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IGNORED

Sachbearbeiter will eintrag in Gelbe verweigern


Holgman_99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leutz,

ich war am 29.07.2010 auf dem Amt und habe meinen neuen Karabiner 98a in meine "neue Gelbe WBK" eintragen lassen.

Also ich vom bezahlen zurück gekommen bin meinte mein Sachbearbeiter:

das er mir in Zukunft keine Waffe im Kaliber 8x57is eintragen wird. :traurig_16:

In meiner WBK wären ja schon (mit dieser) 3 Waffen in diesem Kaliber eingetragen (1xGewehr 88 1xGewehr 98 und eben der Karabiner 98a) und das wäre ja keine Sammler WBK!

Ich habe dazu erst mal nichts gesagt und meinen Teil gedacht :angry2:

Meiner Meinung nach geht das meinen Sachbearbeiter nichts an oder liege ich da falsch?

Meine nächste Waffe wird einen 98b natütlich auch in 8x57is :00000733:

Was mache ich wenn er wirklich den Eintrag verweigert?

Gruß

Holgman_99

Geschrieben
Was mache ich wenn er wirklich den Eintrag verweigert?

Gruß

Holgman_99

Erstmal gaaaanz höflich zu dem sein.

Und fragen, wie das mit dem Kaliber zustande kommt, dass er

das nicht eintragen möchte.

Und dann nochmal hier fragen.

Geschrieben
Meiner Meinung nach geht das meinen Sachbearbeiter nichts an oder liege ich da falsch?

Nein, liegst Du nicht.

Was mache ich wenn er wirklich den Eintrag verweigert?

Du lässt dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid schreiben, aktivierst deine Rechtsschutzversicherung, mit der Deckungszusage aktivierst du einen fachlich versierten Anwalt und gehst dagegen vor. Versichere dich jedoch zuvor, dass es in den verschiedenen Sportordnungen der diversen Schießsportverbände Disziplinen für deine 8x57 Wummen gibt.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Es kannwohl nicht am Kaliber liegen.

Wenn ich jetzt ein schönes anderes, zB. Mausergewehr haben wollen mit einem noch schönerem ZF drauf zum Zielfernrohrwettbewerb jährlich in Hinterweisnichtwo, zufällig in 8X57, zu schießen?

Und außerdem ist es günstiger möglich vieles im gleichen Kaliber, wegen der Kosten. :00000733:

Geschrieben
......

Haben wir etwa den selben Sachbearbeiter :o

Meiner meinte kürzlich das er keine 4 Waffen im selben Kaliber und der selben Art (also z.B. HA, Klipplaufwaffen, Repetierer, etc.) auf JJS eintragen wird. Bei der 20. Waffe sei sowieso Schluss.

Was empfehlen den die juristisch versierten Forenmitglieder in dem Fall?

Geschrieben

Einer der vielen untauglichen und aus dem Gesetz nicht begründbaren Versuche, sich das Gesetz hinzubiegen.

Was der SAGT ist belanglos !

Die Gelbe berechtigt im Rahmen von 2/6 zum Erwerb der dort genannten Waffen.

Ein zahlenmäßige Beschränkung einzelner Kaliber kennt das Gesetz NICHT !

Geschrieben
Es kannwohl nicht am Kaliber liegen.

Genau das tut es aber nach seiner Meinung

Zitat: Schauen Sie einfach das Ihre nächste Waffe eine anderes Kaliber hat, dann ist alles ok :confused:

Ich bin immernoch Stolz auf mich das ich es geschafft habe NICHTS dazu zu sagen! :gutidee:

Ich möchte einfach am 29.01.2011 die nächste Waffe in 8x57is eintragen lassen....

Aber was mache ich wenn der SB das nicht macht??

Klar ich kann zu einem Rechtsanwalt gehen usw. aber was mach ich in der Zwischenzeit?

Die Waffe ist dann nicht angemeldet! :peinlich:

Ich müsste dann wahrscheinlich einen Waffenhändler fragen und ganz lieb bitten das er die Waffe (die ich bei einem anderen gekauft habe)

in der Zwischenzeit übernimmt.

Ob er recht hat oder nicht,

auf jeden Fall macht er mir einen Haufen Umstände

Und das ist wohl sein Ziel!

Zumindest kommt es mir so vor!

Geschrieben
Die Waffe ist dann nicht angemeldet! :peinlich:

Ich müsste dann wahrscheinlich einen Waffenhändler fragen und ganz lieb bitten das er die Waffe (die ich bei einem anderen gekauft habe)

in der Zwischenzeit übernimmt.

Du beantragst doch gemäß §14 (4) WaffG die Eintragung in deine WBK.

"Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

Damit hast du dem Gesetz genüge getan. Du kannst doch nichts dafür, wenn der SB widerrechtlich handelt.

Wie immer ohne rechtliche Gewähr.

Geschrieben

Ich zitiere mich mal selbst ... :)

Tschja,

was fällt mir dazu ein ... :rolleyes:

"2 x 3 macht 4

Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!

Ich mach' mir die Welt

Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Hey - Waffen-Sachbearbeiter

trallari trallahey tralla hoppsasa

Hey - Waffen-Sachbearbeiter,

der macht, was ihm gefällt."

frei nach Astrid Lindgren

Geschrieben

Na, dann bin ich mal gespannt wenn es mir so geht. Habe schon 5x .44 auf der Gelben stehen. Januar kommen wieder 2 dazu, vor allem mal wieder ein Centaure, der 4te auf dieser Gelben.

Edith sagt dann isse voll und es geht im Juli mit den nächsten 2 Centauren weiter :D

Erik

Geschrieben
... Ich möchte einfach am 29.01.2011 die nächste Waffe in 8x57is eintragen lassen.... Aber was mache ich wenn der SB das nicht macht??

Klar ich kann zu einem Rechtsanwalt gehen usw. aber was mach ich in der Zwischenzeit?

Die Waffe ist dann nicht angemeldet! ...

Doch, Du hast sie angemeldet. Dir wurde nur der Eintrag in die WBK verweigert. Das sind zwei paar Schuhe. Lösung: Mit 2 bis 3 Zeugen zum Amt und die Waffe anmelden. Noch vor den Augen des SB ein Protokoll anfertigen, falls der SB nichts Schriftliches von sich geben will. Oder noch einfacher: Schriftlich anmelden per Einschreiben mit Antwortschein, verbunden mit der Bitte, Dir eine WBK mit entsprechendem Eintrag zuzuschicken.

In beiden Fällen hast Du zumindest den Nachweis der Anmeldung.

Klaas

Geschrieben
Was empfehlen den die juristisch versierten Forenmitglieder in dem Fall?

Abgesehen von dem was hier von anderen schon vorgeschlagen wurde - gib dem Sachbearbeiter doch mal den §13 WaffG zum freundlichen Lesen - da steht klar drinnen, das ein JJS zum unbegrenzten Erwerb von Langwaffen berechtigt, da ist weder eine Kaliber- noch Mengenbegrenzung vorhanden oder interpretierbar.

Geschrieben
Abgesehen von dem was hier von anderen schon vorgeschlagen wurde - gib dem Sachbearbeiter doch mal den §13 WaffG zum freundlichen Lesen - da steht klar drinnen, das ein JJS zum unbegrenzten Erwerb von Langwaffen berechtigt, da ist weder eine Kaliber- noch Mengenbegrenzung vorhanden oder interpretierbar.

Ähem,

Zitat TE: "Gelbe WBK"...

Geschrieben
Meine nächste Waffe wird einen 98b natütlich auch in 8x57is :00000733:

Was mache ich wenn er wirklich den Eintrag verweigert?

Eine in 8x57js kaufen ;)

PS (der eigentlich Grund): Wäre nett wenn du schreibst wie es aus geht - unser Ordnungsamt hat die gleiche Auffassung - allerdings schon bei der 2. Waffe im gleichen Kaliber.

Geschrieben
Ähem,

Zitat TE: "Gelbe WBK"...

SAR-M1 hat nur auf meine Frage geantwortet. Ich habe mich in den Thread mit meiner Frage eingeklinkt, da ich ein ähnliches Problem habe wie der Threadstarter.

Geschrieben

Wie schon gesagt (geschrieben)

gehe ich in der ersten Feb. Woche 2011 und lasse die Waffe eintragen

Und wie es ausgeht schreibe ich natürlich hier!

Dann drückt mir mal alle die Daumen. :rolleyes:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Fast schon schade!

Ich war heute auf dem Amt meine neu Erwerbung eintragen lassen.

Natürlich nicht ohne Vorbereitung :gutidee: :

1) über VDW eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen

2) Telefonnummer von Fachanwalt rausgesucht und in Handy gespeichert

3) Kopie von Erwerbsanzeigenformular mit genommen (wenn Eintrag verweigert wird als Nachweis das ich innerhalb von 2 Wochen aufm Amt war)

UND JETZT?

Die Sachbearbeiter waren heute Ganztägig auf Schulung und nur eine Vertretung (die ich noch nie gesehen habe) war da!

Die war sehr nett und hat die Waffe ohne jegliche Probleme eingetragen.

Mal sehen was bei der nächsten Waffe los ist.

Oder schreibt mir mein Sachbearbeiter einen Brief im dem er mir sein Unmut kund tut?

Ich glaube nicht!

Oder sehe ich Ihn bald bei mir zur Vorortkontrolle??

werde wohl schon mal Kaffee kochen ….

Geschrieben
:appl: So ist`s recht. Lass Dir nicht alles gefallen ...

... und informier Dich mal bei einem im Waffenrecht versierten Juristen zum Thema "Missbrauch einer Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG für eine verdeckte Sammeltätigkeit".

Wird bestimmt interessant, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden waffen- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Die zahlreichen User, die Dir hier anfeuernd zurufen Dein Recht durchzusetzen, sind da ziemlich blauäugig (man könnte auch sagen: ahnungslos).

CM :D

Geschrieben
Thema "Missbrauch einer Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG für eine verdeckte Sammeltätigkeit".

Wird bestimmt interessant, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden waffen- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Gibt es dazu bekannte und belegbare Verfahren und Urteile ?

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