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IGNORED

WBK und Jagdschein NUR bei politischer Korrektheit !


KuKLeibjäger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Luft im sogenannten Rechtsstaat wird immer dünner.

Ein mir persönlich bekannter Jäger bekam am 06.12.2012 Besuch vom Ordnungsamt auf seiner Arbeitsstelle ! (selbstständiger KFZ-Meister) mit der Verfügung sofort Jagdschein, WBK, Waffen und Munition ab zu geben.

Begründung: Waffenrechtlich bedenklich, da leider in der falschen Partei - NPD.

Der Mann ist nicht vorbestraft, es liegt auch kein Tatverdacht wegen einer Straftat vor, die Parteizugehörigkeit reicht.

Nun kamm man ja die NPD ja finden wie man will, nur noch ist es keine verbotenen Parie oder terroristrische Organisation, und sie hat auch keinen bewaffneten ARM, wie es z. B. bei der IRA oder der ETA der fFll war.

...

Achh so, für die Aktion soll er im übrigen eine Gebühr von 160,- EUR zahlen.

Geschrieben

Nur Mitglied oder Funktionär der NPD?

Habe im übrigen da kein Mitleid. Ob verboten oder nicht - die NPD steht eindeutig nicht zur freiheitliche demokratischen Grundordnung. Wer die Ordnungs- und Wertvorstellungen unserer Gesellschaft nicht anerkennt und diese abschaffen will, darf keine Waffen bekommen. Egal ob "rechts" oder "links".

Geschrieben

Ich hoffe, dass das keinen Bestand hat. er muss natürlich sofort heftig dagegen vorgehen. Wie sagte die "andere Seite" so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Geschrieben

Lassen wir die unpassenden Vergleiche mal weg. Die zu Grunde liegende Norm ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 (nicht Nr. 2 !) WaffG. Und die erfasst Rechtsextreme, islamischen Djihad und PKK gleichermaßen. Ob die weite Formulierung dieser Unzuverlässigkeitsnorm so toll ist, ist eine andere Frage.

Carcano

Geschrieben

Das könnte bitter enden, genau wie das gesamte NPD Verbotsgeraffel. Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD wurde leider noch nicht festgestellt. Daher gilt auch für unsere braunen Dumpfnasen immer noch:

Personenbezogene Merkmale [bearbeiten]Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:

Rasse und ethnische Herkunft,

Geschlecht

Religion und Weltanschauung,

Behinderung

Alter (jedes Lebensalter)

sexuelle Identität

Gegenüber der EU-Richtlinie, in der „sexuelle Ausrichtung“ definiert ist, wird hier „sexuelle Identität“ mit einem Verweis auf den schon bestehenden § 75 BetrVG verwendet. Auf jeden Fall ist die sexuelle Selbstdefinition sowie die sexuelle Ausrichtung auf andere Menschen (sexuelle Orientierung) erfasst. Daneben ist auch der Transvestitismus einbezogen. Nach der Gesetzesbegründung sollen Intersexualität und Transsexualität auch hierdurch geschützt sein, nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch als Geschlecht.[1]

Nicht geregelt ist hingegen die Benachteiligung aufgrund weiterer Merkmale aus der EU-Charta, wie beispielsweise die Diskriminierung aufgrund des Vermögens und der sozialen Herkunft.

Geschrieben

Wenn ich mir die von Carcano zitierte Norm durchlese, komme ich als Laie zu dem Ergebnis, dass das so in Ordnung ist. Lediglich "in der Regel" ist hier etwas schwammig und der versierte Rechtsgelehrte sollte hier beratend tätig werden.

Geschrieben

nicht zufällig in Baden.Württemberg ?

Von da kommen in letzter Zeit die "lustigsten" Sachen.

Ich musste kürzlich einem Kunden beistehen (Jäger), dessen Sachbearbeiterin wollte eine schriftliche Stellungnahme, wozu er bei der Jagd einen nicht jagdlich aussehenden Halbautomaten brauche. (Bedürfnisprüfung für Jäger..!!!.)

Man muss teilweise den SB zeigen, wo Ihre Befugnisse enden und was ihre Pflichten sind.

M.

Geschrieben

Man mag zur NPD stehen wie man will (für micht müsste sie nicht existieren), aber solange diese Partei nicht verboten ist ist ein solches Vorgehen massiv demokratiefeindlich und aufs schärfste abzulehnen. Wo soll es dann hinführen? Brauche ich in kürze von einer politischen Abteilung (Gutmenschenabteilung) eine Gesinnungsfreigabe für eine WBK?

Ich glaube es geht los.

Mats

Geschrieben
Das ist ungefähr genauso sinnfällig wie die Bestimmung, daß jemand, der wegen Steuerhinterziehung zu 80 TS verurteilt wurde, die Waffen abgeben muß.

Das finde ich allerdings auch !

Nicht jeder, der sich in seinem Leben einmal etwas hat zu Schulden kommen lassen, ist gleichsam ungeeignet für den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen.

Ich denke, es würde ausreichend sein, nur Personen, die wirkliche Kapitalverbrechen begangen haben, den Zugang zu Waffen zu verwehren (Mord, Todschlag, Vergewaltigungen...etc.)

Eine Steuersünde richtet sich ja nicht gegen Leib und Leben von Menschen, und das ist hier wichtig !

Ein Steuersünder "vergeht" sich am Gemeinwohl des Staates zu seinem eigenen Vorteil. Erst seit kurzer Zeit (letzte 15 Jahre), werden Steuersünden nur so hoch aufgehängt, weil dem Staat das Geld fehlt (Vielleicht sollte der Staat sich hier einmal die Ursachen anschauen..., im Mittelalter wurde beispielsweise hauptsächlich gewildert, weil die Abgaben der Bauern gegenüber Ihren Lehnsherren so hoch waren, das deren Familien zu verhungern drohten. Eine Steuersünde kann ebenfalls so ausgelegt werden, das die Steuerlast so hoch ist, das für den Steuerhinterzieher einfach nicht genügend zum Leben übrig bleibt, und somit eine reine Notwehrhandlung darstellt....!), Steuersünder sind jedoch im Regelfall von Ihrer kriminellen Energie nicht gleichzusetzen mit Personen, die gewalttätig sind.

Hier sollte genauer differenziert werden.

BFP

Geschrieben
NACH einem Verbot der NPD müßte den Mitgliedern zunächst eine frist eingeräumt werden, innert derer sie sich von der Partei distanzieren können. Erst wenn jemand danach ihr noch anhängt, käme ein Entzug velleicht infrage.

Mit Frist ist da im WaffG aber nichts vorgesehen.

WaffG § 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

...

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

...

2. Mitglied

a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

...

Das heisst für mich:

Würde die Partei heute verboten, wären alle Mitglieder von heute an für 10 Jahre unzuverlässig, und damit ihre Waffen los. Die Formulierung "in der Regel" lässt Ausnahmen zu, z.B. wenn man vor 5 Jahren ausgetreten ist, und irgendwelche Aktivitäten erst danach aufgenommen wurden. Ist aber auf jeden Fall Ermessenssache ob Leute dennoch als zuverlässig angesehen würden.

Solange die Partei nicht verboten ist, und die Person nicht selber gegen die Völkerverständigung (Nummer 3) aktiv war, ist sie dem Gesetz nach zuverlässig. Die Waffen "vorsorglich" abzunehmen entbehrt meiner Meinung nach einer gesetzliche Grundlage.

Geschrieben

Jetzt regen wir uns über diese unsägliche Geschichte auf, - dabei ist das ein ganz alter Hut. In der 70/80er Jahren nannte sich das Radikalenerlaß und ging hauptsächlich gegen links. Wer zum Beispiel in der KPD war durfte weder Lehrer noch Briefträger werden (öffentliche Dienst war kompl. Tabu), - neben diversen anderen für ihn verbotenen Berufsgruppen.

Nicht das ich diese Vorgehen hier billige, - aber der sogenannte demokratische Staat war schon damals offensichtlich so weit heute. Ich lehne ausdrücklich jede Form von Extremismus ab, - ob in Religion, Politik oder Gesellschaft. Damit schließe ich ausdrücklich auch die etablierten großen Kirchen mit ein, - aus eigener Erfahrung.

Hin und wieder sehen wir nur im Spiegel (nein, nicht in der Zeitung) wo wir stehen, - und das ist vom Grundgesetz m. E. teilw. sehr weit weg.

Geschrieben
Lassen wir die unpassenden Vergleiche mal weg. Die zu Grunde liegende Norm ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 (nicht Nr. 2 !) WaffG. Und die erfasst Rechtsextreme, islamischen Djihad und PKK gleichermaßen. Ob die weite Formulierung dieser Unzuverlässigkeitsnorm so toll ist, ist eine andere Frage.

Aber muss denn nicht dennoch das hier

einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen

nachgewiesen werden? Mal ganz plump gesagt: Vielleicht gehört er zum linken Flügel der NPD?

Und andersherum: Mit diesem §5 Abs 2 Nr 3 dürfte niemals ein Bundestagsabgeordneter eine Waffe bekommen bzw. wenn er welche hat müsste er sie alle abgeben, wenn er in den letzten 5 Jahren für ein Gesetz gestimmt hat, dass vom Verfassungsgericht kassiert wurde, denn er hat damit als einzelner (und auch als Mitlgied einer Vereinigung, nämlich des Bundestages) eine Bestrebung verfolgt und unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung war.

bye knight

Geschrieben

Hallo knight,

- der war ja richtig gut. Daher ist der Bundestag auch vom Verfassungsschutz zu Observieren. Soweit weiterhin solche Umtriebe, - sprich Gesetzte gegen die Verfassung beschlossen werden muss der Bundestag verboten werden. - Hoffen wir nur das der nicht auch schon mit Spitzeln unterwandert ist, sonst wird das mit dem Verbot auch wieder nix.

Geschrieben
Hallo knight,

- der war ja richtig gut. Daher ist der Bundestag auch vom Verfassungsschutz zu Observieren. Soweit weiterhin solche Umtriebe, - sprich Gesetzte gegen die Verfassung beschlossen werden muss der Bundestag verboten werden. - Hoffen wir nur das der nicht auch schon mit Spitzeln unterwandert ist, sonst wird das mit dem Verbot auch wieder nix.

Der Bundestag verstößt am laufenden Meter gegen die Verfassung und das GG - EU und EURO, Rettungsschirmchen, Bundestagspräsidentenwahl,wenn juckt es ?

Geschrieben

Solche Aktionen sollten eigentlich keinen in Deutschland bei dieser Anscheinsdemokratie wundern.

Ist doch nur wieder ein weiteres Scheibchen in der Salamitaktik. Heute die Mitgliedschaft in der NPD, Morgen in der DVU/REP, übermorgen dann vllt. die Mitgliedschaft bei einem Sammlerstammtisch der sich auf Relikte des 3. Reichs konzentriert....

Passt halt einfach nicht in das Links-Soziale Wunsch Bild der Gutmenschen und Gemüse Taliban.... die nebenbei bemerkt auch nicht Grad viel von der Verfassung halten.

Spätestens wenn einer dieser Ober Sozialen vor der Kamera steht und behauptet "Niemand hat die Absicht das Volk zu entwaffenen", sollte man seinen Koffer gepackt haben, oder endlich alle Verbände, Interessengemeinschaften und Firmen unter einen Hut gebracht haben um sich effektiv zu wären.

“Die Entwaffnung der Juden machte einen individuellen oder kollektiven Widerstand unmöglich. Heute enthält das Grundgesetz von Deutschland folgende Vorschrift: >>Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.< < Wenn die Nazi-Erfahrung also etwas gelehrt hat, dann, dass totalitäre Regierungen versuchen werden ihre Subjekte (Menschen) zu entwaffnen um so jede Möglichkeit, den Verbrechen gegen die Menschlichkeit Widerstand zu leisten, auszumerzen.”

(Stephen P. Halbrook, Fairfax, Virginia USA. Autor von „Nazi Firearms Law and the Disarming of the German Jews“)

“Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird.”

(Colin Greenwood, britischer Police Superintendent)

Geschrieben
Brauche ich in kürze von einer politischen Abteilung (Gutmenschenabteilung) eine Gesinnungsfreigabe für eine WBK?

---aber ja doch! Bei Ausstellung meiner neuen gelben WBK wurde das auf dem Formular ebenso abgefragt (Mitglied in einer "rechten" Partei? oder sinngemäß ähnlich)

Also- ganz einfach- mit den Wölfen heulen, Kopf einziehen und die Klappe halten, um politisch korrekt seinem Hobby nachgehen zu dürfen.

Ich hab es sinngemäß und sachlich korrekt verneint und gut war es.

---alles Jammern nutzt nichts- gebt dem Fisch (oder der Behörde) was er (sie) frißt--

auch ich verstehe unter Demokratie was anderes.

Dazu gehört immer Toleranz- alles Andere darf sich nicht Demokratie nennen.

---bei der sogenannten Glaubensausübung sieht das allerdings völlig anders aus.

MfG!

Geschrieben

Nicht ohne Grund halte ich meine persönlichen Daten aus allen öffentlich zugänglichen Netzwerken heraus...

Kein Eintrag im Telefonbuch...

Keine Seite bei beim Gesichts-Buch...

Nicht bei Xing...

Nirgends !

Unfreiwillig bekomme ich jetzt eine eigene Seite beim Nationalen Waffenregister..... blöd, aber lößt sich nicht ändern !

Mir reicht es schon, das das Finanzamt ALLES von mir weiß !

BFP

Geschrieben
Nicht ohne Grund halte ich meine persönlichen Daten aus allen öffentlich zugänglichen Netzwerken heraus...

Kein Eintrag im Telefonbuch...

Keine Seite bei beim Gesichts-Buch...

Nicht bei Xing...

Nirgends !

---Beifall! So verhalte ich mich ebenso in allen Punkten!

MfG!

Geschrieben
Ich musste kürzlich einem Kunden beistehen (Jäger), dessen Sachbearbeiterin wollte eine schriftliche Stellungnahme, wozu er bei der Jagd einen nicht jagdlich aussehenden Halbautomaten brauche. (Bedürfnisprüfung für Jäger..!!!.)

Nachtigall, ick hör dir trapsen...

Tagespolitik, flugs umgesetzt von der Behörde.

Geschrieben

Nur mal so am Rande, wers noch nicht mitbekommen hat.

Der VdRBw ist gerade dabei alle Verbandsmitglieder auszuschließen die Mitglied in der NPD sind.

Gruß...

Geschrieben
Ein mir persönlich bekannter Jäger bekam am 06.12.2012 Besuch vom Ordnungsamt auf seiner Arbeitsstelle ! (selbstständiger KFZ-Meister) mit der Verfügung sofort Jagdschein, WBK, Waffen und Munition ab zu geben.

Begründung: Waffenrechtlich bedenklich, da leider in der falschen Partei - NPD.

Achh so, für die Aktion soll er im übrigen eine Gebühr von 160,- EUR zahlen.

Entweder Zukunftsmusik, oder was soll man davon halten? :confused:

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