hatte schon vorher Zugriff darauf.

Geschrieben
Wenn ich zwei Kurzwaffen in so einen kleinen 30kg B-Tresor packe, brauche ich den rechtlich nicht zu verankern?

So gaaanz sicher bin ich mir da nicht.

Gem. § 36 Abs.1 WaffG hat:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

$ 13 Abs. 1ff AWaffV regelt lediglich die Anforderungen an das Aufbewahrungsbehältnis. (Die einfache Holzkiste ist also nicht möglich)

Ob bei einem Verlust eines unverankerten 30 kg Tresors incl. der darin befindlichen Waffen die erforderlichen Vorkehrungen als erfüllt gelten, könnte die Ermittlungsbehörde anders sehen. Der erste Satz des § 36 WaffG läßt doch einiges an Auslegungsspielraum offen.

Auch ist die Formulierung des § 13 Abs. 1 AWaffV

.... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

meiner Meinung nach nicht wirklich so eindeutig wie es immer wieder behauptet wird. Eindeutiger wäre:

.... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt eine Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Das "die Verankerung" klingt irgendwie als selbstverständliche Vorgabe.

Manfred

Geschrieben
Gem. § 36 Abs.1 WaffG hat:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Und genau das tut man indem man sein Geraffel in den vorgegebenen Schrank packt, Mutti und die Kinder nicht ran läßt und beim verlassen des Hauses die Tür hinter sich zu zieht.

Kommen die Gegenstände trotzdem abhanden so sind Kriminelle am Werk und gegen die zu schützen ist nicht Deine Aufgabe.

Geschrieben
Die größte Gefahr bei nicht verankerten Langwaffenschränken ist, daß sie bei geöffneter Tür auf den Eigentümer kippen.

eben,

und anschrauben und verankern sind zwei Paar Stiefel.

black count

Geschrieben
Auch ist die Formulierung des § 13 Abs. 1 AWaffV

.... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Das Geheimnis liegt im Wörtchen "oder".

Streng genommen dürfte die Höchstzahl daher nur dann gelagert werden, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: also 200kg Eigengewicht UND Verankerung. Das macht aber keinen Sinn, da ein Tresor mit einem Eigengewicht von 200kg bereits mit "vergleichbarem Gewicht" gegen Abriss gesichert ist. Eigentlich müßte hier also ein "und" stehen: Ist das Eigengewicht unter 200kg UND es liegt keine Verankerung vor, dann...

allerdings wäre das saubere handwerkliche Arbeit, die man von unseren Parlamentariern einfach nicht erwarten darf.

und anschrauben und verankern sind zwei Paar Stiefel.

Mit einer handelsüblichen schraube in einem handelsüblichen Dübel hast Du die 200kg schon fast zusammen. Das ist das selbe.

Geschrieben
Mein Schrank ist zurzeit in der Garage verankert, aber ich hätte den lieber bei mir im Wohnzimmer stehen, möchte aber nicht die Fließen kaputt machen da es nur unten löcher hat für die Verankerung.

Die Garage wird bei den meisten Häusern als unbewohnter Raum zählen, von daher halte ich die Aufbewahrung in der Garage für rechtlich mindestens fragwürdig. Hast du dir das von deinem SB so genehmigen lassen, also speziell den Aufstellort?

Hab ich jetzt was übersehen? Wundert mich, dass bei den vielen Beiträgen hier niemand dazu einen Kommentar gelassen hat, sondern nur auf die Verankerung (das eigentliche "Thema") eingegangen ist. Auch wenn er in der Garage fest verankert ist, könnte das nämlich nach meinem Kenntnisstand Probleme bereiten.

Geschrieben
So gaaanz sicher bin ich mir da nicht.

Darfst Du aber sein.

Gem. § 36 Abs.1 WaffG hat:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

bumm hat es richtig beschrieben:

Neben der Benutzung des klassifizierungsmaessig geeigneten Tresors oder der Tresore (Waffenarten, -anzahl) triffst Du die erforderlichen Vorkehrungen insbesondere dadurch, daß Du

- keinen Unbefugten ranläßt (Mutti, Kids, Omma, ...)

- Du den/die Tresor/E in deiner Bude (vielleicht noch hinter Muttis Unterwäschestapel :00000733: versteckt ?) aufstellst, und eben nicht in deinem Vorgarten als Untersatz füer's Vogelhäuschen installierst (soll heissen, der pöhse Einbrecher muß nicht bloß über'n Zaun langen und die Box mitnehmen, sondern darüber hinaus erstmal Hoftor/Haustür/Selbstschußanlage/Kampfdackel/Minenfeld/bissige Omma/Sonstiges/... überwinden, um in die Nähe deiner Puffen zu kommen

$ 13 Abs. 1ff AWaffV regelt lediglich die Anforderungen an das Aufbewahrungsbehältnis. (Die einfache Holzkiste ist also nicht möglich)

Ob bei einem Verlust eines unverankerten 30 kg Tresors incl. der darin befindlichen Waffen die erforderlichen Vorkehrungen als erfüllt gelten, könnte die Ermittlungsbehörde anders sehen. Der erste Satz des § 36 WaffG läßt doch einiges an Auslegungsspielraum offen.

Eben - siehe oben (bissige Omma, Kampfdackel, Haustüre, ...)

Geschrieben

oooh Herr...wirf mit Hirn ..aber treffe...

100Kg...schleift jeder Depp mit der Sackkarre in 5 min weg...

wenn ich hier die Antworten lese, muste nicht verdüpeln..frage ich mich wo der "geistige" Sinn der Verantwortung für unser Sport liegt.

Tressor A ist einwandig hinten...mein Herr..wirf dem D****n ne Bohrmaschine zu..Loch hinten rein..und Loch in die Wand... Klebeanker und gut ist.

Gruß

ICH

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.