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IGNORED

Ein wahres Wort....


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

>>>>Ein Fortschritt sei hingegen die Einrichtung einer nationalen Waffendatei<<<<<<

Nehmen wir an, nach Einrichtung des Registers wird eine Waffe gefunden, die zur Begehung eines Verbrechens benutzt wurde.

Dann wird sich in 99,99 % der Fälle herausstellen, dass sie nicht registriert ist.

:mad:

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Nehmen wir an, nach Einrichtung des Registers wird eine Waffe gefunden, die zur Begehung eines Verbrechens benutzt wurde.

Dann wird sich in 99,99 % der Fälle herausstellen, dass sie nicht registriert ist.

:mad:

Das wird warscheinlich nur in ~60% (MEINE scätzung) der Fall sein! Der Rest sind dann Waffen aus Diebstählen "ungeklährtem Verbleib".

Diese Waffen dienen dann wieder unseren Freunden als Argumente!

"Hätte Jäger Waidloch seine Waffen bei der Polizei gelagert, hätten sie nicht gestohlen werden können!"

Oder es wird wieder "Umwegbeschaffung" unterstellt!

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Das wird warscheinlich nur in ~60% (MEINE scätzung) der Fall sein! Der Rest sind dann Waffen aus Diebstählen "ungeklährtem Verbleib".

Diese Waffen dienen dann wieder unseren Freunden als Argumente!

"Hätte Jäger Waidloch seine Waffen bei der Polizei gelagert, hätten sie nicht gestohlen werden können!"

Oder es wird wieder "Umwegbeschaffung" unterstellt!

:rolleyes:

http://www.euregio-aktuell.eu/archives/818...-gestohlen.html

"......Aus den Kellerräumen des nicht durchgängig besetzten Gebäudes entwendeten sie zwei Polizeidienstpistolen, dazugehörige Munition...... Die Waffen durften nach einer bestehenden Dienstanweisung nicht in diesem Gebäude gelagert werden....."

Eines von vielen Beispielen.

Thopic:

Den Bericht von Herr Wendt finde ich im großen und ganzen sehr gut.

Hier wird gesagt was ich bei jeder Diskusion versuche zu erklähren.

Nämlich wen trifft das WaffG wirklich und wovon geht wirklich eine Gefahr aus.

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Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen Behördnwaffen NICHT von dem Waffenregister erfasst werden!

Soweit ich das verstanden habe, haben die Behörden sogar angeblich auch Probleme die illegalen, also nicht registrierten Waffen zu erfassen...

Blöd, wenn man von Beginn an weiß, daß das Register nur zu ca. 1/3 vollständig sein wird...

BFP

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Nehmen wir weiter an, es wäre der 1. Januar 1942 in Oberndorf am Neckar. :rolleyes:

Die ersten 10.000 98er rollen vom Band: BYF 42, # 0001 bis 9999.

Die nächsten mit # BYF a0001 bis a9999, dann # b0001 - b9999 (usw).

Dann #aa0001 bis aa9999, ab0001 bis ab9999, ac0001 bis ac9999 usw. Das gilt selbstverfreilich für alle Hersteller.

Ich wäre zu gern dabei, wenn der Server hochgeht, weil es 17.485 mal 'Gewehr' im Kaliber 8x57 IS mit der Nummer 4711 gibt.

Viel Spaß mit Eurem nutzlosen Register! :D

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Ist bei 08 ten P 38 etc ähnlich. Mein Sachbearbeiter sagte mir, das man am Anfang ca. 9.000 Patronenbezeichnungen in den WBK en "gefunden" hätte. Diese will man auf ca. 1.000 reduzieren. Allein die Patrone: 9 mmPara, 9 x 19 , 9 mm Luger, Pistolenpatrone 08 u.a. anderes macht den Behörden sehr viel Freude. Was tun wenn in der WBK steht: Pistole 9 mm Para, auf der Waffe steht 9 x 19 und im nationalen Waffenregister steht 9 mm Luger.

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Bei uns in der lokalen Zeitung war ein Artikel zum Mord an den zwei Ärzten drin (ja, sogar mit dem wirklich dezent versteckten Hinweis auf den fehlenden "Waffenschein"), aber mit der von der Gewerkschaft der Polizei geforderten Untersagung der Waffenlagerung in Privathaushalten. Soviel Dummheit traue ich nichtmal Hauptschul-Journalisten zu, das ist reine Bosheit.

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Was tun wenn in der WBK steht: Pistole 9 mm Para, auf der Waffe steht 9 x 19 und im nationalen Waffenregister steht 9 mm Luger.

Wenn das die Programmierer nicht lösen können, sollten sie ihr Bafög zu 150% zurückzahlen.

Das ist programmtechnisch nun wirklich einfach zu lösen.

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Bei uns in der lokalen Zeitung war ein Artikel zum Mord an den zwei Ärzten drin (ja, sogar mit dem wirklich dezent versteckten Hinweis auf den fehlenden "Waffenschein"), aber mit der von der Gewerkschaft der Polizei geforderten Untersagung der Waffenlagerung in Privathaushalten. Soviel Dummheit traue ich nichtmal Hauptschul-Journalisten zu, das ist reine Bosheit.

Ja, das ist Vorsatz. Immer wieder die gleiche Leier von der "Zentrallagerung", bis sie in den Köpfen der unbedarften Mehrheit hängen bleibt...

Und dabei hatte der illegale Waffenbesitzer seine Knarren doch zu Hause so ordentlich gelagert...

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Endlich mal ein wahres Wort:

Auch Herr Wendt findet mal ein Korn....

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen Behördnwaffen NICHT von dem Waffenregister erfasst werden!

Da fragt man einfach mal ganz naiv bei der Deutschen Polizeigewerkschaft oder bei der Gewerkschaft der Polizei nach: "Die Polizei soll Zugriff auf das NWR bekommen, damit sie, wenn sie zu einem Einsatz gerufen wird, darauf vorbereitet ist, dass dort Waffen im Haus sind. Nun verstehe ich eines nicht: Behördliche Waffenträger dürfen ihre Waffen zum Teil auch zu Hause aufbewahren. Dann ist es doch logisch, dass Sie eigentlich fordern müssten, dass diese Waffen eben auch im NWR erfasst werden, sonst wissen ihre Kollegen ja ggf. bei einem Einsatz an diesem Ort nicht, dass dort Waffen im Haus sind."

Da reagieren beide Gewerkschaften dann gleich: Erst antworten sie total ausweichend am Thema vorbei. Dann antwortest du Ihnen, dass sie am Thema vorbei geantwortet haben und du gerne wissen würdest, warum die Polizei bei den einen unbedingt wissen soll, dass Waffen im Haus sind, bei den anderen aber unbedingt NICHT wissen soll, dass Waffen im Haus sind. Auch dann antworten beide Gewerkschaften wieder gleich: Nämlich gar nicht :peinlich: :peinlich: :peinlich:

bye knight

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Der Hauptaufbewahrungsort dienstlicher Waffen ist die Dienststelle!

In dem ausschließlichen Fall brauchen sie ja nicht im NWR eingetragen werden - jedenfalls nicht aus diesen Gründen. Für das NWR werden ja noch andere Gründe vorgebracht - etwa, dass man nur noch EINE Datenbank abfragen muss, wenn irgendwo eine Waffe auftaucht. Wäre das Argument ein tatsächliches Argument, müssten die Dienstwaffen natürlich auch schon deshalb im NWR eingetragen sein.

Also, wenn ein - sagen wir mal Polizist als Standardbeispiel hier (ist nichts persönliches) - keine Erlaubnis hat, seine Dienstwaffe zu Hause aufzubewahren, dann bräuchte sie aus dem von den Gewerkschaften geforderten Grund heraus auch nicht im NWR eingetragen werden, weil die Polizei bei einem Einsatz am / im Wohnhaus des Polizisten, ja nicht auf diese Waffe antreffen wird. Ist soweit logisch. Genauso logisch ist es aber, dass die Waffe im NWR eingetragen werden muss, wenn er sie eben zu Hause aufbewahren darf. Ich verstehe nicht, wie man so einen offensichtlichen Widerspruch so offensichtlich ignorieren kann.

bye knight

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Ich verstehe nicht, wie man so einen offensichtlichen Widerspruch so offensichtlich ignorieren kann.

bye knight

Ich sehe hier keinen Widerspruch!

Ich darf meine Waffe zu Hause aufbewahren, muss es aber nicht und ich tue es auch ganz selten, was soll sie da in einem Register?

Hätte aber grundsätzlich kein Problem wenn sie dort eingetragen ist.

Falls eine HD bei einem Beamten durchgeführt werden soll, erfährt die verantwortliche Dienststelle eh davon und eine Nachschau im dienstlichen Waffenfach zeigt, ob die Waffe dort, oder eben ev. zu Hause ist, was nun aber nicht im Register steht.

Man kann sich aber auch Probleme herbeireden!

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Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen Behördnwaffen NICHT von dem Waffenregister erfasst werden!

Sonst könnte ja jeder in Europa sehen, wo gerade mal wieder 5000 ausgemusterte Pistolen in irgendeinen Schurkenstaat verkümmelt worden sind...

Gruß

Erik

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Ich sehe hier keinen Widerspruch!

Ich darf meine Waffe zu Hause aufbewahren, muss es aber nicht und ich tue es auch ganz selten, was soll sie da in einem Register?

Meinetwegen brauchen wir das Register überhaupt nicht. Wenn aber die diversen Polizeigerwerkschaften fordern, dass sie zum Selbstschutz wissen müssen, ob sich an einem Einsatzort eine Waffe befindet oder nicht, dann kommt es ja wohl nicht darauf an, ob die Waffe einem Sportschützen oder einem Bundesland gehört. Fakt ist doch, dass in deinem Fall das Einsatzteam mit einer Waffe zu rechnen hätte. Ob die heute in der Wohnung ist oder nicht spielt genauso wenig eine Rolle, wie bei einem LWB, der die Waffe im Schützenheim lagert oder gerade beim Büxer hat.

Hätte aber grundsätzlich kein Problem wenn sie dort eingetragen ist.

Das ehrt dich.

Falls eine HD bei einem Beamten durchgeführt werden soll, erfährt die verantwortliche Dienststelle eh davon und eine Nachschau im dienstlichen Waffenfach zeigt, ob die Waffe dort, oder eben ev. zu Hause ist, was nun aber nicht im Register steht.

Ne du, das ist nun unter deinem sonstigen Level.

Wenn eine HD bei einem Beamten durchgeführt wird, dann sagt man vorher den Kollegen in der Dienststelle Bescheid? Interessant... Außerdem geht es nicht bloß um den Fall einer lange vorher geplanten Hausdurchsuchung bei einem Polizisten. Was ist denn, wenn ein Einsatzwagen zu einem Ehekrach gerufen wird (das ist ja das Beispiel, dass von den Gerwerkschaften gerne gebracht wird). Rufen die dann vorher in der Dienststelle an, ob dort ein Polizist wohnt und ob seine Waffe gerade im Fach ist? Welche Dienststelle überhaupt? Mit ist hier mal einer begegnet, der wohnt knapp 40km von unserem Revier weg. Rufen die Kollegen dort dann hier bei unserem Revier an? Was ist, wenn es kein Polizist ist, sondern ein Bundespolizist oder ein Zöllner? Oder wenn der Zoll wegen Schwarzarbeit kontrolliert? Ruft der dann auch alle Dienststellen in der Umgebung an?

Das was du da formulierst trägt doch hinten und vorne nicht.

Man kann sich aber auch Probleme herbeireden!

Wie ich ja schon schrieb: Ich kann nicht erkennen, wie man eine solche offensichtliche Ungleichbehandlung so offensichtlich ignorieren kann. Jeder LWB, der mit mulmigem Gefühl dem NWR entgegensieht MUSS ein solches Verhalten (nicht direkt auf dich gemüntzt, eher auf die Gerwerkschaften und den Gesetzgeber) so auffassen, dass hier hohe Ansprüche gegenüber anderen gestellt werden, die man auf sich selbst bezogen gar nicht mal erwähnt haben möchte.

Und herbeigeredet haben die Polizeigewerkschaften, dass sie unbedingt wissen müssen, ob jemand legal Waffen zu hause hat, aber nur dann, wenn es kein Beamter ist, denn im Falle eines Beamten dürfen sie es gardezu nicht wissen.

bye knight

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Achtung grün : Die reale Gefahr geht doch von den Sportscchützen aus. Und die werden zum Glück von dem NWR erfasst. Bin ich froh. :ridiculous:

Die Trainieren ja auch damit und können damit umgehen! m gegensatz zu manchen Berufswaffenträgern!!!

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