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IGNORED

Waffensachkunde trotz WBK


voyager

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Hallo,

brauche Eure Hilfe.

Ein Vereinsmitglied hat seit 1973 eine WBK mit einem Eintrag (KK-Gewehr, ob gelb oder grün weis ich nicht).

Jetzt wollte er sich eine Pistole genehmigen lassen und das Amt sagt: das er die Waffensachkunde machen muß.

Ich bin immer davon ausgegangen das wenn man eine WBK hat man sachkundig ist.

Stimmt das oder liege ich da falsch?

Falls ich richtig liege, wo kann man das nachlesen?

Gruß

voyager

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Ich bin immer davon ausgegangen das wenn man eine WBK hat man sachkundig ist.

Erst mal gibt es auch heute "Sachkundige" laut Bescheinigung die dieses Wort nicht verdienen, aber bei dem Datum hat er die WBK vermutllich aufgrund der Registrierung der KK-Waffen bekommen. Da wurde keine Sachkunde gefordert, man mußte nur 18 Jahre alt sein.

Zudem hat es ja auch seit diesem Zeitpunkt Änderungen im Waffg gegeben die er vermutlich nicht kennt und da ist es auch für Ihn besser an der Waffensachkunde teilzunehmen.

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Hallo,

es geht aber nicht darum ob es besser für Ihn wäre, sondern ob das verlangt werden darf.

Ausserdem ist das keine WBK wegen der Registrierung sondern weil er Sportschütze ist und diese Wettkampfwaffe damals gebraucht hat.

Gruß

voyager

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ist das keine WBK wegen der Registrierung sondern weil er Sportschütze

1. gab es denn 1973 schon die Pflicht zur WSK bei WBK-Antrag ? Und 2. wenn er eine KW beantragt, er aber zB nur eine "LW-WSK" von ben 1973 hat, ist das auch gerechtfertigt, fürchte ich.

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Das Problem kenn ich....

...hab seit den 90igern eine gruene WBK mit Kurzwaffen und Langwaffe Mehrlader. Die Sachkunde wurde bei jedem Eintrag durch meinen dienstlichen beruflichen Hintergrund abgedeckt . Das Amt bescheinigte mir das keine Sachkundepruefung erforderlich ist. Das war in Niedersachsen.

Spaeter bin ich in ein anderes Bundesland umgezugen und wollte einen Voreintrag fuer eine 2. Langwaffe. Dabei stiess der SB auf die Bescheinigung der Erlaubnisbehoerde Niedersachsen und bemaengelte die fehlende Sachkundepruefung fuer "die neue Heimat".

Es kam zu einer kurzen, aber freundlichen Diskussion in der ich darauf hinwies, dass ich ja ein gruene WBK mit 3 Waffen bereits seit Jahren besitze und ausserdem ein Beduerfnis nachweisen kann. Diese Argumente fruchteten nicht und gipfelten darin, das ich noch "vor Ort" dem Sachbearbeiter gegenueber eine "improvisierte" muendliche Sachkundepruefung Pruefung ablegen sollte (...bei Nichtbestehen in Aussicht gestellter Einzug der gueltigen WBK...). :gaga:

Erst der von mir herbeigeholte Amtsleiter beendete die Diskussion um den drohend Einzug der WBK mit dem lapidaren Satz :"Was in Niedersachen Entschieden wurde werden wir in unserem Bundesland nicht rueckgaengig machen". Voreintrag gabs trotzdem nicht. Ab jetzt habe ich dafuer eine Sachkundepruefung vorzuweisen.

"Ergebnis und Siegerehrung:"

Ich hab seit Jahren ne gruene WBK , bin aktiver Schuetze und habe einen Beduerfnisnachweis , darf weiterhin mit meinen Waffen unserem schoenen Sport froehnen, .......aber neue Waffe im neuen Bundesland erst nach Vorlage Sachkundepruefung.

Wenn ich Zeit hab mach ich demnaechst wohl mal eine. Nur so zum Spass. kann ja nicht schaden. :rolleyes:

Es lebe der Amtsschimmel ! :bud:

Gruss !

henwilk

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Die Sachkunde wurde bei jedem Eintrag durch meinen dienstlichen beruflichen Hintergrund abgedeckt .

Dies ist in etlichen Fällen (z.B. wenn Du Polizist oder Soldat bist) nicht ausreichend, kann es sein, daß Dein Amt sich darauf beruft?

Wenn dem so ist frage ich mich, auf welcher Rechtsgrundlage Dir damals Voreinträge bzw. Waffeneinträge gemacht wurden.

Wenn Du einen tatsächlich als sachkundig anerkannten Berufshintergrund hast kann ich nicht nachzvollziehen, was Deine aktuelle Behörde für Probleme macht.

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Der Mann ist mindestens seit 1973 sachkundig.

Offensichtlich hat es ja eine Unterbrechung nicht gegeben....

Richtig! Der SB sollte sich fragen, ob seine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat. Der Richter wird feststellen, dass seit 1973 nichts passiert ist und damit auf vorhandene Sachkunde schließen + entsprechend entscheiden.

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Der Mann ist mindestens seit 1973 sachkundig.

'tschuldigung, aber das ist ausgemachter Unsinn.

Die hier immer wieder propagierte Ansicht, das Vorhandensein einer WBK wäre automatisch auch ein Nachweis vorhandener Sachkunde ist schlichtweg falsch.

Ich bitte darum, sich erst mal schlau zu machen, ab wann erstmals eine Sachkundeausbildung/-prüfung zur Erlangung einer Erwerbserlaubnis erforderlich war. Sicher nicht 1973.

Im vorliegenden Fall geht die zuständige Erlaubnisbehörde völlig zu Recht davon aus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde nicht vorhanden ist.

CM

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Hallo,

brauche Eure Hilfe.

Ein Vereinsmitglied hat seit 1973 eine WBK mit einem Eintrag (KK-Gewehr, ob gelb oder grün weis ich nicht).

Jetzt wollte er sich eine Pistole genehmigen lassen und das Amt sagt: das er die Waffensachkunde machen muß.

Ich bin immer davon ausgegangen das wenn man eine WBK hat man sachkundig ist.

Stimmt das oder liege ich da falsch?

Falls ich richtig liege, wo kann man das nachlesen?

Gruß

voyager

Hallo,

1973 brauchte man keine Waffensachkunde,da viele eine WBK bekammen über die sogenannte Amnestie.Es wurde dazu

auch kein Muni-Schein erteilt.Ich finde es richtig das in soeinen Fall eine Waffensachkunde gefordert wird.

werner

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An seiner WBK und seinem KK Gewehr rüttelt ja niemand, aber nun möchte er eine neue Waffe erwerben, so ist die Frage nach der Sachkunde aus meiner Sicht auch legitim.

Er hat die Möglichkeit die Sachkunde nachzuholen und eine neue Waffe zu erwerben, oder eben bei seinem KK-Gewehr zu bleiben.

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Ich hatte vor 04/2003 meine WBK für eine Signalpistole Kaliber 4 erhalten. Die Sachkunde konnte ich auch nur für die Signalpistole, Eintrag in meinem neuen Sportbootführerschein, nachweisen. Als ich 2005 mit dem Sportschießen begann, hatte ich die uneingeschränkte WSK zusätzlich nachgemacht. In meinem Verein sind auch einige die nur die WSK für Kurzwaffen abgelegt haben. "Ich werde mir NIE ein Gewehr zulegen". Die WSK mußten die dann doch noch auch für Langwaffen ablegen, weil es nicht bei den Kurzwaffen blieb. Der Besitz einer WBK heißt ja noch lange nicht das er eine uneingeschränkte WSK besitzt. Wird er wohl nachmachen müssen.

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Ich bin immer davon ausgegangen das wenn man eine WBK hat man sachkundig ist. Stimmt das oder liege ich da falsch?

Zumindest bei Personen, die Ihre WBK bei der Einführung des WaffG 1973, der Amnestie 1976 und der Amnestie 1990 bekommen haben sowie bei der Mehrzahl aller Erben liegst Du falsch.

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Dies ist in etlichen Fällen (z.B. wenn Du Polizist oder Soldat bist) nicht ausreichend, kann es sein, daß Dein Amt sich darauf beruft?

Wenn dem so ist frage ich mich, auf welcher Rechtsgrundlage Dir damals Voreinträge bzw. Waffeneinträge gemacht wurden.

Hallo Thorsten,

im "letzten Jahrtausend" konnte man auf den WBK Anträgen in einigen "alten" Bundesländern, z.Bsp auch NDS, die Option "Sachkunde nachgewiesen durch Polizei, bzw. Sachkunde nachgewiesen durch Militär " ankreuzen. Damit waren natürlich nicht Polizeischüler oder normale Wehrpflichtige gemeint.

Wenn man das ankreuzte, forderte die Erlaubnisbehörde üblicherweise ( Je nach "Tagesform" manchmal auch nicht...) ein Gutachten der Vorgesetzten Dienststelle des Antragstellers.

Darin mussten konkrete Angaben zur Sachkunde und Erfahrung im Umgang mit Waffen und Munition des beantragten Typs bzw. Kalibers, sowie eine Stellungnahme zur Waffenrechtlichen Sachkenntnis des Bediensteten durch die Dienststelle bescheinigt werden.

Die Waffenbehörde hat dieses Gutachten dann geprüft und bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen die Sachkunde anerkannt . Bei gleichzeitig vorliegendem Bedürfnis (entsprechender Vereinszugehörigkeit Großkaliber etc.) und dem Nachweis des regelmäßigen Trainings gabs dann die grüne WBK.

So ist dies auch in meiner Waffenakte auf dem Amt dokumentiert.

Et voila ! WBK vorhanden,Sachkunde bescheinigt, Bundesland gewechselt, Sachkundeprüfung für neuen Voreintrag verlangt.... :rolleyes:

Gruß !

henwilk

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Zumindest bei Personen, die Ihre WBK bei der Einführung des WaffG 1973, der Amnestie 1976 und der Amnestie 1990 bekommen haben sowie bei der Mehrzahl aller Erben liegst Du falsch.

Hallo,

ich gehe dabei immer davon aus, das die Waffe für einem sportlichen Zweck erworben wurde, darauf bezog sich meine Frage.

Gruß

voyager

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Ich bitte darum, sich erst mal schlau zu machen, ab wann erstmals eine Sachkundeausbildung/-prüfung zur Erlangung einer Erwerbserlaubnis erforderlich war. Sicher nicht 1973.

Das WaffG 1972 verlangt die Sachkunde. Die 2. Verordnung zum Waffengesetz (2. WaffV 1972) beschreibt die Details.

U. a. ist ein Zeugnis auszustellen.

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Ich dachte, wir reden hier über die Sachkunde, nicht über das Bedürfnis.

Du hast davor das geschrieben:

Zumindest bei Personen, die Ihre WBK bei der Einführung des WaffG 1973, der Amnestie 1976 und der Amnestie 1990 bekommen haben sowie bei der Mehrzahl aller Erben liegst Du falsch.

Und darauf habe ich geantwortet.

Das Erben und Amnestie WBKs ohne Waffensachkunde auskommen, weis ich auch.

Gruß

voyager

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im "letzten Jahrtausend" konnte man auf den WBK Anträgen in einigen "alten" Bundesländern, z.Bsp auch NDS, die Option "Sachkunde nachgewiesen durch Polizei, bzw. Sachkunde nachgewiesen durch Militär " ankreuzen. Damit waren natürlich nicht Polizeischüler oder normale Wehrpflichtige gemeint.

Demnach scheint die Behörde wohl wie vermutet dies nicht mehr anzuerkennen und deshalb eine neuen Sachkunde zu verlangen? Ansonsten scheints ja absolute Willkür zu sein...

Seltsam jedenfalls.

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Hallo,

für waffentechnisch versierte (in der Regel durch ein kurzes Gespräch mit Anschauungsmaterial leicht zu erfahren) biete ich den Rechtsteil und die Prüfung der Waffensachkunde am 2. Lehrgangstag zum "halben Preis" an. Andere Anbieter werden das wahrscheinlich ähnlich machen. Viele, auch "altgediente", entscheiden sich allerdings für den kompletten Lehrgang.

Viele Grüße - sundance

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Das Erben und Amnestie WBKs ohne Waffensachkunde auskommen, weis ich auch.

Sorry, aber das ging aus Deinem Eingangsposting so nicht hervor.

Außerdem hast Du geschrieben:

ich gehe dabei immer davon aus, das die Waffe für einem sportlichen Zweck erworben wurde

Nur weil der Betroffene heute Mitglied in einem Schützenverein ist, muss er die Waffe damals noch lange nicht als Sportschütze angemeldet haben. Im Übrigen kann es sich eigentlich nur um eine grüne WBK handeln, denn gelbe WBK`s gibt es nach meiner Kenntnis erst seit 1976.

Wenn die Waffe als Sportschütze angemeldet wurde, müsste Dein Vereinskamerad auch einen Munitionserwerb in der WBK eingetragen haben. Ohne den war es höchstwahrscheinlich nur eine Amnestieanmeldung und dann hat er folglich auch keine Sachkunde nachgewiesen/nachweisen müssen.

Darüber hinaus ist, formell gesehen, bei jedem neu beantragten Voreintrag das Vorhandensein der Sachkunde (erneut) zu prüfen. Selbst wenn der Betroffene 1973 irgendeine Sachkunde nachgewiesen hat, soll es schon Behörden (insbesondere nach Inkrafttreten des neuen WaffG 2003) gegeben haben, die eine fast vierzig Jahre alte Prüfung nicht mehr als Sachkundenachweis anerkannt haben, weil sie so gar nicht mehr mit den aktuell erforderlichen Sachkundekenntnissen übereinstimmte.

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Hinsichtlich der Sachkunde verhält es sich so:

Wer vor dem 01.04.2003 eine Sachkundeprüfung absolvierte und auf dieser Grundlage auf WBK eine Waffe erworben hat, der muss heute NICHT die neue Prüfung absolvieren. Ausnahme: die alte Sachkundebescheinigung wurde nur auf andere Waffengattungen beschränkt.

Wer mit einer "alten" Sachkunde heute erstmalig eine WBK beantragt, muss hingegen erst den neuen Sachkundenachweis erbringen.

Wichtig: wenn jemand mit alter Sachkunde alle Waffen überlassen hat, sollte er sich vor WBK-Rückgabe und Aktenabschluss sicher sein, dass er nicht später mal wieder einen WBK-Antrag stellen möchte. Sonst müsste er die neuen Voraussetzungen und somit auch eine neue Sachkundeprüfung nachweisen. Sofern nur vorübergehend kein Waffenbesitz mehr geplant ist, sollte man seine WBK also lieber behalten. Man unterliegt damit natürlich weiterhin (einer unter Umständen kostenpflichtigen) regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung.

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Hallo

bei mir ist es so, daß ich 1974 meine ersten KWs kaufte und sie auch in eine grüne WBK eingetragen bekam. Im Laufe der Zeit habe ich selbst Sachkundelehrgänge mit Prüfung und schriftlicher Genehmigung meines SBs durchgeführt. Ich besitze WBK Grün, Gelb alt, Gelb neu, 4 Rote und Wiederladeschein. Habe aber selbst nie eine Sachkunde gemacht oder Prüfung abgelegt. Theoretisch muß ich damit rechnen, daß die Behörde mich auffordert, einen Sachkundelehrgang zu belegen und eine Prüfung abzulegen. Gott sei dank fragt mein SB mich hin und wieder bei komplizierten Angelegenheiten.

Steven

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Demnach scheint die Behörde wohl wie vermutet dies nicht mehr anzuerkennen und deshalb eine neuen Sachkunde zu verlangen? Ansonsten scheints ja absolute Willkür zu sein...

Seltsam jedenfalls.

Seltsam in der Tat, denn,...

...ein Europaeischer Feuerwaffenpass fuer die in einem Zeitraum von 5 Jahren eingetragenen, mehreren, Grosskaliber-Waffen wurde mir auf Basis meiner gruenen WBK anstandslos (..gegen die bekannte Gebuehr)von der betreffenden neuen Erlaubnisbehoerde in Windeseile ausgestellt. Da gabs gar kein Problem.

Also muss die Sachkunde doch gueltig/anerkannt sein ,sonst waere ja die bestehende WBK in Frage zu stellen und dann gaebs wohl auch keinen Europaeischen Feuerwaffenpass , oder wie?

Verstehe einer die Behoerdenlogik.. :bump:

Gruss !

henwilk

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