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IGNORED

Standsperre


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Geschrieben
Jetzt bin ich vollends verwirrt.

Darf man auch fragen, warum. Eigentlich müsstet Du ja bei deiner Qualifikation die von mir als Quellen genannten Werke etwas genauer kennen.

Wenn doch nicht (mehr) so genau, dann kannst Du ja einfach nochmal nachlesen. Hast Du überhaupt verstanden, was ich geschrieben habe, oder zumindest versucht, es zu verstehen?

Ich bin Schießleiter BDS.

Dazu habe ich nichts geschrieben. Ich gehe aber davon aus, das diese Ausbildung auch die Qualifikation zur verantwortlichen Aussichtsperson beinhaltet.

Schießleiter DSB

So so, Du bist also Schießleiter DSB. Aufgrund welcher Ausbildung und bei welchem Landesverband hast Du diese Qualifikation erworben? Und sie nennt sich wirklich Schießleiter? Schon möglich. Der DSB definiert den Begriff Schießleiter jedenfalls anders. Siehe SpO DSB.

Darf ich trotzdem die Aufsicht auf dem Druckluftstand übernehmen?

Du darfst genau dann als verantwortliche Aufsichtsperson agieren, wenn du dafür entsprechend qualifiziert bist, das heißt eine entsprechende Ausbildung darüber nachweisen kannst, welche im Zweifel die jeweils zuständige Waffenbehörde auch anerkennt bzw. welche im Zweifel auch vor Gericht Bestand hat. Sachkunde nach § 7 oder Jagdschein alleine reicht nicht, ist für reine Druckluftstände (nach DSB Qualifizierungsplan) aber auch nicht zwingend nötig.

Mit bestem Schützengruß

Frank - manchmal auch Schießleiter DSB

Geschrieben
Jetzt bin ich vollends verwirrt.

...

Darf ich trotzdem die Aufsicht auf dem Druckluftstand übernehmen?

:ridiculous:

Ähm,

verwirrte Personen sollten keine Aufgaben mit Verantwortung übernehmen - auch nicht auf Druckluftwaffenschießständen. :rolleyes:

Aber ich bin sicher, dass Dir geholfen werden kann. :)

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Hallo,

ich glaube das jemand den Verein bei der Polizei angezeigt hat!!!

Warum soll sonst die Polizei auf einen LG-Stand eine Kontrolle machen???

Ich habe so etwas in 25 Jahren noch nicht erlebt, und heute zum ersten mal gehört. Als ich meinen Schießleiterschein machte, frage jemand aus der Gruppe ob schon einmal ein LG-Stand überprüft worden sei. Die Frage wurde an einen Dozenten weitergeleitet der Polizist ist. Er sagte das die Polizei keinerlei gründe sieht einen Schießstand zu überprüfen wo nur mit freien Waffen geschossen wird.

Wenn überhaupt, dann nur um einen Anzeige nachzugehen! Das war seine Antwort und die anderen Dozenten sagten das auch. Die Polizei hat schlicht keinen Zeit um alle Schießstände zu überprüfen und ich glaube auch keine Lust.

lg

Geschrieben (bearbeitet)
Warum soll sonst die Polizei auf einen LG-Stand eine Kontrolle machen???

Ich habe so etwas in 25 Jahren noch nicht erlebt, und heute zum ersten mal gehört.

Wie ich (und ich nicht allein) vermute, muss da noch ein Hintergrund sein...

Eine Kontrolle dezidiert auf dem Druckluftwaffen-Stand eines Vereins, das ist schon eher "exotisch"...

Irgendein konkreter Anlass oder Vorfall musste da m.E. vorangegangen sein.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
Aber normalerweise gibt es neben der/den Standaufsicht/en noch einen der verantwortlich "die Mütze" auf hat - nämlich den Schießleiter. Ohne Schießleiter kein Schießbetrieb - jedenfalls bei uns so.

Manfred

Hallo Manfred,

Auch ein Schießleiter hat mal Urlaub.Seit neuersten funktioniert bei uns die Aufsichtpflicht.

Werner aus dem Schwabenländle

Geschrieben
Wie ich (und ich nicht allein) vermute, muss da noch ein Hintergrund sein...

Das kann zum Beispiel der Versuch des "Betreibers" sein, einen unliebsamen Verein herauszuekeln.

Oder es ist mal wieder 'was Zwischenmenschliches: Der Vorsitzende streitet sich mit einem Mitglied, Oder es ist die Retourkutsche für 'ne Anzeige wegen böser §6AWaffV-Waffe oder ein angekratztes Fahrzeug auf dem Parkplatz oder die ausgespannte Freundin, die geprellte Rechnung....

Insgesamt kann das bisher Beschriebene nicht die ganze Wahrheit sein.

Ob nämlich eine VAP (Verantwortliche Aufsichts-Person) am Stand war, ist zunächst mal eine Sache zwischen dem Verein und dem Betreiber der Schießstätte. Wichtig für die VAP ist, daß sie vom Verein a ) dem Betreiber benannt wird und b ) gegenüber der Behörde (Ordnungsbehörde, die die Stanzulassung aussprach) gemeldet wird. Wie jetzt genau die VAP sich zu qualifizieren hat, steht nochmal auf einem anderen Blatt, die Hürde ist aber nicht hoch, ein 2-stündiger Lehrgang reicht so +/- aus, mMn. Es gibt (leider) deutliche juristische Hinweise darauf, daß die "normale" Sportschützen-Sachkunde nicht ausreicht.

Geschrieben
Auch ein Schießleiter hat mal Urlaub.Seit neuersten funktioniert bei uns die Aufsichtpflicht.

Das ist selbstverständlich richtig. Daher haben in unserem Verein fast alle nach einer entsprechenden Schulung einen Ausweis erhalten, der sie gem. § 27 WaffG. ind Verbindung mit § 10 Abs.3 AWaffV. berechtigt diese Aufgabe zu übernehmen. Jeder der Berechtigten kommt daher nur 2 - 3 mal im Jahr in den "Genuß" der Aufsichtsführung. Mit der Standaufsicht har das nichts zu tun. Diese wechselt pro Schießtag und Stand ggf. mehrfach.

Manfred

Geschrieben
Das ist selbstverständlich richtig. Daher haben in unserem Verein fast alle nach einer entsprechenden Schulung einen Ausweis erhalten, der sie gem. § 27 WaffG. ind Verbindung mit § 10 Abs.3 AWaffV. berechtigt diese Aufgabe zu übernehmen. Jeder der Berechtigten kommt daher nur 2 - 3 mal im Jahr in den "Genuß" der Aufsichtsführung. Mit der Standaufsicht har das nichts zu tun. Diese wechselt pro Schießtag und Stand ggf. mehrfach.

Manfred

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, der Schießleiter ist der bei Wettkänmpfen.

Die verantwortliche Aufsicht, die einen Nachweis durch Schulung und anschöießender Prüfung erbringen muß, ist für den Schießbetrieb auf dem Schießstand verantwortlich und ist vom Verein zu benennen, bzw. auszuhängen.

Geschrieben
Warum soll sonst die Polizei auf einen LG-Stand eine Kontrolle machen???

Ich habe so etwas in 25 Jahren noch nicht erlebt ........

Naja, nicht zuletzt durch WO ist bekannt, das es bei der Umsetzung des WaffG regionale Unterschiede gibt.

AWaffV § 12 Überprüfung der Schießstätten

(1) Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich.

......

(2) Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, die eine Gefährdung der Benutzer der Schießstätte oder Dritter befürchten lassen, kann die zuständige Behörde die weitere Benutzung der Schießstätte bis zur Beseitigung der Mängel untersagen.

Müssen müssen sie schon ohne Denunziation.

Bitte auch daran denken, das bei einem Schießunfall (z.B. Waffensprengung) immer die VA gefragt werden wird.

Geschrieben

Hallo Sal-Peter,

ich habe gerade mal einen Blick in das Sporthandbuch des BDS geworfen. Das unterscheidet sich kaum von dem, was ich schon vorher zu den Definitionen der Begrifflichkeiten beim DSB geschrieben habe.

BDS Handbuch A 4.04

Verantwortliche Aufsichtspersonen (Standaufsichten)

Das Schießen beim Training und im Wettbewerb muss immer von einer auf

dem jeweiligen Schießstand anwesenden verantwortlichen Aufsichtsperson

überwacht werden. Hierzu sind die Vorschriften der §§ 10 und 11 der Allge-

meinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten und einzuhalten.

BDS Handbuch A 3.19

Schießleiter

Bei den Deutschen Meisterschaften im Kurz- und Langwaffenschießen ist der

Schießbetrieb auf jedem Schießstand durch einen geprüften BDS-Schieß-

leiter zu leiten.

Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften wird die Leitung des Schießbetriebs

auf den Schießständen durch geprüfte BDS-Schießleiter dringendst empfoh-

len.

Beim DSB, ich betone, DSB, gibt es allerdings keinen expliziten Schießleiter-Lehrgang. Das nötige Wissen, um diese Aufgabe bei Wettkämpfen des DSB übernehmen zu können, wird in den entsprechen im Qualifizierungsplan genannten Lehrgängen vermittelt. Stichwort Schießsportleiter. Kampfrichter gibt es auch noch. Diese Funktion wird bei den unteren Meisterschaften (des DSB bzw. des jeweiligen Landesverbandes und deren Gliederungen) oft in Personalunion übernommen.

http://www.dsb.de/bildung/konzeptionen/aus...gsstruktur_dsb/

http://www.dsb.de/media/PDF/Bildung/Q-Plan_12.02.09.pdf

Hier noch dazu der von deinem Landesverband Thüringen aufgestellte Qualifizierungsplan:

http://www.tsbev.de/fileadmin/user_upload/...ierungsplan.pdf

In keiner dieser Publikationen taucht der Begriff "Schießleiter" auf. Das hat auch seinen Grund, denn der DSB definiert den Begriff Schießleiter als diejenige Person, welche einen Wettkampf bzw. eine Meisterschaft leitet. Für diese Aufgabe wird eine dafür qualifizierte Person vom jeweiligen Ausrichter bestimmt oder ernannt. Sie fungiert dann für die jeweiligen Wettkämpfe als Schießleiter.

Siehe dazu die Sportordnung des DSB (Regel 0.6 - Seite 41)

http://www.bva.bund.de/cln_351/DE/Aufgaben...portordnung.pdf

Wir können das jetzt bei Bedarf gerne auch noch vertiefen, es steht Dir aber auch frei, weiterhin einen auf borniert zu machen. Es ist nicht mein Problem, wenn jemand meint, er allein hätte den vollen Durchblick, nur weil er mal auf einem Lehrgang war, damit dann mal auf die Backe fliegt. Es schadet leider aber auch immer etwas dem Ansehen unseres Sports. Und es stiftet unnötige weitere Verwirrung in einem eh schon auch rechtlich äußerst kompliziertem Bereich mit vielen möglichen Fallstricken.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
Beim DSB, ich betone, DSB, gibt es allerdings keinen expliziten Schießleiter-Lehrgang.

Ist ja auch klar, da diese Ausbilung durch die DSB-Landesverbände erfolgt! Schau dir mal deine angehängt Graphik an.

In keiner dieser Publikationen taucht der Begriff "Schießleiter" auf.

Na, dann fällt der RSB ja aus dem Ramen, da er Schießleiter ausbildet.

Schießleiter

Lizenzausbildung Gewehr/ Pistole

Quelle: RSB Lehrgangsausschreibung z.B. 3.2.2013

uups, die haben tatsächlich "sport" unterschlagen, das muss angemeckert werden!

Geschrieben

Und, was beweist das jetzt?

Doch nur, dass es auch beim RSB Mitarbeiter gibt, welche einen bestimmten Sachverhalt (wiedermal) nicht so ganz raffen. Oder vielleicht auch meinen, man müsse sein ganz eigenes Süppchen kochen. Zwecks eigener Identitätstiftung oder so.

Dabei besteht in Sachen Anerkannter Schießsportverband keine Autonomie. Es gibt nur eine Anerkennung für den DSB und die gilt auch für dessen angeschlossene Landesverbände. Somit ist auch die SpO des DSB und auch dessen Qualifikationsplan für alle Landesverbände maßgeblich.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV § 10

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

Aber der RSB hält es ja auch immer noch für richtig, rechtlich eindeutig fehlerhafte Formulare auf seinen Internetseiten für seine Mitglieder bereit zu stellen. Falsche Gesetzesauslegungen, welche im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter haben können, wenn sie sich daran halten.

Aber keine Sorge, der RSB steht damit nicht allein. Auch auf den Seiten anderer Landesverbände findet man zum Teil die wildesten Machwerke mit auch regelmäßig falschen Gesetzesauslegungen. Dabei wäre das alles gar nicht nötig, wenn man sich nur ab und zu mal beim übergeordneten Verband, also dem DSB, schlau machen würde. Dafür ist der schließlich da. Der DSB verfügt über die nötige Kompetenz gerade auch in (waffen)rechtlicher Hinsicht. Das kann man nicht von allen Landesverbänden behaupten. Aber nein, fast jeder der 20 Landesverbände meint ja, er müsse jedesmal das Rad neu erfinden.

Hinzu kommt dann noch, die Landesverbände machen Mist, aber Schütze Fritzchen lastet das dann wieder dem doofen oder bösen usw. DSB an.

Aber nur mal so nebenbei, hat nicht gerade der RSB zur Zeit schon genug Probleme? Als ein Musterbeispiel eines funktionierenden Landesverbandes würde ich jedenfalls gerade den RSB zur Zeit wirklich nicht sehen wollen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben

der DSB bildet Schießsportleiter aus, siehe Link

http://www.dsb.de/bildung/konzeptionen/aus...gsstruktur_dsb/

ist oben schon gepostet worden

gibt es tatsächlich LV die eine Unterschied zwischen

Schießleiter und Schießsportleiter machen ??

gibt es auch Unterschiede zwischen

Schütze und Sportschütze ?

Pistole und Sportpistole ?

Schießstand und Schießsportstand ?

man kann alles treiben und übertreiben.

und wenn dann noch jemand die falsche Wortwahl trifft.

das kann mecker geben

Hegges

Geschrieben (bearbeitet)
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV § 10

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

Ich zitiere hier mal den wesentlichen Teil zu diesem Thema. Es besteht also bei Euch im Verband eine Richtlinie, was denn nun die Qualifizierung zur Standaufsicht umfasst.

Auch beim BDS ist die Quali zur Standaufsicht normalerweise im Lehrgang zum Schießleiter enthalten, kann aber zumindest im LV4 bei unserem Landesausbildungsleiter auch separat gebucht werden.

Information ist in diesem Zusammenhang eine Hol-Schuld für die Vereine, wie man dann die Qualifizierungsrichtlinie umsetzt ist dann das nächste Problem, ich halte es für durchaus sinnvoll, wenn man vielen seiner Mitschützen diese Quali angedeihen lässt und dazu einen "Kurs" oder eine "Belehrung" mit Prüfung und Zeugnis im Verein abhält. Und die Schützen sollten sich um diese Quali drängen, denn dann können sie ja "irgendwo" auf "alleine" schießen.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben

Hallo Hegges,

gibt es tatsächlich LV die eine Unterschied zwischen

Schießleiter und Schießsportleiter machen ??

Der RSB (Rheinischer Schützenbund) nennt wohl den Lehrgang, welcher innerhalb der Ausbildungsstruktur des DSB als Schießsportleiter aufgeführt ist, Schießleiter Lizenz Gewehr/Pistole.

Ob das wirklich so ganz sinnvoll ist, weiß ich nicht, denn der Begriff Schießleiter ist ja über die Sportordnung des DSB klar definiert. Der DSB führt diesen Lehrgang auch deshalb unter dem Begriff Schießsportleiter, weil es eben bei dieser Ausbildung nicht nur um die Befähigung zur Leitung eines Wettkampfs geht. In erster Linie geht es darum, dass ein so Ausgebildeter den Sportbetrieb in seinem Verein organisieren kann.

Es ist sicher nicht schlimm, auch mal Begriffe synonym zu verwenden, wenn allen Beteiligten klar ist, was gemeint ist. Aber das ist hier ja eindeutig nicht der Fall, da ja Definitionen vorliegen. Weicht man davon ab, so schafft das nur weitere Verwirrung und Missverständnisse. Und wenn dann auch noch rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, kann man es sich mit gutem Gewissen gar nicht erlauben, die Begrifflichkeiten einfach so munter zu tauschen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
@ Mike57:

Gibt es dazu mittlerweile etwas "offizielles" bzw. schriftliches?

Nein, es gab nur diese Mail zu dem "Vorgang", vielleicht kann ja jemand aus dem Bereich des NDSB etwas dazu äußern. Der Rest ist reine Spekulation.

Geschrieben (bearbeitet)
Nein, es gab nur diese Mail zu dem "Vorgang", vielleicht kann ja jemand aus dem Bereich des NDSB etwas dazu äußern. Der Rest ist reine Spekulation.

genau das ist das problem..

ich hätte da aber noch ganz andere vermutungen.

manchmal gibt es auch recht üble zeitgenossen, die aus reiner rachgier gar übles ausbrüten...

ja ich hab sie noch alle,...das hab ich selbst erleben dürfen,...bei einer eingeschnapten leberwurst,....des eigenen haufens. :peinlich:

Bearbeitet von pirat52
Geschrieben
genau das ist das problem..

ich hätte da aber noch ganz andere vermutungen.

manchmal gibt es auch recht üble zeitgenossen, die aus reiner rachgier gar übles ausbrüten...

ja ich hab sie noch alle,...das hab ich selbst erleben dürfen,...bei einer eingeschnapten leberwurst,....des eigenen haufens. :peinlich:

was du nicht sagst! Willkommen im Club!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Pfälzischer Sportschützenbund Stand 14.07.2012

Begriffsdefinitionen Schießleiter usw.

Verantwortliche Aufsicht: Ausbildung (4 LE) entsprechend der Forderungen des § 10

AWaffV durch die Schützenkreise. Die Vereine müssen für einen

ordnungsgemäßen Schießbetrieb lizenzierte Aufsichspersonen

bestellen. Die Bestellung ist aktenkundig zu dokumentieren.

Aufsicht Kinder/Jugend In § 27 (3) WaffG ist u.a. festgelegt, dass Kinder und Jugendliche

nur unter der Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sor-

geberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Ju-

gendarbeit für das Schießen geeigneter Aufstichtspersonen (In-

haber einer Jugendbaisislizenz und Trainer) schießen dürfen,

wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt

hat oder beim Schießen anwesend ist.

Schießleiter nach SpO: Die Sportordnung sieht bei den einzelnen Disziplinen bei Wett-

kämpfen die Funktion eines Schießleiters vor. Dieser Schießleiter

wird als verantwortliche Hauptaufsicht aus dem Kreis der anwe-

senden lizenzierten Aufsichtspersonen ernannt.

Schießleiter (Ehrenamt): In jeder Funktionsebene (Verein, Kreis usw.) wird ein für den

Schießbetrieb Verantwortlicher gewählt, dessen Bezeichnung un-

terschiedlich sein kann, z.B. Sportleiter, Sportwart, Schießleiter

usw.. In seinem Ehrenamt hat er die Aufgabe den Schießbetrieb

zu organisieren und hierfür qualifizierte Personen einzuteilen und

zu beaufsichtigen. Eine Ausbildung ist für die Ausübung des Eh-

renamtes selbstverständlich nicht erforderlich, jedoch wün-

schenswert.

Schießsportleiter: Bei dem Schießsportleiter entsprechend des Qualifizierungsplans

des DSB/PSSB handelt es sich um eine Vorstufenqualifikation

zur Trainerausbildung (DOSB-Lizenz). Er übernimmt im Verein

Aufgaben des Trainer C Basis (Lizenzstufe). Seine Tätigkeit soll-

te auf Vereinebene durch attraktive Angebote der Mitgliederge-

winnung und –bindung dienen.

Bearbeitet von patty
  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Mach ich mich doch lieber unbeliebt und verweise einen Kollegen vom Stand, falls notwendig, bevor ich für irgendeinen Sch... mein Leben lang bezahlen muß oder sogar einmarschiere.

Auf einem LUFTDRUCKWAFFENSTAND?

Merkt ihr echt nicht,wenn ihr verarscht werdet?

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