Jump to content
IGNORED

Leihwaffe im B Schrank mit Muni. Jedoch kein WBK Eintrag - Rems Murr


valli

Recommended Posts

Wir der Titel schon verrät gerade das aktuelle Problem bekommen.

A+B Schrank. Alles i.o. Verschlossen.

Jedoch !

9mm Pistole (Leihwaffe) und dazu 100 Schuss 9mm.

Laut Kontrolleur, Verstoß gegen das Munitionsgesetz (Lt. Gesetz sogar Straftatbestand)

Da ich keinerlei 9mm eingetragen hab in meiner WBk. Bisher nur Cal.12 & .44 Mag.

Hatte jemand im Rems-Murr Kreis die Erfahrung ? Wie wird hier geurteilt ??

Bitte leistet mir ein wenig moralische Unterstützung, bin auf meine UB Beruflich angewießen :-(

Link to comment
Share on other sites

Ja, aber im B Schrank, da gabs keinerlei beanstandungen.

Es war das Prinzip das ich 9mm Mun habe ohne die Erlaubnis des Erwerbs...

Hätt ich die K***e nur aus dem Schrank mann... Kotzt mich das an !

Zu Ehrlich für diese Welt...

Waren 9mm Pistole und 9mm Munition zusammen gelagert ?
Link to comment
Share on other sites

Wenn ich das richtig verstehe wurde eine Leihwaffe die nach §12 (1) Nr 1a WaffG erworben wurde zusammen mit der dazugehörigen Munition in einem B Fach eines A Schranks gelagert.

Alles in Ordnung. Geb dem Kontrolleur mal §12 WaffG zum lesen, vor allem den ersten Satz des §2 und alles ist gut. Wenn er immer noch auf den nicht vorhandenen Verstoß besteht einfach einen Anwalt einschalten und zurücklehnen.

Link to comment
Share on other sites

9mm Pistole (Leihwaffe) und dazu 100 Schuss 9mm.

Laut Kontrolleur, Verstoß gegen das Munitionsgesetz (Lt. Gesetz sogar Straftatbestand)

Hier macht der Kontrolleur ein Faß auf, das nicht existiert!

Schau dir mal § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten an!!!

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

Link to comment
Share on other sites

...

Es war das Prinzip das ich 9mm Mun habe ohne die Erlaubnis des Erwerbs...

...

Wenn du ein Grüne WBK hast dann darfst du die 9mm KW leihen. Und somit brauchst du mit der Leihwaffe/Leihschein dann keine Erlaubnis für den Erwerb/Besitz!!

Guck mal da: Munition kaufen für geliehene Waffe

WaffG

§12

(Abs. 1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a. lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

...

erwirbt;

(Abs. 2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

...

Nicht Bange machen lassen und dem Controler mal fragen wie er denn den §12 auslegt...

Viel Spaß

der Carl

Link to comment
Share on other sites

Ja, hab mit glech den §12 herangezogen und eine nette E-Mail an den Sachbearbeiter & Scheffin geschickt.

Da steht ja wirklich glas klar, dasmit das in ordnung geht, bin mega froh... So schrott würde mir grad noch fehlen...

Ist echt nicht ganz ohne, wenn man auf eine §7 SprengV angewießen ist.

Jetzt mal abwarten, ich berichte wie das ganze ausging.

Danke nochmals an alle für den schnellen Support, einfach TOP !

Link to comment
Share on other sites

Also Mun-Erwerb zur Leihwaffe geht schon klar.

Aber, wie genau war das Zeugs denn gelagert ?

Das gibt der Eingangsbeitrag m.E. nicht her und genau da könnte das Problem liegen, das beanstandet wurde.

Ich meine, ich lese hier heraus

9mm Pistole (Leihwaffe) und dazu 100 Schuss 9mm

das Waffe und Munition zusammen gelagert wurden.

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Link to comment
Share on other sites

das Waffe und Munition zusammen gelagert wurden.

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Du hast das richtig verstanden. Die Lagerung erfolgte aber in einem A Schrank mit B Innenfach im B Innenfach. Also vollkommen in Ordnung.

Das wurde von dem Kontrolletti auch nicht beanstandet. (Siehe Beitrag 3)

Link to comment
Share on other sites

Nein, ich meinte laut Kontrolleur verstoß gegen das Waffengesetz, bereich unerlaubter Erwerb / Besitz von Munition.

Aber eigentlich gibt es wirklich kein Problem, war alles ordnungsgemäß verschlossen im B-Fach, klassischer Jägerschrank. Oh Mann, war trotzdem ein guter kleiner Schock heute morgen.

Noch kam keine Antwort auf meine E-Mail wo ich den WaffG 12 erwähnt habe.

Wundere mich nur das der Boss auf Rückfrage des Kontrolleurs das ganze als Verstoß angibt. Die sollten doch die Gesetze wissen in denen sie Arbeiten oder ??

Das ist ja wie wenn einer Service an ner S-Klasse machen möchte und davor nur an Golf 3 die Luftfilter gewechselt hat...

...was bitte ist das Munitionsgesetz? Ein BaWü Landesgesetz?

Gruß

Erik

Link to comment
Share on other sites

Nur weil rechtlich alles in Ordnung war, heisst das noch lange nicht, dass der Ärger für dich vorbei ist. Dein Recht musst du erstmal bekommen oder durchsetzen. ;)

Wenn die Behörde bockt, dauert das eine Weile und endet vor dem Amtsgericht.

Link to comment
Share on other sites

Nur weil rechtlich alles in Ordnung war, heisst das noch lange nicht, dass der Ärger für dich vorbei ist. Dein Recht musst du erstmal bekommen oder durchsetzen. ;)

Wenn die Behörde bockt, dauert das eine Weile und endet vor dem Amtsgericht.

yepp, ich würde da evt. schon im Voraus mit einem Brief von einem versierten RA reagieren.

(ich könnte da auch jemanden empfehlen....)

das ist zumindest meine Quintessenz aus dem Verfahren gegen mich

just my 2 cents

Link to comment
Share on other sites

Ich würde mir den Anwalt sparen. Das Ding ist eindeutig. Man muss nur hartnäckig bleiben und nicht einknicken. Zum Gerichtstermin kann man dann immer noch nen Anwalt hinzuziehen. Ich denke aber, dass bei sauberem Schriftverkehr mit dem Amt dann vor dem eigentlich Termin das Ding eingestellt wird.

Nicht labern

Nicht schwafeln

Nicht lamentieren

NUR KLARE AUFZÄHLUNG FAKTEN UND SONST KEIN WORT IM SCHRIFTVERKEHR!

Dann machts sogar ein bisschen Spaß ;)

Link to comment
Share on other sites

Solange die konkreten Verstöße nicht bekannt sind, sind die Zahlen grundsätzlich fragwürdig. Ich nehme einen hohen Anteil an fehlerhaften Anschuldigungen an, da das Personal nicht ausreichend geschult ist.

Link to comment
Share on other sites

...sind die Zahlen grundsätzlich fragwürdig. Ich nehme einen hohen Anteil an fehlerhaften Anschuldigungen an, da das Personal nicht ausreichend geschult ist.

Du weißt schon, auf welcher Basis die kriminalpolizeiliche Statiskik aufbaut?

Jedenfalls nicht auf den Verurteilungen.

Link to comment
Share on other sites

[...] Die sollten doch die Gesetze wissen in denen sie Arbeiten oder ??[...]
Mir fällt da noch einer ein, der in Anwendung des Gesetzes eine Kurzwaffe Kaliber 9 mm nebst zugehöriger Munition geliehen und bei sich aufbewahrt hat, offenbar ohne die gesetzliche Grundlage dazu zu kennen obwohl Sachkunde unterstellt werden darf. Weder die LWB noch die Kontrolleure haben Jura studiert, beide sind in der Anwendung des Gesetzes grob unsicher obwohl sie es können sollten. Es werfe also keiner mit Steinen, wenn er selber im Glashaus sitzt.
Link to comment
Share on other sites

Ich würde mir den Anwalt sparen. Das Ding ist eindeutig. Ich denke dass bei sauberem Schriftverkehr mit dem Amt dann vor dem eigentlich Termin das Ding eingestellt wird.

NUR KLARE AUFZÄHLUNG FAKTEN UND SONST KEIN WORT IM SCHRIFTVERKEHR![/b]

Würde ich auch so machen, und bringt Dir vielleicht noch einen kleinen Sympathiebonus beim Amt ein, weil Du sie nicht gleich mit einem Anwalt vorgeführt hast. Oft trifft man sich ja zweimal im Leben und auf dem Amt arbeiten auch nur Menschen. ;)

Link to comment
Share on other sites

@ Godix & trader

Ja, das ist wohl wahr. Anwalt will ich da nicht gleich ins Haus fallen, das wäre mit Kanonen auf Spatzen jegagt.

Ich denke nur dass das gute Amt so etwas tag täglich macht und das gesetz vermutlich schon in und auswendig kennt.

Aber wie Trader schreibt, es sind auch nur Menschen.

Werden wir mal abwarten was ich für eine Antwort bekomme.

Link to comment
Share on other sites

Würde ich auch so machen, und bringt Dir vielleicht noch einen kleinen Sympathiebonus beim Amt ein, weil Du sie nicht gleich mit einem Anwalt vorgeführt hast. Oft trifft man sich ja zweimal im Leben und auf dem Amt arbeiten auch nur Menschen. ;)

Interessant, dass Du noch auf die Möglichkeit eines Bonus hoffst, wo ich nicht einmal mehr den Hauch einer normalen, allgemeinen, zwischenmenschlichen Sympathie sehe. Das Problem ist, dass wenn es erst einmal soweit, wie hier geschildert, ist, dass das nicht eine Frage der Sympathie sondern des Respekts ist, und der ist selbst gegenüber bekannten Rechtsanwälten nicht immer gegeben. Lieber mit Kaliber 8 auf Spatzen schießen, als mit 6 mm Flobert Schrot auf annehmende Wildschweine. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.