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IGNORED

Standsperre


Mike57

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Guten Morgen, diese Nachricht erreichte mich heute morgen von dem BuBea VdRBw per Mail, gebe diese so ungefiltert weiter hier der Text:

Hallo Kameraden,

Auf einem Luftdruckwaffenstand im Bereich des NDSB (Stand wurde nicht näher benannt, aber die Quelle von der ich diese Info habe ist absolut seriös und zuverlässig) hat die Ordnungsbehörde eine unangemeldete Standkontrolle vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass keine verantwortliche Standaufsicht auf dem Stand war. Daraufhin hat der Mitarbeiter der Behörde die Mitglieder aufgefordert ihre Sachen zu packen, und diese dann des Standes verwiesen. Anschließend ist der Stand versiegelt, und für eine weitere Nutzung gesperrt worden.

Ob der Stand jemals wieder zu betreiben ist, oder grundsätzlich geschlossen bleibt, entzog sich der Kenntnis meines Gesprächspartners.

Wir alle sollten deshalb, zum Fortbestand der Anlage und im Interesse eines sauberen Schießbetriebes darauf achten, das zu jeder Zeit Standaufsichten auf den Ständen vorhanden sind, und die eingeteilten Aufsichten sich dann auch nicht am aktiven Schießen beteiligen. Ist der Stand erst einmal gesperrt und dadurch im Fokus der Behörde, wird es unendlich schwer die Vorurteile der Behörde auszuräumen und den Stand wieder zum Schießen zugelassen zu bekommen.

Zum Sachverhalt (keine verantwortliche Standaufsicht) sage ich lieber mal NIX....

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sry aber da hält sich mein Mitleid auch in Grenzen.

Es ist nunmal so, dass eine Standaufsicht vorgeschrieben ist und das nicht erst seit gestern.

Es mag auch viele dumme Vorschriften geben, aber eine Standaufsicht halte ich für sinnvoll.

Bei uns im Verein machen wir das auch immer zu zweit, für den Fall das einer etwas schießen möchte wenn mal nicht soviel los ist.

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Ich gebe Dir vollkommen recht und kann auch nachvollziehen,

daß Du Deinen Kommentar lieber unterdrückst...

Aber: es ist doch irgendwie alles hausgemacht,

wer zu schnell fährt und erwischt wird, der zahlt ( und ggfs. schlimmeres ).

Und wer einen Stand ohne Aufsicht betreibt,

den trifft es auch nicht zu Unrecht.

Es haben viele vielleicht nicht wahrhaben wollen,

und weil es lange gut gegangen ist, macht sich der

"Schlendrian" breit.

edit: Text bezieht sich auf den TE

Bearbeitet von Olt d.R.
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"Anschließend ist der Stand versiegelt, und für eine weitere Nutzung gesperrt worden. Ob der Stand jemals wieder zu betreiben ist, oder grundsätzlich geschlossen bleibt, entzog sich der Kenntnis meines Gesprächspartners....Ist der Stand erst einmal gesperrt und dadurch im Fokus der Behörde, wird es unendlich schwer die Vorurteile der Behörde auszuräumen und den Stand wieder zum Schießen zugelassen zu bekommen."

Der Aufruf an die Vereine, genau auf die Organisation einer Standaufsicht zu achten, ist natürlich richtig und wichtig.

Dennoch werden hier m.E. ein paar Dinge durcheinandergeworfen.

Der Stand selbst ist ja (davon gehe ich aus) sowohl schießstätten-/waffenrechtlich und bau-/immissionsschutzrechtlich abgenommen. Als solcher ist er grundsätzlich ZUGELASSEN und hat eine Genehmigung. Die Tatsache, dass eine der Betriebsauflagen - Standaufsicht - nicht eingehalten wurde, kann doch nicht zum Erlöschen der Gesamtgenehmigung führen, sondern - wie offenbar im vorliegenden Fall - dazu, dass vorübergehend eine Nutzungssperre ausgesprochen wurde. Was hat das mit der generellen "Zulassung" der ganzen Anlage zu tun?

Wenn nachgewiesen wird, dass die Auflage "Standaufsicht im Schießbetrieb" organisatorisch und tatsächlich eingehalten wird, so gibt es doch keinen Grund, die Nutzungssperre weiter bestehen zu lassen. Die generelle Genehmigung des Standes muss deshalb m.E. ohnehin nicht "neu beantragt" werden, denn alle anderen Voraussetzungen (bauliche/Sicherheitseinrichtungen) wurden und werden ja nicht in Frage gestellt.

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Der Aufruf an die Vereine, genau auf die Organisation einer Standaufsicht zu achten, ist natürlich richtig und wichtig.

Und viel mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

Außer vielleicht, dass diejenigen, die den Job tun, eine Menge Verantwortung am Hals haben und im Zweifelsfall sich auch mal unbeliebt machen.

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Das hab ich vorsichtshalber auch mal in dem thread verlinkt, wo es um die Standaufsichten ging und mehrere Leute behauptet haben, es gäbe keine gesetzliche Grundlage für Standaufsichten und die Verbände gingen über das gesetzlich Geforderte hinaus.

Traurig, daß es erst zu so einem Fall kommen mußte, aber manche wollen es einfach immer besser wissen.

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Den Luftdruckstand zu schließen nur weil keine Standaufsicht da war, finde ich schon reichlich übertreiben. Darf man nicht sogar Zuhause mit LD schießen - auch ganz ohne Aufsicht ?

Ich frag mal etwas ketzerisch:

Warum braucht es denn so dringend eine Standaufsicht, sind die Schützen schlecht ausgebildet oder mangelt es an Verantwortung? Bei jungen, unerfahrenen Schützen kann ich noch verstehen, aber sonst :confused:

Vielleicht möchten ja auch die Schützen eine Standaufsicht, um bei einem Unfall noch Spielraum für eine Diskussion zu haben.

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Warum braucht es denn so dringend eine Standaufsicht, sind die Schützen schlecht ausgebildet oder mangelt es an Verantwortung? Bei jungen, unerfahrenen Schützen kann ich noch verstehen, aber sonst :confused:

Deutschland halt, alles muss Kontrolliert und überprüft werden.

Standaufsichten sind 90% der Zeit auf dem Schießstand unnütz und die restlichen 10% wo es sinn macht (neue Schützen, Anfänger) weiss mans vorher und da braucht es auch keinen Geprüften und Abgenommenen Hauptverantwortlichen mit super-duper Diplom...

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Das hab ich vorsichtshalber auch mal in dem thread verlinkt, wo es um die Standaufsichten ging und mehrere Leute behauptet haben, es gäbe keine gesetzliche Grundlage für Standaufsichten und die Verbände gingen über das gesetzlich Geforderte hinaus.[...]

Ich lese jetzt nicht den ganzen Thread dort nach, aber ich bezweifle dass dort die gesetzliche grundlage für Standaufsichten gänzlich in Abrede gestellt worden ist. Das Verbände Forderungen über das gesetzlich notwendige Maß hinaus erheben halte ich dagegen für eine wahre Aussage.

Was die (angbelichen) Vorfälle um diesen NDSB Lufdruckwaffenstand betrifft, da vermute ich eine Vorgeschichte, zumal wenn der "Kontrolleur" Material dabei hat um den Stand zu versiegeln.

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Standaufsichten sind 90% der Zeit auf dem Schießstand unnütz
Sehr optimistisch. Es sind wie überall die 10 %, die Probleme machen. Im Straßenverkehr ist es genauso. Natürlich ist es verboten ohne Führerschein in einem nicht zugelassenen Wagen auf der Straße rumzufahren. Demjenigen, den so jemand reinfährt und Leib, Leben und Gut beschädigt, der kickt dann doof aus der Wäsche und steht im Regen. Und da der Umgang mit Schußwaffen in etwa genauso gefährlich ist, macht es Sinn, wenn sich da jemand drum kümmert, dass alle auf der richtigen Seite sind. Gell?
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Deutschland halt, alles muss Kontrolliert und überprüft werden.

Standaufsichten sind 90% der Zeit auf dem Schießstand unnütz und die restlichen 10% wo es sinn macht (neue Schützen, Anfänger) weiss mans vorher und da braucht es auch keinen Geprüften und Abgenommenen Hauptverantwortlichen mit super-duper Diplom...

Der vorgeschriebene Feuerlöscher an einem LKW ist sogar 99,99% der Zeit unnütz.

Nachts um 4, mag die Ampel in einer Dorfstrasse auch unnütz sein, und in 99,99% der Fälle kannst du auch bei Rot rüberfahren.

Blöd, wenn es dann halt doch "Blitz" macht. So ist es hier wohl geschehen.

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Was die (angbelichen) Vorfälle um diesen NDSB Lufdruckwaffenstand betrifft, da vermute ich eine Vorgeschichte, zumal wenn der "Kontrolleur" Material dabei hat um den Stand zu versiegeln.

So etwas liegt nahe.... Auf dem LuPi-/LG-Stand beim Besuch gerade keine Schießaufsicht angetroffen - und ratz, fatz ist der Stand behördlich geschlossen und versiegelt.

Eine einmalige Feststellung eines Misstandes (d.h. ohne "Vorwarnstufe") war das sicher nicht... oder es hatte die Behörde noch eine Rechnung auszutragen.

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Da stellt sich die Frage wer die Kontrolleure rein gelassen hat. Theoretisch hat dort irgend jemand das Hausrecht (vielleicht der der aufsperrt?) und darf die Herren auch mal draussen warten lassen.

Vielleicht war auch einfach niemand da, der die Verantwortung gehabt hat, so dass zB jeder der wollte einfach so zum Stand gehen konnte. In diesem Fall ist bestimmt mehr schief gelaufen.

So oder so, für mich klingt der Fall komisch.

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das kann auch sein, dass die einer angeschwärzt hat. Soll es ja auch geben.

Ja Neid, Mißgunst, u.s.w. hat schon zu manschen Schließungen geführt, sogar von Lokalen!

Da stellt sich die Frage wer die Kontrolleure rein gelassen hat. Theoretisch hat dort irgend jemand das Hausrecht (vielleicht der der aufsperrt?) und darf die Herren auch mal draussen warten lassen.

Die Stände die ich kenne sind nicht verschlossen.

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Ich wusste bisher nicht, dass es selbst für reine Luftdruckwaffenstände in Deutschland eine Standaufsicht braucht. Bei KK und GK kann ich es ja noch irgendwie nachvollziehen aber bei einem Luftdruckwaffenstand?!? Finde ich persönlich etwas arg heftig aber wieder was dazu gelernt.

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Die Stände die ich kenne sind nicht verschlossen.

Ja, dem stimme ich zu.

Hierzu könnte ich Geschichten erzählen, aber das mache ich bestimmt nicht hier!

Ohne Schießleiter kein Schießbetrieb - jedenfalls bei uns so.

Manfred

Sicher meinst Du Verantwortliche Aufsicht!

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Sicher meinst Du Verantwortliche Aufsicht!

:friends: hola amigo Mattes,

Schießleiter= hat die Verantwortung für den Ablauf des Schiessens, und ist Verantwortlich für ALLE STÄNDE, und hat auch MEHR zu melden als die Aufsicht, er kann aber auch zugleich Aufsicht sein.

Schießaufsicht= wird vom Schießleiter- oder von den Schützen die schiessen wollen- als die Person benannt die auf dem STAND WÄHREND des Schiessens das Kommando hat.

saludos de pancho lobo-der meint auch bei Druckluft Waffen gehört eine Aufsicht dazu- :drinks::hi:

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Ich wusste bisher nicht, dass es selbst für reine Luftdruckwaffenstände in Deutschland eine Standaufsicht braucht. Bei KK und GK kann ich es ja noch irgendwie nachvollziehen aber bei einem Luftdruckwaffenstand?!? Finde ich persönlich etwas arg heftig aber wieder was dazu gelernt.

Die §§ 10f. AWaffV unterscheiden nicht nach der Waffenart.

BTW, selbst wenn es eine Zutrittskontrolle zum Stand gab, bedeutet das nicht, dass sie auch funktionierte. Gerade in meinen alten Job bin ich in viele Bereiche unkontrolliert und unbegleitet hinein und heraus gekommen, wo ich das nicht hätten können dürfen (Personalabteilung, IT-Bereich, Handelsräume und mit ein paar PCs auf'm Rollwagen macht einen faktisch jeder Pförtner hilfsbereit die Schranke auf, ohne dass Du Deinen Gäste- bzw. Betriebsausweis vorzeigen musst oder er gar nachfragt, ob Du die PCs überhaupt wegschleppen darfst) :teu38:

Dein

Mausebaer,

der lange sein Geld wegen den Fehlern anderer verdiente. B)

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[...]

saludos de pancho lobo-der meint auch bei Druckluft Waffen gehört eine Aufsicht dazu- :drinks::hi:

Eine verantwortliche Aufsichtsperson wird gebraucht wenn nicht nur einer allein am Stand ist, der zur Aufsichtsperson qualifiziert ist. Schießen Kinder oder jugendliche gibt es weitere Anforderungen die in der Person des Aufsichtsführenden oder einer anderen Person erfüllt sein müssen.

Schießleiter oder ähnliches schreibt das Gesetz nicht vor und kennt ihn auch nicht. Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen (Schießaufsicht) zu befolgen.

In der Praxis findet man hier keine "Schießleiter", soviel Funktionspersonal können wir uns nicht leisten.

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Hallo Freunde,

das Gesetz kennt nur die verantwortliche Aufsichtsperson und den Betreiber einer Schießstätte.

Der Schießleiter DSB ist der Leiter einer Meisterschaft. Dafür gibt es keine formale Ausbildung. Zumindest in sportlicher Hinsicht ist der Schießleiter beim DSB den verantwortlichen Aufsichten aber übergeordnet. So darf die Standaufsicht nach SpO alleine keine Disqualifikation aussprechen, ist aber natürlich gegenüber den Schützen weisungsbefugt und eben auch verantwortlich. Das ist in Bezug auf das Gesetz etwas seltsam konstruiert, denn theoretisch braucht so ein Schießleiter DSB nicht die nötige Qualifikation zur verantwortlichen Aufsicht, wohl aber jede einzelne Aufsicht.

Der Schießsportleiter DSB ist der Organisator für den Schießbetrieb, also quasi der Manager. Dafür gibt es einen Lehrgang. Hat waffenrechtlich keine direkte Bedeutung. Da aber im Rahmen des Ausbildungskonzepts dem Lehrgang Schießsportleiter immer der sogenannte Basislehrgang, in welchem die Waffensachkunde nach § 7 und die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson enthalten ist, voraus geht bzw. Voraussetzung ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass ein Schießsportleiter DSB auch zur Standaufsicht berechtigt ist.

Der im Rahmen des Anerkennungsverfahren als Anerkannter Schießsportverband nötige Qualifizierungplan des DSB unterscheidet allerdings in Bezug auf die jeweils nötige Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson zwischen Druckluftständen und den (auch) für Feuerwaffen. Für Druckluftstände ist danach die Waffensachkunde nach § 7 WaffG nicht zwingend nötig, wohl aber auch eine Schulung.

Quellen: WaffG, SpO DSB, Qualifizierungsplan DSB

Mit bestem Schützengruß

Frank

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