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IGNORED

Waffensachkunde trotz WBK


voyager

Empfohlene Beiträge

Verstehe einer die Behördenlogik.

Nun, Deiner Logik vermag man auch nur sehr schwer zu folgen.

Der EFP ist lediglich ein "Verbringungsdokument", das Dir Reisen ins benachbarte europäische Ausland unter Mitnahme von Jagd- u. Sportwaffen ermöglicht.

Der EFP ist kein Erlaubnisdokument, deshalb hat er auch nur i.V.m. der/den WBK Gültigkeit, in die die jeweilige(n) Waffe(n) eingetragen ist/sind.

Dass der EFP innerhalb Europas nicht so funktioniert, wie es eigentlich mal angedacht war, ist ein anderes abendfüllendes Thema.

CM

edit: Dreckfuhler

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Nun, Deiner Logik vermag man auch nur sehr schwer zu folgen.

Der EFP ist lediglich ein "Verbringungsdokument", das Dir Reisen ins benachbarte europäische Ausland unter Mitnahme von Jagd- u. Sportwaffen ermöglicht.

Der EFP ist kein Erlaubnisdokument, deshalb hat er auch nur i.V.m. der/den WBK Gültigkeit, in die die jeweilige(n) Waffe(n) eingetragen ist/sind.

edit: Dreckfuhler

Hallo cartridgemaster,

eine WBK ist nur eine brauchbare WBK wenn sie eine gueltige WBK ist......

Du schreibst ja selbts , dass die EFP kein Erlaubnisdokument ist und nur in Verbindung mit der/den WBK Gueltigkeit funktioniert.

Was ist also an meiner Logik unlogisch ?

EFP nur gueltig wenn WBK mit den Waffen auf die sich der EFP bezieht gueltig ist. Wenn also ein EFP auf Basis einer bestehenden WBK ausgestellt wird, sollte man meinen das das Amt die Gueltigkeit der WBK / den legalen Besitz der Waffen anerekennt wenn sie auf dieser Basis einen EFP ausstellt, oder ?

Gruss !

henwilk

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eine WBK ist nur eine brauchbare WBK, wenn sie eine gültige WBK ist ...

Du hast leider nichts verstanden.

1. es gibt keine ungültige WBK,

2. der ursprünglich angedachte Zweck des EFP, quasi als "europäisch-internationale WBK" zu funktionieren, wurde nie erreicht.

Einige europäische Staaten akzeptieren den EFP nicht als Erlaubnisdokument, bei anderen Staaten wiederum (z.B. GB, FR) dient der EFP nur dazu, die erteilte Ein-/Durchreisegenehmigung (i.d.R. auf ein Jahr befristet) darin zu vermerken. Darüber hinaus ist bei einigen Staaten die zur Mitnahme erlaubte Munitionsmenge sehr eng begrenzt.

Zusätzlich musst Du überall neben dem EFP auch Deine deutsche Original-WBK mitführen.

CM

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Du hast leider nichts verstanden.

Ich hab "leider" nichts verstanden.

So So...Hoffnungsloser Fall, kann man nix machen. Nur der Onkel cartridgmeister weiss wos langgeht....

Herablassende Bemerkungen dieser Art solltest du dir zukuenftig verkneifen! :angry2:

Zur Sache:

Ich dachte halt nur,in meiner Naivitaet, dass die die deutsche Erlaubnisbehoerde mir den EFP nur auf Basis eines gueltigen deutschen Erlaubnisdokumentes (z.Bsp. WBK) ausstellt.

Ausgangspunkt meiner Argumentation war die Frage nach der Gueltigkeit der gruenen WBK und der Sachkunde.

Sinn und Unsinn des EFP und wofuer der EFP zu gebrauchen ist und wofuer nicht steht doch hier ueberhaupt nicht zur Diskussion .

Hintergrund war die Frage nach der Gueltigkeit WBK im Zusammenhang mit Sachkunde.

Also, ...

...die Erlaubnisbehoerde stellt doch wohl einen EFP "nicht einfach so" aus , nach dem Motto:"Ich hab hier mal ein paar Waffen und brauch nen EFP...". !

Grundlage ist ja wohl ein gueltiges deutsches Erlaubnisdokument ( WBK, Jagdschein etc.) !?

Ist das so schwer zu begreifen ??

Das bedeutet doch im "Umkehrschluss" das die Behoerde dein Dokument (WBK, Jagdschein etc.)anerkennt wenn sie dir den EFP ausstellt , oder !?

Gruss !

henwilk

Gruss !

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Mal etwas Persönliches:

Ich bin "sportlicher" Waffenbesitzer seit 1969. Damals genügte, dass der Verein bestätigte, dass man "sicher in der Handhabung" der Waffe war und sich mit Notstand und und Notwehrrecht auskenne.

Mit diesem Sachkundenachweis erwarb ich mehrere Waffen.

Als ich später einen Waffenantrag stellte (ich glaube es war 1996 +/-) genügte für den Neuantrag diese Sachkunde nicht mehr. Also machte ich als Sachkundiger die Sachkundeprüfung, die es inzwischen gab.

Vielleicht ist der Fall Deines Freundes ähnlich gelagert..........

Gruß Habakuk

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