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IGNORED

Erster WBK-Widerruf wegen verweigerter Nachschau


2nd_Amendment

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Einfach beide Absätze lesen und in ihrer Reihenfolge einordnen. Dazu eine statistische Betrachtung der Risiken privaten Schußwaffenbesitzes in der BRD. Et voila!

Jawohl der Herr - ihre Sichtweise der Dinge bitte dem Verfassungsgericht zur Kenntnisnahme und Anwendung übermitteln - et was auch immer! :gutidee:

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Nein,in § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG steht "... zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 ..."

Dazu müßte die Nachschau eigentlich erfolgen, wenn die Waffen und die Munition, auch zu verwahren sind. :teu38:

Und welche Pflichten hat man nach Abs. 1 und 2? Das Waffen und Munition in entsprechenden Sicherheitsschränken aufzubewahren sind. Genau das prüft nämlich die Behörde, ob sich Deine Waffen in Deinem Schrank befinden.

wenn der LWB zu Hause ist, müssen die Waffen nicht zwangsläufig im Schrank sein.

Ja, meine Güte, es gibt auch Momente, wo sich die Waffen aus guten Gründen mal nicht im Schrank befinden. Das die Waffen aber im Schrank sind, dürfte der Regelfall sein, insbesondere wenn, wie Schiiter schon schrieb, sich auch andere (nichtberechtigte) Personen (regelmäßig) in der Wohnung aufhalten.

Die Behörde kann aber nachsehen wollen, ob die richtigen Schränke vorhanden sind.

Das kann Sie auch schon vorher anhand der vorgelegten Rechnung, des Lieferscheins oder von übersandten Fotos ersehen. Dazu bedarf es keiner Kontrolle vor Ort, es sei denn, der Betroffene hat auf Anforderung keinen Aufbewahrungsnachweis übersandt oder erkennbar nur den Waffenschrank seines Schützenkumpels fotografiert. Die Kontrolle dient in erster Linie der Prüfung, ob die Waffen im Tresor sind und nicht, wie in Winnenden, im Wäscheschrank zwischen den Bettlaken.

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Und welche Pflichten hat man nach Abs. 1 und 2? Das Waffen und Munition in entsprechenden Sicherheitsschränken aufzubewahren sind. Genau das prüft nämlich die Behörde, ob sich Deine Waffen in Deinem Schrank befinden.

...

Auch die Vorposts gelesen? Wenn ein Berechtigter aktuell und tatsächlich die unmittelbare Gewalt darüber ausübt, braucht nicht verwahrt werden. Wenn bei der Nachschau der LWB anwesend und nicht ohnmächtig, gefesselt oder tot ist, müssen weder Waffen noch Mun. in den Schränken sein. Folglich müßten die Nachschauen erfolgen, wenn der LWB nicht da oder sonstwie verhindert ist.

Ja, meine Güte, es gibt auch Momente, wo sich die Waffen aus guten Gründen mal nicht im Schrank befinden. Das die Waffen aber im Schrank sind, dürfte der Regelfall sein, insbesondere wenn, wie Schiiter schon schrieb, sich auch andere (nichtberechtigte) Personen (regelmäßig) in der Wohnung aufhalten.

Heißt das jetzt, dass Singles und Haushalte nur mit LWB nicht nachzuschauen sind? Der Regelfall ist doch für Schießsportler das Trockentraining und nicht das Verstaubenlassen im Waffenschrank. :shok:

Das kann Sie auch schon vorher anhand der vorgelegten Rechnung, des Lieferscheins oder von übersandten Fotos ersehen. Dazu bedarf es keiner Kontrolle vor Ort, es sei denn, der Betroffene hat auf Anforderung keinen Aufbewahrungsnachweis übersandt oder erkennbar nur den Waffenschrank seines Schützenkumpels fotografiert. Die Kontrolle dient in erster Linie der Prüfung, ob die Waffen im Tresor sind und nicht, wie in Winnenden, im Wäscheschrank zwischen den Bettlaken.

Aber wird die Waffe auch zum vereinbarten Nachschautermin noch im Wäscheschrank sein und dürfen die Nachschauer überhaupt in die Wäschekammer, wenn dort weder Waffen noch Mun. verwahrt werden? Wären die Nachschauen dann nicht unangemeldet durchzuführen und die ganze Wohnung zu durchsuchen?

BTW, bei "Winnenden" soll die Pistole im Nachttisch und nicht im Wäscheschrank gewesen sein. Ob diese Selbstbezichtigung auch objektiv stimmt oder der Vater nur glaubt, dass es so war, weiß auch niemand. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Festhalten muss man schon:

Die Kontrollbesuche bei Legalwaffenbesitzern - auch wenn sie unangekündigt erfolgen - sind NICHT geeignet:

1. "Winnenden zu verhindern"

Der Vater hatte alle (!) 15 oder mehr Sportwaffen ordnungsgemäß verschlossen im zertifizierten Waffenschrank. Nur die eine, einzige Pistole (für die er angeblich sogar einen WaffenSCHEIN besaß) nicht. Wenn die Kontrolleure an der Haustüre geklingelt hätten, hätte er diese eine Waffe auch noch zuvor kurz wegschließen oder aber in seine direkte Obhut nehmen können ("wollte sie gerade reinigen") und nichts wäre passiert.

2. verhindern, dass jemand "mit Pistole unterm Kopfkissen schläft"

Auch dieses hier im Thread genannte Mißverhalten wäre durch die derzeitigen Kontrollen nicht lösbar, denn von 22-6 Uhr dürfen diese nicht stattfinden und wer am Sonntag oder Feiertag mal mit seiner Waffe unterm Kopfkissen ausschlafen will, darf auch dieses: An diesen Tagen dürfen nämlich überhaupt keine Kontrollen stattfinden.

3. das freie Herumliegen von Waffen in Abwesenheit des Besitzers aufzudecken:

Wenn der LWB nicht zuhause ist - gibt es keine Kontrollen. Wenn er zuhause ist und (ggf. zuviele) Waffen gerade frei rumliegen - sagt er, ihm passe es gerade schlecht ==> neuer Termin, dann meist angekündigt.

Das Einzige, was die Kontrollen derzeit sicher aufdecken können, ist, ob für alle besessenen Waffen nebst Munition auch die erforderlichen Behältnisse im Haushalt vorhanden sind. Da gab es wohl die allermeisten Beanstandungen (gerade bei sog. "Altbesitzern", doch die hätte man auch bei Nichtvorlage von Waffenschrankrechnungen und Fotos mit den Waffen drin genausogut aufdecken können, ohne Art. 13 GG zu verletzen.

M.E. bleibt daher für die Zukunft nur der Weg, die Kontrollen auf anlassbezogene zu beschränken und im Übrigen auf die milderen, nicht grundgesetzwidrigen Mittel (Rechnungskopien, Fotos usw.) zurückzugreifen

ODER

Die Kontrollen derart zu verschärfen, dass sie überfallartig 24/7 ablaufen können und stets und ohne wenn und aber durchzusetzen sind (auch wenn der LWB vorgibt "gerade keine Zeit" zu haben; erste Weigerung = Aberkennung der waffenrechtlichen Eignung).

Der derzeitige Zwischenweg wird - weil erkennbar nicht praxisgerecht - jedenfalls nicht lange Bestand haben. Wir LWB haben es in der Hand, in welche Richtung das Ganze dann kippen wird.

Grüße

Schwarzwälder

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Wenn ein Berechtigter aktuell und tatsächlich die unmittelbare Gewalt darüber ausübt, braucht nicht verwahrt werden.

Erstens sieht das nach meiner Kenntnis mindestens ein VG anders und zweitens wird Du ja wohl nicht als erstes, wenn Du nach Hause kommst, die Waffen aus dem Tresor nehmen und in der Wohnung verteilen.

Heißt das jetzt, dass Singles und Haushalte nur mit LWB nicht nachzuschauen sind?[/b]

Quatsch!

Der Regelfall ist doch für Schießsportler das Trockentraining und nicht das Verstaubenlassen im Waffenschrank. :shok:

Wie gesagt, ich kenne das auch nur so, dass ich, sobald ich von der Arbeit nach Hause komme, Frau und Kinder links liegen lasse, um mich mit meinen Waffen zu beschäftigen. :rolleyes:

Aber wird die Waffe auch zum vereinbarten Nachschautermin noch im Wäscheschrank sein und dürfen die Nachschauer überhaupt in die Wäschekammer, wenn dort weder Waffen noch Mun. verwahrt werden? Wären die Nachschauen dann nicht unangemeldet durchzuführen und die ganze Wohnung zu durchsuchen?

Wieso vereinbarter Nachschautermin? Kontrollen müssen zwangsläufig unangemeldet erfolgen, weil das Ganze sonst vollkommen sinnlos ist. Das die Leute ihre Waffen bei einem vorher vereinbarten Termin ordnungsgemäß im Schrank aufbewahren, ist ja wohl klar. Da ist jede Kontrolle Zeitverschwendung.

Und wieso Durchsuchung? Wenn sich eine Waffe nicht in Deinem Waffenschrank befindet, werden die wohl kaum die Wohnung durchsuchen, sondern vermutlich einfach fragen, wo Du sie hast.

BTW, bei "Winnenden" soll die Pistole im Nachttisch und nicht im Wäscheschrank gewesen sein. Ob diese Selbstbezichtigung auch objektiv stimmt oder der Vater nur glaubt, dass es so war, weiß auch niemand. :closedeyes:

Mir war so, als wenn ich mal was vom Wäscheschrank gelesen habe, aber egal, sie war jedenfalls nicht im Waffenschrank.

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2. verhindern, dass jemand "mit Pistole unterm Kopfkissen schläft"

Auch dieses hier im Thread genannte Mißverhalten wäre durch die derzeitigen Kontrollen nicht lösbar, denn von 22-6 Uhr dürfen diese nicht stattfinden und wer am Sonntag oder Feiertag mal mit seiner Waffe unterm Kopfkissen ausschlafen will, darf auch dieses

Auch hier gibt es ein Urteil (VG Braunschweig - 5 A 46/08), dass das unter gewissen Voraussetzungen vollkommen anders sieht, insbesondere wenn man nicht alleine schläft.

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Auch hier gibt es ein Urteil (VG Braunschweig - 5 A 46/08), dass das unter gewissen Voraussetzungen vollkommen anders sieht, insbesondere wenn man nicht alleine schläft.

Du hast mich falsch verstanden: er darf das rein juristisch betrachtet vielleicht nicht, aber die derzeitige Regelung zu den Kontrollbesuchen kann dieses Verhalten eben nicht verhindern, weshalb diese Kontrollen auch diesbezüglich ein ungeeignetes Mittel darstellen. Nochmals: Kontrollen dürfen nur 6-22 Uhr stattfinden, Sonn- und Feiertags nie. Und falls man um 6 Uhr nicht aufstehen möchte, wenn es klingelt, dann wars das für die Kontrolleure.

Will man das ändern, bleibt m.E. nur - und da wiederhole ich mich:

Die Kontrollen derart zu verschärfen, dass sie überfallartig 24/7 ablaufen können und stets und ohne wenn und aber durchzusetzen sind (auch wenn der LWB vorgibt "gerade keine Zeit" zu haben; erste Weigerung = Aberkennung der waffenrechtlichen Eignung).

Grüße

Schwarzwälder

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Auch hier gibt es ein Urteil (VG Braunschweig - 5 A 46/08)...

Beim Widerruf der Erlaubnisse gab es aber wohl auch andere, weitaus schwerer wiegende Gründe.

Zitat:

"Darunter befand sich ein Gasrevolver, der so umfunktioniert war, dass mit ihm scharfe Munition verschossen werden konnte. Bei einer Hausdurchsuchung zeigte der Kläger der Polizei den geladenen Revolver, der im Schlafzimmer unter einem Kopfkissen lag."

Zitat Ende

Link VG Braunschweig

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Beim Widerruf der Erlaubnisse gab es aber wohl auch andere, weitaus schwerer wiegende Gründe.

Zitat:

"Darunter befand sich ein Gasrevolver, der so umfunktioniert war, dass mit ihm scharfe Munition verschossen werden konnte. Bei einer Hausdurchsuchung zeigte der Kläger der Polizei den geladenen Revolver, der im Schlafzimmer unter einem Kopfkissen lag."

Zitat Ende

Link VG Braunschweig

Ich entnehme aber aus dem miserabel geschilderten Sachverhalt dass dieser Revolver ev. in der WBK eingetragen war, aber nichts von verbotenem Bearbeiten von Schusswaffen!

Alleine das unter dem Kopfkissen lagern scheint der Widerrufsgrund zu sein.

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M.E. bleibt daher für die Zukunft nur der Weg, die Kontrollen auf anlassbezogene zu beschränken und im Übrigen auf die milderen, nicht grundgesetzwidrigen Mittel (Rechnungskopien, Fotos usw.) zurückzugreifen ...

Das wäre auch aus meiner Sicht die richtige Lösung.

ODER

Die Kontrollen derart zu verschärfen, dass sie überfallartig 24/7 ablaufen können und stets und ohne wenn und aber durchzusetzen sind (auch wenn der LWB vorgibt "gerade keine Zeit" zu haben; erste Weigerung = Aberkennung der waffenrechtlichen Eignung).

Das wäre ja dann schlimmer als eine Hausdurchsuchung und hätte mit Freiheit überhaupt nichts mehr zu tun. Wenns mal soweit kommt, dann Gute Nacht.

Der derzeitige Zwischenweg wird - weil erkennbar nicht praxisgerecht - jedenfalls nicht lange Bestand haben. Wir LWB haben es in der Hand, in welche Richtung das Ganze dann kippen wird.

Da will ich Dir mal widersprechen. Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass uns beim letzten Mal jemand um unser Einverständnis gefragt hat. Warum sollte es also bei der nächsten Verschärfung so kommen?

Solange sich Schützen, Jäger, Sammler und allerlei Verbände und Interessenvertretungen nicht einig sind, wird unser Hobby genau daran zerrieben.

Gruß RNehring

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....

Der derzeitige Zwischenweg wird - weil erkennbar nicht praxisgerecht - jedenfalls nicht lange Bestand haben. Wir LWB haben es in der Hand, in welche Richtung das Ganze dann kippen wird.

Grüße

Schwarzwälder

:rolleyes: es interessiert keinen der Verantwortlichen ob die Kontrollen Praxisgerecht sind oder nicht... und wir LWB werden garantiert nicht danach gefragt ob es uns passt oder nicht!

Gruß

Hunter

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Die Kontrollen derart zu verschärfen, dass sie überfallartig 24/7 ablaufen können und stets und ohne wenn und aber durchzusetzen sind (auch wenn der LWB vorgibt "gerade keine Zeit" zu haben; erste Weigerung = Aberkennung der waffenrechtlichen Eignung)

Und was macht dann der auf Montage befindliche Klempner, der Mon - Fre uU 500 km von seinem Erstwohnistz mit Verwahrung zwecks Steuerbeschaffung weilt ? Bekommt der dann einen Gestellungsbefehl (aka gerichtl. Vorladung) mit entsprechendem Recht auf Kostenerstattung, wenn er extra dafür zB am Mit wieder für den einen Tag anreisen muss ? Und wer zahlt den Arbeitsausfall ? Jaja, Fragen über Fragen. ;)

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Alleine das unter dem Kopfkissen lagern scheint der Widerrufsgrund zu sein.

Nein, nicht "alleine" ist der Grund, der Grund steht doch im Urteil: Die Waffe lag unterm Kopfkissen, die Ehefrau hatte Zugriff!

Den Lagerort (Kopfkissen) dieser Waffe zeigte er bei der Durchsuchung den Beamten (d.h. sie war wohl außerhalb seiner direkten Einwirkungsgewalt).

Für den Einbruchsschutz ist die Waffe aber eh nur "Last Line of Defense": Alarmanlage kaufen, Haus z.B. mit ordentlichem Zaun, 2,50m + NATO-Draht (Typ SZ soll gute Wirkung haben, Teilweise schnalzt der richtig auseinander, wenn er durchtrennt wird, deshalb sollte das vlt. besser ein Profi installieren) sichern, Halogenfluter (mind. 400Watt pro Stück) vom Schlafzimmer aus schaltbar am Haus installieren, so dass sie jede Person, die Richtung Haus blickt blenden evtl. mit Bewegungsmelder. Ein paar große Hunde mit guter Mannschärfe frei laufend im Garten sind auch nie zu verachten.

Da ist es extrem ungewöhnlich, dass einer einbricht. Die suchen sich halt wehrlose Opfer aus. Falls doch: Magazin + Waffe in kleinen 1er Würfel neben dem Bett lagern.

Das macht zur Abwechselung sogar mal Sinn. Eine Waffe zur SV im Haus ist zwar in freien Demokratien ein Grundrecht, in vielen Ländern auch von der Verfassung garantiert (keiner sollte zuschauen müssen, wie seine Tochter in seinem Haus von Einbrechern vergewaltigt wird, ohne seine Familie schützen zu können!).

Aber das Eintippen der Nummer für den Schrank dauert 2 Sekunden.

Wenn du schläfst, und der Einbrecher überfällt dich, ist er wach, bewaffnet und trägt am Ende noch ne Schutzweste, und du du bist im Tiefschlaf. Die Wahrscheinlichkeit, dass er, wenn du nichtmal die 2 Sekunden hast, den Schrank zu öffnen, an deine Waffe kommt ist sehr groß!

So kommt es im Übrigen, dass manchmal der Hausbesitzer mit der eigenen Waffe getötet wird.

Und bei der Nachschau ist es doch auch ganz einfach: Waffe ist im Schrank, OK. Waffe ist im Holster, OK (Führen ist ja außerhalb des eigenen befriedeten Grundstücks, und im Holster hat man volle Kontrolle, so muss das Teil beim Putzen nichtmal kurz aufm Tisch liegen bleiben). Waffe liegt unterm Kopfkissen, NICHT OK.

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Ich entnehme aber aus dem miserabel geschilderten Sachverhalt.......

Ist es möglich daß die illegale Manipulation an der Waffe, somit dann auch der illegale Besitz, juristisch hinter dem "scharfe Waffe schussbereit unter dem Kopfkissen" zurückstehen ?

Er hat:

Einen Gaser scharf gemacht = Verboten

Scharfe Waffe ohne Besitzerlaubnis - auch verboten

Dieselbe dann schussbereit gehalten - da Waffe illegal auch verboten.

Jeder Verstoss einzeln rechtfertigt schon den Wiederruf.

Welcher wiegt strafrechtlich schwerer ?

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... Haus z.B. mit ordentlichem Zaun, 2,50m + NATO-Draht (Typ SZ soll gute Wirkung haben, Teilweise schnalzt der richtig auseinander, wenn er durchtrennt wird, deshalb sollte das vlt. besser ein Profi installieren) sichern, Halogenfluter (mind. 400Watt pro Stück) vom Schlafzimmer aus schaltbar am Haus installieren, so dass sie jede Person, die Richtung Haus blickt blenden evtl. mit Bewegungsmelder. Ein paar große Hunde mit guter Mannschärfe frei laufend im Garten sind auch nie zu verachten.

Da ist es extrem ungewöhnlich, dass einer einbricht....

Äh, ja, habe ich so schon gesehen. In Südafrika oder Namibia. Finde ich aber ehrlich gesagt - für mitteleuropäische Verhältnisse - "etwas übertrieben".

Da würde sich so mancher Nachbar verwundert am Kopf kratzen, wenn Peppan anfängt sein Haus im "Gulag-Style" umzubauen.

Da setze ich lieber auf ordentliche Fenster und Türen und ggf. eine Alarmanlage. Bis der Einbrecher im dritten Stock oben ist, bin selbst ich wach.

P.

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So kommt es im Übrigen, dass manchmal der Hausbesitzer mit der eigenen Waffe getötet wird.

Quelle? Oder nur Hörensagen? :confused: Ist fast so gut wie die Idee, die Flinte ins Korn zu werfen nur um sich nicht wehren zu müssen...nix für ungut... <_<

MfG: Steam

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Quelle? Oder nur Hörensagen? :confused: Ist fast so gut wie die Idee, die Flinte ins Korn zu werfen nur um sich nicht wehren zu müssen...nix für ungut... <_<

Ich sagte "manchmal".

Das kommt vor, wenn man seine Waffen z.B. neben die Türe stellt, weil man auf die Jagd gehen will. Der Einbrecher (evtl. sogar unbewaffnet) bricht ein, und hat eben dann die Waffe.

Oder du stehst unter der Dusche, der bricht ein, hat die Waffe.

Selbst der Revierförster Krebs (Autor des Jägerprüfungslehrbuchs) hat sich (siehe Kapitel zur Sicherheit!) schon mal als Halbwüchsiger den Stiefel ruiniert und nen Zeh weggeschossen, als er den Drilling mit der Spitze drauf gestellt hat. Ferner warnt er davor, dass die Waffe in der Wohnung losgeht, einem Bekannten von ihm ging mal eine Doppelflinte "mitten im Zimmer los, Daß der Decken- und Wandputz handhoch den Fußboden bedeckte". Er führt aus: "Die Handhabung der Schußwaffe erfordert Disziplin". ("Vor der Jägerprüfung", H. Krebs, Seite 108).

Ok, mittlerweile denken in Deutschland ja die Beamten für uns. In einem Land, in dem nicht morgens jemand vor deine rTüre zwecks Stuhlgangkontrolle steht, musst du halt selbst nachdenken.

Waffe unterm Kopfkissen find ich nicht so sonderlich gut, kleines Kästchen neben dem Bett und keiner kommt mehr ran (auch kein spielendes Kind)...

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:rolleyes: es interessiert keinen der Verantwortlichen ob die Kontrollen Praxisgerecht sind oder nicht... und wir LWB werden garantiert nicht danach gefragt ob es uns passt oder nicht!

Gruß

Hunter

Doch werden wir und die Befragung nennt sich Wahl. :closedeyes:

Jedoch dürfte es zielführend sein, sowohl die Gewählten als auch die Nichtgewählten über den Grund der Wahlentscheidung zu informieren. Ohne diese Information fällt ein möglicher Lerneffekt bei den Politikern sonst noch geringer aus. :teu38:

Dein

Mausebaer

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Jedoch dürfte es zielführend sein, sowohl die Gewählten als auch die Nichtgewählten über den Grund der Wahlentscheidung zu informieren. Ohne diese Information fällt ein möglicher Lerneffekt bei den Politikern sonst noch geringer aus. :teu38:

Nicht nur bei der Wahl. Als CSU-Mitglied weise ich z.B. in Gesprächen regelmäßig darauf hin, dass ich mir eine liberale Wirtschaftspolitik und eine liberale Waffenpolitik wünsche!

Den Politikern müssen wir TÄGLICH sagen, dass wir keine weitere Einschränkung unserer Grundrechte wollen!

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:o wie konnte ich das vergessen?? wir düfen ja ein paar Kreuzerl machen und alles wird gut :rotfl2:

Nein, wir dürfen uns uns auch in einer Partei engagieren. Solange du nicht bei den Linken oder den Müslitaliban eintrittst, kannst du Politik mitgestalten.

Wer seine politische Aktivität auf "alle 4 Jahre Kreuzchen machen" reduziert, der tut das freiwillig.

Tritt in die FDP oder Union ein und kämpfe da für den Legalwaffenbesitz!

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Den Jubel über den Helden, der das durchzieht, kann ich nicht nachvollziehen.

[*]Entweder hat der sich bereits im Vorfeld derart massiv untauglicher Mittel bedient, dass sein Rechtsbeistand auch nichts mehr ändern konnte, oder er hatte einen Rechtsantwalt der mehr Beilast als Beistand war. Jetzt steht er jedenfalls in der Begründung informell als Querulant da. Dass wird auch noch durch die inkonsequente Haltung bei den Terminvereinbarungen unterstrichen. (...)

Eher wird hier aus Dummheit den LWB ein Bärendienst geleistet. :mad:

Erstaunlich, wie richtig einen das Gespür aus der Ferne manchmal leiten kann.

Ich glaube nämlich, ich kenne den Fall und die Beteiligten. Und nein, es ist kein Mandant von mir (das kann mensch sich wohl denken) und die Schweigepflicht ist nicht betroffen.

PS: Wie geht nochmal der Spruch über Anwälte, die sich selbst vertreten?

Carcano

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...

PS: Wie geht nochmal der Spruch über Anwälte, die sich selbst vertreten?

Carcano

Welchen? :confused:

  • der mit der Sehbehinderung?
  • der mit der Intelligenzminderung?
  • der mit dem Schadenersatz?
  • ...

Dein

Mausebaer

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