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IGNORED

Munitionserwerbsschein für .22 lfb als Jäger?


Frechdachz

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Geschrieben

Mahlzeit,

ich beabsichtige mir eine .22 lfb Pistole zu holen. Ich bin Jäger, verfüge also mit meinem Jagdschein über eine Munitionserwerbserlaubnis für jegliche Langwaffenmunition. Benötige ich einen gesonderten Munitionserwerb eingetragen in meiner WBK für besagte 22er Pistole oder kann ich mit meinem Jagdschein sowieso 22 lfb Munition kaufen?

Ich stelle diese sonderlich anmutende Frage, weil mir der örtliche große Jagdausstatter mit dem F keine .22 lfb Munition auf Jagdschein verkaufen wollte, mit der Begründung es handele sich um Pistolenmunition. Worauf ich erwiderte, das lfb = lang für Büchse bedeutet, es also eigentlich Langwaffenmunition ist. Ne, ich bräuchte einen Munitionserwerb eingetragen, oder eine 22 lfb Langwaffe in der WBK, sonst würde man mir keine 22er Muntion verkaufen. Worauf ich entgegnete dass das Schwachsinn sei, denn warum darf man auf einmal weil man ne Langwaffe im entsprechenden Kaliber hat, auf einmal Kurzwaffenmunition kaufen?

Mir ist vollkommen bewusst, dass es zum Beispiel Lever Action Repetiergewehre in gängigen Revolverkalibern gibt, zb 357 oder 44 Magnum. Oder Büchsen in 9mm Luger. Das gleiche gilt natürlich auch für 22 lfb, es gibt Kurzwaffen und Langwaffen. Dass ich mir jede Langwaffenmunition außer 22 lfb kaufen kann, erscheint mir aber ziemlich verrückt.

Wie ist die Rechtslage?

Grüße

Geschrieben

Da die .22 l.r. = long rifle, alias lfb = lang für Büchse zur Langwaffenmunition zählt, gibt das auch keine Probleme mit dem Erwerb über Jagdschein.

Geschrieben

Naja, das "Rifle" bedeutet nur, es ist gezogener Lauf... sagt also nix über die Länge aus.

Ist aber trotzdem richtig, daß die .22 RimFire ursprünglich sowohl LW als auch KW Munition ist. Insofern kann man da in beiden Richtungen großzügig sein. Der Händler muss aber in Bezug auf Gesetzte gar nicht alles tun, was erlaubt ist, sondern umgekehrt muss er nur alles unterlassen, was verboten ist. Eine Handhabe gibt ihm gegenüber das aber nicht. Schlechtes Gebaren ist aber langfristig geschäftsschädigend, insofern sehe ich darin Evolution.

Falls Du eine KW erwirbst, @TE, dann würde ich den Munitionserwerb gleich eintragen lassen. Kostet soviel, wie einmal mit dem Auto in den Wald und zurück, spart Lebenszeit, die Du sonst in sinnlosen Diskussionen verbringst und schont den Bluhochdruck.

Geschrieben
[...]der örtliche große Jagdausstatter mit dem F keine .22 lfb Munition auf Jagdschein verkaufen wollte, mit der Begründung es handele sich um Pistolenmunition. [...]

Bei höchst kleinlicher Rechtsauslegung hat der Frankonia Mitarbeiter Recht.

Es geht nicht um die Bezeichnung der Munition oder darum in welcher Maßtafel sie gelistet ist, beim Erwerb "auf Jagdschein" geht es darum wofür die Munition bestimmt ist. In deinem Fall für die Verwendung in einer Kurzwaffe. Es gibt auch SB die das so sehen.

Trotzdem schert sich normaler Weise Niemand darum, wenn ein Jagdscheininhaber .22 lfB mit dem Jagdschein erwirbt.

Einen MES brauchst du trotzdem nicht. Lass dir den Stempel Munerwerb in die WBK eintragen.

Dem nächsten Frankoniamitarbeiter kannst du auch erklären, die .22 l.f.B sei für deinen Einstecklauf, die sind nicht eintragungspflichtig. Irgendeine Langwaffe mit Flintenlauf wirst du ja haben.

Geschrieben
... weil mir der örtliche große Jagdausstatter mit dem F keine .22 lfb Munition auf Jagdschein verkaufen wollte, mit der Begründung es handele sich um Pistolenmunition. ....

Spinnen jetzt eigentlich alle so langsam ???

ich kaufe seit 20 Jahren meine KK-Mun auf JJ, da gab es noch nie

irgendwelche Diskussionen...

Pistolenmunition ?? kann als solche verwendet werden, keine Frage, ist es aber nicht ausschließlich.

ich würde nochmal hingehen, und Munition im Kaliber .22 lang für Büchsen verlangen,

was das Kürzel l.f.B. ja bedeutet. Wenn der freundliche verkäufer dann immer noch behauptet es sei Pistolen-Mun, dann ist der da wohl fehl am Platze (oder er hat nur keine Lust ?)...

Svenni

Geschrieben
[...]

ich würde nochmal hingehen, und Munition im Kaliber .22 lang für Büchsen verlangen,

was das Kürzel l.f.B. ja bedeutet. Wenn der freundliche verkäufer dann immer noch behauptet es sei Pistolen-Mun, dann ist der da wohl fehl am Platze (oder er hat nur keine Lust ?)...[...]

Die .22 l.f.B. heißt richtig ".22 long rifle". Die zughörige Maßtafel ist überschrieben mit "Randfeuerpatronenmunition/Lang- und Kurzwaffen für Randfeuerpatronenmunition"

Tyr hat eine höchst interessante Übersetzung/Interpretation für das Wort "rilfe" geliefert (der ich mich ausdrücklich *nicht* anschließe).

Jetzt erkläre mir, was die .22 l.f.B für eine Patrone ist.

Geschrieben

eben, in Teutschland heisst die Patronen eben schon seit eh und je

lang für Büchsen. Dass der Ausdruck "rifle" in Beziehung mit der Kaliberangabe long-rifle

sich dominant auf einen gezogenen Lauf bezieht statt auf ein Gewehr, das halte ich schon sehr an den Haaren herbei gezogen. Im unteren Langenscheidt-Auszug ist zwar u.a. von gezogenem Lauf die Rede, jedoch nur in Verbindung mit Gewehr bzw. Büchse. Von Kurzwaffe steht da nix :-)

Ergo ist es für mich in 1. Linie eine Langwaffen-Patrone.

rifle¹ I s. 1. Gewehr n (mit gezogenem Lauf), Büchse f;

2. Plural Militär Schützen Plural;

II Verb/transitiv 3. Gewehrlauf ziehen

© Langenscheidt

Svenni

Geschrieben

Wenn wir die englische Wort-Forensik betreiben wollen, dann gibt es zur Unterscheidung erstmal "smoothbores" und "rifles". Diese Unterscheidung bezieht sich ursprünglich auch auf Kanonen, nichtmal Handfeuer-Waffen, da war es eben die Unterscheidung der Länge nach: "muskets" und "pistols" In der Entwicklung kamen dann bei den Langwaffen auch solche Begriffe wie die "rifled-muskets" auf, wodurch klar wird, daß musket sich auf die Länge und Schäftung bezieht und das Vorhandensein von Zügen und Feldern im Lauf ein Zusatzmerkmal war, nicht die definierende Eigenschaft.

Erst später dann wurden "rifles" im amerikanischen Pionier-Zeitalter dann zum Synonym für die Langwaffe mit gezogenem Lauf.

Es ist aber müßig, wir müssen uns eben mit der Entstehung der 5,6x15R/.22 lr beschäftigen. (Die gemischte und geschüttelte ".22lfb"-Bezeichnung ist zwar bekannt aber falsch...:rolleyes:)

Meine Munitions-Ressource ist ammoguide.com, von denen habe ich mal die Hintergrund-Info geraubt:

The 22 Long Rifle appeared about 1887, introduced by the J. Stevens Arm & Tool Company and is unquestionably the world leader in sheer numbers of rounds consumed. The most popular match cartridge worldwide and used often for hunting and recreation, it is unequaled in frequency of use by beginners as well as experts.

Externally, the .22 Long Rifle is identical with the .22 Long, and was originally charged with the same 5 grains of blackpowder. But instead of a 29 grain bullet, the Long Rifle offered 38% more weight with its 40 grain missile and was more effective as a small animal hunting cartridge.

The .22 Long Rifle has benefited from great technical investment, and higher-velocity loadings of superb accuracy are available today. To be sure, firearms of every make and description are chambered in .22 Long Rifle, and it promises to be in high demand for many generations to come.

The modern 40 grain .22 Long Rifle standard loading produces about 1,050 fps from a 6 inch barrel, with a rifle providing about 200 fps more. ...

Die Fa. Stevens ist afaik später in der Firma Savage aufgegangen, sie produzierte vor allem Langwaffen. Hier der WIKI-Eintrag(eng.)

Also dürft Ihr das allen unter die Nase halten. die .22 lr ist ursprünglich ein LANGWAFFEN-Patrone. Und auf allen Ständen, wo das Schießen von Langwaffen mit Kurzwaffen-Kaliber erlaubt ist, muss das Schießen mit der .22 lr unbedingt verboten werden....

Wenn da nicht doch die .22 LONG wäre:

Externally identical to the .22 Long Rifle, the .22 Long is older by 16 years, first appearing in the 1871 Great Western Gun Works catalog chambered in the seven shot "Standard" revolver. Within a few years, this rimfire cartridge would be offered in rifles in the catalogs of other manufacturers.

The .22 Long was originally loaded with a 29 grain bullet and 5.0 grains of fine blackpowder. With the advent of smokeless powders, both standard and "Hi-Velocity" offerings would emerge. The .22 Long Rifle would appear in 1887 with a slightly heavier 40 grain bullet.

Ballistically, the .22 Long falls between the .22 Short and the .22 Long Rifle as one might expect. Considered by many to be outdated, the .22 Long is still produced by CCI as stock #0029 (factory ballistics noted above)

Ganz klar also eine Kurzwaffen-Patrone, diese .22 Long, sie ist von der Hülse her identisch, hatte aber ein leichteres Geschoss.

Die beiden Schwarzpulver-Patronen mit Randfeuerzündung sind also in eine neuere Nitro-Patrone überführt worden, das Geschossgewicht der LR wurde dabei beibehalten. Fazit: Die heute verkaufte .22 lr mit NC-TLM kann man sowohl als Kurzwaffen-Patrone betrachten, als auch als Langwaffen-Futter. Somit sollte sie der Jäger auf JS erwerben dürfen und trotzdem darf sie in LW als Kurzwaffenpatrone betrachtet werden. Leistung und Aufbau der Patrone, Geschichte und gesunder Menschenverstand kommen mit solch einer Grauzone schon klar.

Ich hoffe Ihr habt Spaß. :)

Geschrieben

Ich habe in irgendeinem anderen Thread gelesen, dass es ausschließlich darum geht, in welcher Waffe die Munition verschossen werden soll. Angenommen ich hab ne .22er LW und keine KW, dann ist klar, dass ich die Munition für die LW brauche und kriege sie auf JS. Habe ich nur eine 22er KW, dann ist klar dass ich die Munition für die KW brauche, und brauche eine entsprechende Munitionserwerbserlaubnis.

Was mich zu der interessanten Frage bringt: Was ist wenn ich beides, LW + KW in 22 lfb habe? Wahrscheinlich braucht man dann trotzdem noch einen Munitionserwerb eingetragen, weil man ja die JS gekaufte 22er Munition ja auch heimlich aus seiner 22er KW verschiessen könnte. Was natürlich das Verbrechen des Jahrhunderts wäre.... :bump:

Also verdammt nochmal, bezahl ich halt den Munitionserwerbschein bei meinem Lieblingssachbearbeiter.

Geschrieben

Mein "Lieblings-SB" hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht befugt sei,

über JJ erworbene .22 lfb in meiner Kurzwaffe zu verschiessen.

Da hatte ich dann zwei Möglichkeiten:

- den Instanzenweg bis zum Verwaltungsgericht zu gehen

- für den Mun-Erwerbs-Stempel beim Revolver zu zahle.

Ich habe mich wegen der Prozessrisikos und der damit verbundenen Kosten für den zweiten Weg entschieden.

Gruß

Michael

Geschrieben
Mein "Lieblings-SB" hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht befugt sei,

über JJ erworbene .22 lfb in meiner Kurzwaffe zu verschiessen.

...

Ich schieße die selbe Sorte mal aus LWen mal aus KWen. Diese gehören mir noch nicht einmal zwangsläufig, ich kann die als Berechtigter auch leihen. Die muss ich also zukünftig separat kaufen, kennzeichnen, lagern,... Den Spaß mit dem VG würde ich mir leisten, dein Risiko ist minimal. Es könnten aber beim Vorgesetzten deines SB (oder dessen Vorgesetzten) leicht Zweifel an der fachlichlichen Eignung deines Lieblings aufkommen.

Gruß

Erik

Geschrieben

Wie verhält es sich dann, wenn ich als JJ-Inhaber auf meiner WBK

2 LW in .22 l.f.B. eingetragen habe und die Mun. bisher auf JJ kaufe.

Zusätzlich hab ich zu meiner Pistole 9mm P. noch ein KK-WS womit ich die ohnehin

vorhandene KK-Mun verschieße, und zwar ohne extra Mun-EWB ?

das kann man jetzt fast halten wie man will, es gibt ja auch Auslegungen, wonach ich

aufgrund des Mun-Stempels für die 9 para in Verbindung mit dem KK-WS nach Anlage 2 WaffG

evtl. die Mun kaufen kann, je nach dem ob sich der Händler das traut ?

Jetzt habt Ihr mich soweit gebracht, daß ich in Erwägung ziehe meinen SB zu fragen,

damit mir keiner ans Bein pinklen kann.

Svenni

Geschrieben
Ihr solltet Euch sowas eintragen lassen:

image.png

Und in einem normalen Waffengeschäft kaufen.

Wann wurde dieser Eintrag gemacht? Nach 2003? :00000733:

Geschrieben
Ihr solltet Euch sowas eintragen lassen:

image.png

Allerdings heißt es nur "Besitz" und nicht "Erwerb";

ist dies quasi nur die Bestätigung des Amtes, daß Du

damals ( 2003 ) den Besitz von Mun gemeldet hast?

Geschrieben

Den Eintrag bekam ich mehrmals, zuletzt 2006.

Gemeldet habe ich NIE irgendwelche Muni-Bestände. Er wurde mir einfach so, ohne Nachfrage eingetragen.

Geschrieben
Mein "Lieblings-SB" hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht befugt sei,

über JJ erworbene .22 lfb in meiner Kurzwaffe zu verschiessen.

Da hatte ich dann zwei Möglichkeiten:

- den Instanzenweg bis zum Verwaltungsgericht zu gehen

- für den Mun-Erwerbs-Stempel beim Revolver zu zahle.

Da dann ja wohl eine Kennzeichnungspflicht der Patronenschachteln besteht, hat der SB dann bestimmt auch die zughörige Kennzeichnungsvorschrift mit beigelegt, oder?

Und wenn Du dagegen verstoßen solltest, gibt es 5 Jahre Gulag?

Kann der SB sich alleine und ohne Vorschriftenkatalog die Schuhe zubinden, geschweige den Waser kochen?

Geschrieben
Mein "Lieblings-SB" hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht befugt sei,

über JJ erworbene .22 lfb in meiner Kurzwaffe zu verschiessen.[...]

Den SB hätte ich ignoriert, seine Reaktion abgewartet und sobald es gereicht hätte, hätte ich ihn mit einem Verfahren nach § 344 StGB beglückt. Verbrechen im Amt, ein Jahr Mindeststrafe, Ende der SB Eigenschaft.

Geschrieben

Das jemand mir keine KK auf Jagdschein verkaufen wollte ist mir nun wirklich noch nie passiert. Das der Typ hinterm Tresen nichteinmal den Jagdschein sehen wollte dagegen schon eher.

Ich kaufe meine Munition allerdings auch nicht im Modegeschäft.

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