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IGNORED

Leihwaffe im B Schrank mit Muni. Jedoch kein WBK Eintrag - Rems Murr


valli

Empfohlene Beiträge

Mir fällt da noch einer ein, der in Anwendung des Gesetzes eine Kurzwaffe Kaliber 9 mm nebst zugehöriger Munition geliehen und bei sich aufbewahrt hat, offenbar ohne die gesetzliche Grundlage dazu zu kennen obwohl Sachkunde unterstellt werden darf. Weder die LWB noch die Kontrolleure haben Jura studiert, beide sind in der Anwendung des Gesetzes grob unsicher obwohl sie es können sollten. Es werfe also keiner mit Steinen, wenn er selber im Glashaus sitzt.

Valli hatte doch der Beschreibung nach völlig rechtskonform gehandelt. Nur die die Authorität des Vertreters der Waffenrechtsbehörde hatte ihn irritiert. :closedeyes:

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Du weißt schon, auf welcher Basis die kriminalpolizeiliche Statiskik aufbaut?

Jedenfalls nicht auf den Verurteilungen.

Ich rede nicht von der polizeilichen Kriminalstatistik. Dort finden Ordnungswidrigkeiten und angebliche Verstöße/Straftaten nicht statt.Es geht um die Angaben, die die Ordnungsbehörden machten. Diese wurden auch bei den parlamentarischen Anfragen angegeben und kursieren in der Presse.

Diese Zahlen stelle ich in Frage. Die Qualität der Kontrollen sehen wir hier immer wieder im Forum. Viele Verstöße sind gar keine bzw. wird einfach aus einer definierten Gruppe hochgerechnet auf die Allgemeinheit.

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Ich denke nur dass das gute Amt so etwas tag täglich macht und das gesetz vermutlich schon in und auswendig kennt.

Wenn es denn so wäre, dürfte die Einstufung in Richtung Straftat so nicht passieren.

Ich finde es nicht gut, wie hier die Behörde gegenüber den Bürger auftritt.

Den Bürger am Montagmorgen mit einer wilden Feststellung einen Schreck versetzen, bescheidene Kenntnis der Materie, aber klasse Service. :icon13:

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So, nur kurz zur Info. Heute vormittag hat der Beamte angerufen. Termin nächste Woche nochmal bei Ihm. Ich soll alle Papiere die ich bekommen habe mitbringen.

Wird alles geschreddert. Es werden neue Papiere gemacht in denen alles als in Ordnung angegeben wird. So muss das, da bin ich froh ! Trozdem ein guter schrecker die Aktion...!

Gruß und danke nochmals für den schnellen Support von Euch !!!!!

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So, nur kurz zur Info. Heute vormittag hat der Beamte angerufen. Termin nächste Woche nochmal bei Ihm. Ich soll alle Papiere die ich bekommen habe mitbringen.

Aua, die Belege der Unfähigkeit sollen vernichtet werden! :ridiculous:

Und für den Mist darfst du auch noch auf´s Amt fahren? Dem Knaben geht es wirklich Danke. <_<

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So, nur kurz zur Info. Heute vormittag hat der Beamte angerufen. Termin nächste Woche nochmal bei Ihm. Ich soll alle Papiere die ich bekommen habe mitbringen.

Wird alles geschreddert. Es werden neue Papiere gemacht in denen alles als in Ordnung angegeben wird. So muss das, da bin ich froh ! Trozdem ein guter schrecker die Aktion...!

Gruß und danke nochmals für den schnellen Support von Euch !!!!!

Das würde ich dankend ablehnen und ihn bitten seine Berichtigung per Post zu senden.

Es gibt keinen Grund die Belege der Unfähigkeit aus der Hand zu geben.

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...

Wird alles geschreddert.

...

Wie bitte?! :shok:

Offizielle Unterlagen, Dokumente und ggf. Bescheide schreddern ... :mega_shok:

Widerspruchs- bzw. Berichtigungsbescheid per Post, alles zusammen abheften, gut aufbewahren und damit hat es sich. :closedeyes:

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...und was hat man dann von dem Gezter und den (beglaubigten) Kopien? Immer wird nach weniger Administration gerufen und dann ist´s auch wieder nicht recht.

Ja, rechtlich einwandfrei wäre ein weiterer Bescheid. Hier haben zwei erwachsene Menschen telefonisch etwas anderes ausgemacht.

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Und an mindestens 10 Orten Kopien hinterlegen... Oder, noch besser, an 20 Orten, auch im Ausland natùrlich....

Blödsinn, aber eine Beglaubigung ist in dem Fall angesagt, da abgegebene Orignale ganz schnell ohne Nachweis verschwinden können. Bei dem schön eingeleitetem Versuch, Beweise aus der Hand des Besitzers zu locken, ist Vertrauen fehl am Platz. Da ist es besser, beglaubigte Kopien zu haben in der Hinterhand zu haben.

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Mich würde interessieren wozu jetzt das alles kopiert, beglaubigt und im Wald vergraben werden sollte.

Der Behördenvertreter hat sich geirrt. Nicht schön, aber menschlich.

Der Betroffene hatte zwar erstmal einen großen Schreck, hat dann aber nach Abklärung der Sachlage das ganze zweifelsfrei, als rechtlich einwandfrei belegen können.

Der Behördenvertreter hat den Fehler seinerseits bestätigt und dem Betroffenen mündlich zugesagt, dass dieser die richtigen Papiere umgehend erhält.

Wozu jetzt der ganze Aufwand?

Von welchen Beweisen wird gesprochen?

Es ist doch nur ein Beweis dafür da, dass sich ein Mitarbeiter der Behörde einmal geirrt hat.

Was soll man damit anfangen, ausser sich in ein paar Jahren noch darüber zu freuen, dass man Recht hatte?

Bitte um Aufklärung.

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....

Wozu jetzt der ganze Aufwand?

....

Es ist doch nur ein Beweis dafür da, dass sich ein Mitarbeiter der Behörde einmal geirrt hat.

Was soll man damit anfangen, ausser sich in ein paar Jahren noch darüber zu freuen, dass man Recht hatte?

Bitte um Aufklärung.

Aus meiner Sicht sieht das wie folgt aus: das WaffG schränkt die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen ein. Das ist schon nicht schön. Wenn die Behörde sich dabei offensichtlich nicht ausgebildeter Kräfte bedient, ist das noch weniger schön. Wenn man jetzt aber weiß, dass diese vollkommen unnötige Angelegenheit als "Beanstandung" eines LWB´s geführt wird, wird es echt ärgerlich. Zudem bitte ich Dich mal, Dich in die Lage des Betroffenen hinein zu versetzen.

Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde fertigen. Irgendwann ist es auch mal gut mit dem, was man sich gefallen lassen muss. Das ist immer noch ein bisschen besser als nichts und ist nicht so aufwendig.

Wenn sich der LWB "einmal irrt" sind die Behörden im Regelfall ja auch nicht zimperlich.

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Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde fertigen. Irgendwann ist es auch mal gut mit dem, was man sich gefallen lassen muss. Das ist immer noch ein bisschen besser als nichts und ist nicht so aufwendig.

Wenn sich der LWB "einmal irrt" sind die Behörden im Regelfall ja auch nicht zimperlich.

wie war das noch mit den Kanonen und den Spatzen? Wenn du auf dder Arbeit einen Fehler machst, bekommst du dann gleich eine Abmahnung?

Wenn der Fehler korrigiert wurde, handelt es sich stat. auch nicht um eine Beanstandung.

Wenn der Behördenvertreter sich einmal irrt, begeht er in der Regel keine Straftat oder Owi.

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wie war das noch mit den Kanonen und den Spatzen? ....

Willst Du die Dienstaufsichtsbeschwerde als Kanone bezeichnen? :rolleyes:

....

Wenn der Fehler korrigiert wurde, handelt es sich stat. auch nicht um eine Beanstandung.

....

Das kommt auf die Statistik an.

Noch einmal generell: Jeder kann Fehler machen, aber hier wird in unsere Grundrechte eingegriffen. Wenn das nicht sorgfältig geschieht und man dem sich absolut gesetzestreu verhaltenden Bürger Probleme bereitet, kann das auch mal Konsequenzen haben.

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Hallo Heinlein,

danke für Deine Ausführung und Deine Sicht der Dinge.

Ich gebe Dir in vielen Punkten recht, vor allem wenn dies tatsächlich in die Statistik, als Kontrolle mit Beanstandung aufgenommen wurde und als solche in dieser verbleibt.

Das ist mehr als ärgerlich. Wie eben der ganze Vorgang auch.

Den Punkt "Wenn sich der LWB "einmal irrt"" sehe ich jedoch anders, denn dann handelt es sich schließlich um einen Verstoss gegen das Waffengesetz, und dies kann nicht gleichgesetzt werden mit dem geschilderten Vorgang.

Gruß

Wurftaubenschütze

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Ich gebe Dir in vielen Punkten recht, vor allem wenn dies tatsächlich in die Statistik, als Kontrolle mit Beanstandung aufgenommen wurde und als solche in dieser verbleibt.

das sind doch alles bloße Mutmaßungen!

Was sollte der SB für ein Interesse daran haben, eine letztendlich negative Kontrolle als "beanstandet" in der Stat. anzugeben?

Genau so gut könnt ihr auch behaupten, das Führen der Stat. geschieht vollkommen willkürlich.

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Genau so gut könnt ihr auch behaupten, das Führen der Stat. geschieht vollkommen willkürlich.

:ridiculous: die Aussage hat doch was.

Schon was und wie in Statistiken aufgenommen wird, belegt die Willkür! Ganz zu Schweigen von dem Stempel "VS - nur für den Dienstgebrauch", mit dem manche geschmückt werden.

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...Wenn man jetzt aber weiß, dass diese vollkommen unnötige Angelegenheit als "Beanstandung" eines LWB´s geführt wird...

Das ist ein guter Punkt, denn wer sagt einem, daß in der persönlichen Akte beim Amt nicht doch was hängen bleibt. Sicher ist sicher, falls in Zukunft mal was sein sollte und dann wird behauptet, daß da doch schonmal irgend was war.

Ich würde auf jeden Fall auch mal ne Kopie machen, bzw dem SB sagen, daß er ja mit dem neuen Bescheid den alten entwertet. Ein Recht auf Rückgabe wird er ja wohl nicht haben...

Was bin ich froh, daß wir eine gute und kooperative SB haben. Dafür ein dickes Danke.

der carl

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...Den Punkt "Wenn sich der LWB "einmal irrt"" sehe ich jedoch anders, denn dann handelt es sich schließlich um einen Verstoss gegen das Waffengesetz, und dies kann nicht gleichgesetzt werden mit dem geschilderten Vorgang.

...

Na ja, das ist in der Regel ein Verstoß gegen ein Gesetz das gezielt dafür gemacht wurde, möglich kompliziert zu sein. Das WaffG an sich verhindert keine einzige Straftat zum Nachteil Dritter.

Gruß

Erik

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