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IGNORED

Meldung beim Kauf von Munition


Rennstädter

Empfohlene Beiträge

Naja gut....man muß schon immer beide Seiten sehen. Da gibts schon manchmal Experten...ohne behördlichen Druck würde wohl

einiges drunter und drüber gehen.

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Schau doch aus dem Fenster. Dann siehst du wie es mit/wegen/trotz behördlichem Druck drunter und drüber geht...

Stimmt natürlich auch wieder.

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Wieviel Munition darf man in DE eigentlich zuhause lagern? Ist das reguliert?

Würde mich mal so interessieren.

Im WaffG steht dazu nichts.

Es sollte mich aber nicht wundern, wenn es in irgend einem anderen Gesetz bzw. Verordnung eine Regelung geben würde, die hier Anwendung finden könnte. Unsere Verwaltung ist manchmal sehr kreativ

Michael

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Was ich mir noch vorstellen könnte, dass bei wirklich exorbitant großen Munitionsmengen der Verdacht des unerlaubten Munitionshandels aufkommen könnte.

Was sind exorbitante Mengen? Lass mal 50 Leute im Verein bestellen weil sie einen guten Preis haben wollen..... und der, der seine WBK vorgelegt hat soll jetzt ein Problem bekommen?

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Was sind exorbitante Mengen? Lass mal 50 Leute im Verein bestellen weil sie einen guten Preis haben wollen..... und der, der seine WBK vorgelegt hat soll jetzt ein Problem bekommen?

Wo ist denn die Grenze zu "Handeln mit Munition"? Wenn ich für 50 Leute a 20 "Packerl" (= 50 Stück) bestelle wären das ja 50.000 Stück, die ich ohne Aufschlag "durchreiche" zuzüglich meiner eigenen Munition, sagen wir mal weitere 10.000 Stück ;-).

Keine Ahnung ob das "handeln" ist, aber für mich schaut das schon sehr danach aus. Zumindest wäre ich nicht überrascht, wenn hier jemand nachfragt. Mir wäre allerdings auch die Kontrolle der WBKs der 50 Vereinsmitglieder zu aufwendig bzw. möchte ich nicht wissen, wie viele dann zu mir sagen "ach komm, Du kennst mich doch" und den Stress würde ich mir nicht antun.

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Wieviel Munition darf man in DE eigentlich zuhause lagern? Ist das reguliert?

Würde mich mal so interessieren.

Ja, selbstverständlich ist auch das in Deutschland reguliert. Genaueres kann Dir Dein Architekt sagen... Thema Bodenbelastung.

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Hallo Leute!

Zunächst einmal freue ich mich sehr über die vielen Rückmeldungen. Ist ja echt Wahnsinn wie viel sich doch noch in diesem alten Thred getan hat.

Ein wenig sind wir ja vom eigentlichen Thema abgewichen, sodass ich hier nochmal etwas zurück zum Titelthema - Meldung an die Behörde - zurückkehren möchte.

Bzgl. dem uns bekannten (Groß-)händler Frank und Moni muss erstmal gesagt werden, dass - sofern man dort eine Kundenkarte hat - sowieso jeder Kauf im eigenen Account gespeichert wird. Jeder der diese Kundenkarte hat (mit der man ja ab einem gewissen Umsatz Bonus bekommt), möchte das ja im Prinzip auch so (um die Bonusstaffel zu erreichen) bzw. weiß es. Insofern habe ich damit kein großes Problem.

Dass die Daten an die Behörde gemeldet werden, wenn man eine Waffe kauft, ist ja sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Hier scheinen mir Frank und Moni auch sehr beflissen zu sein. Habe mal was bei denen erworben und als ich einen Tag später im Amt war, um den WBK-Eintrag vornehmen zu lassen, lag das Schreiben von denen dem Amt schon vor!

Womit ich eher ein Problem habe, sind Handlungen die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Das wäre z.B. das Anfertigen von Kopien des Jagdscheines oder der WBK (hier beschrieben), oder eben unnötige Meldungen über Munitionskäufe an die Behörde hinter dem Rücken des Kunden.

Von Mengen die man selbst unmöglich selbst verbrauchen kann rede ich jetzt mal nicht (5-stellig und mehr), dass da ein Verkäufer auch mal den logischen Menschenverstand bemüht sollte klar sein.

Auch anhand der seit gestern geposteten Erfahrungsberichte ergibt sich hier für mich folgendes Bild:

1. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Meldung nicht, es ist auch nicht vorgeschrieben dass Käufe erfasst/gespeichert werden oder Dokumente gar kopiert werden.

2. Manche Händler speichern Käufe aber auf dem Kundenkonto, sofern der Kunde eines hat. Dadurch geschieht die Speicherung ja zugegebenermaßen auf Kundenwunsch.

Lösung: Nicht auf Kundenkonto kaufen, oder Kundenkonto löschen, oder am besten: auch mal woanders kaufen. Erstens um auch den lokalen Händler zu unterstützen und zweitens, um keinem obrigkeitsgläubigen Verkäufer einen Vorwand zu liefern, einen irgendwann wegen kumulierter Großeinkäufe bei der Behörde zu verpetzen (der Spruch über die Mentalität der Deutschen in diesem Zusammenhang war übrigens fabelhaft! :good: )

3. Großkäufe, die deutlich über das übliche Maß hinaus gehen, können durchaus und ggf. sogar berechtigterweise eine Meldung nach sich ziehen, es empfiehlt sich also meiner Meinung nach, beim Kauf darauf hinzuweisen dass man für mehrere Leute kauft (z.B. 10.000 Schuss KK für den Schützenverein usw.). Ein nettes Gespräch kann schließlich auch nie schaden, wir sind ja alle Menschen.

4. Wenn Händler Praktiken haben, die mir gegen den Strich gehen (wollen Kopien machen/Daten notieren, stellen doofe Fragen usw. :fool: ) dann kaufe ich eben woanders (siehe auch Punkt 2.).

Für meinen Teil habe ich jedenfalls entschieden, die nächste Charge Kurzwaffenmunition bei einem kleineren Händler zu erwerben, grundsätzlich würde ich aber auch weiterhin bei Frank und Moni einkaufen.

So das wäre es erstmal für heute!

Lg

RKDB

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Interessantes Thema. Da es schon in einigen Beiträgen angesprochen wurde: Hat jetzt mal jemand den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet?

Der schaut sich an, ob das Unternehmen die Daten an die Behörde übermitteln durfte und auch ob die Behörde die Daten speichern und verarbeiten darf.

Das kostet nichts und die meisten Landesdatenschutzbeauftragten sind auch per verschlüsselter E-Mail erreichbar.

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Baurechtlich könnte das Probleme geben, wenn die Bauaufsichtsbehörde davon Wind bekommt und meint, dass wegen der Aufbewahrung von 100.000 Schuss Munition keine reine Wohnnutzung mehr vorliegt, sondern eine Nutzungsänderung.

Wer zur Miete wohnt, könnte ggf. auch Probleme mit seinem Vermieter bekommen. Es gab schon Entscheidungen, da wollte der Vermieter das Wiederladen untersagen. Da hatten sich die Gerichte allerdings auf Seiten des Mieters geschlagen. Aber wenn jemand seine Wohnung zum Munitionslager umfunktioniert, könnte man sich schon die Frage stellen, ob das noch ein vertragsgemäßer Gebrauch (§ 541 BGB) einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung ist.

Gibt es so etwas wie die Gefahrgutverordnung eigentlich auch für den "stationären" Bereich?

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Uuups, habe letztlich im satten 5-stelligen Bereich gekauft.

Ich hatte danach allerdings auch keinen Besuch.

Gruß

Frank

Noch nicht ;-) was nicht ist, kann noch werden. Übrigens bei uns im Verein machen wir auch sammelbestellung und Probleme gabs nicht.

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