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Ddrwinflak

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  1. Also, nein. Ich habe mich bisher noch nicht mit "intelligent terminierenden AR's" auseinandergesetzt; ich weiß nicht, ob oder inwiefern für den Käufer eine Mitwirkungspflicht besteht, bzw. ob sich der deutsche Zoll für etwaige fehlende Handelslizenzen des Verkäufers interessiert. Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  2. Hallo, ich habe mir in der Bucht ein Trijicon RMR LED (ohne Tritium) gekauft, wie es auch Waffen Ferkinghoff hierzulande anbietet. http://www.ebay.de/itm/NEW-Trijicon-RMR-Adjustable-3-5-MOA-LED-Red-Dot-Sight-Model-RM06-/251846458206?pt=LH_DefaultDomain_0&hash=item3aa337fb5e Vor Abschluß poppte ein "ITAR-warning-Fenster" auf, "It appears this item is restricted for export by the U.S. Department of State (DOS) under the International Traffic in Arms Regulations (22 CFR, Parts 120-130) or the Department of Commerce under the Bureau of Industry (BIS) and Security Export Administration Regulations, EAR (15 CFR, Parts 730-774). ITAR restricted items require an export license granted from the DOS Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) prior to export. EAR restricted items may or may not require a license, depending on the end user and the ultimate country of destination. Directing the seller to export without complying with the regulatory licensing and documentation requirements is a violation of United States law. Please consult DDTC’S website at ww.pmddtc.state.gov and BIS’S website at www.bis.doc.gov for more guidance. Also, please refer to eBay’s Military Items Policy for additional information." , Im "Kaufikaufmodus" setzt manchmal das Hirn bei mir aus, weshalb ich es erstmal ignorierte. Im Nachhinein kommen jetzt doch Zweifel auf... Sollte ich mir jetzt als Käufer Sorgen machen? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  3. Das weiß ich noch nicht sicher, aber ich gehe davon aus. Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  4. Bei der ersten Anfrage war ich unvorbereitet, weil ich nicht mit einer Ablehung rechnete. Deshalb habe ich die Aussage "Munitionserwerb nur mit Bedürfnis" lediglich mit einem "Aha" abgetan. Ich versuche es nochmal mit Alzis Linie: "Hab ich keine Munition, kann ichs nicht nutzen, folglich kein Bedürfnis!... also dürft ich es ja garnicht haben!....... ich darfs ja aber haben... sogar mit erleichtertem Erwerb, WEIL ich für die Grundwaffe das Bedürfnis schon nachgewiesen habe!" Mit einer geforderten, formlosen Bescheinigung des Verbandes wäre ich einverstanden, eine Ablehnung lasse ich mir schriftlich geben, schalte Forum Waffenrecht ein und erwäge weitere Schritte. Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  5. Für das .357Sig-WS kaufe ich dann eben die Munition direkt am Stand und für das Uhl-WS in .22lfb kauft man einfach einen Repetierer gleichen Kalibers dazu, um munerwerbsberechtigt zu sein... Es geht mir prinzipiell darum, dass mein SB ein bereits nachgewiesenes Bedürfnis einfordert und wie ich mich dagegen wehren könnte. mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  6. Und wenn ich KW1 verkaufe, bin ich erstmal angeschmiert... Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  7. Ich habe bereits einen Munerwerb für 9mm und will einen Munerwerb für 9mm hinter das WS, einfach weil es da hin gehört! Daran würde auch ein Wiederladeschein, besonders im Bezug auf 9mm, nichts ändern. Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  8. Was den Stempel zur Farce machen würde... Und wenn man nun in eine Kontrolle gerät, bei der festgestellt wird, dass man Munition bei sich hat, die man nicht besitzen darf, weil der Munitionserwerbsstempel fehlt; beruft man sich auf den Büchser, der einem die Munition verkauft hat? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  9. Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt: "Hallo, mein Sachbearbeiter verweigert mir die Munitionserwerbsberechtigung für mein Wechselsystem geringeren Kalibers. (Glock22/.40S&W mit Glock17/9mm Wechselsystem) Begründung: Munitionserwerb nur mit Bedürfnis! So in etwa würde wohl auch in meinem Fall der schriftliche Ablehungsbescheid formuliert werden: Laut Kommentierung zum Waffengesetz, Lehmann/v. Grotthuss, § 10 WaffG Rn 53, bedarf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition der Beantragung (siehe Auszug Nr. 2.5). Da wir bereits im Jahre 2010 einen vergleichbaren Fall hatten, bei dem der Vorgang an die übergeordnete Behörde abgegeben wurde, liegt uns ein Schreiben der Regierung von Oberbayern v. 16.09.2010 vor, indem der Sachverhalt wie folgt beschrieben wird: Bei Eintragung eines Wechsellaufs bzw. Wechselsystems ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass a) der Wechsellauf gleichen oder geringeren Kalibers erlaubnisfrei erworben werden kann (nach Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 2 Nr. 2.1 WaffG), jedoch die Verpflichtung zur Eintragung in die WBK besteht (§ 10 Abs. 1a WaffG) b) für die Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in die WBK die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 WaffG vorliegen müssen; u. a. also ein Bedürfnis nachzuweisen ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG). Das Bedürfnis kann der Antragsteller durch eine Bescheinigung seines Schießsportverbandes nachweisen, die beinhaltet, dass nach der Sportordnung des Verbandes mit dem Kaliber des Wechsellaufs/-systems sportlich geschossen werden darf Bei Vorlage einer entsprechenden Bedürfnisbescheinigung des Verbandes kann die Berechtigung zum Erwerb von Munition für ein Wechselsystem gerne in der WBK eingetragen bzw. nachgetragen werden. Wären Sie so freundlich mir eine Bescheinigung zukommen zu lassen, die beinhaltet, dass nach der Sportordnung des BBS-Bayern mit dem Kaliber 9mm Luger sportlich geschossen werden darf? Oder brauche ich ein Verwaltungsgericht für diese destruktive Bürokratenwillkür? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak" "Hallo Herr Ddrwinflak, eine Bedürfnisbescheinigung für den Munitionserwerb müssen Sie beantragen. Es handelt sich um den gleichen Vorgang wie die Beantragung einer weiteren Kurzwaffe. Es handelt sich im Übrigen hier nicht um eine „destruktive Bürokratenwillkür“. Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie beantragen gleich mit den dazugehörigen Nachweisen und Unterlagen beim Verband eine Bedürfnisbescheinigung. Sie könnten natürlich auch gleich eine 9mm-Pistole beantragen. Der Aufwand ist identisch. Sie fragen nach, ob dem Ordnungsamt eine formlose Bescheinigung des Verbandes ausreicht, aus der hervor geht, dass Sie – wenn Sie den Munitionserwerb eingetragen hätten – an Meisterschaften des Verbandes mit dem Wechselsystem teilnehmen könnten. Wenn ja – dann bitte ich um dementsprechende Information – wenn nein – dann sind wir bei Möglichkeit 1. Die Behörde kann auf die Bedürfnisbescheinigung bestehen. Mit freundlichen Grüßen Präsident Bund Bayerischer Schützen e.V." Ich kenne identische Fälle, in denen der Munitionserwerbsstempel ohne weiteres zum WS eingetragen wurde... Davon ausgehend, dass eine formlose Bescheinigung des Verbandes nicht ausreichend ist, kann doch diese Auslegung von rechtlicher Seite her unmöglich so angedacht sein. Das würde bedeuten, dass ich mir zwar noch ein WS in .357SIG und .22lfb kaufen und eintragen lassen kann, aber keine Munition dafür erhalte, bzw. der Dumme bin, wenn ich die andere 9er verkaufe! Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  10. Aussperren ist die falsche Lösung. Du musst ihn beschäftigen, sonst hört er nie auf zu bellen. "Fein isa, such amal! Wois da Strahlenschutzbeauftragte?" http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/31-08353 http://www.waffen-ferkinghoff.com/dot-9.0moa-gruen-fiber Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  11. Das sollte nur eine überspitzte Anspielung auf den von Sportschützen geliehenen Schalldämpfer sein. Ich hätte es wohl in Grün schreiben sollen... Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  12. Waren wir nicht schon bei einer geliehenen MP5SD, die konform mit diversen Disziplinen geht, angelangt? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  13. Wenn auch ganz amüsant zu lesen, mich interessiert dabei eigentlich nur diese. Agiert der SB "German Free" oder verzapft er "Bullshiit" gegen den man sich erfolgreich wehren kann, wenn man mit geschildertem Fall auftaucht? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  14. Als ignoranter Leser erscheint mir Schiiters Argumentation in diesem Punkt schlüssiger, wobei Germans Auslegung wahrscheinlich eher gängige Praxis widerspiegelt. Was sagt denn Godix dazu? Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  15. Ich werde hier http://www.zindel-praezisionswaffen.de/ einmal anfragen. Bei mir sind zusätzlich zur Doc-Aussparung noch ein paar Slide Cuts und definierte Serrations geplant. Ohne VHM Fräser stelle ich mir das aufgrund der Teniferierung ziemlich materialmordend vor... Mit freundlichen Grüßen Ddrwinflak
  16. Das 30 zeitlich nicht limitierte Schuss 15€ kosten?
  17. Danke, Herr Gepperth! Genau so stelle ich mir als BDS-Mitglied eine umfassend perfekte Interessenvertretung vor! Verbandsfunktionären des DSB sollte die Sendungsaufzeichnung als Lernmaterial dienen und bei "nochmalig nicht gemachten Hausaufgaben" die Mitglieder zu einem Verbandswechsel bewegen. Kleinkaliberschützen, bitte aufwachen...ROT-GRÜN wird kommen!
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