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IGNORED

Waffe bei Einbruch gestohlen


Gast

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Geschrieben
Jein! Wenn die Schränke weniger als 80KG wiegen, müssen sie verankert werden!

Servus !

Es ist schon erstaunlich, was da für Blödsinn manchmal verbreitet wird...

Wünsche Dir, dass diese Säcke geschnappt werden und Du Deine Waffen wieder bekommst...

Interessant auch die Frage was ist, wenn Du Dir zwischenzeitlich neue Waffen besorgst und dann werden auf einmal Deine Waffen wieder aufgefunden.

Sehe ich da eine neue Form, das Grundkontignent zu überschreiten ?

Geschrieben
Darauf würde ich mich nicht verlassen.

bye knight

Naja, sie leben doch nicht im luftleeren Raum! Und spätestens wenn die Waffennummer in der Fahndung auftaucht......! :rolleyes:

Ach nee, sie haben keinen Zugriff auf polizeiliche Systeme!?

Geschrieben
Wenn er richtig Verankert worden wäre, dann geht nichts.

Zwei Dübel in den Boden, zwei in die Rückwand, und dann evtl. zwei in die Seitenwand,

und die Gesetze der Hebelkraft sind außer Kraft gesetzt.

sehe ich ähnlich, nur was machst Du imn einer KS Wand wo nichts hält....

Geschrieben
sehe ich ähnlich, nur was machst Du imn einer KS Wand wo nichts hält....

Durchbohren, Stahlplatte mit Aufschweißniete an der "Aussenwand" anschrauben.

Die Niete zur wand hin, kleines Loch ausstemmen, das aussen alles Glatt ist.

Gewindestange durch Tresor/Wand und in die Ankerplatte Schrauben.

Stange passend ablängen und mit Mutter im Schrank sichern.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Ja. Extreme Sicherunge wecken extreme Begehrlichkeiten. Bei soviel Aufwand muss ja was zu holen sein! Stellen wir uns doch mit dem knüppelchen mal hinter die Tür.

Kann alles auch nach hinten losgehen. Wer klauen will soll klauen. Ist mir schnurzpiepegal, solange ich alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten habe.

Wie sagen wir doch immer so schön: 100% Sicherheit gibt es nicht.

Geschrieben

Oder einfach "Einbruchdiebstahl" mitversichert und neue Knarre gekauft.

Ansonsten kommen der ungebetene Besuch noch auf die Idee, auf mich zu warten, wenn sie den Tresor nicht abbekommen.

Wenn das so fest einbetoniert ist, MÜSSEN da ja richtige Wertsachen drinliegen. Nene.... nehmt den Tresor und ich mache den Rest mit einer Versicherung aus.

Geschrieben

Servus !

Ich halte mich strikt an die gesetz. Vorgaben. Nicht mehr, und nicht weniger !

Und wenn jemand einbricht wenn ich nicht zuhause bin und ne Waffe oder nen kleinen B-Würfen mit 5 Waffen klaut, dann ists ein Fall für die Versicherung und ein Fall für die Polizei, die dann "illegalen" zu finden.

Geschrieben
Wenn er richtig Verankert worden wäre, dann geht nichts.

Zwei Dübel in den Boden, zwei in die Rückwand, und dann evtl. zwei in die Seitenwand,

und die Gesetze der Hebelkraft sind außer Kraft gesetzt.

Wenn doch aber in der Rück- und Seitenwand keine Löcher vorhanden sind?

Geschrieben
Wenn doch aber in der Rück- und Seitenwand keine Löcher vorhanden sind?

Dann nimmste das 9mm Locheisen und Razfatz ähm krachbumm ... haste Löcher!! :heuldoch:

Geschrieben
Ich hoffe das sollte ein Scherz von Dir sein........

MfG Bratensaft

... das muss Plasma-Schneidbrenner heissen :ridiculous:

Gruss,

Mich B) el

Geschrieben

Kam mir gerade so in den Sinn ... was passiert in folgender Situation:

10 Kanonen werden gestohlen; nach einiger Zeit habe ich sie mir dann alle wieder ersatzgekauft.

... und irgendwann tauchen die Gestohlenen dann doch auf und ich bekomme sie nach Abschluß aller Ermittlungen / Verfahren wieder zurück.

Dann hab' ich ja auf einen Schlag 20 Kanonen! :chrisgrinst:

Grüße :confused:

Iggy

Geschrieben
Wetten nicht! :ridiculous:

Wenn die Versicherung den Schaden beglichen hat, gehören sie der Versicherung!(Theoretisch)

Ja freilich, DAS ist schon klar, wenn eine Vers. mit beteiligt ist, nur wie sieht es ohne aus?!?

Grüße

Iggy

Geschrieben
Ja freilich, DAS ist schon klar, wenn eine Vers. mit beteiligt ist, nur wie sieht es ohne aus?!?

Grüße

Iggy

Wenn Du Ersatz beschafft hast, sind die alten Waffen doch garantiert wegen "Verlust" ausgetragen!

Tauchen die Waffen wieder auf, werden sie amtlich beschossen (zwecks Vergleich) und nach den 3 - 4 Jahren entscheidet die Statsanwaltschaft mit der Waffenbehörde über die weitere Verwendung.

Geschrieben
Wenn Du Ersatz beschafft hast, sind die alten Waffen doch garantiert wegen "Verlust" ausgetragen!

Tauchen die Waffen wieder auf, werden sie amtlich beschossen (zwecks Vergleich) und nach den 3 - 4 Jahren entscheidet die Statsanwaltschaft mit der Waffenbehörde über die weitere Verwendung.

Eine Wbk und die Eintragungen darauf sagen nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Irgendwelches gefundenes Diebesgut nicht an den Eigentümer zurückzugeben wäre m.E.n. Unterschlagung

Geschrieben
Zumal es ja auch den § 12, Abs. 1, Ziffer 4b WaffG gibt

Also werden aus 10 dann doch 20....:D

Naja, ob die Waffenbehörde dann mitspielt, weiß ich nicht so richtig!

Ich denke eher, dass er die Möglichkeit bekommt, die Waffen über einen Büchsenmacher zu veräußern, ist aber bei den jetzigen Preisen eine schlechte Variante.

Wenn dann die Behörde aber zu dem Schluß kommt, dass der Schrank schlecht gesichert war, könnte auch aus 10 eine 0 werden, ist noch schlechter!

Ist aber wieder mal ein "Spekulatiusfall". :rolleyes:

Geschrieben

Wenn ein gestolenes Auto wieder auftaucht, welches schon von der Versicherung ersetzt wurde, gehört das Auto der Versicherung. Diese wird dann versuchen, über den Verkauf ihren Verlust zu minimieren! Genau so wird es bei Waffen laufen.

Die gestolenen Waffen werden ausgetragen und an die Versicherung "Verkauft".

Anders dürfte es sein, wenn man KEINE Versicherung hat. Aber auch das ist Kein Problem: Man darf auch ohne WBK (und sofern man das nötige Kleingeld hatt) hnderte und tausende von Waffen sein Eigen nennen! Sie müssen nur bei einem Berechtigten Lagern!

Eigentum und Besitz sind nicht das Selbe!

Geschrieben

Wenn eine Waffe wieder auftaucht, dann wird sie wohl, wie andere Dinge aus Beschlagnahmungen, auf einer amtl. Auktion versteigert werden (Waffen allerdings nur an Händler usw). Ausgenommen, die Waffe wurde bei einer Straftat verwendet und als Beweismittel sichergestellt, dann wird sie wohl irgendwann im Hochofen landen.

Mich würde allerdings auch mal interessieren, wie der ursprüngliche Eigentümer (wenn die Waffe(n) nicht von einer Versicherung ersetzt wurde(n)) bei wiederauffinden entschädigt wird. Theoretisch bleibt er ja weiter der rechtmässige Eigentümer an der Waffe, auch wenn sie nicht mehr in der WBK steht.

Geschrieben
Theoretisch bleibt er ja weiter der rechtmässige Eigentümer an der Waffe, auch wenn sie nicht mehr in der WBK steht.

Richtig, aber wenn sie ausgetragen sind, darf er keinen Zugriff mehr haben, das ist das Problem, es sei denn er findet mit der Waffenbehörde eine Einigung, "kastrieren", oder wenn das Kontigent nicht ausgeschöpft ist, dann wäre auch die Rückgabe möglich.

Erst einmal sind die Waffen Beweismitel zu dem Einbruchsdiebstahl und nur die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Freigabe der Asservate und sie wird sich hüten, ohne Rücksprache mit der Waffenbehörde irgendjemanden die Waffen auszuhändigen und schon gar nicht ohne Beschussergebnis vom BKA.

(Was in anderen Bundesländern auch durchaus schon anders gehandhabt worden sein könnte)

P.S.:

Natürlich nicht nur wegen Einbruchsdiebstahl, natürlich auch wegen Verstoß gegen das WaffG, durch den Einbrecher und die ev. Hehler!

Geschrieben
Lt. Kripo nicht nötig, da bei uns das Polizeipräsidium die zuständige Waffenbehörde ist.

Ja, aber auch daran denken, dass Verlustanzeige und Austragung aus der WBK nach § 37 Abs. 2 WaffG unverzüglich zu erfolgen haben und nicht erst, wie hier von anderen gepostet, innerhalb einer Woche.

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