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IGNORED

Sonderbare Blüten des Waffengesetzes...


FunzJK

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Soweit ich weiß, wird hier wieder Fachchinesisch durcheinander gewürfelt. Das ist doch ein verbotener Gegenstand, wenn überhaupt. Da hat wieder jemand mit gefährlichem Halbwissen den ganz großen Bahnhof inszeniert... :00000733:

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und wenn man einen im WaffG bezeichneten Verbotenen Gegenstand besitzt, begeht man eine Straftat, Punkt! Und ob man das Ding nun am Flughafen oder auf'm Klo vom P1 dabei hat, ist wurschtpiepegal.

Ob das nun Mode ist oder Kunst bleibt abzuwarten. Normalerweise müsste der Richter jetzt vom BKA ein Gutachten erstellen lassen.

edit: ich könnt mich :rotfl2: vor Lachen. Das zeigt mal wieder so richtig wie :peinlich: das WaffG doch ist. Hoffentlich wird das durch die Schickeria mal so richtig aufgebauscht.

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Sehe ich das richtig, dass diese Handtasche nicht mit einem abnehmbaren Schlagring ausgestattet ist, sondern einen Verschlussmechanismus besitzt, der wie ein Teil eines Schlagringes aussieht?

Wo ist dann das Problem? Das Ding ist keine Waffe und kein verbotener Gegenstand.

Genau so, als wenn ich ein Messer mit fester Klinge habe, und in das Heft lauter paarweise angeordnete Löcher bohre. Dann siehts aus wie 'n Butterfly-Messer, benimmt sich aber nicht so (weil nicht zusammenklappbar). Also kein verbotener Gegenstand.

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Sehe ich das richtig, dass diese Handtasche nicht mit einem abnehmbaren Schlagring ausgestattet ist, sondern einen Verschlussmechanismus besitzt, der wie ein Teil eines Schlagringes aussieht?.

d´accord

Ist das da etwa auch ein Schlagring? Ins Gesicht möchte ich damit auch nicht geschlagen werden!!!

ring.jpg

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Musste nicht letztes Jahr eine Dame ihre Handtasche an die Crew abgeben (war ein Deal mit der Security), weil dort das Relief einer Pistole abgedruckt war. Es war ganz zweifelsohne Bestandteil der Oberfläche der Handtasche, also Kunststoff oder Leder. Ein Teil, unabtrennbar, so ne Art Tiefendruck ins "Leder".... aber: Sie musste sie abgeben, andere Passagiere hätten sich bedroht fühlen können. Am Zielflughafen hat sie sie allerdings wiederbekommen, ganz ohne Anzeige. War wohl nicht in D, sonst wärs wohl "Führen einer Anscheinswaffe" gewesen.

Oder wurde nicht gegen ne ganze Kompanie Soldaten vor wenigen Jahren Anzeige erstattet, weil die -aus welchen Gründen auch immer- als sie vom Einsatz nach D zurückkamen, im Zivilbereich abgefertigt wurden und ihr dienstliches Messer bei sich geführt hatten (War ne dienstlich gecharterte Maschine, daher war das Messer beim Einstieg kein Problem.) Erst beim Zoll in Frankfurt hats Ärger gegeben. Verbotenes Fallmesser nach WaffG. Auch der Hinweis das WaffG gilt gar nicht für Soldaten im Dienst- oder soweit dienstlich abgesegnet auf dem Weg zum Dienst/vom Dienst, brachte nichts. Erst als das BMVg nach Wochen klargestellt hat das das Führen des Messer in Uniform Pflicht ist, hat sich die Staatsanwaltschaft notgedrungen beruhigt. Man stelle sich vor die wären mit ihren G36 zurückgekommen.

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Wo ist dann das Problem? Das Ding ist keine Waffe und kein verbotener Gegenstand.

Bis zum BKA Bescheid, der Deine Rechtsauffassung sicherlich bestätigen wird, gilts aber wie man sieht als Angriff auf die freiheitlich-diktokratische Grundordnung.

Und sogar nach dem Bescheid , so er denn je kommt: Was wollen wir wetten dass der ein oder andere Tro**el dann eine verbotene Waffe drausmacht, die sogar lt. BKA Gutachten (das die Waffeneigenschaft ablehnen wird, da Zweck=Handtasche) den Anschein eines Gegenstandes des täglichen Gebrauchs erweckt...

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Bis zum BKA Bescheid, der Deine Rechtsauffassung sicherlich bestätigen wird, gilts aber wie man sieht als Angriff auf die freiheitlich-diktokratische Grundordnung.

Ich denke mal dass der FB genauso ausfällt wie der FB Z-231 des BKA vom 06.12.2011 zum Kaffeebecher mit Henkel in Form eines Schlagringes, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 32 v. 24.02.2012.

Da wurde die Waffeneigenschaft verneint.

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Sie musste sie abgeben, andere Passagiere hätten sich bedroht fühlen können.

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In England mußte ein Mann schon ein T-Shirt wechseln, weil der darauf abgebildete Transformer (ScienceFiction Figur) eine Waffe in der Hand hielt. Aber: Das T-Shirt galt als Sicherheitsrisiko.

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Der Umstand, daß man sich ernsthaft mit einer Handtasche unter dem Aspekt des Waffenrechts auseinandersetzt (auseinandersetzen muß), zeigt, wie komplett und hoffnungslos degeneriert unsere Gesellschaft mittlerweile ist.

Kopfschüttelnde Grüße

Iggy

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Der Umstand, daß man sich ernsthaft mit einer Handtasche unter dem Aspekt des Waffenrechts auseinandersetzt (auseinandersetzen muß), zeigt, wie komplett und hoffnungslos degeneriert unsere Gesellschaft mittlerweile ist.

Kopfschüttelnde Grüße

Iggy

Man kann doch die Handtasche gut als Handballenstütze nutzen!

Habe doch nicht umsonst das Beispiel mit der Tasse eingestellt.

Am Flughafen ist man nun mal besonders sensibel!

Eigentlich war ich froh über die Schließung von Berlin-Tegel, denn es ist enorm, was dort so alles "gefunden" wird, was unter das WaffG fällt.

Die Brandenburger wird es "freuen", wenn es dann irgendwann mal soweit ist!

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Ich tippe eher auf eine Fotomontage! :ridiculous:

Das sind einfach 3 (gleiche) Ringe mit Stein! Ein Werbebild!

Es ging mir nur darum, daß diese drei Ringe je an einem Finger einer Hand fast das gleiche bewirken, wie ein Schlagring.

Zumindest möchte ich diese Faust nicht an meiner Wange aufklatschen spüren.

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Der Umstand, daß man sich ernsthaft mit einer Handtasche unter dem Aspekt des Waffenrechts auseinandersetzt (auseinandersetzen muß), zeigt, wie komplett und hoffnungslos degeneriert unsere Gesellschaft mittlerweile ist.

Bei uns in der Schweiz hätte dieses Täschchen am Flughafenzoll wohl u.U. auch zur Beschlagnahme geführt, da auch bei uns der Schlagring als verbotene Waffe gilt.

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Das Ganze ist in seiner Dämlichkeit wenigstens konsequent.

Wenn bei so einer Tasche keiner Ärger macht, dürfte ich auch mit einem Bajonett rumlaufen, wenn ich mir ein Täschchen drunterhäkel.

Da hat der Sicherheitsmann oder Polizist eigendlich keine Wahl.

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... Man stelle sich vor die wären mit ihren G36 zurückgekommen.

Pfui, das machen nur die bösen Amis, diese ollen Wildwestkrieger. Aber die haben es da eben besser, wie es sich für richtiges Militär gehört, fertigen die ihre Leute eben auf einem Militärflughafen ab. :ridiculous:

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Bei uns in der Schweiz hätte dieses Täschchen am Flughafenzoll wohl u.U. auch zur Beschlagnahme geführt, da auch bei uns der Schlagring als verbotene Waffe gilt.

Weil ihr Schweizer eben inzwischen, was das angeht, entweder auch nicht mehr ganz sauber oder schon vollkommen in der EU angekommen seid. :ridiculous:

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Das Ganze ist in seiner Dämlichkeit wenigstens konsequent.

Wenn bei so einer Tasche keiner Ärger macht, dürfte ich auch mit einem Bajonett rumlaufen, wenn ich mir ein Täschchen drunterhäkel.

Da hat der Sicherheitsmann oder Polizist eigendlich keine Wahl.

Du wirst lachen, als wir, es dürfte etwa 11 Klasse gewesen sein, auf Klassenfahrt waren, hatte ich eine Woche lang ein WK-II-Bajonett als Fahrtenmesser am Gürtel hängen.

Außer einmal der Frage, was ich denn mit dem Messer vorhätte, meines ziemlich linken und völlig vergutmenschlichten Deutschlehrers hat' nullkommaniemanden gestört.

Ansonsten - die Tasche hat halt das Aussehen eines Schlagringes, mehr aber auch nicht (wer bescheuerterweise auf sowas steht, ist noch ein völlig anderes Thema) - darin jedoch eine Gefahr zu sehen ist ähnlich krank wie die Airline, die eine Passagierin aus dem Flugzeug geworfen hat (war in UK), weil sie Ohrringe mit Miniaturpistolen als Anhänger getragen hatte.

Grße

Iggy

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