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IGNORED

Munitionserwerbsschein für .22 lfb als Jäger?


Frechdachz

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Mein "Lieblings-SB" hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht befugt sei,

über JJ erworbene .22 lfb in meiner Kurzwaffe zu verschiessen.

Wenn man es ganz eng sieht, könnte er da auch Recht haben, denn der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb und Besitz von Jagdmunition. Die Jagdausübung mit Kurzwaffen (außer bei der Bau- und Fallenjagd) ist aber laut § 19 BJagdG verboten. Folglich wäre für Kurzwaffen bestimmte Munition im Kaliber .22 lfB keine Jagdmunition (außer wieder bei der Bau- und Fallenjagd) und könnte somit nicht über Jagdschein erworben werden, sondern (z.B. für den Fangschuss) nur über die MEB in der WBK.

Aber gut, die Welt würde sicherlich nicht untergehen, wenn man es etwas liberaler betrachten würden.

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Aber gut, die Welt würde sicherlich nicht untergehen, wenn man es etwas liberaler betrachten würden.

Nicht nur das! Wir 'ersticken' schon lange in sinnfreien Regularien und Restriktionen, die nichts als Schikane sind. Oder kannst Du in diesem Zusammenhang irgendeinen Nutzen für Staat, Gesellschaft oder was auch immer erkennen?

Gruß

G.S.J.

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Wenn man es ganz eng sieht, könnte er da auch Recht haben, denn der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb und Besitz von Jagdmunition. Die Jagdausübung mit Kurzwaffen (außer bei der Bau- und Fallenjagd) ist aber laut § 19 BJagdG verboten. Folglich wäre für Kurzwaffen bestimmte Munition im Kaliber .22 lfB keine Jagdmunition (außer wieder bei der Bau- und Fallenjagd) und könnte somit nicht über Jagdschein erworben werden, sondern (z.B. für den Fangschuss) nur über die MEB in der WBK.

Aber gut, die Welt würde sicherlich nicht untergehen, wenn man es etwas liberaler betrachten würden.

Was steht denn im Gesetz hinsichtlich des Erwerbs von Munition durch Jagdscheininhabern?

Was steht im Gesetz hinsichtlich des Gebrauchs von Munition?

Was steht im Gesetz hinsichtlich des erlaubnisfreien Erwerbs von Waffen und Munition zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck?

Was steht im Gesetz hinsichtlich des erlaubnisfrien Erwerbs von Munition auf Schießstätten?

Was steht im Gesetz über das jagdliche Schießen?

Von Jagdmunition steht nichts im Gesetz und das Bundesjagdgesetz verbietet bis dato keine Munition.

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.......

....

Von Jagdmunition steht nichts im Gesetz und das Bundesjagdgesetz verbietet bis dato keine Munition.

Eben ! Im Gesetz steht "Munition für Langwaffen" und das kann daher auch z.B. Munition fürs Übungs- bzw. Scheibenschießen sein. Sonst dürfte man ja nicht mal Vollmantelmuniton auf JJ erweben.

Mann kann auch Probleme herbeireden wo gar keine sind...

Svenni

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[...] Sonst dürfte man ja nicht mal Vollmantelmuniton auf JJ erweben.[...]

Noch so ein Unsinn. Man kann und darf auch Vollmantelmunition zur Jagd verwenden.

Hier noch die Regelung der WaffVwv an die sich die verwaltung zu halten hat:

13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein

auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines

erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach

dem BJagdG verboten ist.

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Du hast mich missverstanden godix. Genau dieses (erlaubter Erwerb) meinte ich ja.

Das mit der Vollmantel meinte ich eher ironisch, wenn man den Begriff

"Jagdmuniton" extrem auslegen wollte (für Schalenwild z.B. wird ja wohl niemand VM verwenden), was

aber ja völlig hinfällig ist, weil im Gesetz nix von Jagdmunition steht...

Svenni

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[...]für Schalenwild z.B. wird ja wohl niemand VM verwenden[...]
Ich schon, in besonderen Situationen.

Bleibt einfach bei dem was im Gesetz und den zugehörigen Verordnungen steht und dichtet euch keine Begriffe und Einschränkungen dazu.

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War diese Frage nach jagdlicher Verwendung der .22 lr wirlich ernst gemeint?

Wenn du selbst JS-Inhaber sein solltest (und entsprechende Ausbildung genossen hast) hoffentlich nicht.

Kläre mich einfach auf - was habe ich nicht gelernt oder genossen? Auf Keiler mit .22lr zu schießen? Diese Unterrichtsstunde habe ich verpennt - geb ich zu - aber ich denke mal zu meinem Glück!

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Kläre mich einfach auf - was habe ich nicht gelernt oder genossen? Auf Keiler mit .22lr zu schießen? Diese Unterrichtsstunde habe ich verpennt - geb ich zu - aber ich denke mal zu meinem Glück!

an wissen mangelts dir wohl ebenso, wie auch an fantasie.

selbst mir als nicht-Jäger und nicht-JS-Inhaber fallen auf anhieb 2 gründe ein!

fallenjagd

jagdliches übungsschießen

wer sich wirklich auskennt, dem sollten noch einige gründe mehr einfallen

die antwort/reaktion von CM kann ich durchaus verstehen! KEINER deiner beiträge zu diesem thema war von irgenwelchem nutzen. .... aber jedes forum braucht seine clowns ....

gruß alzi

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selbst mir als nicht-Jäger und nicht-JS-Inhaber fallen auf anhieb 2 gründe ein!

fallenjagd

jagdliches übungsschießen

Von mir als Jäger kommt hier nur der kleine Hinweis an den Nichtjäger:

Es gibt sehr viel mehr jagdbares Wild, als Schalenwild und Seehund - und darum die .22lr auf JJ. (§19 BJagdG)

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Für was braucht ein "Jäger" wie du eine .22 lr Pistole?

Für Nachsuche auf einen waidwunden Keiler im Unterholz? :ridiculous::rolleyes:

Diese "Fragen" an sich sind der Offenbahrungseid für einen(frei nach Loriot) sehr "übersichtlichen" Kenntnisstand.

Und warum Jäger in ""? Soll das irgendetwas vermeintlich gehaltvolles ausdrücken, oder nur (wie der Fragestil an sich) möchtegern provokant wirken?

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Von Jagdmunition steht nichts im Gesetz

Ach, steht da nicht?

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

So fängst Du an und widerlegst das dann selbst... :gutidee:

Eigentlich nicht ...

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Eigentlich nicht ...

Hmmm, eigentlich schon.

Du erläuterst zunächst, daß der JJS zum Erwerb von Jagdmunition berechtigt. (Und nur dieser...äh, jeder nicht verbotener) Dann beschreibst Du, wie man die .22 bei der Jagd braucht, und damit wäre dann doch der Erwerb genau damit begründet. Elstern und Karnickel kann man, wie ich gelernt habe, auch mit .22 lr (allerdings aus LW) erschießen. Es ist irgendwie ein Nicht-Thema.

Findet man einen Händler, der die Mun verkauft, braucht man keinen Eintrag, ansonsten ist ein Eintrag notwendig. Soweit die pragmatische Prüfung.

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Diese "Fragen" an sich sind der Offenbahrungseid für einen(frei nach Loriot) sehr "übersichtlichen" Kenntnisstand.

Und warum Jäger in ""? Soll das irgendetwas vermeintlich gehaltvolles ausdrücken, oder nur (wie der Fragestil an sich) möchtegern provokant wirken?

§§ 19 Sachliche Verbote des BJagdG Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d

Selbst eine Remington Yellow Jacket erreicht nur ca. 165 Joule. Damit ist der Einsatz einer KK-Pistole für die Jagd eigentlich nicht möglich!

Ist dein Kenntnisstand "übersichtlicher"? Dann berichte von deinem Wissenstand anhand des Gesetzes!

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Aber du erlaubst ihm schon noch jagdliches Übungsschießen mit der Pistole?

Was für eine billige Ausrede!

Übungsschießen mit einer Waffe die ich nie einsetzen darf? Übungsschießen mit Waffen die in ihrem Kaliber und Schussverhalten so konträr wie nur irgend möglich sind. z.B. .22lr vs. .38 MAG - gehts noch? Und auf Nahdistanz (Fallenerschiessen) macht es bestimmt kein Übungsschiessen notwendig!

Ich denke das Problem liegt einfach nur in der Gesetzgebung! Hier gehört eine Klarheit rein - angefangen von der Zuverlässigkeit bis zum Transport... für alle Waffenfreunde gleiche Bedingungen!

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