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IGNORED

Jäger muss Waffen abgeben


Ringo58

Empfohlene Beiträge

mir geht es nur darum, jedem klar zu machen dass das Gesetz zur Ordnungsgemäßen Waffenlagerung eines der Wenigen im WaffG ist, über welches wir uns nicht aufregen sollten.

Ich bin nun niemand, der sich über die (derzeitigen) Aufbewahrungsbestimmungen sehr aufregt. Und ja, es sind geltende Bestimmungen, Punkt.

Allerdings solltest du bei den "Amok"-Szenarien, die du in dem Beitrag dann nachfolgend skizzierst, mal darüber nachdenken, dass in Nachbarländern Deutschlands, mit z.T. deutlich weniger strengen Aufbewahrungs-und Waffenrechts-Bestimmungen, solche Szenarien nicht oder weniger erfolgt sind. Hat z.B. die Schweiz ein Problem öffentlicher Sicherheit, weil die Aufbewahrungsbestimmungen dort nicht - wie in D- eine regelrechte Tresor-Pflicht vorsehen? (Man könnte ergänzen:...und Waffen dort deutlich einfacher vom Normalbürger zu erwerben sind). Die "Kausalitäten" und Zusammenhänge, die du als Argumentationshilfe heranziehst, hinken etwas.

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Noch ein Fehlurteil?

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=425867

Verkauf wiedergeladener Munition auf dem Schießstand ohne Genehmigung.

Hier kann der Tatvorwurf nicht stimmen.

Die auf dem Schießstand bereit gestellte Munition war immer im Besitz des Angeklagten. Die "Schießanfänger" bezahlten für den Verbrauch der Munition, nicht deren Erwerb. Die Einnahmen gingen an den Verein.

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Wer Munition für den sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand kauft, erwibrt ja trotzdem.

Darum ging es aber nicht. Den Ausbilder haben sie dranbekommen, weil man wegen des Verkaufs ein gewerbliches Wiederladen unterstellt hatte, für das der Mann keine Erlaubnis besaß.

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Hallo Holger,

das war keineswegs provokativ oder beleidigend gemeint.

Gruß

Finde ich korrekt! :s75:

Vielleicht noch ein kleiner (freundlicher) Gedankenanstoß:

Du sagst richtig, dass die meisten nicht daran denken, aber dann müssen sie mit den Entscheidungen leben. Das gleiche gilt auch für den Jäger eingangs, nur das hier noch nicht mal jemand zu schaden kam (ausser ihm). Er hat schon/wird seine "gerechte" (gerecht im Sinne von er wusste was er tut, tat es trotzdem und muss nun die Konsequenzen tragen - ob man die Aufbewahrung an sich als gerecht empfindet kann jeder für sich entscheiden) Strafe erhalten.

So ähnlich wie jemand der im Ort prinzipiell 10 über Limit fährt (würde sagen das sind Viele) aber dann eines Tages läuft ihm ein Kind vor das Auto. Und zwar so abrupt, dass er selbst wenn er die Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte, es nicht mehr gereicht hätte. Aber er hat sich dafür entschieden doch 10kmh schneller zu fahren und nun muss er sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten und wahrscheinlich noch schlimmer, seinem Gewissen. In so einer Situation (sowohl beim Autofahrer als auch beim Jäger) denke ich mir immer, der ist schon genug gestraft, da muss man nicht auch noch die moralische Keule schwingen :)

Beste Grüße Holger

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Wer Munition für den sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand kauft, erwibrt ja trotzdem.

Nein, nein - nicht wenn diese unter Aufsicht verschossen wird! Die "Schieß-Anfänger" hatten keinerlei Erwerbsberechtigung.

Darum ging es aber nicht. Den Ausbilder haben sie dranbekommen, weil man wegen des Verkaufs ein gewerbliches Wiederladen unterstellt hatte, für das der Mann keine Erlaubnis besaß.

Dafür hätte er aber wiedergeladene Munition an einen Berechtigten verkaufen müssen, und dann die Einnahmen für sich behalten müssen.

Es wurde aber nichts verkauft und nichts erworben.

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Es wurde aber nichts verkauft und nichts erworben.

Natürlich wurde erworben:

§ 12

...

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese ....

2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt;

....

§ 12 WaffG

Wobei wir uns inzwischen ziemlich vom Ausgangsthema entfernen....

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die wiedergeladenen munition wurde gegen entgeld überlassen.

es ist eindeutig geregelt an wen und unter welchen bedingungen wiedergeladene munition überlassen werden darf.

hätte er die wiedergeladene munition auf dem stand an einen vereinskameraden überlassen ( zum selbstkostenpreis) und dieser hätte dann die "gäste" damit schießen lassen, wäre das wohl kein problem gewesen. aber er hatte die munition ja (zugunsten der vereinskasse) verkauft. da wurde gewerbliches wiederladen unterstellt und der sack war zu.

gruß alzi

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aber er hatte die munition ja (zugunsten der vereinskasse) verkauft. da wurde gewerbliches wiederladen unterstellt und der sack war zu.

Wenn das schon gewerblich ist, dann bräuchten (fast) alle Vereine eine gewerbliche Waffen(Munitions)handelserlaubnis.

Weil wenn der Verein eine Schachtel 9mm für 8 EUR einkauft und für 11 EUR verkauft bleibt ja auch ein Anteil zugunsten der Vereinskasse.

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Wenn das schon gewerblich ist, dann bräuchten (fast) alle Vereine eine gewerbliche Waffen(Munitions)handelserlaubnis.

Weil wenn der Verein eine Schachtel 9mm für 8 EUR einkauft und für 11 EUR verkauft bleibt ja auch ein Anteil zugunsten der Vereinskasse.

wie wird ein verein steuerlich veranlagt? wie eine privatperson?

ein verein ist ein unternehmen. im idealfall aufgrund gemeinnützigkeit dann steuerbegünstigt.

der verein überlässt fabrikmunition an berechtigte (erlaubnisinhaber oder andere zum sofortigen verbrauch),

der preis und "gewinn" ist hier nebensächlich.

und er (der nichtgewerbliche wiederlader) darf die wiedergeladene munition nicht JEDEM einfach so überlassen, selbst wenn das überlassen (auf dem stand) zum sofortigen verbrauch an sich erlaubnisfrei ist.

wem ( und unter welchen vorausetzungen) ein nichtgewerblicher wiederlader seine munition überlassen darf steht glaube ich in der beschußverordnung.

wurde hier schon gelegentlich mal erwähnt, die suchfunktion sollte es zu tage fördern.

gruß alzi

Edit: BeschussV §39 Abs.3 Satz 6

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Sobald Munition am Schießstand regelmäßig zu mehr als dem Selbstkostenpreis abgegeben wird, wird es heikel und es *kann* erlaubnispflichtiger Handel vorliegen. Was mit dem so erwirtschafteten Geld dann angestellt wird - ob in die eigene Tasche oder in die Vereinskasse - dürfte keine Rolle spielen.

WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9:

Im Sinne dieses Gesetzes [...] treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung [...] Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt
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Sobald Munition am Schießstand regelmäßig zu mehr als dem Selbstkostenpreis abgegeben wird, wird es heikel und es *kann* erlaubnispflichtiger Handel vorliegen.

Das ist aber mehr als laecherlich wenn man z.B. den preis nur von x.97 auf den naechsten glatten Betrag aufrundet. Sobald man dann eine extra-Fahrt unternimmt damit Schrank mit der Munition auch fuer den Trainingstag der Jungschuetzen auf ist hat man schon so einen Verlust eingefahren das auch der Verkauf des gesamten Munitionsvorrates die Kosten nicht mehr decken.

Also wirklich, Hexenjagd vom Feinsten!

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Vielen Dank für eure Beiträge, ich habe es jetzt verstanden.

Es wurde also nicht bereitgestellte Munition verschossen damit kein Erwerb möglich ist, und danach den Verbrauch abgerechnet, sondern völlig unnötig, offiziell wiedergeladene Munition verkauft, aber ohne Erlaubnis. Unglaublich.

Gruß SQL

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Schusswaffen sind meiner Erachtens auch gefährlicher als Messer oder Benzin, egal in welchem Kontext man es sieht.

Generell ist es so, dass Gelegenheit Diebe macht und schon allein aus diesem Grund sollten Waffen versperrt werden.

Hört sich vielleicht blöd an, aber ein Selbstmord mit MEINER (nicht versperrten) Schusswaffe würde in mir mehr Vorwürfe verursachen als mit den Haushaltsküchenmessern.

Aber du kannst es halten wie du willst, wenn du der Meinung bist, es ist Sinnlos die Waffen weg zu sperren, dann mach es halt so.

Du nimmst Benzin als Beispiel , da gibt es zwei Vorfälle in meinem Gedächtnis . Vor ca . 15 und 25 Jahren haben sich geistig gestörte aus Feuerlösch oder Pflanzenschutz Spritzen effective Flammwerfer gebaut , sind in Kindergarten und Schule eingedrungen und viele Menschen getötet und verletzt . Es war schnell wieder aus der Presse weil keine Legalen Schusswaffen dabei waren .

Ich bin aber auch dafür ,das Schusswaffen sicher verschlossen werden .

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Ja, leider kann ich bei so einem Thema nicht so richtig objektiv bleiben, sorry.

Das ist doch Fakt dass Messer diese Funktion haben. Im Gegensatz zu Schußwaffen- die sind bei uns in Deutschland leider nicht so weit verbreitet.

Das ist richtig, aber auch Selbstmörder haben Hemmschwellen- zB werden sie sich nur selten einen Stein an den Fuß binden und in einen See springen. Es soll so schnell wie möglich gehen.

Von da her wäre eine Schusswaffe die erste Wahl- die ich dem Suizidgefährdeten nicht auch noch anbieten muss.

Aber ich weiß schon, ihr seht das alles total anders und objektiv. Sorry, aber ich klinke mich hier aus dem Thema aus.

Bei vielen Suzidversuchen mit Schusswaffen ist es mit einer Lebenslänglichen Behinderung geendet , z.B. halbe Gesicht weg geschossen oder blind . Es gibt sichere schmerzfreie Metoden die hier auch schon aufgeführt worden sind ,worüber sich keiner aufregt z.B Auto .

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Bei vielen Suzidversuchen mit Schusswaffen ist es mit einer Lebenslänglichen Behinderung geendet , z.B. halbe Gesicht weg geschossen oder blind . Es gibt sichere schmerzfreie Metoden die hier auch schon aufgeführt worden sind ,worüber sich keiner aufregt z.B Auto .

Ich würde es jedoch wesentlich lieber sehen, wenn sich einer selbst und alleine sein Hirn wegbläst, als dass ich wieder in den Nachrichten hören muss, dass 5 unschuldige Menschen sterben mussten. Und das nur weil so ein Ar$chloch zu feige/unfähig war sich selbst das Licht auszublasen! Stattdessen muss er als Geisterfahrer mit der Volkswaffe "Auto" viel Leid über andere Menschen bringen.

Wenn einer sich erschießen will, bitte, wenn er die Möglichkeit dazu hat, ansonsten -> Messer/Strick/Gas/Hochhaus etc. aber bitte ALLEIN. Das muss jeder mit sich selber ausmachen. Aber ich möchte nicht, dass Samstagnachts die Grünen vor meiner Tür stehen und mir erzählen, ein bedauernswerter Falschfahrer habe dummerweise mein Kind auf dem Gewissen!

MfG

LWB

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Ich würde es jedoch wesentlich lieber sehen, wenn sich einer selbst und alleine sein Hirn wegbläst, als dass ich wieder in den Nachrichten hören muss, dass 5 unschuldige Menschen sterben mussten. Und das nur weil so ein Ar$chloch zu feige/unfähig war sich selbst das Licht auszublasen! Stattdessen muss er als Geisterfahrer mit der Volkswaffe "Auto" viel Leid über andere Menschen bringen.

Wenn einer sich erschießen will, bitte, wenn er die Möglichkeit dazu hat, ansonsten -> Messer/Strick/Gas/Hochhaus etc. aber bitte ALLEIN. Das muss jeder mit sich selber ausmachen. Aber ich möchte nicht, dass Samstagnachts die Grünen vor meiner Tür stehen und mir erzählen, ein bedauernswerter Falschfahrer habe dummerweise mein Kind auf dem Gewissen!

MfG

LWB

Bei dem Wort Auto hatte ich eher an Abgase gedacht , keine Sauerei und man soll ruhig einschlafen . Wenn ich so etwas vorhätte , würde ich mich genau informieren , möchte aber lieber meine Rente geniessen , aber bei schmerzhafter unheilbaren Krankheit weiß man nie .

Bei Auto Amokfahrten wird ja noch 1 - 2 Tage in der Zeitung berichtet .

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  • 2 Wochen später...
Mit Verlaub, wie blöd ist das denn?

Der Mann verfügt lt. Sachverhalt über Waffenschränke, lagert aber anderen Kram dort,

und die WBK-pflichtigen Waffen lagert er stattdessen im normalen Holzschrank??

Ich weiß, über viele Vorschriften hier und ihren Sinn kann man streiten,

aber manchen ist echt nicht mehr zu helfen.

Bei dem Schrott was so mancher Jäger gerne führt, müssen halt, in Zeiten von Wohnungseinbrüchen, Prioritäten gesetzt werden.

Die 6 Kisten Krombacher waren nicht billig. Sowas muss man unter Verschluss halten...

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  • 1 Monat später...

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