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IGNORED

Waffenkontrollen im Kreis Pinneberg


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute, wir streiten uns hier teilweise um einen Mäusebart. Wenn man schon eine Blechdose haben muß, ist es sinnvoll, diese Dose anzuschrauben. Und wenn es nur darum geht, einem Dieb fünf Minuten mehr Arbeit zu geben. Darüber unterhalten wir uns.

Diese fünf Minuten können einen Unterschied machen.

Vielleicht haben wir im Kreis Pinneberg ja auch ERDBEBEN. Dann sollten die Blechdosen auch angeschraubt sein. Sozusagen nur als Schutz gegen das Umfallen.

Ob der Herr "R" nun ein Netter oder ein sehr Netter ist, darüber können wir uns gern unterhalten. Hier geht es darum, ob man ihm den "Gefallen tut" und die Dosen anschraubt. Mit Schrauben gibt es potentiell weniger Streß.

Vieviel Streß Ihr haben wollt, ist allein Eure Sache. Mein Eingangsbeitrag hatte nur den Sinn, Euch eine bewußte Wahl zu ermöglichen.

Geschrieben
Vielleicht haben wir im Kreis Pinneberg ja auch ERDBEBEN. Dann sollten die Blechdosen auch angeschraubt sein. Sozusagen nur als Schutz gegen das Umfallen.

lol... der war gut. Vielleicht kommt aber auch der Weihnachtsmann und legt zu deinen 3 Kanonen 4 weitere rein, dann müsste der Kasten ja auch angedübelt sein. Sicher ist sicher

Ob der Herr "R" nun ein Netter oder ein sehr Netter ist, darüber können wir uns gern unterhalten. Hier geht es darum, ob man ihm den "Gefallen tut" und die Dosen anschraubt. Mit Schrauben gibt es potentiell weniger Streß.

Vieviel Streß Ihr haben wollt, ist allein Eure Sache. Mein Eingangsbeitrag hatte nur den Sinn, Euch eine bewußte Wahl zu ermöglichen.

Dann schieb doch vorsichtshalber noch in jeden Lauf nen Achmachtnix-Kindersicherung. ist auch nicht vorgeschrieben, aber vielleicht tust Du ja damit dann Frau G. nen gefallen und hast weniger Stress.

Aber Du hast schon Recht.

Immer brav mit vorauseilendem Gehorsam den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Das hat schon so lange prima funktioniert und dem Legalwaffenbesitz nie geschadet.

Grün wird noch zum k0tzen gebraucht.

Geschrieben
lol... der war gut. Vielleicht kommt aber auch der Weihnachtsmann und legt zu deinen 3 Kanonen 4 weitere rein, dann müsste der Kasten ja auch angedübelt sein. Sicher ist sicher

Aber Du hast schon Recht.

Immer brav mit vorauseilendem Gehorsam den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Das hat schon so lange prima funktioniert und dem Legalwaffenbesitz nie geschadet.

Grün wird noch zum k0tzen gebraucht.

Seit wann regen sich Schleswig-Holsteiner so auf ;)

Laß ihn dübeln, bis die Wohnung wie ein Emmentaler aussieht. Dann hat er keinen Stress (höchstens beim Auszug, wenn´s ´ne Mietwohnung ist).

Ich kenne "Bücklinge" eigentlich nur als schön goldgelb geräucherten Fisch - es scheint aber auch eine andere Version zu geben

Geschrieben

@Wilhelm

Bei mir hat der Öffnende sicher keinen Spaß mehr mit dem Inhalt, egal ob unnötig angeschraubt oder nicht.

Da nutzt ihm das im Schrank liegende WaffG auch nix mehr.

Wie schaut s eigentlich rechtlich aus, wenn sich der Ungebetene mit einem meine Schränkchen weh tut??

Geschrieben
oder zuerst nen kleinen Wissenstest zum Waffenrecht vor der Haustür mit ihm durchführen, "aus gegebenem Anlass"...

In meiner WBK steht "9mm Luger" drin, auf meinen Mun.Packungen aber "9mm Parabellum", nicht das das noch Schwierigkeiten macht.

Mein SB behauptet immernoch das ich mit diesem Eintrag KEINE 9mm Para. erwerben kann/darf sondern nur 9mm Luger.

Ich wollte es ihm erklären--> Keine chance

Geschrieben
Ich wollte es ihm erklären--> Keine chance

Gegen Dummheit helfen keine Pillen, selbst Aspirin versagt.

Geschrieben
In meiner WBK steht "9mm Luger" drin, auf meinen Mun.Packungen aber "9mm Parabellum", nicht das das noch Schwierigkeiten macht.

Mein SB behauptet immernoch das ich mit diesem Eintrag KEINE 9mm Para. erwerben kann/darf sondern nur 9mm Luger.

Ich wollte es ihm erklären--> Keine chance

Moin! Also wer so dummes Zeug in eine WBK einträgt muß auf jedenfall Nachhilfe bekommen !!

gruß Klaussi !!

Geschrieben
In meiner WBK steht "9mm Luger" drin, auf meinen Mun.Packungen aber "9mm Parabellum", nicht das das noch Schwierigkeiten macht.

Mein SB behauptet immernoch das ich mit diesem Eintrag KEINE 9mm Para. erwerben kann/darf sondern nur 9mm Luger.

Ich wollte es ihm erklären--> Keine chance

Sag' dass das nicht wahr ist!

Bei mir bestand der SB darauf, unbedingt beim Eintrag der Browning BAR Longtrac noch "eclipse gold" dazuzuschreiben. Auf die Frage, wenn ich nach einiger Zeit es vorzöge, einen Kunststoffschaft dranzumachen, wußte er auch keine Antwort.

Geschrieben

9 mm Luger zivil ist heute durchaus korrekt.

Sieh mal in die CIP Liste, oder Tabelle 3 der Zentralfeuerpatronenenmunition für Kurzwaffen.

Dummerweise gibt es noch die Bezeichnungen vor der neuen Festlegung wie z.B. 9 mm Parabellum oder 9 x 19.

Ist ja nicht der einzige Fall, wo es heute eine offizielle Bezichnung für die Munition oder das Kalibr gibt, aber historsich dafür mehrere und vor allem unterschieldiche Bezeichnungen existieren.

Geschrieben
9 mm Luger zivil ist heute durchaus korrekt.

Sieh mal in die CIP Liste, oder Tabelle 3 der Zentralfeuerpatronenenmunition für Kurzwaffen.

Dummerweise gibt es noch die Bezeichnungen vor der neuen Festlegung wie z.B. 9 mm Parabellum oder 9 x 19.

Ist ja nicht der einzige Fall, wo es heute eine offizielle Bezichnung für die Munition oder das Kalibr gibt, aber historsich dafür mehrere und vor allem unterschieldiche Bezeichnungen existieren.

Die zivile Bezeichnung für das Kaliber ist immer nur 9x19 und nicht 9 Para oder Luger !!

Geschrieben
Immer brav mit vorauseilendem Gehorsam den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Das hat doch damit nichts zu tun!

Einbrecher nehmen gerne mal ganze Schränke mit, um die im Wald zu zerlegen, wo sie nicht gestört werden.

Dazu kommt dann noch die Versicherungstechnische Seite, denn wenn Bohrlöcher als Vorrichtung zum andübeln vorhanden sich und diese Sicherungsmöglichkit nicht genutzt wurde, gibt es unter Umständen Ärger mit der Versicherung und der Waffenbehörde wenn die Waffen und Munition weg ist.

Spätestens seit Winnenden sollte man darüber nachdenken!

Mein Schrank ist jedenfalls angedübelt und wer meint, dass er das nicht braucht, dann soll er es so machen, aber sich später nicht aufregen.

Außerdem kann man Dübellöcher auch wieder schließen, falls man ausziehr, oder umräumt.

Geschrieben
Das hat doch damit nichts zu tun!

Einbrecher nehmen gerne mal ganze Schränke mit, um die im Wald zu zerlegen, wo sie nicht gestört werden.

Dazu kommt dann noch die Versicherungstechnische Seite, denn wenn Bohrlöcher als Vorrichtung zum andübeln vorhanden sich und diese Sicherungsmöglichkit nicht genutzt wurde, gibt es unter Umständen Ärger mit der Versicherung und der Waffenbehörde wenn die Waffen und Munition weg ist.

Spätestens seit Winnenden sollte man darüber nachdenken!

Mein Schrank ist jedenfalls angedübelt und wer meint, dass er das nicht braucht, dann soll er es so machen, aber sich später nicht aufregen.

Außerdem kann man Dübellöcher auch wieder schließen, falls man ausziehr, oder umräumt.

Und in welcher Tresor-Sicherheitsstufe bewahrst Du Deinen Autoschlüssel und noch wichtiger in welcher Sicherheitsstufe Dein Auto auf???

Denn unter Umständen gibt es Ärger mit der Versicherung und der Zulassungsbehörde wenn Auto und Schlüssel weg ist :rolleyes: .

Geschrieben
Sag' dass das nicht wahr ist!

Ich schöre es hoch und heilig!

In meinem Bedürfnisantrag stand "9mm Luger" in meinem WBK-Antrag schrieb ich (schändlicher Weise) 9mm Parabellum.

Er strich das aus und meinte dann das er mir nur einen Voreintrag für eine 9mm Luger eintragen könne . Ebenso beim Munitionserwerb. Er machte mich dann noch speziell darauf aufmerksam das ich auch nur 9mm Luger VM Munition erwerben dürfe. TM uä sei verboten-

:00000733:

Ich fragte ihn dann auch nach dem Unterschied der beiden Munitionssorten. Er meinte dann das er den nicht kenne, es aber sicherlich einen geben würde, ansonsten bräuchte man ja keine zwei unterschiedlichen Bezeichnungen.

Ich hab mir die Frage nach .38 spec. bei nem .357er dann gespart....

So ist er halt der Leiter "meiner" Waffenbehörde...

Ich muss aber zur Ehrenrettung des Amtes sagen,dass die eigentliche SB ne ganz kompetente Frau ist, die auch mal nen Ratschlag annimmt bzw. sich bei Unklarheiten im Internet informiert. Mein erster Eintrag wurde aber von dem Leiter persönlich bearbeitet da mein Sachkundenachweis von meiner Dienststelle ausgestellt wurde und er das erst überprüfen musste. Ich schlug ihm dann einen Blick in §7 WaffG vor, was er dann auch getan hat.

Geschrieben
....

Er strich das aus und meinte dann das er mir nur einen Voreintrag für eine 9mm Luger eintragen könne . Ebenso beim Munitionserwerb. Er machte mich dann noch speziell darauf aufmerksam das ich auch nur 9mm Luger VM Munition erwerben dürfe. TM uä sei verboten-

:00000733:

Ich fragte ihn dann auch nach dem Unterschied der beiden Munitionssorten. Er meinte dann das er den nicht kenne, es aber sicherlich einen geben würde, ansonsten bräuchte man ja keine zwei unterschiedlichen Bezeichnungen.

....

:rolleyes: Oh Herr.. wirf Hirn vom Himmel!!!!!!!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Und in welcher Tresor-Sicherheitsstufe bewahrst Du Deinen Autoschlüssel und noch wichtiger in welcher Sicherheitsstufe Dein Auto auf???

Denn unter Umständen gibt es Ärger mit der Versicherung und der Zulassungsbehörde wenn Auto und Schlüssel weg ist :rolleyes: .

Ich gehe davon aus, dass Du den Unterschied zwischen Waffen und Autos kennst, von Äpfel und Birnen sicherlich auch! :rolleyes:

Wenn Du Deine Wegfahrsperre von Deinem Auto deaktivierst,o der vergißt Dein Auto abzuschließen, oder Du hast Deiner Versicherung wegen der Gebühren versichert, dass Dein Auto in der Garage steht, obwohl Du gar keine hast?

Wenn dann der Dieb jemand über den Haufen fährt, wird Dich wahrscheinlich niemand wegen fahrlässiger Tötung mit heranziehen, aber wenn jemand Deinen Möbeltresor in der Hosentasche aus dem Hause trägt, weil er nicht gesichert war und mit der entnommenen Waffe jemand erschießt, was dann?

Ich denke mal, dass es in jedemann Interesse ist, dass sein Tresor nicht im Wald verschwindet und leer irgendwo versenkt und leergeräumt wiedergefunden wirdt!

Frage mal bei der Wasserschutzpolizei nach, wieviele Tresore hier in den Gewässern gefunden wurden!

Geschrieben
Ich gehe davon aus, dass Du den Unterschied zwischen Waffen und Autos kennst, von Äpfel und Birnen sicherlich auch! :rolleyes:

Wenn Du Deine Wegfahrsperre von Deinem Auto deaktivierst,o der vergißt Dein Auto abzuschließen, oder Du hast Deiner Versicherung wegen der Gebühren versichert, dass Dein Auto in der Garage steht, obwohl Du gar keine hast?

Wenn dann der Dieb jemand über den Haufen fährt, wird Dich wahrscheinlich niemand wegen fahrlässiger Tötung mit heranziehen, aber wenn jemand Deinen Möbeltresor in der Hosentasche aus dem Hause trägt, weil er nicht gesichert war und mit der entnommenen Waffe jemand erschießt, was dann?

Ich denke mal, dass es in jedemann Interesse ist, dass sein Tresor nicht im Wald verschwindet und leer irgendwo versenkt und leergeräumt wiedergefunden wirdt!

Frage mal bei der Wasserschutzpolizei nach, wieviele Tresore hier in den Gewässern gefunden wurden!

Welche Gesetze und Vorschriften willst Du denn dann noch gerne dazuerfinden? :rolleyes:

Das Waffengesetz macht bzgl. Tresor sehr detailierte Angaben - ausnahmsweise.

Wenn Du darüberhinaus für Deine Waffen weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen willst: Tu es!

Aber verkaufe Deine Ideen hier bitte nicht als evtl. nötige Vorsorgepflicht!!

Ich halte mich beispielsweise sehr genau an die geltenden Waffengesetze, weil die für mich zuständige eine der bekanntesten und b e s c h i s s e n s t e n Waffenbehörden Deutschlands ist.

Aber um bei Deinem Beispiel mit dem Andübeln zu bleiben: Je nach Anzahl der zu verwahrenden Waffen ist dies NICHT nötig!!

IMI

Geschrieben
Welche Gesetze und Vorschriften willst Du denn dann noch gerne dazuerfinden?

Habe ich das? Neeee!

Wenn Du darüberhinaus für Deine Waffen weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen willst: Tu es!

Habe ich!

Aber verkaufe Deine Ideen hier bitte nicht als evtl. nötige Vorsorgepflicht!!

Ich nicht, aber wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist", werden es andere mit Sicherheit tun!

Aber um bei Deinem Beispiel mit dem Andübeln zu bleiben: Je nach Anzahl der zu verwahrenden Waffen ist dies NICHT nötig!!

IMI

Ich habe nie etwas anderes behauptet, aber falls Dein nichtangedübelter Tresor mit Waffen weg ist, sprechen wir noch einmal.

Du kannst es handhaben wie Du denkst, ich sorge aber dafür dass der Einbrecher es mit meinem Safe nicht einfach hat, auch wenn nur eine Waffe drin sein sollte.

Als ich nur meine Dienstwaffe zu Hause hatte, habe ich die Stahlblechkassette auch angeschraubt und ich hatte damit kein Problem, fühlte mich aber wohler, wenn ich ohne Waffe außer Hause war.

Geschrieben
... wenn Bohrlöcher als Vorrichtung zum andübeln vorhanden sich und diese Sicherungsmöglichkit nicht genutzt wurde, gibt es unter Umständen Ärger mit der ... Waffenbehörde wenn die Waffen und Munition weg ist.

Es gibt garantiert keinen Ärger - und wenn dann nur für die Behörde. Und zwar derartig, dass der verantwortliche SB der unteren Waffenbehörde in Zukunft keinen Unfug mehr treiben wird.

Was irgendwelche Mitglieder der Exekutive (die sich zuweilen auch bei Staatsanwälten und Richtern gesteigerter Beliebtheit erfreuen) in diesem Fall zu meinen glauben, tangiert mich in dem Fall nicht einmal periphär.

Es ist in diesem Zusammenhang eine unerträgliche Zumutung, anderen Leuten durch uangebrachte Panikmache vorschreiben zu wollen, wie sie ihre Mobilen und Liegenschaften zu besichern haben.

Noch sind die meisten Personen in diesem unseren Lande des eigenständigen Denkens fähig - diese Menschen wollen ihr Gehrin weder beim Ordnungsamt an der Zahlstelle abgeben noch brauchen sie Pferdeflüsterer, die ihnen das Denken abnehmen.

Geschrieben

Es sei jedem unbenommen, seine Schränke immer anzudübeln - das Gesetz hat aber eine klare Definition und diesmal (oh Wunder) mal zu Gunsten des Besitzers. Mein B-Schrank ist nicht angedübelt und ich sehe darin auch keine Notwendigkeit und werde es nicht tun. Wenn einige hier der Meinung sind, mehr als das Gesetz fordert durchzuführen, bitte schön kein Problem. Aber wenn es als Heilsbringer "verkauft" werden soll und am besten alle danach verfahren sollen (bei manchen "müssen") dann nervt das nur noch, denn es hat für mich persönlich das Negativschmankel vorauseilender Gehorsam. Wenn gar ein SB meint das wäre Pseudorecht gehört ihm eine Klage an den Hals, sofern er gegen einen LWB Repressalien jeglicherart aus diesem Grund androht oder durchführt!

Gast solideogloria
Geschrieben

Zitiere mich selber, weil ich mich so gerne lesen

Ein Tresor schützt Waffen nicht vor Diebstahl sondern vor Wegnahme der Waffen durch unberechtigte Mitbewohner/Angehörige oder Gäste. Vor dem Diebstahl der Tresore schützt dich in Deutschland der Gesetzgeber durch das Erlassen von Gesetzen gegen Diebstahl, die Polizei durch das Verhaften von Verbrechern und die Justiz dadurch, dass sie diese dann in Gefängnis steckt, dort resozialisiert und anschließend als wertvolles Stück Gesellschaft wieder entlässt. Wäre dies nicht so, dann müßte man direkt ein paar Kniften zum Selbst/Heimschutz hinter der Haustüre deponieren und in den Nachtschrank legen.

So und jetzt dübelt mal alle schön weiter.

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