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IGNORED

Wie Recht bzgl. Winnenden gesprochen wird


GunTalker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Aber in dem obigen Fall zur Waffe mindestens 200 Schuß 9 para nicht im Waffenschrank zu lagern. ...

Das ist neu. Ich wußte nicht, dass ich die Munition in einem Waffenschrank lagern muß.

Frank

Geschrieben
....... Aber in dem obigen Fall zur Waffe mindestens 200 Schuß 9 para nicht im Waffenschrank zu lagern.

Das ist fahrlässige Tötung!!!!.......

Das ist es eben gerade nicht. Hier wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der nur durch wissentliche und willentliche Überdehnung geltender Rechtsauslegung möglich war.

Hast Du schonmal davon gehört, dass ein (illegaler) Waffenhändler, der eine Waffe einem Unberechtigten überlassen hat, dafür wegen des daraufhin ermöglichten Deliktes angeklagt wurde?

Selbst wenn er Waffe + Mun überlassen hat?

Also Anklage + Urteil für illegale Überlassung, Handel + fahrlässige Tötung bzw. Beihilfe zum Bankraub oder ähnliches?

Vermutlich nicht.

Tabs

Geschrieben
Also Anklage + Urteil für illegale Überlassung, Handel + fahrlässige Tötung bzw. Beihilfe zum Bankraub oder ähnliches?

Für den Handel mit Maschiennpistolen durch einen Kommunalpolitker der Partei der Linken, welche für einen Mord verwendet wurde, fand man nach zwei Tagen nichts mehr in der lokalen oder bundesweiten Presse.

Passte nicht ins Bild, das ein Gutmenschenpolitker der Mauermörderpartei illegalen Kriegswaffenhandel betreibt. Es war ja nicht nur eine Maschinenpistole die er illegal verscherbelt hat.

Geschrieben
Hast Du schonmal davon gehört, dass ein (illegaler) Waffenhändler, der eine Waffe einem Unberechtigten überlassen hat, dafür wegen des daraufhin ermöglichten Deliktes angeklagt wurde?

Selbst wenn er Waffe + Mun überlassen hat?

Zumindest nach Emsdetten gab's davon nichts zu hören, und dort wurde einwandfrei eine illegal besessene Waffe an einen Nichtberechtigten überlassen.

Geschrieben

Und warum ist das so? Weil es nicht in die zu bildende Meinung der Medien für das Wahlvolk paßt. Wenn es nicht so abwegig wäre, könnte man schon wieder Verschwörungstheorien nacheifern. Aber der Grund ist wohl eher das hier deutlich würde, wie hilflos der Staat bei illegalen Waffen in der Vorsorge und Kontrolle wohl ist und damit die Auflage wohl nicht so deutlich steigen würde. Dennoch bleibt ein merkwürdiger Grundtenor, denn immer wenn etwas mit illegalen Waffen passiert ist es sehr schnell aus den Medien wieder verschwunden. Jeder Fur.. mit einer Legalen Waffe wird immer immens ausgewalzt!

Geschrieben
Aus diesen Grund wurde ja mal so auf die schnelle ein Anklagepunkt nachgereicht, der eine entsprechende Verurteilung möglich gemacht hat.

Dazu hätte ich mal ein Frage: Bisher dachte ich, dass das Gericht selbst nicht anklagen kann. D.h. die Klage kommt von der Staatsanwaltschaft und wenn die Staatsanwaltschaft nicht anklagt, kann ein Richter nicht sagen "doch!" und ein Urteil fällen.

So wie das bei mir nun ankommt, scheint hier das Gericht aber selbständig die Klage ausgeweitet zu haben, das heißt ja doch selbst neue Anklagepunkte in das Verfahren eingebracht zu haben, welche die Staatsanwaltschaft gar nicht angeklagt hat.

Wie ist das nun? Kann da bitte ein kundiger was zu schreiben?

Danke!

bye knight

Geschrieben
Für den Handel mit Maschiennpistolen durch einen Kommunalpolitker der Partei der Linken, welche für einen Mord verwendet wurde, fand man nach zwei Tagen nichts mehr in der lokalen oder bundesweiten Presse....

Link? Habe von dem Fall noch nichts gelesen.

Geschrieben
Ich frag' mich immer wieder, was das für Superanwälte sein müssen, die bei der Verteidigungsvorbereitung nicht mal ein bischen googlen können ...

Vielleicht haben die sich das absichtlich für später aufgehoben. Vielleicht sind bei der Revision nicht über ein Dutzend Nebenkläger anwesend, da kann man als Anwalt sachlicher an die Sache rangehen.

Geschrieben
"Zitat: Das Urteil ist unter schlichter Anwendung des geltenden Rechts zustande gekommen.

Man hat es aber völlig falsch angewendet. Das ist eben keine fahrlässige Tötung, sondern ein Verstoß gegen das Waffengesetz."

Sachen gibts..............

eine Waffe im Nachttisch zu lagern mit einem Magazin und 10 Schuß in lauter Angst vor Einbrechern kann man als Verstoß gegen das Waffg sehen.

Aber in dem obigen Fall zur Waffe mindestens 200 Schuß 9 para nicht im Waffenschrank zu lagern.

Das ist fahrlässige Tötung!!!!

und wenn nicht der der juristischen Sonderfall eingetreten wäre, dass der Angeklagte durch den Amoklauf schon sehr gestraft ist in seinem Leben und dies strafmildernd bewertet worden wäre, dann hätte es eine Haftstrafe von knapp 3 Jahren im Knast gegeben.

Das ist eben keine fahrlässige Tötung, egal, wieviel man herumliegen läßt. Fahrlässige Tötung geht nicht durch einen Vorsatztäter. Nachdenken, dann weiß man es. Wenn die deutschen Richter das nicht schaffen, ist es traurig.

Geschrieben

Hey Leute, es gibt für einige Eurer Fragen bzgl. des Winnendenprozesses auch Antworten, nämlich direkt aus dem Gerichtssaal.

Im Forum

http://winnenden.forumprofi.de/forumdisplay.php?fid=98

berichtet ein user frei, unabhängig und zu 90% Wort für Wort (Zitate) aus dem Gerichtssaal.

Er hat jeden Prozeßtag begleitet und im Forum zitiert.

Viel Spaß beim Lesen!!!

abendmahl

Vielleicht haben die sich das absichtlich für später aufgehoben. Vielleicht sind bei der Revision nicht über ein Dutzend Nebenkläger anwesend, da kann man als Anwalt sachlicher an die Sache rangehen.

Viele vertreten die Meinung, dass es Steffan und Gorka in erster Linie darum ging, Jörg K.'s Ar... aus der Schußlinie zu schaffen. Wie hier schon bemerkt wurde, ist Jörg emotional und finanziell ruiniert und es sollte nun erstmal Schadensbegrenzung stattfinden.

Die Rae erhielten mehrfach Hinweise, haben diese aber nicht beachtet. Auch offenkundige Ungereimtheiten wurden nicht eingebracht. Die akute Bedrohungssituation während des Prozesses durch den Vater eines beim Massaker erschossenen Jungen wurde durch den Richter und die StA nicht entsprechend gewürdigt bzw. darauf reagiert. Und das sind nur einige Dinge, die beim Winnender Prozeß zum Himmel stinken.

Aber lest selbst. Den Link zur Prozeßbeobachtung findet Ihr oben!

abendmahl

Was den "rausgekegelten" Schöffen betrifft, war dieser nach eigener Aussage nicht mehr Herr seiner Sinne. Er kann sich nicht erklären, wie es dazu kam und ist selber der Meinung, dass da jmd an seinem Geistes- bzw. Gesundheitszustand aktiv mitgewirkt hat.

Er selber zitierte auf seiner homepage aus der Prozessbeobachtung des users kaffeetrinker und meint, dass das auch den Ausschlag gegeben hat.

abendmahl

Geschrieben
Die belastbare Quelle dazu suche ich schon lange - du wirst sie mir dann sicherlich nennen können (außer BILD und so)

Ich verweise auf den vorläufigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Polizeidirektion Waiblingen vom 22.05.2009, wonach die Herkunft der vom Täter verwendeten Munition (an den verschiedenen Tatorten wurden insgesamt 113 Hülsen und 171 Patronen gefunden) nicht abschliessend geklärt ist.

Ebenso ist bis heute nicht bekannt, wie der Täter in den Besitz der Munition gelangt ist.

CM

Geschrieben
Jetzt wird noch die waffen- und sprengstoffrechtliche Verfügung des LRA Rems-Murr vom 23.03.09 gegen Jörg K. verlesen.

Mehrere Seiten schönstens Beamtendeutsch mit 10 maliger Wiederholung der Tatsache, dass man Jörg K. nicht mehr für geeignet hält, mit Waffen u.ä. verantwortungsvoll umzugehen.

Daher werden sämtliche Erlaubnisse widerrrufen.

Doch nicht nur dies:

Jörg K. darf sich nicht einmal mehr eine Softair oder Böllerpistole

(beides erlaubnisfrei) besorgen, denn

es wird ihm untersagt, erlaubnisfreie Waffen zu erwerben.

Das verstehe nun wer will:

Eine Behörde, die Erlaubnisse zum Waffenbesitz erteilt,

untersagt jemandem den Erwerb von Waffen, die gar keine Erlaubnis brauchen.

Armes Deutschland!

Zitat dort aus dem Forum, wirklich armes Deutschland, man braucht sich in so einem Fall nicht mehr wundern wenn

sich eine Person die ja sozusagen ein komplettes Waffenverbot erhält dann eine illegale Waffe besorgt nach dem

Motto legal,illegal,sch..egal asozial.

Denn die Polizei wird ihn anders als Haftentlassene Sexualstraftäter nicht schützen können und wollen, glaube kaum

das er eine 24h rund um die Uhr Bewachung erhält, wenn man sich den Fanatismus in Bevölkerung und bei den

Opferverbänden anschaut, muss er mit den schlimsten rechnen.

Zu verstehen wäre es da der Vater von Tim ja auch Morddrohungen erhalten hat, wer weis wie lange er sich unter

der neuen Identität halten kann die Presse hat bestimmts schon Detekteien beauftragt um seinen derzeitigen Wohnort

herauszufinden, daß er keine Softair mehr besitzen darf ist mehr als lächerlich man kann mit den Dingern niemanden töten

und verletzten auch kaum bei den Plastekügelchen und äußerst geringen Druck früher bezeichnete man diese Plastikteile

als Erbsenpistolen, deffinitiv hätte man ihm ja dann auch den besitz von Küchenmessern und Werkzeugen verbieten

müssen.

So schlimm es ist er ist in Deutschland nicht mehr sicher, daran haben auch die Behörden eine gewisse Mitschuld nichtzuletzt auch die reisserische Berichterstattung in den Medien.

Der Vater ist durch die Tat seines Sohnes und nicht auch zuletzt auch durch den Tod seines Sohnes (wer verliert schon gern ein Kind egal was es getan hat) genug bestraft.

Dem Vater kann man nur einen Rat geben, verlassen Sie mit Familie dieses Land was sich in heuchlerischer Weise

immer noch als Rechtsstaat aufspielt, gehen Sie in ein Land in welchem (Waffenverbot) unsere Bundesdeutschen "Gesetze"

keine Gültigkeit haben, ich wünsche Ihnen und Ihrer verbliebenen Familie das Sie über diese Ereignisse bald hinwegkommen und das Sie die Chance dort zu einem Neustart erhalten.

Als Bürger der BRD schäme ich mich dafür was dieser Staat Ihnen angetan hat.

Geschrieben
Ich verweise auf den vorläufigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Polizeidirektion Waiblingen vom 22.05.2009, wonach die Herkunft der vom Täter verwendeten Munition (an den verschiedenen Tatorten wurden insgesamt 113 Hülsen und 171 Patronen gefunden) nicht abschliessend geklärt ist.

Ebenso ist bis heute nicht bekannt, wie der Täter in den Besitz der Munition gelangt ist.

CM

Danke, das war auch mein Kenntnisstand. Deswegen frage ich mich immer wieder verwundert, wieso es zu Aussagen kommt, daß die "ca. 250" Schuß "so in der Wohnung herumlagen"

Geschrieben
Nein.

Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, allerdings mit segr bedauerlichen Folgen.

Eben. Für eine fahrlässige Tötung hätte der Vater wissen müssen, daß sein Sohn konkret gefährlich für andere ist (sorry, aber "Hass auf die ganze Welt" tritt bei fast jedem Pubertierenden irgendwann auf). Und in so einem Fall hätte er den Sohn wegsperren lassen müssen (zumindest solange, bis ihn die Docs mit genug Zeugs abgefüllt haben, daß er wieder halbwegs Kontakt zur Realität hat). Und über die Meinung der Ärzte wissen wir nichts (die müssen nicht aussagen - Schweigepflicht und so), aber der Junge war nie stationär in der Psychiatrie oder ähnliches.

Geschrieben
Hey Leute, es gibt für einige Eurer Fragen bzgl. des Winnendenprozesses auch Antworten, nämlich direkt aus dem Gerichtssaal.

Im Forum

http://winnenden.forumprofi.de/forumdisplay.php?fid=98

Danke für den Link! Das ist ja mal extrem spannend! Da werde ich mir echt die Zeit freischaufeln müssen, das alles zu lesen. Da klagt doch glatt die Staatsanwaltschaft an, dass K ein leeres Magazin in seiner Tasche hatte. Die STA ist auch der Meinung, dass T seine Treffsicherheit neben dem Training im Verein auch virtuell erlangt haben soll. Auch den Hinweis auf § 60 STGB Absehen von Strafe fand ich interessant. Und dass eine Zeitung schrieb, dass Nebenkläger in Tränen den Saal verließen, das aber gar nicht passiert ist, wundert mich auch nicht.

Weiter bin ich noch nicht....

Meine Frage von weiter oben ist auch beantwortet: Die STA hat diese Punkte alle angeklagt, aber das Jugendgericht, welches zuerst zuständig war, hat nur die Klage wegen des WaffG angenommen und alle anderen wohl abgelehnt. Das jetzige Gericht sieht das dann aber wieder anders und hat die anderen Anklagepunkte doch akzeptiert. Ist jedenfalls meine Interpretation.

bye knight

Geschrieben

@knight

Wenn Du die Zeit frei hast und alles gelesen, wirst Du auch feststellen, dass es so viele Seltsamkeiten gibt, dass man mit Recht am Überlegen ist, ist Recht noch Recht und was geht hier eigentlich vor??!!

Ein Kopfschütteln wird dann nicht mehr reichen... ;)

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