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IGNORED

Jäger muss Waffen abgeben


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Anbetracht der Tastsache das sich der liebe Tim K. die Waffe mal eben aus den Schrank geholt hat finde ich die Meinung einiger User hier ziemlich fraglich.

Wo ist das Problem seine Plempen in einen A/B-Schrank zu lagern?

Das habe ich von Anfang an gemacht und da war ich gerade mal 21. Und die Pflicht dazu bestand nicht.

Es für war/ist für mich eine Frage der Verantwortung.

Es gibt genung Punkte im WaffG über die ich mich mehr aufrege und deren Sinn ich in Frage stelle.

Geschrieben
Es für war/ist für mich eine Frage der Verantwortung.

Und für mich sind meine Waffen auch geschätzte Wertgegenstände, die ich schon im eigenen Interesse gut verwahren will.

Wobei die derzeitige Sicherheitsstufe da m.E. noch einen vertretbaren, machbaren Kompromiss zwischen Entwendungssicherheit einerseits und Aufwand andererseits darstellt.

Was demgegenüber in manchen Köpfen hinsichtlich evtl. künftiger technischer Anforderungen herumspukt, ist allerdings ziemlich "over the top",

und bringt - mit unverhältnismäßigem Mehraufwand - dann auch keinen zusätzlichen Nutzen mehr.

Das beste Beispiel für diesbezüglichen, maximal möglichen Unsinn kennen wir, fängt mit einem A... an.

Geschrieben
Fakt ist, dass die Aufbewahrung seit 2003 geregelt ist und wir uns dran halten müssen. Es gibt weitaus sinnlosere Gesetze, aber an solche muß ich mich auch halten- und wenn nicht, drohen Konsequenzen.

:icon14:

Genau so ist es. Wir alle – Sportschützen und Jäger – haben eine Verantwortung gegenüber unseren Familien und der Gesellschaft. Das WaffG regelt die Aufbewahrung eindeutig, man kann über deren Sinn oder Unsinn diskutieren, es aber nicht ignorieren, und ändern können wir es sicherlich nicht mehr. Solche Berichte schaden allen Legalwaffenbesitzern, da es nur negative Schlagzeilen bringt.

Außerdem ist es für den Betroffenen vielleicht auch in finanzieller Hinsicht ein Verlust, er muss die Waffen ggf. weit unter Wert veräußern. Eventuell ändert sich auch das persönliche Umfeld, wenn er seinem Hobby – der Jagd – nicht mehr nachgehen kann, dies betrifft vielleicht auch den Rest der Familie.

Wer solche Konsequenzen vermeiden will, lagert seine Waffen wie vom Gesetz vorgeschrieben, er braucht dann auch keine Angst vor Aufbewahrungskontrollen haben, die wohl jeder von uns einmal erleben wird.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
Der Jäger hat also zum Zeitpunkt der Kontrolle mindestens den Gesetzesstand bis 2003 eingehalten.

Hat er eben nicht.

Der Gesetzesstand vor 2003 war im Prinzip der gleiche wie heute. Die ganzen Regelungen, die heute in § 36 WaffG und § 13 AWaffV stehen, standen vor 2003 in einem Merkblatt des BMI, welches schon lange vor der Gesetzesänderung durch diverse Verwaltungsgerichte zur Auslegung des im alten WaffG nicht näher bezeichneten Begriffes der "erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen" herangezogen wurde und dadurch quasi Gesetzesstatus hatte. Dieses Merkblatt hat man dann 2003 einfach nur aktualisiert und ins neue WaffG geschrieben.

Die einzigen "Verschärfungen", die 2003 eingeführt wurden, waren, dass Munition nicht mehr in irgendeinem Behältnis, sondern in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden muss und die Lagerung von bis zu fünf Langwaffen in einer Wandhalterung ist weggefallen.

Geschrieben
Also wenn sonst keine Fakten hinzukommen dann wurde der Verstoß nicht nachgewiesen.

Wenn er zu Hause ist darf er die Waffen ja führen. Es kann also nur Überprüft werden, ob eine gesetzeskonforme Aufbewahrung möglich ist, also ob ein geeigneter Schrank vorhanden ist. Erst wenn er die Wohnung verlässt, oder kein Berechtigter anwesend ist, müssen die Waffen im Waffenschrank sein.

Gruß SQL

Sehr unwahrscheinlich das der gute Mann ausschliesslich während er zuhause ist, die Waffen in den Kleiderschrank stellt, und andere Sachen in den Tresor legt.

Wie stellst Du denn sicher, dass dir niemand aus deiner geisteskranken Familie eine Bierflasche über den Schädel zieht, dich mit deiner Feinripp-Unterhose erdrosselt und den Schrankschlüssel an sich bringt?

Die heutige Technologie ist noch nicht weit genug fortgeschritten, um an den Schlüssel für meinen Waffenschrank zu kommen.

Geschrieben
Doch, ist er.

Nennt sich Zeugenbeweis.

Da braucht nix "hinzuzukommen".

Hallo Leute.

Ist euch nicht klar, dass während der Überprüfung kein Verstoß statt gefunden hat?

Geschrieben
P.S. Paranoia ist auch eine Form der Geisteskrankheit - und die scheint wohl in DEINER Familie weiterverbreitet zu sein! Genau wie schlechte Erziehung!

:gaga:

Holger

Du scheinst ja über gute Beobachtungsgaben zu verfügen, um zu beurteilen ob jemand gut erzogen ist oder eben nicht.

Wenn du meinst das ich schlecht erzogen bin, weil ich verantwortungsbewusst bin, dann tut es mir leider für deine Erziehung leid, da hat wohl jemand verpasst dir beizubringen was eine gute Erziehung ausmacht. :peinlich:

Bevor du jedoch weiterhin versuchst mich zu beleidigen, würde ich dir vorschlagen mal genau darüber nachzudenken um was es in diesem Thread im eigentlichen geht. Wir könnten weiter darüber diskutieren, ob es sinnvoller ist eine Waffe unterm Kopfkissen zu haben und dadurch das Risiko eines 2ten "Winninden" zu steigern, oder die Waffen eben wegzuschliessen. Leider werden wir nicht erfahren wieviele Kinder so etwas machen würden. Ich bin mir aber sehr sicher das es einige sind, die bei einfacherem Zugriff auf die Waffen aus purer Wut oder Rachegelüstern eine solche Tat begehen würden.

Geschrieben

Wieso müssen die Waffen denn vor euren Familien geschützt werden, aber nicht vor euch?

Ihr könnt doch auch Selbstmord begehen, Amok laufen oder Raubüberfälle begehen, oder wird man immun dagegen sobald man eine WBK bekommt?

Der einzige sichere Weg für diejenigen die so argumentieren ist ihre Waffen zu vernichten.

Geschrieben
Ich bin mir aber sehr sicher das es einige sind, die bei einfacherem Zugriff auf die Waffen aus purer Wut oder Rachegelüstern eine solche Tat begehen würden.

Womit wir wieder bei der Frage wären ob die Waffe der Tatauslöser ist oder das Werkzeug...

@scor

Nur eine Frage, warum sollte das so sein, dass bei einem Zugriff auf das Tatwerkzeug eine solche Tat folgt?

Wenn schon mal die Wut oder die Rachegelüste vorhanden sind und diese sind so stark dass der "Gesemütigte" sich dazu entschliesst zu töten, lässt sich dann die Tat durch das Vorenthalten eines möglichen Tatmittels verhindern?

Wird der potentielle Täter auf andere Tatwerkzeuge ausweichen?

Wenn nein, warum nicht?

Grüsse,

Colti

Geschrieben
Wo ist das Problem seine Plempen in einen A/B-Schrank zu lagern?

Das habe ich von Anfang an gemacht und da war ich gerade mal 21. Und die Pflicht dazu bestand nicht.

Es für war/ist für mich eine Frage der Verantwortung.

Ich habe auch schon vor dem entsprechenden Gesetz meine erste Waffe vor meiner Mutter weggeschlossen, nachdem sie mich zum BüMa gefahren hatte um sie abzuholen, weil ich erstens noch keinen Führerschein hatte und zweitens mit 16 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig war. :gaga:

Ich halte mich auch immer noch an die Gesetze, meine Zweifel am unfehlbar weisen Ratschluss des Gesetzgebers sind seitdem allerdings stetig weiter gewachsen, und deswegen gieße ich halt nicht jedesmal meine Häme über denjenigen aus, die beim Verstoß gegen ein Gesetz erwischt wurden, das vor ein paar jahren offensichtlich noch nicht nötig war und ohne welches die Menschen in anderen Ländern ganz problemlos leben können.

Wieso müssen die Waffen denn vor euren Familien geschützt werden, aber nicht vor euch?

Ihr könnt doch auch Selbstmord begehen, Amok laufen oder Raubüberfälle begehen, oder wird man immun dagegen sobald man eine WBK bekommt?

Mit dem Ausstellen der WBK hat der Staat in seiner unendlichen Weisheit bewiesen, dass man selber kein Risiko darstellt (zumindest, bis der Gesetzgeber dahingehend seine Meinung wieder ändert), sorgen muss man sich nur um all jene, die dieses Privileg nicht erhalten haben. Das muss schließlich Gründe haben, sonst hätte es der Staat nicht so eingerichtet.

Genau so ist es. Wir alle – Sportschützen und Jäger – haben eine Verantwortung gegenüber unseren Familien und der Gesellschaft. Das WaffG regelt die Aufbewahrung eindeutig, man kann über deren Sinn oder Unsinn diskutieren, es aber nicht ignorieren, und ändern können wir es sicherlich nicht mehr. Solche Berichte schaden allen Legalwaffenbesitzern, da es nur negative Schlagzeilen bringt.

Und wo wäre ein besserer Ort für diese Diskussion, als im Forum einer Organisation, die zumindest laut Selbstauskunft "ein Gegengewicht zu dem immer stärker regulierend auftretenden Gesetzgeber bildet"?

Wenn wir uns den Schuh "Risiko Waffenbesitzer, der in seiner Verantworungslosigkeit vom Staat reglementiert und kontrolliert werden muss" erst einmal selbst angezogen haben, gibt es kein Zurück mehr. Irgendwann wird dann jemand fragen "Wollt ihr die totale Sicherheit?!", und die Leute werden "Jaaaa!" schreien und das totale Verbot bekommen.

Wie wollen wir jemals irgendeine Liberalisierung erreichen, wenn bei jeder Verschärfung nach einem halben Jahr die Argumente der Verschärfer übernommen werden und die Verschärfung damit als "alternativlos" hingestellt wird?

Geschrieben

Guten Morgen,

Man kann über viele der unnötigen Gesetze in Deutschland streiten. Aber die gesicherte Aufbewahrung ist eines der Gesetze die uns als LWB schützt. Schliesslich wollen wir doch auch nach aussen klar stellen das wir keine Bedrohung darstellen. Das geht aber nur wenn wir gewissenhaft mit unseren Waffen umgehen und diese auch stets ordentlich verschliessen. Waffen gehören in Tresore, vorallem solange Kinder oder Jugendliche im Haushalt sind.

Ich möchte hier nicht verallgemeinern, aber spätestens seit dem ein Betrunkener Jäger meinen Hund auf MEINEM Grundstück erschossen hat weil er dachte es sei ein Reh (die Jagtschein wurde ihm abgenommen) traue ich Jägern nicht mehr so sehr über den Weg wie sie es vill eigentlich verdient hätten.

@hailey: Was du schreibst is Müll .. Sorry! Ich denke man sollte die Waffen vor der Familie (grade Kindern und Jugendlichen) verstecken weil sie sich oft nicht bewusst sind wie gefährlich das ganze ist. Ich würde einem Kind keine Absicht unterstellen oder angst haben das es Amok läuft. Aber ich war auch mal Kind und habe ganz schön viel Blödsinn gemacht. Wenn ich Zugriff auf ne Waffe gehabt hätte weiß ich nicht ob ich dem Drang wiederstehen könnte mal im Wald etwas auf Dosen zu schiessen. Das ist Kindlicher leichtsinn. Das kann man einem 12 Jährigen Jungen auch schlecht ausreden.

Geschrieben
Aber ich war auch mal Kind und habe ganz schön viel Blödsinn gemacht. Wenn ich Zugriff auf ne Waffe gehabt hätte weiß ich nicht ob ich dem Drang wiederstehen könnte mal im Wald etwas auf Dosen zu schiessen.

Ich denke mal Dosen schiessen und jemanden umbringen sind 2 Paar Stiefel.

Hättest Du auch heimlich auf Dosen geschossen wenn Dein Vater Dich in dem Alter nebst Gewehr mit zum Schiessen auf dem Stand genommen hätte?

Grüsse,

Colti

Geschrieben

Der sicherste Weg ist, seine Kinder rechtzeitig an den Schießsport heranzuführen und sie auch an den Waffen der Eltern teilhaben zu lassen. Also ihnen alles zeigen und erklären, zusammen Waffen putzen etc. pp..

Dann verschwindet ganz schnell der Reiz des Verbotenen, des Unbekannten.

Und natürlich trotzdem sicher wegschließen.

Geschrieben
Es ist immer wieder das gleiche in Deutschland. Zuerst ist man natürlich gegen eine Gesetzesverschärfung, aber wenn sie erst mal durch ist und im Heiligen Buch von Vater Staat steht, fallen alle über denjenigen her, der sich nicht dran gehalten hat. Denn jetzt ist schließlich der Sachverhalt, dessen Sanktionierung man vorher noch aus sachlichen Gründen abgelehnt hat, durch den Gesetzgeber in ein Vergehen transformiert worden, und die sachlichen Gründe sind damit automatisch aufgehoben. Scheint, als habe nicht nur Steve Jobs über ein "reality distortion field" verfügt, vielleicht war seins nur das einzige in Privatbesitz.

Wo siehts du eine Gesetzesverschärfung?

Früher gab es die Pflicht Waffen sorgfältig und vor dem Zugriff unberechtigter geschützt aufzubewahren und heute ist das nicht anders.

Ab 2002 wurde lediglich präzisiert, wie sich der Gesetzgeber die ausreichende Sicherung gegen unberechtigten Zugriff vorstellt. Das war und ist einer der wenigen Vorteile des WaffG von 2002 und der AWaffV von 2003.

Um ein Vergehen geht es hier nicht, jedenfalls habe ich nichts davon gelesen. Die WBK werden eingezogen, weil Waffen nicht sicher verwahrt wurden. Das ist eine Tatsache die zum Wegfall der Persönlichen Eignung führen kann und die explizit im Gesetz genannt ist, ein Vergehen und den Wegfall der Zuverlässigkeit braucht es da nicht mehr.

Vom Legalwaffenbesitzer wurde früher und wird heute gesetzeskonformes Verhalten gefordert. Ob wir ein Gesetz gutheißen oder nicht ändert nichts daran, dass wir gültige Gesetze zu befolgen haben. Wenn uns ein Gesetz - auch aus guten Gründen - nicht gefällt, dürfen wir jedes legale Mittel ergreifen, das geeignet ist eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Solange das Gesetz aber gilt haben wir uns daran zu halten. Wer das nicht tut schadet dem Nimbus des besonders gesetzestreuen Legalwaffenbesitzers und damit uns allen.

Geschrieben
Paranoia ist auch eine Form der Geisteskrankheit

Nur weil man an Paranoia leidet, heißt das ja nicht, dass man nicht verfolgt wird. ;)

Geschrieben
Die heutige Technologie ist noch nicht weit genug fortgeschritten, um an den Schlüssel für meinen Waffenschrank zu kommen.

Du meinst, der Kauf eines Kuhfusses, Montiereisens und einer Flex bedarf einer besonderen Technik (nicht Technologie, schau mal in den Duden, was das bedeutet) ?

Geschrieben

hätt er gesagt es ist grade unpässlich, neuen termin ausgemacht---- das problem umgehend beseitigt...... und der käse wäre gegessen gewesen.....

Geschrieben
@hailey: Was du schreibst is Müll .. Sorry! Ich denke man sollte die Waffen vor der Familie (grade Kindern und Jugendlichen) verstecken weil sie sich oft nicht bewusst sind wie gefährlich das ganze ist.

Damit begründest du aber noch nicht warum die Gefahr bei dir nicht besteht, sie aber z.B. bei deiner Frau besteht, die zuverlässig geeignet und sachkundig ist, aber keine WBK besitzt.

Außerdem wirst du einen sehr großen Tresor brauchen um alles gefährliche vor deinen Kindern weg zu schließen,

das Auto, Alkohol, Zigaretten, Kreissägen, Holzkohlegrills, Reinigungsmittel ...., dadurch sterben wahrscheinlich deutlich mehr Kinder.

Und du vergisst das die Vorschriften auch gelten wenn es gar keine Kinder im Haushalt gibt.

Außerdem dürfte es den Kindern ziemlich egal sein ob deine Pistole in einem Holzschrank einem A Schrank oder einem B Schrank lagert.

Oder willst du mir erzählen deine Kinder brechen deine Schränke auf um auf Dosen zu schießen?

Die Schweizer haben ihre Gewehre doch auch in normalen Schränken oder etwa nicht?

Wo sind die tausende Kinder die sich mit dem Stgw90 erschossen haben oder die Horden Krimineller die mit gestohlen Stgw90 Banken überfallen.

Geschrieben
Die ganzen Regelungen, die heute in § 36 WaffG und § 13 AWaffV stehen, standen vor 2003 in einem Merkblatt des BMI, welches schon lange vor der Gesetzesänderung durch diverse Verwaltungsgerichte zur Auslegung des im alten WaffG nicht näher bezeichneten Begriffes der "erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen" herangezogen wurde und dadurch quasi Gesetzesstatus hatte. Dieses Merkblatt hat man dann 2003 einfach nur aktualisiert und ins neue WaffG geschrieben.

Na sowas aber auch. Warum halten wir uns ein Parlament, wenn inzwischen schon Merkblätter Gesetz sind. Fakt ist, daß bis 2003 die Aufbewahrung auch in einem Holzschrank und ähnlichem ausreichend war. Zweiter Fakt ist auch, daß man bis 2003 eine Waffe einem Nichtberechtigten bis zu 4 Wochen überlassen durfte. Ich warte bis heute auf die Zahlen zu dem damit damals stattfindenden Völkermord.

Die heutige Technologie ist noch nicht weit genug fortgeschritten, um an den Schlüssel für meinen Waffenschrank zu kommen.

Welch´grotesker Irrtum.

Wie war nochmal der Threadtitel? :rolleyes:
Geschrieben

Wirklich interessant ist in dieser Diskussion wieder einmal, wie die Masse nicht in der Lage ist, zwischen der deskriptiven und der normativen Betrachtung zu unterscheiden.

Deskriptiv betrachtet gibt es ein Gesetz, dessen Mißachtung durch staatliche Gewaltmaßnahmen bestraft wird. Dies stellt niemand in Frage, da es sich um einen tatsächlichen Zustand handelt, dem man sich als Individuum nur unter größeren Opfern widersetzen kann. Im Allgemeinen wird daher darauf verzichtet.

Eine andere Betrachtung ist die normativ. Sie beschäftigt sich damit, warum es ein Gesetz gibt, zu was es dienen soll und was die wissenschaftlich-technisch-weltanschaulichen Grundlagen sind und - der wichtige Teil - führt eine Bewertung durch. Diese Bewertung umfasst auch, wie sich Menschen zu diesem Gesetz oder dessen Mißachtung positionieren.

Für den vorliegenden Fall kann man zusammenfassen:

  • Deskriptiv: Es gibt ein Gesetz zur Aufbewahrung bestimmter Gegenstände und gegen dieses wurde u.U. verstoßen.
  • Normativ: Menschen bejubeln die Bestrafung des Täters und bestätigen sich selbst dadurch in ihrem eigenen vermeintlich vorbildlichen Verhalten. Andere Menschen bewerten sowohl dies als auch das Gesetz und werfen Fragen hierzu auf.
  • Der deskriptive Aspekt beschäftigt sich mit dem Ist. Die normative Auseinandersetzung mit dem Thema sorgt für das Soll bzw. eine Stellgröße, um das Ist zu verändern.

Geschrieben
Und du steckst auch nicht in deinen Eltern- wenn ein Familienmitglied zB Selbstmord mit deinen Waffen begehen würde, könntest du Dir deine Nachlässigkeit niemals verzeihen.

Nun, wie sicherst du in deinem Einflußbereich folgende, exemplarisch aufgeführten, Gegenstände:

  • Messer und Schneidwaren
  • Medikamente
  • Alkohol und andere Drogen
  • Seile, Schnüre, Schals und artverwandte Textilprodukte mit einem Längendurchmesserverhältnis >15
  • Kraftfahrzeuge und Verbrennungskraftmaschinen

Geschrieben
hätt er gesagt es ist grade unpässlich, neuen termin ausgemacht---- das problem umgehend beseitigt...... und der käse wäre gegessen gewesen.....

So hätte er sich den ganzen Ärger sparen könne.

Den echten Ärger hat er sich aber sicher durch dummen Aussagen dem Kontrolleur gegenüber gemacht; könnte aber auch aus echter Unwissenheit erfolgt sein.

Jemanden die Waffen abzunehmen,l der diese mitunter schon seit Jahrzehnen ohne Auffällig zu werden besessen hat, nur weil er sie Zuhause falsch lagert, ist auch genzwertig/übertrieben. Eine Geldstrafe hätte es sicher auch getan.

*Dosenschießen*

Generationen von Jugendlichen hatten, auf fast allen Bauernhöfen bei uns in der Umgebung, ungehindert Zugriff auf alle möglichen Waffen (hingen halt an der Garderobe). Genutzt wurde aber in der Regel nur das KK, dabei ist auch nicht mehr passiert als beim kletter. Damals war ein KK aber auch noch ein ganz normales Werkzeug!

-> Die tollsten Verbote ändern kein gesellschaftliches Problem

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