Heikoweh Posted October 14, 2010 Posted October 14, 2010 @CarlFriedrichvonBoettcher Da sollte ich nach den 3 Rundenkämpfen mit den Erwerbsberechtigungsfreien Waffen ein besonders ernsthafter Sportschütze sein?! Und unser Häuptling will eine Befürwortung nur unterschreiben, wenn vorher auch mit der Waffe... rundenkampf/Kreismeisterschaft... Dann laß ich mir mal noch etwas Zeit und lass mir woanders die Berechtigung für ein schickes Kleinkaliber von OA. B) Kann dann aber etwas dauern, bis dann was DSB-taugliches im Budget drin ist. Eingeschossen wird dann Sonntags bei Fullhouse mit 10Mag(oder mehr???)
pancho lobo Posted October 14, 2010 Posted October 14, 2010 hola amigos, zum (gefühlten) 100. mal, im WaffG steht NICHTS von 12 oder 18 mal Schiesstraining pro Jahr...da steht NUR "regelmäßig", und die WaffVwV wo die 12 bzw. 18 mal drin stand wurde NICHT verabschiedet d.h. wurde nicht Gesetz. Aber die meisten Vereine/Verbände haben in "vorauseilenden Gehorsam" diese übernommen. saludos de pancho lobo
Heikoweh Posted October 14, 2010 Posted October 14, 2010 Dachte schon ich könnt das allein nicht finden. Wer hat eigentlich eine definition von "regelmäßig"? Trotz meiner ~50 Termine läßt sich da keine echte regelmäßigkeit erkennen, mal Mittwoch,mal Freitag, zwischendurch mal Samstag oder Sonntag.
Thomas45ACP_Hannover Posted October 14, 2010 Author Posted October 14, 2010 Regelmäßig bedeutet, dass Du eben nicht mal zwei Monate gar nichts machst. Sondern eben regelmäßig: Alle paar Tage eben. Oder zumindest 1-2 Mal die Woche. Auf die Wochentage kommt es dabei nicht an. Ich möchte aber noch mal an das eigentliche Thema dieses Threads erinnern, da die Diskussion hier sonst eine andere Richtung einschlägt. Meine Frage war, wo denn bitte geschrieben steht, dass man sein Schießbuch nicht auch selbst unterschreiben darf, sondern es andere (Aufsichten oder Schießsportleiter) tun müsssen. Und das evtl. auch noch mit einem hochwichtigen Stempel absegnen müssen. Mein Fazit bisher: Nur weil sich das so eingebürgert hat, wird es ja nicht automatisch zur einzig richtigen Variante. Als aktiver Schütze finde ich es völlig ok, meine Schießtermine auch selbst abzuzeichnen. Spätestens, wenn ich die Kopien meines Schießbuches bei der Behörde einreiche, werden meine Unterschriften zur Urkunde.
HBK Posted October 14, 2010 Posted October 14, 2010 Regelmäßig bedeutet, dass Du eben nicht mal zwei Monate gar nichts machst. Sondern eben regelmäßig: Alle paar Tage eben. Oder zumindest 1-2 Mal die Woche. Auf die Wochentage kommt es dabei nicht an. sorry das ist blödsinn... regelmäßig wäre z.b. auch wenn du jedes Jahr in den Sommermonaten schießen gehst. Zum rest ist es eigentlich egal wer das Schhießbuch abzeichnet da dies ohnehin nur als Erleichterung gilt. Wenn die behörde es genau haben will muss ohnehin das Schießbuch herhalten. Aber wie schon mal geschrieben wurde ist es keine Pflicht ein Schießbuch abzuliefern. Daher würde mir es nicht einmal im Traum einfallen das meinem Sachbearbeiter unter die Nase zu halten. Für mich das das z.b. nur den Sinn, dass ich alles zusammen hab wenn ich mal wieder ein Bedürfniss haben möchte.
Steam Posted October 14, 2010 Posted October 14, 2010 Das regelt §15 WaffG. Demnach sind die Verbände verpflichtet, ihre Vereine dahingehend anzuleiten und zu überprüfen, dass zumindest die schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder protokolliert werden, die noch nicht drei Jahre lang im Besitz einer eigenen WBK sind.In der Praxis werden häufig Schießkladden ausgelegt, in die sich alle eintragen. OK - Danke, §15 gegoogelt und nun schlauer zitat: B) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen ... Fazit: Schiesskladde im Verein ist nur für die ersten 3 Jahre nach erstausstellung der WBK Pflicht. Mist, da muss ich noch anderthalb Jahre mit unterschreiben. Gute Nacht zusammen.
Guest Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Und unser Häuptling will eine Befürwortung nur unterschreiben, wenn vorher auch mit der Waffe... rundenkampf/Kreismeisterschaft... Wat soll dat denn? Regelmäßiges Training genügt für das Grundkontingent Klar sieht es besser aus, wenn man mit der Veriesnwaffe auch Rundenwettkampf und Kreismeiterschaft oder auch weiter geschossen hat. Naja, der betreffende Schütze war schon reichlich ausgestattet und hatte einen weiteren Bedarf für eine erlaubnispflichtige als es Probleme gab. Und da er mit xy erlaubnispflichtigen Waffen und xy/3 erlaubnisfreien waffen an Wettkämpfen teilnahm, hat das das OLVG eben als besonders ernsthafte Sportshcützeneigenshcaft gewertet; zumal Teilnahmen über mehr als ein Jahrzent in dieser Anzahl nachgewiesen wurden. Das ganze ist aber furchbar subjektiv ortsbezogen Sachbearbeiter abhängig.
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 @HBK: Wo hast Du denn das aufgeschnappt? Natürlich ist auch der Begriff "regelmäßig" eine Auslegungssache. Wer aber "nur im Sommer" trainiert, also ein Dreivierteljahr überhaupt nicht, der kann Probleme bei der Anerkennung seines Bedürfnisses bekommen. Das gilt besonders für den Antrag auf die erste waffenrechtliche Erlaubnis. Ich würde so einen Antrag jedenfalls nicht unterschreiben. Habe dazu einen interessanten Passus im Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum WaffG gefunden. Darin steht ausdrücklich: "regelmäßig, also 18 Mal verteilt über das ganze Jahr". Ausnahmen müssen begründet werden (z.B. Auslandsstudium, Schwangerschaft,...). Aber wie wir alle wissen, ist diese VV nicht in Kraft. Es kann nur aufzeigen, wohin die Reise geht.
HBK Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 @HBK: Wo hast Du denn das aufgeschnappt? Natürlich ist auch der Begriff "regelmäßig" eine Auslegungssache. Wer aber "nur im Sommer" trainiert, also ein Dreivierteljahr überhaupt nicht, der kann Probleme bei der Anerkennung seines Bedürfnisses bekommen. Das gilt besonders für den Antrag auf die erste waffenrechtliche Erlaubnis. Ich würde so einen Antrag jedenfalls nicht unterschreiben. Hier z.b. "Als Mindestzahl werden in den vergangenen 12 Monaten jeweils 1 Trainingseinheit pro Monat oder insgesamt 18 Trainingseinheiten gefordert, wenn nicht mindestens einmal monatlich geschossen wurde. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingsprogramm absolviert. Mindestens 8 Trainingseinheiten hiervon müssen im befürwortenden Verein absolviert worden sein." Aber das ist auch wieder das Problem. Bei manchen Verbänden und Vereinen wird teilweise mehr gefordert als überhaupt verlangt wird. Was ich persönlich überhaupt nicht verstehen kann. Wenn sich alles im Rahmen des Gesetzes bewegt muss man nicht noch mehr "ableisten" oder fordern als überhaupt verlangt. Wobei ich mein Beispiel mit den 3 Monaten naürlich als extrembeispiel genommen habe.
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 Bitte Quelle nennen. Falls das von irgendeinem Vereinsformular stammt, muss es deshalb ja nicht richtig sein.
dkp3011 Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 @HBK: Wo hast Du denn das aufgeschnappt? Natürlich ist auch der Begriff "regelmäßig" eine Auslegungssache. Wer aber "nur im Sommer" trainiert, also ein Dreivierteljahr überhaupt nicht, der kann Probleme bei der Anerkennung seines Bedürfnisses bekommen. Das gilt besonders für den Antrag auf die erste waffenrechtliche Erlaubnis. Ich würde so einen Antrag jedenfalls nicht unterschreiben.Habe dazu einen interessanten Passus im Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum WaffG gefunden. Darin steht ausdrücklich: "regelmäßig, also 18 Mal verteilt über das ganze Jahr". Kannst Du diese, von Dir zitierte Stelle mal mit einer Quelle belegen? Dort steht: "Herzstück ist Satz 2, der hier für die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses die Bescheinigung eines anerkannten Verbandes ausreichen lässt, dass der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten den Schießsport regelmäßig, also mindestens einmal im Monat oder 18mal im Jahr, betrieben hat (Nummer 1) und die beantragte Waffe sowohl von der Schießsportordnung im Sinne des § 15 Abs. 7 zugelassen als auch nach dem individuellen Profil der Betätigung erforderlich ist (Nummer 2). Zum Nachweis darüber, dass der Antragssteller regelmäßig an Schießübungen teilnimmt, hat die Erlaubnisbehörde die Vorlage einer Bescheinigung des betreffenden Schießsportverbandes zu verlangen." Ausnahmen müssen begründet werden (z.B. Auslandsstudium, Schwangerschaft,...). Bei der von Dir "zitierten" Form leitest Du das woraus ab? Abgesehen davon, werden diese beiden Zahlen niemals den Weg in die gedruckte Welt der Vorschriften finden. Die Verbände haben es übernommen -der Gesetzgeber hat bekommen was er bezweckte. Es gibt übrigens Vereine, die nur in den wärmeren Monaten trainieren können -ohne Probleme....
Tagedieb Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 janz schön aggi hier Ich antworte mal, obwohl ja hier die Gefahr besteht, gleich zu den Besserwissern zu gehören Gefragt war doch, warum er nicht selbst drei Kreuze machen "darf". Eigentlich beantwortet sich die Frage von selbst. Oder sind wir aufn Kopf gefallen? Durften wir in der Schule unsere Klassenarbeiten selbst kontrollieren und zensieren? Da man dem Menschen nun mal nicht zu 100% vertraut, bestätigt dir die Standaufsicht, Schießleiter, Trainer, Vorsitzender oder wer auch immer mit Stempel und Willi, dass du wirklich geschossen hast und nicht versuchst die Regelmäßigkeit vorzutäuschen. Am einfachsten befragst du diejenigen, die dir die Bescheinigung für Sportschützen unterschreiben sollen. Vorstand UND Verband/Landesverband. Vertrauen sie dir, werden sie deine Aufzeichnungen abnehmen. Mein Vorsi vertraut mir und ich darf selbst stempeln, die drei Kreuze lasse ich ihn trotzdem machen. Und weil er ein Kumpel ist, darf ich auch mal 3 Termine nachtragen, wenn ich es vergessen habe. Ganz klare Ansage, ein halbes Jahr und mehr wird kommt nicht in Frage. Wenn der Tenor hier im Forum gewesen wäre, JA unterschreibe ganz alleine und du fällst darauf hin auf die Nase, was hastn du gewonnen? Also mein Vorschlag zur Güte. Aug in Aug mit den Menschen, von denen man letztendlich abhängig ist. Dieser Sport ist nun mal organisiert. Sei Mitglied.
alexausg Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Um die Diskussion etwas aufzufrischen, bei der letzten Zusammenkunft unseres Vereins im Rahmen der Hauptversammlung, waren die zuständige SBine und ein netter, eifriger Herr von der "K" (u.a. zuständig für die rechtliche Beurteilung der Aufbewahrung) geladen. Dort vertrat die SBine sogar die Auffassung, dass mit JEDER Waffe im Jahr regelmäßig geschossen werden müsse. Was ja nun totaler Nonsens ist, mich aber dann doch dazu bewogen hat, im Zusammenhang diverser Meinungsäußerungen auch des Herrn der Kripo Görlitz meine Rechtsschutzversicherung Waffenrecht abzuschließen. Was dort für Eigenauslegungen das Waffenrechtes als Gesetz dargelegt wurden, spottete jeder Beschreibung!
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 @dkp3011, Du wolltest ja noch mal das genaue Zitat. Es geht wie gesagt um den Entwurf (!) der Verwaltungsvorschrift zum WaffG, die bekanntlich ja nicht in Kraft getreten ist. Darin steht: >Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes darüber, dass - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe regelmäßig, also 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer 1); Ausnahmen vom regelmäßigen Betreiben in diesem Sinne sind im besonders begründeten Einzelfall möglich; Deshalb mein Rat, nicht grundlos monatelang auszusetzen.
dkp3011 Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 @Thomas45 hast Du dazu einen Link? Ich frage mich nämlich gerade, welchen Entwurf Du zitierst. Ist das der aktuelle Entwurf, der den Ländern gegeben wurde?
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 Oh, das will ich nicht ausschließen, dass es schon eine neuere Fassung gibt. Ich habe auch nur gegoogelt und bin auf die Version von 2005 gestoßen: http://www.schuetzengilde-altlandsberg.de/...svorschrift.pdf Soll ich im Berliner Innenministerium mal anrufen und die aktuelle schicken lassen?
dkp3011 Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Ja, es gibt eine aus Anfang 2010, bei der die WaffG-Änderung aus 09 und der Diskussion um Waffvwv aus 06 berücksichtigt wurde.
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 Tatsächlich! Habe ich in Berlin angefordert, kommt wohl heute noch. Stelle ich dann online. Habe aber zwischendurch herausgefunden, dass die Sache mit "das ganze Jahr über" auch im neuen Entwurf noch so drin steht. Eventuell wird die neue VwV dieses Jahr noch in Kraft treten. Man darf gespannt sein.
HBK Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Die Quelle sind verbandsrichtlinien. Weiß jetzt blos nicht mehr ob ich das bei der bds oder beim bssb gelesen hab. Anderenfalls macht die 18er Ausnahme meines erachtens auch keinen Sinn.
karlyman Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Da man dem Menschen nun mal nicht zu 100% vertraut, bestätigt dir die Standaufsicht, Schießleiter, Trainer,Vorsitzender oder wer auch immer mit Stempel und Willi, dass du wirklich geschossen hast und nicht versuchst die Regelmäßigkeit vorzutäuschen. Wie gesagt, das ist EINE Möglichkeit, die Dokumentation - sicher vor "Fälschung" - zu führen. Es gibt durchaus noch andere (auch mit "Eigenunterschrift").
erik_fridjoffson Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Wie gesagt, 80% der Unterschriften im Schiessbuch sind meine Eigenen. Ich lasse mir aber immer wenn die Seite voll ist Stempel und Unterschrift vom Schützenmeister/Vorsitzendem geben, der damit die Übereinstimmung mit der Schiesskladde bestätigt. So hab ich immer aktuell den Stand der Traingseinheiten. Bei Fremdverein lasse ich mir den Stempel und Unterschrift sofort geben. Habe dafür hinten im Schiessbuch ein paar Seiten freigehalten. Trainingseinheiten aktuell seit 14.10.09 57x. Damit kann ich immer aktuell auf Anfragen reagieren, bzw wenn man als Gastschütze schiesst ist das manchmal auch hilfreich um Praxis nachzuweisen. Erik
Thomas45ACP_Hannover Posted October 15, 2010 Author Posted October 15, 2010 Auskunft der Pressestelle in Berlin: Der 2010er-Entwurf für eine Verwaltungsvorschrift zum WaffG ist noch in Arbeit und daher nicht öffentlich. Ich habe aber im Internet eine PDF-Datei gefunden: Einfach die Begriffe "entwurf vwv waffengesetz 2010" googeln und dann dem zweiten Link folgen.
BigBoszn.357 Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 Ich führe von Anfang an ein Schießbuch, allein schon um für mich selber den Überblick über alle Aktivitäten zu haben.Ich bin in gleich drei Vereinen und überall hat sich eingebürgert, dass man sich jeden Trainingstermin durch einen anderen Schützen unterschreiben lässt. Meine Frage: Wo steht eigentlich geschrieben, dass man nicht selbst unterschreiben darf? Dieses ewige "kannste mal eben..." ist auf die Dauer ganz schön lästig. Find Deine Frage mehr als berechtigt! Ich schieße erst ein 3/4 Jahr und das hat mich als "Neuling" schon interessiert. Es schein ja eine große Uneinigkeit darüber zu bestehen, wie das genau gehandhabt werden sollte. Auch regionale Unterschiede und "Mentalitäten" sind festzustellen. Eine Quintessenz hab ich jedoch nicht gefunden. Ich persönlich trage in mein Schießbuch - Datum(logisch) - Kaliber - Schußanzahl - Disziplin und Ort ein und lasse es dann von dem Schützen unterschreiben der gerade neben mir steht. Ist doch richtig so. Oder?
Sal-Peter Posted October 15, 2010 Posted October 15, 2010 ...und lasse es dann von dem Schützen unterschreiben der gerade neben mir steht. Ist doch richtig so. Oder? Wenn, dann von der Schießstandaufsicht. Noch ein Tip für Neulinge: Puls vor und nach dem Schießen notieren (Erregungszustände!) und die geschossenen Scheiben zu Kontrollzwecken für das örtliche Ordnungsamt ordentlich abheften ! Letztes bitte grün färben.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.