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IGNORED

Winnenden bittet Eltern zur Kasse


JDHarris

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Die wissenschaftlichen Betrachtungen von Gloeckner mit dem Grundtenor „Ihr seid eh alle doof“ sind ja ganz interessant.

Nur...wenn der Fall Winnenden nicht so eine gigantische Medienresonanz erfahren hätte, wäre dieses Urteil auch nicht so medien-genehm ausgefallen (dann natürlich genauso akribisch von Gloeckner erklärt).

Oder noch anders: Wäre der Vater kein nachlässiger Sportschütze sondern ein nachlässiger Polizeibeamter gewesen, wäre uns viel sinnloser Aktionismus erspart geblieben.

Vielleicht hätte man dann mal vermehrt darüber nachgedacht, warum unsere Gesellschaft pubertierende Massenmörder produziert. Anstatt sich hysterisch am Tatmittel zu verbeißen.

Und vielleicht wäre uns sogar ein Roman Grafe erspart geblieben...

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Ne, der ist dann wohl wegen Beihilfe zum Mord/Totschlag/... dran, was schon ein ganz anderes Kaliber ist ...
§ 27 StGB

Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Wenn auch noch bewiesen werden könnte, dass der Waffenkäufer wußte, wozu die Waffe verwendet werden sollte, dann schon. Ohne den Beweis bliebe es bei fahrlässiger Tötung, wenn man wenigstens noch das mit der Vorhersehbarkeit hinbekäme (stadtbekannter und als solcher auch dem Verkäufer bekannter Gewalttäter so soetwas in die Richtung). Wenn auch das nicht zu beweisen ist, bleibt das Waffenrecht und vielleicht noch Helerei, wenn etwas über die Herkunft der Waffe zu ermitteln ist.

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Ich finde die Ausführungen von Gloeckner ganz interessant! Sie zeigt ja im grunde genommen in purer Reinform, wie das ganze Verfahren aus juristischer Sicht abläuft.

Allerdings bleibe ich bei der Meinung, dass dies der Dimension dieses Ereignisses nicht im geringsten gerecht wird.

Genausowenig wie man international vernetzten Al Kaida Terroristen mit den Mitteln des deutschen Strafrechts gegenübertreten kann.

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...

Genausowenig wie man international vernetzten Al Kaida Terroristen mit den Mitteln des deutschen Strafrechts gegenübertreten kann.

Nein,

sogar gegenübertreten muß, wenn man am Anschein eines Rechtstaats festhalten möchte. Die Alternative stände dann Mussolinis Erfolg gegen die Mafia nur im Erfolg nach. :closedeyes:

Bearbeitet von bouffie
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Nein,

sogar gegenübertreten muß, wenn man am Anschein eines Rechtstaats festhalten möchte. Die Alternative stände dann Mussolinis Erfolg gegen die Mafia nur im Erfolg nach. :closedeyes:

Lass uns das hier aber nicht diskutieren...wir wissen alle das die Realität anders abläuft;-)

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Aber im Gegenzug das Österreichische waffenrecht loben, obwohl da jeder zum Psychotest muss. ;) Wir suchen uns hier immer selektiv raus, was uns passt und was nicht wird dann ausgeblendet. Mal Klartext gesprochen sind unsere regularien streng, bieten uns im Gegenzug dennoch die meisten Möglichkeiten. In groben Kategorien müssen wir lediglich auf Kriegswaffen verzichten. Alles andere geht.

Also muss man auch nicht immer so rumheulen. ;)

Meinungen sind halt wie AAAArschlöcher, jeder hat eines... :confused:

Dazu aus 80 JAhren GEschichte nix gelernt außer masochistischer Staatsgläubigkeit.

Es ist halt einfacher...

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Doch das kann sie. Die besonderen Punkte, die hier die fahrlässigen Tötungen und Körperverletzungen so fraglich machen sind die Herkunft der Munition und die Vorhersehbarkeit.

Hätte der Sohn schon einmal ein School Shooting o.ä. versucht und hätte sich neben der Waffe noch eine Schüttpackung mit passender Mun. befunden, dann wäre die Sache klar. Aber so ... :unsure:

Das ist der Punkt, den der BGH, hoffentlich sauber, darstellen muß und zwar so, daß auch Lieschen Müller nicht den Kopf schüttelt. Dies hätte u.a. zur positiven Folge, daß die Klage des Zivilprozesses sinnvoller Weise sofort zurückgenommen wird!

Im übrigen ist der direkt kausale Schaden wohl in der Tat kaum 14 Mios hoch...

Hinzu kommt ja noch, daß der Angeklagte mehr als gestraft ist...

Aber mit so Dingen machen Murdoch und Kollegen halt Umsatz...

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Im übrigen ist der direkt kausale Schaden wohl in der Tat kaum 14 Mios hoch...

In den 14 Mio ist z.B. auch die Trauerfeier am ersten Jahrestag, mit Besuch vom Bundespräsidenten, enthalten.

Sowas muss ich mal versuchen, sollte ich mal einen Autounfall haben. Nein, ich will nicht nur die Reparatur meines Autos bezahlt haben, sondern gleich ein wesentlich dickeres Auto, dass ich beim nächsten Unfall mehr Blech um mich herum habe ...

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Die wissenschaftlichen Betrachtungen von Gloeckner mit dem Grundtenor „Ihr seid eh alle doof“ sind ja ganz interessant.

Vielen Dank für die Blumen. Meine Betrachtungen sind indes alles andere als wissenschaftlich.

Viel bemerkenswerter als gewisse Kenntnislücken (über die hier, je nach Interessengebiet, jeder verfügt) ist der unbändige Ehrgeiz einiger Mitstreiter, trotz unzähliger Nachweise und der sich daraus ergebenden Möglichkeit, eigenständig im Netz weiter zu recherchieren, partout auf ihrem Wissensstand zu beharren.

Dies kann man dann wirklich nur noch als "doof" bezeichnen.

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Oder noch anders: Wäre der Vater kein nachlässiger Sportschütze sondern ein nachlässiger Polizeibeamter gewesen, wäre uns viel sinnloser Aktionismus erspart geblieben.

Wo soll denn hier der Unterschied liegen?

Ach ja, der PVB wäre aus dem Dienst entfernt worden, während der Sportschütze weiter seinem Beruf nachgehen kann!

Ihr habt alle Weisheiten drauf! :peinlich:

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Sowas muss ich mal versuchen, sollte ich mal einen Autounfall haben. Nein, ich will nicht nur die Reparatur meines Autos bezahlt haben, sondern gleich ein wesentlich dickeres Auto, dass ich beim nächsten Unfall mehr Blech um mich herum habe ...

... außerdem die Fahrtkosten erstatten lassen für die Familie, die Dich im KKH besucht hat, und ein Strauß Blumen muß auch noch drin sein.

So schrecklich die Tat war, der Täter ist tot und kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Sippenhaft ist verboten im Lande... wann kommt das endlich in den entscheidenden Köpfen an?

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... außerdem die Fahrtkosten erstatten lassen für die Familie, die Dich im KKH besucht hat,

Du hast es erfasst. Besuchskosten naher Angehöriger zählen nämlich seit Jahrzehnten zu den Heilungs- bzw. Herstellungskosten im weiteren Sinne gemäß § 249 II BGB.

Schadensrechtlich ein alter Hut.

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Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!

Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!

Außerdem konnte ich hier nicht lesen, dass die Waffe auf dem Nachtschrank, oder anderweitig ungesichert herumlag.

Ich möchte jedenfalls mit keinem der Väter tauschen! Beide haben ein herbes Los zu tragen!

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Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!

Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!

hallo

weiss ich nicht

tatsache ist dass du in deinem obigen posting nicht recht hast

im falle eines polizeibeamten und einer offenbar nicht sorgfaeltig verwahrten dienstwaffe die zu einem mord verwendet wird (der in ablauf und auswirkung sehr wohl vergelichbar mit W. ist - auf die anzahl der opfer kommt es ja wohl nur sekundaer an, denn jedes leben zaehlt!) geht die justiz mit dem thema offenbar voellig anders um

von den medien mal ganz zu schweigen ...

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hallo

weiss ich nicht

tatsache ist dass du in deinem obigen posting nicht recht hast

im falle eines polizeibeamten und einer offenbar nicht sorgfaeltig verwahrten dienstwaffe die zu einem mord verwendet wird ...

Lt. den obrigen Link ist da aber der Staatsanwalt scheinbar zu der Wertung gelnagt, dass keine ausreichende Sorgfaltspflichtverletzung vorlag.

... Denn laut Staatsanwaltschaft musste er einiges anstellen, um an die Dienstwaffe seines Vaters zu gelangen. ...

Auch in Winnenden wäre es ein Unterschied gewesen, wenn der Mörder den Zahlenkode des Sicherheitsschranks geknackt hätte, als die Pistole im unverschlossenen Nachtschränkchen vofinden zu können. Trotzdem ist deswegen Winnenden noch kein klarer Fall.

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Ja, so wie hier:...

Tja, eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Ekelhaftes Beamtengemauschel und -gekungel und Heuchelei in allen sonstigen Fällen. *WARUM GIBT ES HIER KEINEN KOTZE-SMILEY? *

Bearbeitet von COB
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Also, das mit dem Gemauschel ("Krähen"/Berufscliquen/Beamte...) ist da nach meinem Eindruck in D nicht der Regelfall.

Es gab Polizeibeamte, die wurden juristisch härter "rangenommen".

Allerdings:

Bei der strafrechtlichen Behandlung des Falls "Winnenden" sowie der verwaltungsgerichtlichen Behandlung z.B. der strittigen Kontrollgebühren -

da haben wir es m.E. in der Tat mit "angepasster Rechtsprechung in einem gesamtpolitischen Kontext" zu tun...

Bearbeitet von karlyman
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:rolleyes: dann hätten wir diese "effektiveren" Waffen jetzt aber garantiert nicht mehr.. und das ist sicherer als das Amen in der Kirche!

Eigentlich dachte ich nicht an eine Schusswaffe sondern an Dinge die man mehr oder minder frei erwerben kann. Baumärkte, landwirtschaftlicher Bedarf, Tankstellen etc. liefern ein weites Feld.

BBF

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Ich möchte jedenfalls mit keinem der Väter tauschen! Beide haben ein herbes Los zu tragen!

Dem kann glaube ich hier jeder uneingeschränkt zustimmen.

Der Vater ist im Grunde genommen einer von uns gewesen, ein ehrbarer Bürger, der sich nichts zu schulden kommen lassen hatte und der seine Familie durchbringen wollte. Das was ihm passiert ist, das hätte fast jedem hier passieren können - es war einfach Schicksal oder Pech...oder sonstwas! Aber bestimmt keine Absicht.

Es gibt da draussen sicher genug Ar.... löcher, denen man das ganze juristische Programm ohne weiteres gönnen würde....hier bin ich einfach nur traurig drüber. Deshalb bin ich der Meinung, das es hier, egal wie man es juristisch drehen mag, keine Gewinner bei gibt. Noch nichtmal Genugtuung.

Bearbeitet von JDHarris
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