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IGNORED

Erster WBK-Widerruf wegen verweigerter Nachschau


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Na mausi, langsam solltest du einsehen, dass die Verweigerungsmöglichkeit nicht im Gesetz steht. Es ist und bleibt ein Eingriffsrecht der Behörde.

Gruß

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Na mausi, langsam solltest du einsehen, dass die Verweigerungsmöglichkeit nicht im Gesetz steht. Es ist und bleibt ein Eingriffsrecht der Behörde.

Gruß

... und nicht Willens zu sein, die Nachschauer in die Wohnräume zu lassen, steht nun einmal im WaffG. Damit ist und bleibt es entsprechend dem WaffG und § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG greift nicht. Jedoch wurde hier schwammig mit Art. 13 GG argumentiert, statt formal mit den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 5.

Ich vermute hier einen weniger geschickten Mandanten und/oder Rechtsanwalt zu unser aller Schaden, da so manche Richter schon aus verwaltungspraktischen Gründen zum Abschreiben neigen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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"Ein Waffenbesitzer muss sich entscheiden... "

Juristisch anerkannte Nötigung mit Hilfe von Grundrechten. Dieser Staat hat fertig. Und heute abend gibt es dann noch ne Runde Versailles ohne Krieg.

Der Absatz ist mir auch sofort sauer aufgestossen. Würde ein Privatmann so etwas abziehen, könnte er sich wegen "Erpressung" sofort mit Ermittlungen konfrontiert sehen... aber so, hee, es sind Büttel, ääh Beamte, die dürfen das... :peinlich:

Der hier:

" indem er seine Waffenschränke in Räumen verwahrt, die zwar formal noch zu den von Art. 13 GG geschützten Räumlichkeiten gehören, deren Zugänglichkeit er selbst aber so gestaltet, dass seine Privatsphäre nicht betroffen wird, wenn Dritte sie in Augenschein nehmen. Er selbst hat es demnach in der Hand, die Aufbewahrung seiner Waffen so zu gestalten, dass eine Inspizierung den geringstmöglichen Eingriff in seine Privatsphäre darstellt. Ein Waffenbesitzer, der von diesen ihm zumutbaren Möglichkeiten keinen Gebrauch macht und seine Waffen gerade in einem Bereich seiner Wohnräume verwahrt, in dem er durch einen Zutritt Dritter seine Privatsphäre verletzt sieht, verletzt seine ihm durch das Waffengesetz auferlegten Pflichten"

ist aber auch nicht schlecht. Wenn es dir nicht passt, stell das doch in den Nebenraum,in dem man nicht wohnt, und woher kommt der Raum, bei einer 2- oder 3-Raum-Mietwohnung ? Da fragt man sich echt... Wohnung ist Wohnung, oder ?

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Meine Meinung zu diesem Thema - da hat Jemand versucht eine Konfrontation aufzubauen wo keine gegeben erscheint - vor allem nach dem abweisenden Gebahren in Bezug auf §13 GG durch die Karlsruher "Richter" als verschärfendes Detail!

Es geht auch anders: Unser SB ist ein Mensch wie du und ich - warum sollte ich ihn nicht in mein Heim lassen wo es keine Probleme mit dem WaffG gibt?

Ich persönlich empfinde diese Kontrollen nicht als "Schnüffelei" sondern als im Kern der Sache berechtigte Kontrolle eines "Privileges" in unserer verspannten Gesellschaft - vor allem dem legalen Waffenbesitz!

Noch mal zur Kenntnis: Wir sind hier nicht in den USA! Wir in D waren überhaupt nicht mehr berechtigt (laut Urteil der "Siegermächte") Schußwaffen zu besitzen , zu führen etc.!

Diese Haltung wurde vor allem durch die westlichen "Siegermächte" aufgeweicht - und so kam es das in D-W das Schützenwesen wieder sein durfte - in D-O wurde das nicht privat möglich gemacht - die UDSSR hatte wohl zu viel Angst!

Meine Ansage: Für das Privileg des Waffenbesitzes bin ich bereit einer Kontrolle meiner Aufbewahrung zuzustimmen! Immer im Hintergrund das Gefühl: "DU BIST PRIVILIEGIERT und hast das Geld für dein Hobby ÜBRIG!".

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Ich hoffe sogar das bald mal jemand zur Kontrolle meines Waffenschrankes kommt.

Ich hoffe auch das sie dann Fragen was sich in den Schränken (normale Holz- und Blechschränke aber mit nem Vorhängeschloss gesichert) daneben befindet....

Die Kontrolle umfasst ja nur die waffenrechtlichen Besitztümer..... und was in den anderen Schränken ist geht niemand was an. :rolleyes:

Man kann sich wohl gegen die Nachschau nicht erwehren, wohl aber auf die sinnlosigkeit einer solchen aufmerksam machen....

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... und nicht Willens zu sein, die Nachschauer in die Wohnräume zu lassen, steht nun einmal im WaffG. Damit ist und bleibt es entsprechend dem WaffG und § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG greift nicht. Jedoch wurde hier schwammig mit Art. 13 GG argumentiert, statt formal mit den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 5.

Ich vermute hier einen weniger geschickten Mandanten und/oder Rechtsanwalt zu unser aller Schaden, da so manche Richter schon aus verwaltungspraktischen Gründen zum Abschreiben neigen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Er hat diese Option gezogen, weil er das Gesetz richtig liest. Analog zu anderen Grundrechtseinschränkungen, sagt es eben lediglich aus, das gegen deinen Willen nur zur Verhinderung einer Gefahr für die ÖSuO betreten werden darf. Es heisst nicht, dass gegen deinen Willen garnicht betreten werden darf. Du wurdest ja schon in den vorhergehenden Absätzen dazu verpflichtet, betreten zu lassen.

Übersetzt ist das nur ein weiteres Betretungsrecht, nämlich zur Gefahrenabwehr.

Gruß

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'Sorry, Leute, Art. 13 GG hat in Deutschland sehr, sehr wenig Bisskraft! Am Kontrollwahn der Behörden sind schon genug Leute gescheitert..."

Das sehe ich nicht so, EIN Argument der LWB war ja auch, dass wir schlechter gestellt sind als Beschuldigte eines Strafverfahren. Dem kann ich nur zustimmen. Schau dir mal im Strafgesetzbuch die § 102 und 103 ein. Dann gibts da noch den Richtervorbehalt.....in der polizeilichen Praxis spielt die Gefahr im Verzuge nur noch eine geringe Rolle. Bei Nichtbeachtung drohen Beweismittelverbote, Strafanzeigen etc. pp.

Als LWB musst du mal eben deine Grundrechte einschränken.......Möglichkeiten wurden einige genannt. Wo kommen wir denn da hin?? Der Begriff der staatlichen Nötigung ist mir auch gleich in den Sinn gekommen!

Sehr gut gefällt mir auch die Variante der Aufbewahrung mei einem Dritten. Ich muss mir also einen LWB suchen, der auf sein Grundrecht verzichtet.....wie geil, wenn keiner das möchte. Und wenn die Behörde meine Waffen sehen möchte, fahren wir zusammen zu meinem "Dritten" und schränken gemeinsam sein Grundrecht ein.....

Viel Glück für diesen Rechtsstreit!

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Sehr gut gefällt mir auch die Variante der Aufbewahrung mei einem Dritten.

Mit ist dazu eine Idee gekommen: Man vereinbart mit der Behörde einen Termin zur Nachschau, gibt die Waffen schnell zur Fremdverwahrung zu einem Büchser und lässt die dort von der Behörde begutachten. Dann hat man formal alles getan.

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Er hat diese Option gezogen, weil er das Gesetz richtig liest. Analog zu anderen Grundrechtseinschränkungen, sagt es eben lediglich aus, das gegen deinen Willen nur zur Verhinderung einer Gefahr für die ÖSuO betreten werden darf. Es heisst nicht, dass gegen deinen Willen garnicht betreten werden darf. Du wurdest ja schon in den vorhergehenden Absätzen dazu verpflichtet, betreten zu lassen.

Übersetzt ist das nur ein weiteres Betretungsrecht, nämlich zur Gefahrenabwehr.

Gruß

Das WaffG besagt mit § 36 Abs. 3 S. 3 aber auch, dass Du Willens sein darfst, die Nachschauer nicht in die Wohnung zu lassen, und "nein" zu deren Ansinnen sagst. Damit ist dieses eben formal entsprechend der Vorschriften des WaffG und somit wird der Verstoß GEGEN Vorschriften nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 nicht erfüllt. Das ist eine Formalie, aber so steht's im WaffG.

Dass Satz 3 keine universielle Zutrittsverhinderung ist, ist eine ganz andere Baustelle.

Dein

Mausebaer

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Meine Ansage: Für das Privileg des Waffenbesitzes bin ich bereit einer Kontrolle meiner Aufbewahrung zuzustimmen! Immer im Hintergrund das Gefühl: "DU BIST PRIVILIEGIERT und hast das Geld für dein Hobby ÜBRIG!".

Du irrst.

Es handelt sich um ein Recht aus Art. 2 GG.

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Es geht auch anders: Unser SB ist ein Mensch wie du und ich - warum sollte ich ihn nicht in mein Heim lassen wo es keine Probleme mit dem WaffG gibt?

ich besuche meinen SB aber auch nicht daheim, sondern in seiner behörde ;)

Ich persönlich empfinde diese Kontrollen nicht als "Schnüffelei" sondern als im Kern der Sache berechtigte Kontrolle eines "Privileges" in unserer verspannten Gesellschaft - vor allem dem legalen Waffenbesitz!

Noch mal zur Kenntnis: Wir sind hier nicht in den USA! Wir in D waren überhaupt nicht mehr berechtigt (laut Urteil der "Siegermächte") Schußwaffen zu besitzen , zu führen etc.!

bereits ab 1950 konnten wir wieder langwaffen für den sport besitzen, seit 1956 auch kurzwaffen. der waffenbesitz ist übrigens kein privileg, sondern ein ganz einfaches recht. jeder, der sachkundig, zuverlässig und bedürftig ist, darf waffen besitzen. JEDER!

es ist eher eine negative privilegierung für die wenigen menschen in deutschland, die entsprechend dem gesetz keine waffen besitzen dürfen.

Immer im Hintergrund das Gefühl: "DU BIST PRIVILIEGIERT und hast das Geld für dein Hobby ÜBRIG!".

dieses gefühl im hintergrund hatte ich bisher nicht. ich betreibe einen sport und benötige dazu entsprechendes material.

ein hochgefühl ist bei mir ausgeblieben, wenn ich eine waffe gekauft habe.

so wie du dich äußerst, bist du wohl froh, daß du zu den wenigen waffenbesitzern gehörst. es könnten viel mehr sein, wenn die anderen auch ein bedürfnis nachweisen würden...

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Ich empfinde legaler Waffenbesitz in den eigenen vier Wänden nicht als Privileg sondern als ein Recht jedes freien Bürgers. Ist halt alles eine Ansichtssache. Priviligiert wird es höchstens dann wenn man es dermassen einschränkt oder verschäft, dass wirklich nur noch wenige Leute legal Waffen besitzen dürfen. Vergleichbar in etwa zu den Leuten in Deutschland die legal mittels Waffenschein eine Waffe in der Oeffentlichkeit führen dürfen.

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es könnten viel mehr sein, wenn die anderen auch ein bedürfnis nachweisen würden...

Es könnten noch viel mehr sein, wenn es dieses leidige Bedürfnis überhaupt nicht gäbe, denn wenn es, wie du sagst, ein RECHT ist, dann ist es bereits der reine Wille zum Erwerb, der hier zählt und somit das (aber rein persönliche) Bedürfnis ist. ;)

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"Ein Waffenbesitzer muss sich entscheiden, ob ihm das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung so wichtig ist, dass er den Bediensteten der Waffenbehörde generell den Zutritt verweigern will. Wenn er sich so entscheidet und dem Schutz seiner Privatheit damit eine derartige (absolute) Priorität einräumt, dann kann und darf von ihm erwartet werden, dass er entweder auf den Besitz von Waffen verzichtet oder seine Waffen an Stellen verwahrt, an denen seine Privatsphäre nicht berührt wird. "

Juristisch anerkannte Nötigung mit Hilfe von Grundrechten. Dieser Staat hat fertig.

Und heute abend gibt es dann noch ne Runde Versailles ohne Krieg.

Der Staat hat fertig....

Das glaube ich auch langsam ich habe gedacht das,daß Grundgesetz (Verfassung haben wir doch auch nicht oder wie war

das wenn sich beide Länder damals DDR/BRD wiedervereinigen gibts eine neue Verfassung...) über den anderen Gesetzen

und Verordnungen steht? :huh:

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so wie du dich äußerst, bist du wohl froh, daß du zu den wenigen waffenbesitzern gehörst. es könnten viel mehr sein, wenn die anderen auch ein bedürfnis nachweisen würden...

Naja, dann wär er aber nicht mehr so froh. Er wär ja dann, nach seiner Logik, nicht mehr privilegiert. Solange es LWBs gibt die so denken, wird es keinen flächendeckenden Legalwaffenbesitz geben.

Gruß

Tauschi

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Nicht eine neue, sondern überhaupt erst einmal eine... :ridiculous:

Hallo COB,

das wird sicher ganz "neudeutsch" gelöst. Es wird keine Verfassung geben, sondern das Bestehende Werk einfach anders "definiert".

Dazu kann ich ein passendes Beispiel geben: Im Fragenkatalog zum Deutschtest Stufe B1 (den brauchen hier lebende Nicht-EU-Ausländer zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis - dauerhaftes Bleiberecht) gibt es eine tolle Frage. Zitat: "Wie heißt die deutsche Verfassung?" Na, was denkt Ihr wohl ist da die "richtige" Antwort? Genau, Sie lautet - das Grundgesetz.

Und selbst wenn es jemals eine Verfassung geben sollte, wird sie weder in unserem Sinne sein, noch werden wir zum Inhalt gefragt. Sie wird gemacht und uns dann als unser Wille verkauft, ala: Ihr habt uns doch gewählt (damit habt ihr uns doch im voraus zu allem zugestimmt, was wir Euch dann antun).

Gruß RNehring

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Nicht eine neue, sondern überhaupt erst einmal eine... :ridiculous:

und dazu ein Friedensvertrag der D Feindstatus bei der UNO aufhebt :pro: . Aber D erlangt seine Souveränität leider erst wieder 2099 zurück wenn es dann noch besteht. Alles in allem sehr starker Tobak fürs Gemüt, deshalb klammern sich so viele an die offiziellen Lügen. Schon Kurt Schumacher hat Adenauer 1949 einen Kanzler der Allierten genannt, und das waren und sind alle anderen nach ihm auch. Und der Unfall (aus Sicht der Siegermächte, vor allem E+F) mit der Wiedervereinigung war nur möglich weil Gorbatschow den Zusammenbruch der UDSSR nicht verhindert hat.

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der Unfall (...) mit der Wiedervereinigung war nur möglich weil Gorbatschow den Zusammenbruch der UDSSR nicht verhindert hat.

Und weil aus Washington arg grosse Geschenke und Zusagen verteilt wurden, sowohl an die Russen, als auch an die Briten und auch sonst Druck auf die Europäer gemacht wurde. Ohne den so gehassten bösen Ami und sein Geld wären wir immer noch ein geteiltes Land. Aber das ist vlt. auch der Grund für den seit den 90ern so ausartenden Anti-Amerikanismus unter deutschen Möchtegernintellektuellen, man möchte nicht daran erinnert werden, da in der Schuld zu stehen. ;)

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