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IGNORED

Munitionserwerbsschein für .22 lfb als Jäger?


Frechdachz

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Natürlich ist so ein Kurzwaffentraining nur auf Hochschlag und Rückstoß zu begrenzen, jagdsportliche Kurzwaffendisziplinen und Jagdschutz existieren nicht...von Verteidigungsschießen und dessen Trainingsumfang gar nicht zu reden.

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Scheinbar tut er das nicht...Aber wie gesagt scheint da einiges sehr übersichtlich zu sein. :ridiculous:

Eine wirkliche Konifere eben.

Eine reale Analyse von Problemen und richtige Beiträge zur Lösung des Problems sind nicht deine Stärke - eher die Verunglimpfung und das Mobbing! Sei es drum - >200 Joule sind Gesetz für KW bei "Jägern" - :heuldoch:

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Eine reale Analyse von Problemen

Vor allem hat er Dich richtig analysiert. Versuch mal, Deine Argumente nachdenklich und selbstkritisch zu hinterfragen, statt hier vom hohen Roß herunterzublöken. Dieses ständige Iterieren von nadelspitz ausgeschnittenen Fragmenten der Gesetzestexte, ohne auf Zusammenhänge und andere Aspekte einzugehen ist intellektuell erbärmlich.

Wenn'ste das jetzt nicht auf die Reihe kriegst, dann gibt es speziell für solche wie Dich eben einen "Ignore"-Button.

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Vor allem hat er Dich richtig analysiert. Versuch mal, Deine Argumente nachdenklich und selbstkritisch zu hinterfragen, statt hier vom hohen Roß herunterzublöken. Dieses ständige Iterieren von nadelspitz ausgeschnittenen Fragmenten der Gesetzestexte, ohne auf Zusammenhänge und andere Aspekte einzugehen ist intellektuell erbärmlich.

Wenn'ste das jetzt nicht auf die Reihe kriegst, dann gibt es speziell für solche wie Dich eben einen "Ignore"-Button.

Mach doch! IGNORE ME! Sage ich dazu - Feigling! :bb1:

Ich habe es nicht nötig für Gesetzestreue zu werben - und .22lr KW für Jäger sind imho absurd! :bb1:

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Vor allem hat er Dich richtig analysiert. Versuch mal, Deine Argumente nachdenklich und selbstkritisch zu hinterfragen, statt hier vom hohen Roß herunterzublöken. Dieses ständige Iterieren von nadelspitz ausgeschnittenen Fragmenten der Gesetzestexte, ohne auf Zusammenhänge und andere Aspekte einzugehen ist intellektuell erbärmlich.

Wenn'ste das jetzt nicht auf die Reihe kriegst, dann gibt es speziell für solche wie Dich eben einen "Ignore"-Button.

:gutidee:

:s75:

Mach dir nix draus - Vollpfosten sehen eben nur ihre Welt.

Wir haben es hier (leider wieder einmal) mit dieser Art "schneidig vorgetragener Basta-Meinungen" zu tun.

Und ja, solche Vollpfosten können gar nicht genug verunglimpft werden!

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.22lr KW für Jäger sind imho absurd!

Die Diskussionsweise des zitierten Schreibers ist ja schon grenzwertig -

aber mit dem o.g. Satz hat er sich m.E. auch inhaltlich, was eine vernünftige Diskussion angeht, "ausgeknockt".

Ich frage mich, wo manche ihre Jagdausbildung absoviert haben (wenn sie die denn überhaupt haben..).

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Nur mal als Gedankenanspoß an diejenigen, die eine Kurzwaffe im Kaliber .22l.r. als Waffe für das jagdliche Schießen nach DJV Regeln negieren. Der Teil der die Voraussetzungen für Kurzwaffenschießen ausgiebig beschreibt und speziell hier der Teil X, beschreiben als Voraussetzung eindeutig eine Pistole oder einen Revolver im Kaliber .22lfB bzw. .22l.r was identisch ist. Von daher bitte mal einen Gang runter schalten und nicht behaupten, es ist nicht zulässig, wo es doch schwarz auf weiß niedergeschrieben steht.

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[...] .22lr KW für Jäger sind imho absurd! :bb1:

Eine Kurzwaffe in .22 long rifle ist zum Übungschießen, zur Fallen- und Baujagd sehr geeignet und sehr beliebt. Es gibt sie dafür sogar mit Einzelbedürfnisnachweis wenn/weil man mehr als zwei KW hat.

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Ach, steht da nicht?[...]

Du hast Recht, ich hatte es nicht gefunden.

Das Gesetz versteht aber unter Jagdmunition, jede Munition die nicht durch das Bundesjagdgesetz verboten ist. Somit jede Munition, weil das BJagdG keine Munition verbietet.

Ausdrücklich erlaubt ist es neben Munition zur Jagdausübung auch solche für das Training oder für Wettkämpfe zu erwerben.

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Du hast Recht, ich hatte es nicht gefunden.

....

Nö hat er nicht. Z.B. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/porta...3P23#focuspoint

Nach Landesjagdgesetz Baden-Württemberg reichen 100 J für die Bau- und Fallenjagd. Die Baujagd darf in Baden-Württemberg jeder Inhaber eines deutschen Jagdscheins ausführen.

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Nach Landesjagdgesetz Baden-Württemberg reichen 100 J für die Bau- und Fallenjagd.

In SH auch und noch darf auch hier mit gültigem deutschen JS gejagt werden.

Das zeigt eben wieder, daß gewisse Leute Antworten auf Fragen liefern,

die sich ohne sie gar nicht gestellt hätten.

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Nö hat er nicht. [...]

Der Satz: "Du hast Recht ..." bezog sich auf das Vorkommen des Woetes "Jagdmunition" im Gesetzestext. Im Gesetz kommt vor: "(Jagdwaffen und -

munition)".

Zeilenumbruch wie im veröffentlichten Gesetzestext ... ).

Was Joule-Grenzen bei der Verwendung von Kurzwaffen auf der Jagd betrifft, so ist Deutschland mehrgeteilt.

1. Länder die keine Ergänzung des sachlichen Verbots des BJagdG im Landesjagdgesetz haben, (z.B. Bayern)

2. Länder die eine andere, klarere Formulierung als die des BjagdG im Landesjagdgesetz haben, (z.B. Rheinlandpfalz)

3. Länder die die Forderung nach 200 Joule Mündungsenergie explizit nicht für die Bau- oder/und Fallenjagd gelten lassen, (Hessen - hebt für Fallenjagd auf)

4. Länder die für die Bau- und Fallenjagd eine niedrigere Mündungsenergie als mindestens 200 Joule fordern (z.B. Baden-Württemberg).

Ob ein Land klarstellt, dass die 200 Joule Mindestenergie auch für die Bau- und Fallenjagd gilt, ist mir nicht bekannt.

Wie immer kommt es also auf das jeweils gültige Landesjagdgesetz an und die Interpretation der Vorschrift im Bundesjagdgesetz ist durchaus unterscheidlich.

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