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Waffenhandelserlaubnis - und dann?


maddi

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Hallo zusammen,

gestern habe ich mich mit meinem Dad mal wieder lange und ausführlich über allerlei Waffengedöns unterhalten, bis er mal wieder zu dem Schluss kam, dass die Paradelösung für mich eine Waffenhandelslizenz wäre.

Die Erlangung der Fachkunde ist denke ich nichts Unmögliches. Meine Frage ist jetzt aber, wie es dann weitergeht.

Ein Gewerbe werde ich wohl anmelden müssen, ein Handelsbuch führen usw.

Gibt es zum Beispiel einen "Mindestumsatz", um das "Bedürfnis" zu stützen? Es gibt ja einige Privatleute mit Handelslizenz und mich würde mal interessieren, was es zu beachten gibt. Es wäre auch schon alleine von daher von Vorteil, weil ich für ziemlich meinen kompletten Schützenverein die Munitionsbestellungen tätige und manches daran scheitert, dass ich ein bestimmtes Kaliber nicht erwerben darf. Wer sich hier nich als Lizenzinhaber outen will, kann mir gerne auch per pn Auskunft geben. Besten Dank!

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Speziell kann ich nichts beitragen, allgemein schon:

Laut HGB ist ein Gewerbe immer mit Gewinnabsicht zu führen. D.h. wenn du das nicht belegen kannst, kriegst du ein Problem.

Viele Grüße!

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Viele Grosshändler machen eine Belieferung von einem offenen Ladengeschäft abhängig und einer hauptberuflichen Tätigkeit.

Gesicherte Geschäftsräume, Alarmanlage, Tresor ... Wer macht den Service bei Waffen?

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Vielleicht kann man das auch als Nebenerwerb machen und

damit einen, in kleinem Rahmen Gewinn-bringenden An- und Verkauf

von z.B. Sammlerwaffen tätigen.

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Speziell kann ich nichts beitragen, allgemein schon:

Laut HGB ist ein Gewerbe immer mit Gewinnabsicht zu führen. D.h. wenn du das nicht belegen kannst, kriegst du ein Problem.

hi

so ist es

"..absicht..."

aber solange er ned an haufen kosten entstehen laesst um seine lohnsteuer (im vermutlich bestehenden dienstnehmer arbeitsverhaeltnis) auf null zu druecken wird das dem FA egal sein

und sonst gehen gewinne oder nichtgewinne niemanden was an

die ueberlegung ist richtig

es soll auch ned zu knapp leute geben die genau auf dem weg den unfug mit beduerfniss und blabla elegant umgehen

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Speziell kann ich nichts beitragen, allgemein schon:

Laut HGB ist ein Gewerbe immer mit Gewinnabsicht zu führen. D.h. wenn du das nicht belegen kannst, kriegst du ein Problem.

Viele Grüße!

Das ist nicht richtig.

Er kann ein Gewerbe so führen wie er es will. Es gibt keinerlei Pflicht ein Gewerbe mit Gewinn oder Gewinnabsicht zu führen.

Das Einzige was passieren kann ist das das Finanzamt ggf. erwirtschaftete Verluste nicht anerkennt weil "Liebhaberei"

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Das ist nicht richtig.

Er kann ein Gewerbe so führen wie er es will. Es gibt keinerlei Pflicht ein Gewerbe mit Gewinn oder Gewinnabsicht zu führen.

Das Einzige was passieren kann ist das das Finanzamt ggf. erwirtschaftete Verluste nicht anerkennt weil "Liebhaberei"

Genau so ist es.

Wer über mehrere Jahre rote Zahlen schreibt, der bekommt vom FA einenblauen Brief. Dort muss man seine Gewinnabsicht stichhaltig belegen. Ansonsten stuft das FA das Gewerbe als Liebhaberei ein. Zwar kann das FA den Gewerbeschein nicht einziehen, aber es versagt dann die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

Aber meines Wissens hat das keine Auswirkungen auf einen evtl. Widerruf einer WHL. Die Behörde prüft nach einem Jahr das Vorhandensein des Gewerbes, womit der WHL begründet wurde. Alles was mit Finanzen zu tun hat, ist ausschließlich Sache des FA. Auch die Gemeinde kann den einmal erteilten Gewerbeschein nicht so einfach widerrufen.

Allerdings kann eine WHL auch zum Bummerang werden. Nämlich dann, wenn die Behörde besondere Sicherungsmaßnahmen für die (dann gewerbliche) Lagerung von Schusswaffen und Munition verlangt. So könnte durchaus eine Alarmanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst auferlegt werden.

Was mich an der WHL interessieren würde - muss das Gewerbe unbedingt an ein Gewerbeschein gebunden sein, oder reicht auch eine freiberufliche Tätigkeit? Zwar kann man meines Wissens einen Warenhandel nicht mehr freiberuflich anmelden, aber es gibt ja auch freiberufliche Tätigkeiten wie der anerkannte Lehrgangsträger. Wenn dieser offiziell Waffengeschäfte auch nur vermittelt, benötigt dieser ja auch eine WHL.

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Viele Grosshändler machen eine Belieferung von einem offenen Ladengeschäft abhängig und einer hauptberuflichen Tätigkeit.

Gesicherte Geschäftsräume, Alarmanlage, Tresor ... Wer macht den Service bei Waffen?

Schonmal besten Dank für alle eure Beiträge. Nicht jeder Großhändler liefert an Hinz und Kunz, das ist schon klar. Eine Gewinnabsicht kann ich ja haben, ist ja irgendwo auch nur sinnvoll. Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass man einen Jahresumsatz von 3000€ haben muss, um den Handel zu belegen. Ist das Humbuk? Zum Thema Alarm, Tresor, Räume kann ich mich ja mal bei meiner Behörde schlaumachen.

Es gibt aber doch dennoch einige "kleine Männer", die eine WHE haben und bei so manchen weiss ich, dass sie ausser einem etwas dickeren Tresor quasi nichts vorzuweisen haben und das geht in Ordnung. Das ganze Unternehmen kann ja kein Ding der Unmöglichkeit sein...

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Hallo Maddi,

mach Dich doch erst einmal schlau wie der Weg zur Waffenhandelslizenz aussieht, - sprich welche Voraussetzungen muss Du erfüllen bis Du sie hast, - sprich Prüfung vor der IHK usw. Wen Du das als realisierbar ansiehst, - dann überlege Dir die restlichen baulichen und räumlichen Voraussetzungen. So einfach wie einen Gewerbeschein wirst Du das Teil nämlich nicht bekommen, da sind die Hürden doch erheblich höher, - fürchte ich.

Viele Grüße, - und viel Erfolg

Heinen99

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Hallo,

also ich denke auch das der direkte Weg die Prüfung bei der IHK abzulegen nicht einfach wird, besser gesagt ich weiss das das ein zeilmlicher Brocken wird. Ich würde sogar sagen das die größte Hürde ist für WHL.

und natürlich kostet diese Prüfung und das drumherum auch etliche Euronen!

Aber trotzdem Viel Erfolg und halte uns auf dem laufenden...

Gruß Stefan

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...die Prüfung bei der IHK abzulegen.... ...die größte Hürde ist für WHL....

Hallo,

besonders groß wird die Hürde, wenn der örtliche Waffenhändler im Prüfungsausschuss sitzt und seinen möglichen zukünftigen Konkurrent prüft.

Er kann sicherlich nicht offensichtlich schikanieren, jedoch sind die Fragen sehr, sehr genau und die Beurteilung ebenfalls.

Die treuherzige Auskunft gar nicht richtig handeln zu wollen, sondern nur pro Forma ist da eher kontraproduktiv.

Das ist übrigens keine Fantasie von mir, sondern geschilderte Realität (auch wenn nicht selbst erlebt).

Gruss

Rainer

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besonders groß wird die Hürde

Zuerst einmal abklären, wo Du das Ganze tätigen möchtest. Dann abklären ob und wie die Auflagen sind. Wenn Du dann noch Geld und Lust hast, erkundigen wer Dich beliefern will. Und wenn Du dann immer noch Lust hast, darüber Gedanken machen, was Du eigentlich möchtest? Schießen oder den ganzen Tag nur damit beschäftigt sein. Vielleicht solltest Du einmal 6 Monate "just for Fun" in einem Waffengeschäft arbeiten. Dann wirst Du schnell feststellen, dass ein "Hobby" ganz schön nerven kann, wenn es gewerblich ausgeübt wird. Der Kackpunkt wird sein (wenn Du nicht nur Munition verkaufen möchtest) das Du Gewährleistung erbringen musst. Wenn Du das alles nicht Selbst machen kannst, wird das alles ganz schnell zum Minus Geschäft.Wenn es dann an die Substanz geht, wirst Du froh sein nie wieder eine Kanone in die Hand nehmen zu müssen, außer auf dem Schießstand.

just my 2 centavos

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Gibt es zum Beispiel einen "Mindestumsatz", um das "Bedürfnis" zu stützen?

§ 21 Abs. 5 WaffG gibt Dir die Antwort:

"Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden."

Da das Waffenhandelsbuch regelmäßig geprüft wird, kann man daran schon sehen, ob die Firma nur zum Schein geführt oder tatsächlich aktiv ist.

Neben den genannten Pflichten muss man dann natürlich auch Gewerbesteuer zahlen, die Räumlichkeiten dafür kaufen, pachten oder anmieten etc. Als zweites Standbein zwar zum Teil gehandhabt, aber nur wenn der Betroffene genug Patte in Hinterhand hat. Sonst lohnt sich das einfach nicht.

Man sollte sich für sein Geschäft auch einen Ort suchen, wo in der Umgebung keine Konkurrenz vorhanden ist und sich dann möglichst schnell mit gutem Service und fairen Preisen einen guten Namen machen. Die Fachkundeprüfung ist aber wie schon gesagt mit Sicherheit die größte Hürde.

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Gewerbesteuer zahlen

Nur wenn der steuerliche Gewinn mehr als 24.500,00 Euro im Jahr beträgt. Was bei einer nebenberuflichen Tätigkeit eher nicht der Fall sein wird.

Für den Fall, dass Gewerbesteuer anfällt wird diese in dem meisten Fällen (bis zu einem Hebesatz von 380%) voll auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Gewerbesteuer ist also an sich kein Hinderungsgrund.

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Hallo,

besonders groß wird die Hürde, wenn der örtliche Waffenhändler im Prüfungsausschuss sitzt und seinen möglichen zukünftigen Konkurrent prüft.

...

Gruss

Rainer

Ein weit verbreitetes Vorurteil! Es gibt im Prüfungsausschuss noch den Voritzenden und einen Beisitzer, der nicht Waffenhändler ist. Der Grund für das Scheitern vieler Prüflinge in der Fachkundeprüfung ist deren Unwissen. Immerhin ist das Wissen einer kompletten Büchsenmacher-Ausbildung erforderlich.

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Es werden ja Vorbereitungslehrgänge angeboten. Da gabs mal einen Artikel in der DWJ. Kurs kostete 800 €, meine ich.

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Mein Tip und auch von anderen WO Usern schon hinreichend erläutert... "Waffenschule Suhl" da wird dir geholfen.

Solche Umsatzvorstellungen von 3-20000 € pro Jahr als Händler?????? Da redet kein Großhändler mit dir!

Und ob dann dein Verein bei dir kaufen wird......könntest ja an den Leuten verdienen!

Munitionssammelbestellungen und freie Ware kann mann auch so günstig organisieren.

Einen Container mit Munition kannst du auch als Sportschütze / Verein kaufen...wobei die üblichen Verdächtigen wie 22lfb und 9Para ja gewaltig Gewinn bringen du also viel Geld bewegst und nicht genug verdienst.

Ich will dich nicht entmutigen aber auch die Waffenbranche überaltert und wenn es dein Ziel ist, versuch doch ein Geschäft zu übernehmen.

Gruß B.

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Ein weit verbreitetes Vorurteil! Es gibt im Prüfungsausschuss noch den Voritzenden und einen Beisitzer, der nicht Waffenhändler ist.,,,

Das mag alles sein, aber in diesem geschilderten Fall war es so.

Der Waffenhändler ist ja auch nicht blöd und macht das offensichtlich. Er fragt und beurteilt halt sehr genau.

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Das mag alles sein, aber in diesem geschilderten Fall war es so.

Der Waffenhändler ist ja auch nicht blöd und macht das offensichtlich. Er fragt und beurteilt halt sehr genau.

Hm,hm....nur mal so nebenbei schaut doch mal auf Egun....da sind Privatanbieter (Sammler) mit 5000 Bewertungspunkten

und mehr vertickern auf jeden Fall (ist dafür nicht eigentlich auch ne Lizens fällig?) Gaswaffen noch und nöcher also

mit ner normalen Sammlerleidenschaft (JA auch Gaswaffen haben ihre Fans, vorallem die Erma Modelle) ist das nicht

mehr zu begründen, möchte nicht wissen wieviel Umsatz die machen manche haben gut 500 Artikel im Sortiment.

Alles ohne Waffenhandelslizens und schön an der Steuer vorbei... duck und wech.

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