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IGNORED

Schießbuch führen


Thomas45ACP_Hannover

Empfohlene Beiträge

Ich persönlich trage in mein Schießbuch - Datum(logisch) - Kaliber - Schußanzahl - Disziplin und Ort ein und lasse es dann von dem Schützen unterschreiben der gerade neben mir steht. Ist doch richtig so. Oder?

Es gibt gute Gründe, dass Kaliber, Disziplin & Schussanzahl nicht in ein Schiessbuch fürs Amt zu notieren.

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Weniger Datenschutz - mehr Bedürfnis

Mehr Bedürfnis?

Klar ich versteh den Sinn Deiner Aussage.

Aber wenn ich als Neuling, immer schön im turnusmäßigen Wechsel, mit mit KK, .38, .357 und 9 Para schieße, das Ganze auch mit 2 verschieden Kalibern je weils 100 Schuß an einem Tag, da frage ich mich....

WIEVIEL BEDÜRFNIS BRAUCHE ICH NOCH ALS "NEULING".

Oder besser gesagt, möchte ich noch mehr Bedürfnis(se) haben.

Zumindestens waffenrechtlich gesehen. U Know...

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Witzig, was sich für welche lustigen Nicks in den neuerdings künstlich aufgeblasenen Was-Wäre-Wenn- und Helft-Mir-Ich-Bin-Doch-So-Ein-Kleines-Dummerchen-Waffenrechtsfragen tummeln und/oder extra angemeldet haben...

:ninja:

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Tja, wenn Du es nicht verstehst, kann ich Dir nicht helfen.

Ich gehe auf Grund Deiner einsilbigen Formulierungen mal davon aus, Du möchtest mir garnicht helfen. :traurig_16:

Wenn ich es nicht verstehe, dann sags mir doch einfach.

Meine Oma hätte gesagt: "Sprich, oder schei.... es in Buchstaben, damit ich es lesen kann!"

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Ich persönlich trage in mein Schießbuch - Datum(logisch) - Kaliber - Schußanzahl - Disziplin und Ort ein...

Wenn ich z.B. das BDMP-Schießbuch betrachte (das nach meiner Erfahrung viele im besagen Verband benutzen) dann umfassen die Vordrucke darin:

Datum, Ort/Schießanlage, Waffe, Disziplin, und vor dem Unterschriftsfeld (sehe ich allerdings eher als optionale Eintragungsfelder) noch eine "Ergebnis"- und "Bemerkungs"-Spalte.

Auf den Gedanken (und Sinn), die Zahl der abgegebenen Schüsse zu notieren, kommt allerdings keiner. Das erinnert mich eher an die Materialbuchhaltung der Bw.

Gruß,

karlyman

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DAS interessiert mich auch schon seit längerem...............

Trotz allabendlicher Suche......Befragung von Wissenden....Befragung von SB`s.......

Es kommt immer wieder "nur" der Hinweis auf den nicht in Kraft gesetzten aber in vielen Bundesländern per "Empfehlung" der IM`s zur "Anwendung empfohlenen" Entwurf der WaffVwV.

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Könntet ihr mir eventuell kurz sagen wo es steht das der Verein ein "Gesamtschießbuch" führen muß. Auch der Hinweis mit den ersten 3 Jahren ist im Gesetz nicht zu finden. :confused:

Zumindest betreffend die Drei-Jahres-Frist kann Dir geholfen werden:

§15 Abs. 1 Nr 7b WaffG

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Ich schieße erst ein 3/4 Jahr und das hat mich als "Neuling" schon interessiert.

Es schein ja eine große Uneinigkeit darüber zu bestehen, wie das genau gehandhabt werden sollte. Auch regionale Unterschiede und "Mentalitäten" sind festzustellen.

Eine Quintessenz hab ich jedoch nicht gefunden.

Uneinigkeit herrscht nur bei denen, die sich von ihrem "Schützenmeister" (der die Bez. in dem Fall NICHT verdient)

irgend welchen Unsinn weismachen lassen wollen was nun Sache ist oder nicht.

Fakt ist: Im Waffengesetzt steht nur "regelmäßig", was das nun genau bedeutet ist nicht erkenntlich.

Hier geht es aber am ENDE darum ob du dein Bedürfnis bestätigt bekommst (vom Verein UND Verband).

Daher bist du wohl oder übel gezwungen den 1x im Monat bzw. 18x im Jahr Blödsinn über dich ergehen zu lassen.

Je nach dem Was dein Verband bzw. Schützenverein fordert....

Ich persönlich schieße bei unter 5 °C nicht (macht keinen Spaß, Finger sind eh steif und kalt), bzw.

schleppe auch bei 40°C meine Knarren nicht auf den Stand.

Ich liege im Schnitt bei ca. 8-10 mal Schießen im Jahr.

Die DSU hat für meine AK in .223 damals das Schießbuch sehen wollen (da ich KEINE Wettkämpfe schieße)

und das wars. Die haben gesehen das ich "regelmäßig" schieße.

Das es "nur" 8 oder 9 mal im Jahr war juckt da keinen...

Ich finde das sinnlose gegängel der eigenen Schützenbrüder (ob nun vom Verein oder Dachverband her) zum K****n... :icon13::angry2:

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Die Behörde möchte die Bedürfnisbestätigung vom Verband.

Wie schon geschrieben, machen dies die Verbände unterschiedlich.

Der BSSB z.B. fordert neben dem Antrag die Schießnachweise auf einem gesonderten Formular in Tabellenform, in dem Waffenart, Diziplinnummer und Datum gefordert ist. Dazu ob Training oder Wettkampf.

Dies muss dann, genau wie der Antrag, mit Stempel des Verein und Signatur des 1. Schützenmeisters versehen werden.

Der Sportleiter prüft die Übereinstimmung mit den vereinsinternen Dokumenten und gibt oft noch Hilfestellung für externe Wettkampftermine ausserhalb der RWK zur Ergänzung. Ergebnisse der RWK werden ebenfalls in das Vereinsschießbuch eingetragen.

Es wird vom BSSB in der Anleitung zu diesen *Dokumenten* ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass von Einsendungen evtl. Kopie der pers. Schießbücher und Schießbücher des Verein abzusehen ist.

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Kannst Du diese, von Dir zitierte Stelle mal mit einer Quelle belegen? Dort steht: "Herzstück ist Satz 2, der hier für die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses die

Bescheinigung eines anerkannten Verbandes ausreichen lässt, dass der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten den Schießsport regelmäßig, also

mindestens einmal im Monat oder 18mal im Jahr, betrieben hat (Nummer 1) und die beantragte Waffe sowohl von der Schießsportordnung im Sinne des § 15 Abs. 7 zugelassen als auch nach dem individuellen Profil der Betätigung erforderlich ist (Nummer 2). Zum Nachweis darüber, dass der Antragssteller regelmäßig an Schießübungen teilnimmt, hat die Erlaubnisbehörde die Vorlage einer Bescheinigung des betreffenden Schießsportverbandes zu verlangen."

So hoffentlich hab ich das jetzt richtig Zitiert.

Um das nochmal aufzugreifen. Ich habe vom Sachbearbeiter gehört, dass es sogar ausreichend wäre in einem Monat die 18 Schießtermine zu absolvieren laut Gesetzt.

Von daher liegt das dann eher bei einigen Verbänden die hier zuviel verlangen.

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....und noch welche die es begriffen haben... hoffentlich folgen bald auch die Funktionäre und andere Wichtigtuer mit einem Stempel

Solange es in Deutschland überflüssige Regelungen gibt, die den Verbänden soviel Macht in die Hände spielen und als Resultat daraus kleine Lichter mit Stempel und wohlklingenden Titeln versehen, wird sich nichts ändern.

Aber leider gibts es ja auch in diesem Forum Leute, die das depperte Bedürfnisprinzip als non plus ultra erachten.

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Tatsächlich! Habe ich in Berlin angefordert, kommt wohl heute noch. Stelle ich dann online.

Habe aber zwischendurch herausgefunden, dass die Sache mit "das ganze Jahr über" auch im neuen Entwurf noch so drin steht. Eventuell wird die neue VwV dieses Jahr noch in Kraft treten. Man darf gespannt sein.

D vorliegende Entwurf der VwV 2010 lässt die wirklich brennenden Fragen weiter offen. Ich betrachte sie eher als einen Rückschritt zum 2006er Entwurf. Lediglich einige Begriffsbestimmungen sind enthalten. Der Rest lässt alte Fragen unbeantwortet oder wirft neue auf.

Überraschend der Entwurf zu §36 (3) WaffG. Es soll tatsächlich Sanktionierung in Richtung Unzuverlässigkeit bei Weigerung geben. Erst dadurch macht die Verfassungsklage Sinn. Bislang ist eine solche Sanktioniereung nämlich garnicht existent. Bislang bestehen ja bloße Willensbekundungen.

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