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Schießbuch führen


Thomas45ACP_Hannover

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....vom Vorstand abstempeln lassen, und das kontinuierlich nach jedem Schiessen.

Insbsondere um diese organisatorische Schwierigkeit bzw. das "immer-dem-Stempel-oder-der-Unterschrift-Hinterherrennen" ging es ja.

Es ist eben nicht immer nach dem Schießen ein Vorstandsmitglied o.ä. greifbar...

Wie gesagt, die Sache lässt sich - in rechtlich einwandfreier Weise - auch anders organisieren.

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Da lob ich mir doch den Kleinverein:

Da kann man im ersten Jahr schon in mindestens einer Mannschaft mitgehen. Dann hat der Verband genügend Termine in offiziellen Listen stehen.

Ob das natürlich als Training akzeptiert wird, entzieht sich meiner Kenntniss.

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Schießbuch führen ?

Meine Behörde bekommt einmal im Jahr Kopien meiner Wettbewerbs-Urkunden, die ich im Jahr geschossen habe (so 20 bis 30 Stück aus drei verschiedenen Verbänden...) und gut ist. Meine Sachbearbeiterin freuts (Ach Herr Rangemaster, wir wissen, daß Sie aktiv schießen, bringen Sie uns eine Bescheingung ihrer Verbände und Sie bekommen alles genehmigt...) und meine Waffenakte hat mittlerweile die Abmessungen 30 x 30 x 30 (bis ich mal aufhöre, will ich ein eigenes Fach im Aktenschrank :00000733:

Das Problem sind die Verbände, die seit 2003 offensichtlich wohl ihren Vereinsvorständen nicht mehr trauen und diesen B......n eingeführt haben; die Standkladde als Nachweis und die Bestätigung des Vereins reichen voll und ganz aus......

Gruß

GKRangemaster

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Es ist eben nicht immer nach dem Schießen ein Vorstandsmitglied o.ä. greifbar...

Ich lasse immer die Standaufsicht unterschreiben. Im Gegensatz zum Vorstand ist diese immer da (sonst könntest Du nicht schießen), und im Gegensatz zum Vorstand weiß die Aufsicht auch, daß Du tatsächlich da warst.

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.... Dabei wollte ich mir nur eine Meinung bilden, überregional.

Das ist das Problem deiner Frage.

Da jeder Sachbearbeiter und Verbandsbefürwortungsverantwortlicher (Dank fehlender Verwaltungsverordnung) seine eigene Interpretation bezüglich der Schiessnachweise fährt,

konntest du gar keine einheitliche Antwort hier in WO bekommen. Der Gesetzgeber schreibt die 12 (regelmäßigen) oder 18 (unregelmäßigen) Schiesstermine vor.

In welcher Form dein Verein, respektive der Verband dann diesen Nachweis von dir erbracht haben will, muss doch jeder mit seinem zuständigen Verband und Sachbearbeiter klären.

Mir hat das führen eines Schießbuches noch nie geschadet, und wenn ich mal Aufsicht habe und alleine trainiere , dann segne ich mein Schiessbuch auch selber ab.

Gruß

GKBubi

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Das ist doch endlich mal eine konstruktive Antwort, Danke.

Ich muss mir hier vorwerfen lassen, das WaffG nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben. Was für ein Unsinn: Das Gesetz kennt den Begriff des Schießbuchs überhaupt nicht. Und schon gar nicht ist darin geregelt, wer zu unterschreiben hat. Genau das ist der springende Punkt meiner Frage gewesen.

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DAmit hast du die Antwort doch gefunden - weißt oder wusstest aber offensichtlich nicht damit umzugehen. Schön, wenn dir geholfen werden konnte.

Trotz der gesetzlich klar definierten Lage.

Guest solideogloria
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:huh: Nu is aber gut hier.
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Hallo? Wo bitte ist denn die gesetzliche Grundlage? Meine Frage ist allein, wo denn bitte geregelt ist, dass ein Schießbuch nicht auch selbst unterschrieben werden kann. Das ist schließlich eine Urkunde gegenüber der Behörde.

Die Behörden akzeptieren leider keine selbst ausgestellten Schießbücher. Ich mußte meins auch durch ganz Deutschland tragen bzw. schicken, um mir Unterschriften nachträglich zu holen.

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Hallo? Wo bitte ist denn die gesetzliche Grundlage? Meine Frage ist allein, wo denn bitte geregelt ist, dass ein Schießbuch nicht auch selbst unterschrieben werden kann. Das ist schließlich eine Urkunde gegenüber der Behörde.

Du drehst dich im Kreis - ist nicht bös gemeint, ist aber so. Nicht alles was ein SB gerne hätte oder der eine oder andere LWB behauptet, ist auch Tatsache. Frag deinen Rechtsanwalt.

Zitat:

Bedeutung: Beweis erbringen

bewahrheiten, bekunden

Bedeutung: belegen

zum Ausdruck bringen, beweisen, beglaubigen, sichtbar machen, einen Beweis führen, ausweisen, zeigen, herausstellen, die Richtigkeit erweisen, manifestieren, dokumentieren, erkennen lassen, dartun, einen Beweis liefern, bestätigen, sich legitimieren, Nachweis erbringen, einen Beweis erbringen, veranschaulichen, erweisen, demonstrieren, den Nachweis führen

Bedeutung: beweisen

motivieren, fundieren, hinweisen auf, argumentieren, verdeutlichen, belegen, rechtfertigen, untermauern, deuten auf, erklären, auseinander setzen, zeugen, stützen, Argumente vorbringen

Man kann natürlich auch versuchen, sich die Quittung eines Kaufs beglaubigen zu lassen - dann ist der Nachweis erbracht, dass man gekauft und einen ordnungsgemäßen Beleg erhalten hat.

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Da kann man im ersten Jahr schon in mindestens einer Mannschaft mitgehen. Dann hat der Verband genügend Termine in offiziellen Listen stehen.

Ob das natürlich als Training akzeptiert wird, entzieht sich meiner Kenntniss.

Zumindest in meienr Ecke besser als Training, da Training plus Wettkampf in einem.

Und Rundenwettkampf bedeutet bei uns zum Beispiel mindestens sechs Einzelwettkämpfe in einem Rundenwettkampf.

Damit kann man ganz schnell mehr als die geforderten Wettkämpfe absolvieren.

Im übrigen, ist zwar schon ein paar Jahre her, Aktenzeichen habe ich leider auch nicht, aber vor dem OVLG Münster wurde die Teilnahme an Wettkämpfen mit erlaubnisfreien Waffen (einschüssige Vorderlader u.a.) gerade als eine besonder ernsthaftte Eigenschaft des Sportschützen betont. Denn gerade diese Wettkämpfe belegen, das es dem Schützen eben nicht nur um den Erwerb erlaubnispflichtiger Waffe geht.

:gutidee: :gutidee: :gutidee:

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Die Behörden akzeptieren leider keine selbst ausgestellten Schießbücher. Ich mußte meins auch durch ganz Deutschland tragen bzw. schicken, um mir Unterschriften nachträglich zu holen.

Wenn ich schiesse, unterschreibe ich oft selber. Im Zweifel versichere ich an Eides statt die Richtigkeit der Aufzeichnungen, Stempel, Unterschrift, fertig. Was ich vor Gericht kann, kann ich (in diesem Fall) auch vor der Behörde, s. §27 BVwVfG. Ob die das interessiert? Ja.

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Die Behörden akzeptieren leider keine selbst ausgestellten Schießbücher. Ich mußte meins auch durch ganz Deutschland tragen bzw. schicken, um mir Unterschriften nachträglich zu holen.

Es muss lauten: DEINE Behörde.....

Akzeptieren muss sie das was im Gesetz gefordert wird.

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Die Behörden akzeptieren leider keine selbst ausgestellten Schießbücher. Ich mußte meins auch durch ganz Deutschland tragen bzw. schicken, um mir Unterschriften nachträglich zu holen.

Ja, man muss eben Prioritäten setzen. Sich mit so wichtigen Dingen wie dem Nachzählen von Schießterminen und den korrekten Unterschriften zu beschäftigen ist ja allemal besser, als seit zehn Jahren inaktiven Rechtsanwältinnen evtl. mal das Bedürfnis abzuerkennen und ihre Kanonen einzuziehen.

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Es muss lauten: DEINE Behörde.....

Akzeptieren muss sie das was im Gesetz gefordert wird.

Ja, genau, meine Behörde.

Im Gesetz steht man muß den Nachweis erbringen. In welcher Form steht da nicht. Daher haben sie recht großen Spielraum bei der Auslegung.

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Ja, genau, meine Behörde.

Im Gesetz steht man muß den Nachweis erbringen. In welcher Form steht da nicht. Daher haben sie recht großen Spielraum bei der Auslegung.

Nein haben sie nicht.

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Moment, ich habe verstanden was du meinst:

WaffG

§14

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Da bin ich eigentlich ganz froh, wenn mein eigenes Schießbuch als ausreichend erachtet wird, und ich eben keine Verbandsbescheinigung über die Teilnahme am Training nötig ist.

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Meiner Meinung wird das mit dem Schießbuch hier wieder anormal aufgebauscht.

Die Mücke die zum Elefanten mutiert.

Es geht darum, die Teilnahme an Schießsportübungen GLAUBHAFT zu machen ( steht wohl auch so im WaffG) und das dürfte bei den meisten Sachbearbeitern mit gesunden Menschenverstand reichen .

Bei der Steuererklärung müssen wir auch oft nur "glaubhaft " machen.

Wichtig ist dass die Eintragung im persönlichen Schießbuch mit der Aufzeichnung am Stand übereinstimmt, damit schließt sich aus dass jemand schummelt.

Meines Wissens werden die Bücher stichprobenartig bei uns im Kreis kontrolliert und verglichen.

Ich selbst schieße auf einer privaten Anlage und oft allein und trage mich selbst in beide Bücher ein. Der Inhaber des Standes quittiert mir das und gut ist das. Ich habs nicht nötig irgendwie Beschiß zu machen und letztendlich ist auch ein wenig Ehrlichkeit vorrausgesetzt.

Welche Standaufsicht kann genau sagen wieviel Schuß in welchen Kaliber der Schütze A heute abgefeuert hat und wieviel die beiden Schützen B und C... und dann kommt noch der Schütze D rußverschmiert von hinten aus der Ecke. :rolleyes: Die müssen faktisch nur ihren Anwesenheitsstempel eindrücken, dass der/die da war.

Der Sinn der Übung ist doch dass das Waffengesetzt verlangt einen gewissen Trainingsnachweis und eine gewisse Ernsthaftigkeit nachzuweisen , damit nicht "Scheinschützen " nur auf reinen Waffenerwerb aus sind.

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Ähm...ich führe schon seit Anbeginn meines "Schützenlebens" mein Schiessbuch - mich störts nicht, und macht auch nicht wirklich Arbeit...Aber nun hat unser Vereinsvorstand auch noch eine Vereinsschiesskladde eingeführt obwohl viele der Meinung sind, dass man das auch nicht führen muss.

Wo steht denn nun genau geschrieben, das der Verein zwingend ein solches zu führen hat? :confused:

MfG: Steam

Posted

Das regelt §15 WaffG. Demnach sind die Verbände verpflichtet, ihre Vereine dahingehend anzuleiten und zu überprüfen, dass zumindest die schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder protokolliert werden, die noch nicht drei Jahre lang im Besitz einer eigenen WBK sind.

In der Praxis werden häufig Schießkladden ausgelegt, in die sich alle eintragen.

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