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IGNORED

BDMP Hessen- Recht oder vorauseilender Gehorsam?


olagri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das ist eben vom BDMP Hessen gekommen:

"Sehr geehrter SLG-Leiter,

aus gegebenem Anlaß weist der Vorstand des BDMP-Landesverbandes Hessen darauf hin, daß laut Waffengesetz jeder Waffenbesitzer dazu verpflichtet ist, die Aufbewahrung seiner Waffen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Waffenbehörde ist in Hessen in der Regel beim Landrat angesiedelt.

Die übergeordnete Behörde (Regierungspräsidium) zieht in Erwägung, bei Nichterfüllung dieser Meldepflicht zukünftig ein Bußgeld zu verhängen.

Bitte erinnern Sie Ihre SLG-Mitglieder daran, daß diese die gesetzeskonforme Aufbewahrung ihrer Waffen der zuständigen Behörde anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

........................... BDMP LV Hessen"

Das man die Aufbewahrung auf Verlangen der Waffenbehörde nachweisen muß ist mir schon klar. Aber Bringepflicht und Bußgeld scheint mir doch neu. Oder irre ich mich?

Was ist der gegebene Anlass?

Grüße olagri

Geschrieben
...Das man die Aufbewahrung auf Verlangen der Waffenbehörde nachweisen muß ist mir schon klar. Aber Bringepflicht und Bußgeld scheint mir doch neu. Oder irre ich mich?...

Du irrst!

WaffG §36 (3):

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Mo

Geschrieben
Das man die Aufbewahrung auf Verlangen der Waffenbehörde nachweisen muß ist mir schon klar. Aber Bringepflicht und Bußgeld scheint mir doch neu.

Wäre doch schön gewesen, wenn dieses Schreiben den Hinweis auf §36 Abs 3:

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
beinhaltet hätte.

"auf Verlangen" wurde 2009 aus diesem Paragraph gestrichen, also seitdem Bringschuld!

Bußgeld :confused:

Geschrieben
auf Verlangen der Waffenbehörde ... Bringepflicht...

Das kenne ich auch. Nur das eventuelle Bußgeld bei Nichtlieferung bis Stichtag X wäre mir neu.

Geschrieben

Ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, wenn auch die letzten Schlafmützen auf einen eventuellen Verstoß gegen geltende Aufbewahrungsvorschriften oder Versäumnis der Anzeigepflicht "hingewiesen" werden.

Oder doch???

Kein Wort von Verweigerung von Bedürfnissen oder Sonstigem, was man hier schon so an abenteuerlichen Geschichten von anderen Verbänden gelesen hat...

ROMAK

Geschrieben

Hallo,

Bußgeld ist vieleicht nicht die richtige Bezeichnung dafür.

Bei uns im Kreis Süd-West Pfalz (Pirmasens) wird seit neustem eine Verwaltungsgebühr von 30€

fällig wenn der Nachweiß bis zum 1.3.12 nicht erbracht wurde.

Grüße Helmut

Geschrieben

??? Das habe ich doch aber bei jedem WBK- Antrag oder Voreintrag sowieso doch schon (immer) angeben müssen?? Auch schon vor 2009!

Jetzt noch mal?

@pancho lobo : Einmal hätte auch gereicht :D

Geschrieben
Das habe ich doch aber bei jedem WBK- Antrag oder Voreintrag sowieso doch schon (immer) angeben müssen?? Auch schon vor 2009!

Ja, aber damals warst du noch ein vertrauenswürdiger und mündiger Bürger, der lediglich eine Angabe auf dem Formular machen musste und dieses wurde weder hinterfragt oder gar kontrolliert, sondern so in gutem Glauben akzeptiert. ;)

Geschrieben
Ja, aber damals warst du noch ein vertrauenswürdiger und mündiger Bürger, der lediglich eine Angabe auf dem Formular machen musste und dieses wurde weder hinterfragt oder gar kontrolliert, sondern so in gutem Glauben akzeptiert. ;)

Alle Selbstauskünfte kann die Waffenbehörde nur in gutem Glauben akzeptieren, egal ob Scan, Foto oder Rechnungsbeleg usw.

Nur die echte Kontrolle bringt Sicherheit.

Geschrieben
Nur die echte Kontrolle bringt Sicherheit.

Nö, die bringt nur Aufwand und Kosten für alle Seiten. ;)

Geschrieben
Ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, wenn auch die letzten Schlafmützen auf einen eventuellen Verstoß

gegen geltende Aufbewahrungsvorschriften oder Versäumnis der Anzeigepflicht "hingewiesen" werden.

Das sehe ich auch so.

Hier geht es um nicht mehr als einen simplen Hinweis an die Mitglieder. Das ist nichts Verkehrtes.

Geschrieben
Ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, wenn auch die letzten Schlafmützen auf einen eventuellen Verstoß gegen geltende Aufbewahrungsvorschriften oder Versäumnis der Anzeigepflicht "hingewiesen" werden.

Hier leisten die Verbände einen Informationsdienst, den ich vom "Amt" seit 2003 erwartet hätte!

Das Klientel Erben und Altbesitzer wird dadurch nicht erreicht und versaut uns die beliebt Statistik "Mängel bei der Aufbewahrung".

Geschrieben
??? Das habe ich doch aber bei jedem WBK- Antrag oder Voreintrag sowieso doch schon (immer) angeben müssen?? Auch schon vor 2009!

Jetzt noch mal?

Aha, und wenn man keine Änderung auf der WBK seit 2003 hat?

Ja dann hat man auch nichts nachgewiesen und die Behörde weis nicht ob deine vermeintlich

sichere Aufbewahrung das Schuhschränkchen im Hausflur ist.

Was ist also gegen dieses Schreiben zu sagen?

Bei den Kontrollen sollten so wenig wie möglich Sportschützen auffallen, genauso wie Jäger.

Bei Alt-Waffenbesitzern wie Erben o.ä. haben wir keine Einflußmöglichkeit. Aber unsere Weste sollte so

sauber wie möglich sein und bleiben. Mehr können wir nicht tun, weniger sollten wir nicht tun.

LG

M

Geschrieben
Bei Alt-Waffenbesitzern wie Erben o.ä. haben wir keine Einflußmöglichkeit. Aber unsere Weste sollte so

sauber wie möglich sein und bleiben. Mehr können wir nicht tun, weniger sollten wir nicht tun.

Die Einflußmöglichkeit besteht dann, wenn ich im Bekanntenkreis Erben und Altbesitzer kenne und diese auf die geänderte Gesetzesbasis hinweise!

Meines Erachtens besteht ein Informationsdefizit, das uns die Weste bekleckert.

Geschrieben
Hier leisten die Verbände einen Informationsdienst, den ich vom "Amt" seit 2003 erwartet hätte!

Ja nun, wenn sich in der StVO was ändert, wird deswegen ja auch nicht jeder Kfz-Halter extra angeschrieben. Ein Stück weit muss man sich da auch schon selber kümmern, zumal Änderungen im WaffG in der Regel nicht lautlos an den Betroffenen vorbei gehen.

Geschrieben

Ich finde es schon gut, wenn der Verband seine SLG´n anschreibt und auf wichtige Umstände hinweist!

Leider ist nicht jeder LWB im bei WO und Co. vernetzt und die allgemeine Unwissenheit zieht leider extreme Kreise - und das quer durch alle Altersschichten. Und leider hat es hier auch schon Beanstandungen bei Sportschützen bis hin zum Widerruf der Erlaubnisse gegeben(allerdings Nicht bei BdMP-Schützen).

Erst letzte Woche musste ich einem Kameraden aus meinem neuen DSB-Verein erklähren, dass man durchaus mehr als 2 Kurzwaffen auf grün bekommen kann.... :00000733:

LG: Steam

Geschrieben
Gibt es eigentlich Zahlen, wieviel Prozent der Sportschützen eine Beanstandung (falsche Aufbewahrung) erhalten haben?

Und wieviele Erben, usw?

Bei uns im Kreis liegt die Beanstandungsquote bei rund 70 %

TD

Geschrieben

Hi !

Bei uns im Kreis liegt die Beanstandungsquote bei rund 70 %

70% ??

Aber wahrscheinlich auch nur, wenn man der lokalen Presse glaubt.

Bei uns in Ulm gab's laut Bericht in der SWP angeblich auch 33% Beanstandungen bei den Überprüfungen.

Wenn man dann den ganzen Bericht gelesen hat, kam heraus, daß von den 950 Ulmer Waffenbesitzern die 35 kontrolliert wurden, die ihre Aufbewahrung nicht im voraus Dokumentiert hatten.

Und davon waren 33% zu beanstanden. Also ca. 12 Personen. Von 950.

Ein schelm, wer Böses bei dieser Art von Berichterstattung denkt.

73 es 55 de

Robert.

Geschrieben

Hallo,

bei uns in der Gemeinde werden nur Sportschützen überprüft.Wenn die Behörde mal bei den Jägern vorbeischaut dann werden sie bei jeden dritten fündig.Kein Munitionsschrank kein B-Schrank für die KW usw.Kein Witz einer lagert die Munition in einer Nische im Gebälk seines Fachwerkhauses in 3 Meter höhe und die Leiter steht an der gegenüberliegenden Wand.

Warum bei uns keine Jäger überprüft werden keine Ahnung.

Richtig ist es schon das Strafgebühren von Verbänden eingeführt werden weil einige zu geizig oder zu besserwisserich sind.

Geschrieben
Aber hoffentlich nicht ausschliesslich bei den Sportschützen !!!

Lt. Blueberry

Hey Lt. Blueberry,

ich bin mal ehrlich.

Den normalen Bürger interessiert unsere Erbsenzählerei nicht.

70 % derer, die vor Ort überprüft wurden, wurden beanstandet. Ob dass nun 35 von 950 sind, oder mehr oder weniger, zieht keinen hinter dem Ofen hervor.

Aus diesem Grund versucht unsere Waffenbehörde auch Anfragen der Presse zu negieren, weil sie wissen, dass mit diesen Zahlen Schindluder getrieben wird.

Auch wer da überprüft wird, mehrheitlich Waffenbesitzer über 70 Jahre, mit gaaaaaanz gefährliche KK Gewehren oder Pistolen .....

Aber so ist es leider.

Auch wir nehmen tagtäglich Zahlen über die Medien mehr oder weniger unreflektiert auf und geben sie wieder ;-(

Schönen Tag

TD

Archiviert

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